Für eine wirksame Bekämpfung der Kriminalität in den Grenzregionen
- ShortId
-
08.3268
- Id
-
20083268
- Updated
-
28.07.2023 10:53
- Language
-
de
- Title
-
Für eine wirksame Bekämpfung der Kriminalität in den Grenzregionen
- AdditionalIndexing
-
12;15;Rumänien;grenzüberschreitende Zusammenarbeit;Bulgarien;freier Personenverkehr;Kriminalität;Schaffung neuer Bundesstellen;Grenzwachtkorps;Eindämmung der Kriminalität;Polizeikontrolle;Grenzgebiet
- 1
-
- L05K0704030103, Grenzgebiet
- L04K01010208, Kriminalität
- L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
- L06K070104040201, Grenzwachtkorps
- L05K0403030401, Polizeikontrolle
- L04K05060204, freier Personenverkehr
- L04K10010207, grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
- L04K03010203, Bulgarien
- L04K03010207, Rumänien
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien sorgt in der Bevölkerung, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit, für Fragen und Beunruhigung. Obschon diese nur indirekt etwas mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen zu tun haben, ist es notwendig, ein besonderes Augenmerk auf sie zu richten. Nur wenn diese Ängste und Befürchtungen ernst genommen werden, lässt sich eine distanziertere und objektivere Einschätzung dieser Etappe der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit erwirken.</p><p>Die Ängste sind auf die vielen, vor allem aus Rumänien stammenden Gruppen, welche sich nahe der Schweizer Grenze aufhalten, zurückzuführen. Ein Teil der Angehörigen dieser Gruppen ist in Straftaten verwickelt, welche in unserem Land besonders häufig verübt werden. Von diesen Delikten sind insbesondere - aber nicht ausschliesslich - die Gebiete nahe der Grenze betroffen.</p><p>Aus diesen Gründen ist es unabdingbar, dass diese Gebiete mit mehr Kontrollkräften (Grenzwacht, Polizei) ausgestattet werden. Nur so lässt sich das Gebiet wirksam überwachen und die Sicherheit der Bevölkerung verstärken. Angesichts der Mobilität dieser Art von Kriminalität wirken sich die Kontrollen, die in den Grenzzonen durchgeführt werden, nicht nur in diesen Regionen positiv aus, sondern im ganzen Land.</p>
- <p>Die geplante Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien kann bei Teilen der Bevölkerung zu Fragen und teilweise auch Sicherheitsbedenken führen.</p><p>Der Bundesrat hat die verschiedensten möglichen Auswirkungen der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit - positive wie negative - eingehend analysiert. Die Erkenntnisse und Erfahrungen der überwiegenden Mehrheit der EU-Staaten im Zusammenhang mit der seit 1. Januar 2007 geltenden Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien zeigen, dass deren Realisierung im Vergleich zur Situation ohne Freizügigkeit weder eine Verschlechterung noch eine Verbesserung der Kriminalitätslage zur Folge hatte. Auch eine Zunahme der illegalen Migration konnte nicht festgestellt werden. Die Kriminalitäts- und Migrationslage in der Schweiz dürfte sich somit infolge der Erweiterung des bestehenden Freizügigkeitsabkommens auf diese beiden Staaten nicht wesentlich ändern. Diese Einschätzung entspricht auch den eigenen Erfahrungen im Zusammenhang mit der seit 2004 geltenden visumfreien Einreise bulgarischer und rumänischer Staatsbürger in die Schweiz.</p><p>Die momentanen Lageanalysen zeigen, dass grenzüberschreitende Straftaten durch Personen unterschiedlichster Nationalität verübt werden. Es liegen jedoch keine Erkenntnisse vor, wonach Personen aus Rumänien oder Bulgarien in der Schweiz überdurchschnittlich viele grenzüberschreitende Straftaten begehen. Das aktuelle Schutzdispositiv orientiert sich somit an der Problematik der grenzüberschreitenden Kriminalität als solcher und ist nicht auf Straftäter aus spezifischen Ländern fokussiert.