Wann kommt die Botschaft zum Psychologieberufegesetz?

ShortId
08.3275
Id
20083275
Updated
27.07.2023 19:06
Language
de
Title
Wann kommt die Botschaft zum Psychologieberufegesetz?
AdditionalIndexing
2841;Psychologie;arztähnlicher Beruf;Rechtssicherheit;Psychotherapie;Psychiatrie;Frist;Gesetz
1
  • L04K16030203, Psychologie
  • L04K16030202, Psychiatrie
  • L04K16030204, Psychotherapie
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0503020802, Frist
  • L04K01050401, arztähnlicher Beruf
  • L04K05030207, Rechtssicherheit
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Im Juni 2005 hatte das Bundesamt für Gesundheit den Entwurf eines neuen Psychologieberufegesetzes in die Vernehmlassung geschickt; bis heute wurde das Parlament jedoch noch nicht mit der Beratung der entsprechenden Gesetzesvorlage betraut.</p><p>Die Kantone befinden sich derzeit in einer unbefriedigenden Situation, weil die Kriterien für die Zulassung zur Praktizierung von Psychotherapeutinnen und -therapeuten nicht schweizweit geregelt sind und es dadurch zu Unsicherheiten bezüglich der Ausbildungsqualität und in gewissen Fällen auch zu Rechtsstreitigkeiten kommt. So zeigt ein zurzeit beim Bundesgericht hängiger Fall, dass der Kanton Zürich aufgrund von Gerichtsentscheiden eine im Kanton Graubünden tätige Psychotherapeutin vorläufig zur selbstständigen Berufsausübung hat zulassen müssen, obwohl ihre Ausbildung die Zürcher Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt. Sollte das Bundesgericht die vorhergehenden Entscheide untermauern, ist im Kanton Zürich (sowie auch in anderen Kantonen mit einem hohen Ausbildungsstandard im Bereich der Psychologieberufe) sicherlich mit weiteren Gesuchen zu rechnen. Der hohe Ausbildungsstandard kann somit nicht mehr gewährleistet werden, was für die Patientinnen und Patienten zu Intransparenz und Missverständnissen führen kann. Eine gesetzliche Regelung der Anerkennung von psychologieberuflichen Ausbildungen auf nationaler Ebene wird hier Abhilfe schaffen und sowohl die Kantone vor Rechtsstreitigkeiten bewahren als auch die berechtigten Erwartungen der Patientinnen und Patienten erfüllen.</p>
  • <p>1. Die Arbeiten am Psychologieberufegesetz sind im Anschluss an das Vernehmlassungsverfahren von 2005 mit der Auswertung der Vernehmlassung (128 Vernehmlassungsteilnehmer), der Erarbeitung und Veröffentlichung des Vernehmlassungsberichtes Ende 2006 sowie dem Bundesratsantrag über die Weiterführung der Arbeiten vom 3. April 2007 fortgesetzt worden. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 18. April 2007 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis Mitte 2009 eine Botschaft und einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Der bisherige Verlauf der Arbeiten erklärt sich im Wesentlichen mit den finanziellen, personellen und strukturellen Einschränkungen, unter denen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seine vielfältigen Aufgaben erfüllt: Sämtliche Aufwendungen für die Erarbeitung des Psychologieberufegesetzes werden mit bestehenden Ressourcen bewältigt und über den Sachkredit des Medizinalberufegesetzes finanziert. Für das BAG hatten allerdings der Abschluss der langjährigen Arbeiten am Medizinalberufegesetz und dessen Inkraftsetzung per 1. September 2007 Priorität; deshalb konnten die Arbeiten am Psychologieberufegesetz immer nur in zweiter Priorität und mit Verzögerungen an die Hand genommen werden.</p><p>2. Das BAG hat die Arbeiten am neuen Gesetzentwurf wieder aufgenommen: Nach der Kündigung des bisherigen Projektleiters wurde eine neue Projektorganisation geschaffen und eine neue Projektleitung eingesetzt. Die Finanzierung der Arbeiten über Umlagerung bestehender Mittel ist bis Ende 2009 sichergestellt. Die Detailbearbeitung ist bereits in Angriff genommen worden: In der ersten Phase bis im Winter 2008 werden die zentralen Probleme und Widersprüche, die sich in der Vernehmlassung des ersten Gesetzentwurfes gezeigt haben, geklärt, mit den interessierten Kreisen diskutiert und bereinigt.