Eintrittskriterien für die Zulassung zu den Fachhochschulen
- ShortId
-
08.3272
- Id
-
20083272
- Updated
-
25.06.2025 00:09
- Language
-
de
- Title
-
Eintrittskriterien für die Zulassung zu den Fachhochschulen
- AdditionalIndexing
-
32;Studium;Fachhochschule;Vollzug von Beschlüssen;Prüfung;Zugang zur Bildung
- 1
-
- L05K1302050102, Fachhochschule
- L04K13030117, Zugang zur Bildung
- L04K13010103, Prüfung
- L04K13020110, Studium
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Fachhochschulen sind im Vergleich zu den Universitäten "gleichwertig und andersartig". Ihr Spezifikum besteht im Bezug zur Praxis, weil das Studium nicht ohne fachrelevante berufliche Erfahrung in Angriff genommen werden kann ("praxisorientierte Ausbildung auf Hochschulniveau"). Es richtet sich deshalb in erster Linie an Berufsschulabsolventen (Berufsmaturität). </p><p>Genauso wenig ist es aber eine simple Alternative für Mittelschulabsolventen, die sich gegen ein Studium an der Universität entscheiden. Dennoch besteht eine (durchaus erwünschte) Passerelle: "Eine eidgenössische oder eidgenössisch anerkannte Maturität und eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung, die berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem der Studienrichtung verwandten Beruf vermittelt hat", sind die Voraussetzung für die Zulassung zum Fachhochschulstudium gemäss Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b des Fachhochschulgesetzes (FHSG). Nach Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c FHSG bestimmt das EVD "die Lernziele der einjährigen Arbeitswelterfahrung in den einzelnen Fachbereichen". In Artikel 5 der Verordnung des EVD über die Zulassung zu Fachhochschulstudien sind die Anforderungen an die Arbeitswelterfahrung aufgeführt.</p><p>Ein Bericht würde aufzeigen, ob und wie diese Anforderungen im Alltag erfüllt werden. Auch würde er beantworten, ob in allen Fachbereichen mit der gleichen Sorgfalt vorgegangen wird.</p>
- <p>Das Bundesrecht regelt die Zulassung an die Fachhochschulen in Artikel 5 des Fachhochschulgesetzes und der dazugehörigen Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes über die Zulassung zu Fachhochschulstudien vom 2. September 2005 (Zulassungsverordnung). Der Entscheid über die Zulassung zu einem Studiengang obliegt der Fachhochschule.</p><p>Im Jahre 2007 verfügen 68 Prozent der Eintretenden in eine Fachhochschule, einschliesslich pädagogische Hochschulen, über eine Berufsmaturität (36 Prozent) oder eine gymnasiale Maturität (32 Prozent). 23 Prozent besitzen einen anderen Ausweis als die (gymnasiale oder Berufs-)Maturität. Rund 7 Prozent sind aufgrund einer Aufnahmeprüfung in die Fachhochschule aufgenommen worden.</p><p>Die statistischen Daten geben keinen Anlass, die Zulassungspraxis der Fachhochschulen grundsätzlich zu beanstanden. Der Bundesrat erachtet aber eine faire und gesamtschweizerisch einheitliche Praxis bei der Zulassung an die Fachhochschulen, namentlich was die Anforderungen an die Vorbildung, die Aufnahmeprüfungen und die einschlägige qualifizierte Arbeitswelterfahrung anbetrifft, sowohl für die Profilbildung der Fachhochschulen als auch für die Qualität der Ausbildung von erstrangiger Bedeutung.</p><p>Der im Postulat verlangte Bericht eignet sich als Bestandesaufnahme der Zulassungspraxis der Fachhochschulen und der in der Zulassungsverordnung festgelegten Anforderungen an die Arbeitswelterfahrung.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, welcher über die Umsetzung der Eintrittskriterien für die Zulassung zu den Fachhochschulen Auskunft gibt. Insbesondere stellt sich die Frage, ob und wie die Anforderungen gemäss Artikel 5 der Verordnung des EVD über die Zulassung zu Fachhochschulstudien überprüft werden.</p><p>Der Bericht soll aufzeigen, ob die Anforderungen, welche an Absolventen von Mittelschulen gestellt werden, in allen Fachbereichen nach den gleichen Massstäben beurteilt werden oder ob es gewisse Fachbereiche (vor allem Nischenstudiengänge) gibt, in welchen die Überprüfung nicht mit der nötigen Sorgfalt vorgenommen wird.</p>