</p><p>Ein wichtiger Bestandteil dieses Dispositivs ist die enge Zusammenarbeit des Grenzwachtkorps (GWK) mit den kantonalen Polizeibehörden. Das GWK hat mit diversen Kantonen Verträge über die Zusammenarbeit im Grenzraum abgeschlossen. Weitere Elemente sind die mit Italien und Frankreich bestehenden gemeinsamen Polizei- und Zollkooperationszentren in Genf und Chiasso sowie die bereits vor Jahren realisierte Intensivierung der operativen Sicherheitszusammenarbeit mit den Nachbarstaaten im Rahmen bilateraler Polizeiverträge. Durch die anstehende operative Inkraftsetzung von Schengen und die damit verbundene Fahndungszusammenarbeit im Rahmen des Schengener Informationssystems (SIS) wird das bestehende Sicherheitsdispositiv im Grenzraum nochmals verstärkt. Unter anderem versorgt das SIS die Polizei-, Grenz- und Visumbehörden fortlaufend mit den aktuellsten Informationen zu polizeilich gesuchten, vermissten oder unerwünschten Personen sowie zu gestohlenen Sachen. Was die Zusammenarbeit mit Rumänien, Bulgarien sowie weiteren Staaten Ost- und Südosteuropas betrifft, so besteht bereits heute eine sehr enge Kooperation. Sie erfolgt im Rahmen von Interpol, Europol sowie bilateralen Polizeikooperationsabkommen. Zudem werden diese beiden EU-Staaten in naher Zukunft in die Schengener Zusammenarbeit integriert werden.</p><p>Der Bundesrat nimmt die Bedrohungen der grenzüberschreitenden Kriminalität sehr ernst. Entsprechend ist es ein Ziel der Legislaturplanung 2007-2011, die internationale Zusammenarbeit im Polizei- und Justizbereich zu verstärken (Ziel 6). Gestützt auf diese Planung ist das Bundesamt für Polizei in seiner Funktion als polizeiliche Zentralstelle der Schweiz daran, die bestehenden Kooperationsmöglichkeiten durch verschiedenste Massnahmen weiter zu optimieren (Ausbau des Polizeiattachénetzes innerhalb des Schengen-Raums, Abschluss neuer bilateraler Polizeiverträge usw.) Diese Arbeiten erfolgen in enger Kooperation mit den Kantonen und dem GWK. Zudem wird die Lage in den Grenzregionen fortlaufend beobachtet. Sollte sich die Lage verschlechtern, wird der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den ausländischen Partnern die entsprechenden situationsgerechten Gegenmassnahmen an die Hand nehmen.</p><p>In Anbetracht dieser Ausgangslage ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine Erhöhung der Präsenz des GWK im gesamten schweizerischen Grenzraum zum heutigen Zeitpunkt nicht zielführend ist, sondern allenfalls situativ aufgrund konkreter sicherheitspolitischer und migrationsspezifischer Lagebeurteilungen und Erfahrungen erfolgen muss. Die Frage, ob aufgrund der Erweiterung der Personenfreizügigkeit die kantonalen Polizeikräfte zu verstärken sind, liegt in der Kompetenz der Kantone und ist von diesen zu beurteilen. Die finanzielle Unterstützung der kantonalen Polizeien ist nicht Aufgabe des Bundes.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Die Kriminalität in den Grenzgebieten soll erfolgreich bekämpft werden. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, Folgendes zu tun:</p><p>- Die Präsenz von Grenzwächterinnen und Grenzwächtern ist in den Risikogebieten so zu verstärken, dass in den am nächsten an der Grenze gelegenen Regionen intensivere Kontrollen durchgeführt werden können.</p><p>- Die Aufstockung des Personals der Polizei wird nötig, weil die betroffenen Regionen Kontrollen und Massnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität durchführen müssen. Es ist zu prüfen, ob und wie sich der Bund an dieser Personalaufstockung finanziell beteiligen kann.</p><p>- Die Zusammenarbeit mit den in den angrenzenden Staaten (insbesondere Italien) für die Gebietskontrolle zuständigen Organen sowie die Zusammenarbeit mit den neuen Vertragspartnern des Personenfreizügigkeitsabkommens sind auszubauen, mit dem Ziel, wirksamere Massnahmen zur Vorbeugung und zur Bekämpfung der Grenzkriminalität durchzuführen.</p>
- Für eine wirksame Bekämpfung der Kriminalität in den Grenzregionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien sorgt in der Bevölkerung, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit, für Fragen und Beunruhigung. Obschon diese nur indirekt etwas mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen zu tun haben, ist es notwendig, ein besonderes Augenmerk auf sie zu richten. Nur wenn diese Ängste und Befürchtungen ernst genommen werden, lässt sich eine distanziertere und objektivere Einschätzung dieser Etappe der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit erwirken.</p><p>Die Ängste sind auf die vielen, vor allem aus Rumänien stammenden Gruppen, welche sich nahe der Schweizer Grenze aufhalten, zurückzuführen. Ein Teil der Angehörigen dieser Gruppen ist in Straftaten verwickelt, welche in unserem Land besonders häufig verübt werden. Von diesen Delikten sind insbesondere - aber nicht ausschliesslich - die Gebiete nahe der Grenze betroffen.</p><p>Aus diesen Gründen ist es unabdingbar, dass diese Gebiete mit mehr Kontrollkräften (Grenzwacht, Polizei) ausgestattet werden. Nur so lässt sich das Gebiet wirksam überwachen und die Sicherheit der Bevölkerung verstärken. Angesichts der Mobilität dieser Art von Kriminalität wirken sich die Kontrollen, die in den Grenzzonen durchgeführt werden, nicht nur in diesen Regionen positiv aus, sondern im ganzen Land.</p>
- <p>Die geplante Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien kann bei Teilen der Bevölkerung zu Fragen und teilweise auch Sicherheitsbedenken führen.</p><p>Der Bundesrat hat die verschiedensten möglichen Auswirkungen der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit - positive wie negative - eingehend analysiert. Die Erkenntnisse und Erfahrungen der überwiegenden Mehrheit der EU-Staaten im Zusammenhang mit der seit 1. Januar 2007 geltenden Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien zeigen, dass deren Realisierung im Vergleich zur Situation ohne Freizügigkeit weder eine Verschlechterung noch eine Verbesserung der Kriminalitätslage zur Folge hatte. Auch eine Zunahme der illegalen Migration konnte nicht festgestellt werden. Die Kriminalitäts- und Migrationslage in der Schweiz dürfte sich somit infolge der Erweiterung des bestehenden Freizügigkeitsabkommens auf diese beiden Staaten nicht wesentlich ändern. Diese Einschätzung entspricht auch den eigenen Erfahrungen im Zusammenhang mit der seit 2004 geltenden visumfreien Einreise bulgarischer und rumänischer Staatsbürger in die Schweiz.</p><p>Die momentanen Lageanalysen zeigen, dass grenzüberschreitende Straftaten durch Personen unterschiedlichster Nationalität verübt werden. Es liegen jedoch keine Erkenntnisse vor, wonach Personen aus Rumänien oder Bulgarien in der Schweiz überdurchschnittlich viele grenzüberschreitende Straftaten begehen. Das aktuelle Schutzdispositiv orientiert sich somit an der Problematik der grenzüberschreitenden Kriminalität als solcher und ist nicht auf Straftäter aus spezifischen Ländern fokussiert.