- Eintrittskriterien für die Zulassung zu den Fachhochschulen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Fachhochschulen sind im Vergleich zu den Universitäten "gleichwertig und andersartig". Ihr Spezifikum besteht im Bezug zur Praxis, weil das Studium nicht ohne fachrelevante berufliche Erfahrung in Angriff genommen werden kann ("praxisorientierte Ausbildung auf Hochschulniveau"). Es richtet sich deshalb in erster Linie an Berufsschulabsolventen (Berufsmaturität). </p><p>Genauso wenig ist es aber eine simple Alternative für Mittelschulabsolventen, die sich gegen ein Studium an der Universität entscheiden. Dennoch besteht eine (durchaus erwünschte) Passerelle: "Eine eidgenössische oder eidgenössisch anerkannte Maturität und eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung, die berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in einem der Studienrichtung verwandten Beruf vermittelt hat", sind die Voraussetzung für die Zulassung zum Fachhochschulstudium gemäss Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b des Fachhochschulgesetzes (FHSG). Nach Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c FHSG bestimmt das EVD "die Lernziele der einjährigen Arbeitswelterfahrung in den einzelnen Fachbereichen". In Artikel 5 der Verordnung des EVD über die Zulassung zu Fachhochschulstudien sind die Anforderungen an die Arbeitswelterfahrung aufgeführt.</p><p>Ein Bericht würde aufzeigen, ob und wie diese Anforderungen im Alltag erfüllt werden. Auch würde er beantworten, ob in allen Fachbereichen mit der gleichen Sorgfalt vorgegangen wird.</p>
- <p>Das Bundesrecht regelt die Zulassung an die Fachhochschulen in Artikel 5 des Fachhochschulgesetzes und der dazugehörigen Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes über die Zulassung zu Fachhochschulstudien vom 2. September 2005 (Zulassungsverordnung). Der Entscheid über die Zulassung zu einem Studiengang obliegt der Fachhochschule.</p><p>Im Jahre 2007 verfügen 68 Prozent der Eintretenden in eine Fachhochschule, einschliesslich pädagogische Hochschulen, über eine Berufsmaturität (36 Prozent) oder eine gymnasiale Maturität (32 Prozent). 23 Prozent besitzen einen anderen Ausweis als die (gymnasiale oder Berufs-)Maturität. Rund 7 Prozent sind aufgrund einer Aufnahmeprüfung in die Fachhochschule aufgenommen worden.</p><p>Die statistischen Daten geben keinen Anlass, die Zulassungspraxis der Fachhochschulen grundsätzlich zu beanstanden. Der Bundesrat erachtet aber eine faire und gesamtschweizerisch einheitliche Praxis bei der Zulassung an die Fachhochschulen, namentlich was die Anforderungen an die Vorbildung, die Aufnahmeprüfungen und die einschlägige qualifizierte Arbeitswelterfahrung anbetrifft, sowohl für die Profilbildung der Fachhochschulen als auch für die Qualität der Ausbildung von erstrangiger Bedeutung.</p><p>Der im Postulat verlangte Bericht eignet sich als Bestandesaufnahme der Zulassungspraxis der Fachhochschulen und der in der Zulassungsverordnung festgelegten Anforderungen an die Arbeitswelterfahrung.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, welcher über die Umsetzung der Eintrittskriterien für die Zulassung zu den Fachhochschulen Auskunft gibt. Insbesondere stellt sich die Frage, ob und wie die Anforderungen gemäss Artikel 5 der Verordnung des EVD über die Zulassung zu Fachhochschulstudien überprüft werden.</p><p>Der Bericht soll aufzeigen, ob die Anforderungen, welche an Absolventen von Mittelschulen gestellt werden, in allen Fachbereichen nach den gleichen Massstäben beurteilt werden oder ob es gewisse Fachbereiche (vor allem Nischenstudiengänge) gibt, in welchen die Überprüfung nicht mit der nötigen Sorgfalt vorgenommen wird.</p>
- Eintrittskriterien für die Zulassung zu den Fachhochschulen
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