</p><p>Ein wichtiger Bestandteil dieses Dispositivs ist die enge Zusammenarbeit des Grenzwachtkorps (GWK) mit den kantonalen Polizeibehörden. Das GWK hat mit diversen Kantonen Verträge über die Zusammenarbeit im Grenzraum abgeschlossen. Weitere Elemente sind die mit Italien und Frankreich bestehenden gemeinsamen Polizei- und Zollkooperationszentren in Genf und Chiasso sowie die bereits vor Jahren realisierte Intensivierung der operativen Sicherheitszusammenarbeit mit den Nachbarstaaten im Rahmen bilateraler Polizeiverträge. Durch die anstehende operative Inkraftsetzung von Schengen und die damit verbundene Fahndungszusammenarbeit im Rahmen des Schengener Informationssystems (SIS) wird das bestehende Sicherheitsdispositiv im Grenzraum nochmals verstärkt. Unter anderem versorgt das SIS die Polizei-, Grenz- und Visumbehörden fortlaufend mit den aktuellsten Informationen zu polizeilich gesuchten, vermissten oder unerwünschten Personen sowie zu gestohlenen Sachen. Was die Zusammenarbeit mit Rumänien, Bulgarien sowie weiteren Staaten Ost- und Südosteuropas betrifft, so besteht bereits heute eine sehr enge Kooperation. Sie erfolgt im Rahmen von Interpol, Europol sowie bilateralen Polizeikooperationsabkommen. Zudem werden diese beiden EU-Staaten in naher Zukunft in die Schengener Zusammenarbeit integriert werden.</p><p>Der Bundesrat nimmt die Bedrohungen der grenzüberschreitenden Kriminalität sehr ernst. Entsprechend ist es ein Ziel der Legislaturplanung 2007-2011, die internationale Zusammenarbeit im Polizei- und Justizbereich zu verstärken (Ziel 6). Gestützt auf diese Planung ist das Bundesamt für Polizei in seiner Funktion als polizeiliche Zentralstelle der Schweiz daran, die bestehenden Kooperationsmöglichkeiten durch verschiedenste Massnahmen weiter zu optimieren (Ausbau des Polizeiattachénetzes innerhalb des Schengen-Raums, Abschluss neuer bilateraler Polizeiverträge usw.) Diese Arbeiten erfolgen in enger Kooperation mit den Kantonen und dem GWK. Zudem wird die Lage in den Grenzregionen fortlaufend beobachtet. Sollte sich die Lage verschlechtern, wird der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den ausländischen Partnern die entsprechenden situationsgerechten Gegenmassnahmen an die Hand nehmen.</p><p>In Anbetracht dieser Ausgangslage ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine Erhöhung der Präsenz des GWK im gesamten schweizerischen Grenzraum zum heutigen Zeitpunkt nicht zielführend ist, sondern allenfalls situativ aufgrund konkreter sicherheitspolitischer und migrationsspezifischer Lagebeurteilungen und Erfahrungen erfolgen muss. Die Frage, ob aufgrund der Erweiterung der Personenfreizügigkeit die kantonalen Polizeikräfte zu verstärken sind, liegt in der Kompetenz der Kantone und ist von diesen zu beurteilen. Die finanzielle Unterstützung der kantonalen Polizeien ist nicht Aufgabe des Bundes.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Die Kriminalität in den Grenzgebieten soll erfolgreich bekämpft werden. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, Folgendes zu tun:</p><p>- Die Präsenz von Grenzwächterinnen und Grenzwächtern ist in den Risikogebieten so zu verstärken, dass in den am nächsten an der Grenze gelegenen Regionen intensivere Kontrollen durchgeführt werden können.</p><p>- Die Aufstockung des Personals der Polizei wird nötig, weil die betroffenen Regionen Kontrollen und Massnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität durchführen müssen. Es ist zu prüfen, ob und wie sich der Bund an dieser Personalaufstockung finanziell beteiligen kann.</p><p>- Die Zusammenarbeit mit den in den angrenzenden Staaten (insbesondere Italien) für die Gebietskontrolle zuständigen Organen sowie die Zusammenarbeit mit den neuen Vertragspartnern des Personenfreizügigkeitsabkommens sind auszubauen, mit dem Ziel, wirksamere Massnahmen zur Vorbeugung und zur Bekämpfung der Grenzkriminalität durchzuführen.</p>
- Für eine wirksame Bekämpfung der Kriminalität in den Grenzregionen
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