</p><p>3. Das EDI wird dem Bundesrat bis Mitte 2009 Botschaft und Entwurf eines neuen Psychologieberufegesetzes vorlegen. So der Bundesrat diesen gutheisst, wird er ihn anschliessend dem Parlament zur Beratung unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Aus welchen Gründen wurden die Arbeiten zum Psychologieberufegesetz im Nachgang zum entsprechenden Vernehmlassungsverfahren (im Juni 2005) nicht prioritär weiterverfolgt?</p><p>2. Wann und in welchem Rahmen wird das in diesem Geschäft federführende Bundesamt für Gesundheit die detaillierte Ausarbeitung des Gesetzes vornehmen?</p><p>3. Wird der Bundesrat dem Parlament die Vorlage zum Psychologieberufegesetz - wie angekündigt und zugesichert - Mitte 2009 zur Beratung unterbreiten?</p>
  • Wann kommt die Botschaft zum Psychologieberufegesetz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Juni 2005 hatte das Bundesamt für Gesundheit den Entwurf eines neuen Psychologieberufegesetzes in die Vernehmlassung geschickt; bis heute wurde das Parlament jedoch noch nicht mit der Beratung der entsprechenden Gesetzesvorlage betraut.</p><p>Die Kantone befinden sich derzeit in einer unbefriedigenden Situation, weil die Kriterien für die Zulassung zur Praktizierung von Psychotherapeutinnen und -therapeuten nicht schweizweit geregelt sind und es dadurch zu Unsicherheiten bezüglich der Ausbildungsqualität und in gewissen Fällen auch zu Rechtsstreitigkeiten kommt. So zeigt ein zurzeit beim Bundesgericht hängiger Fall, dass der Kanton Zürich aufgrund von Gerichtsentscheiden eine im Kanton Graubünden tätige Psychotherapeutin vorläufig zur selbstständigen Berufsausübung hat zulassen müssen, obwohl ihre Ausbildung die Zürcher Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt. Sollte das Bundesgericht die vorhergehenden Entscheide untermauern, ist im Kanton Zürich (sowie auch in anderen Kantonen mit einem hohen Ausbildungsstandard im Bereich der Psychologieberufe) sicherlich mit weiteren Gesuchen zu rechnen. Der hohe Ausbildungsstandard kann somit nicht mehr gewährleistet werden, was für die Patientinnen und Patienten zu Intransparenz und Missverständnissen führen kann. Eine gesetzliche Regelung der Anerkennung von psychologieberuflichen Ausbildungen auf nationaler Ebene wird hier Abhilfe schaffen und sowohl die Kantone vor Rechtsstreitigkeiten bewahren als auch die berechtigten Erwartungen der Patientinnen und Patienten erfüllen.</p>
    • <p>1. Die Arbeiten am Psychologieberufegesetz sind im Anschluss an das Vernehmlassungsverfahren von 2005 mit der Auswertung der Vernehmlassung (128 Vernehmlassungsteilnehmer), der Erarbeitung und Veröffentlichung des Vernehmlassungsberichtes Ende 2006 sowie dem Bundesratsantrag über die Weiterführung der Arbeiten vom 3. April 2007 fortgesetzt worden. Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 18. April 2007 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis Mitte 2009 eine Botschaft und einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Der bisherige Verlauf der Arbeiten erklärt sich im Wesentlichen mit den finanziellen, personellen und strukturellen Einschränkungen, unter denen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seine vielfältigen Aufgaben erfüllt: Sämtliche Aufwendungen für die Erarbeitung des Psychologieberufegesetzes werden mit bestehenden Ressourcen bewältigt und über den Sachkredit des Medizinalberufegesetzes finanziert. Für das BAG hatten allerdings der Abschluss der langjährigen Arbeiten am Medizinalberufegesetz und dessen Inkraftsetzung per 1. September 2007 Priorität; deshalb konnten die Arbeiten am Psychologieberufegesetz immer nur in zweiter Priorität und mit Verzögerungen an die Hand genommen werden.</p><p>2. Das BAG hat die Arbeiten am neuen Gesetzentwurf wieder aufgenommen: Nach der Kündigung des bisherigen Projektleiters wurde eine neue Projektorganisation geschaffen und eine neue Projektleitung eingesetzt. Die Finanzierung der Arbeiten über Umlagerung bestehender Mittel ist bis Ende 2009 sichergestellt. Die Detailbearbeitung ist bereits in Angriff genommen worden: In der ersten Phase bis im Winter 2008 werden die zentralen Probleme und Widersprüche, die sich in der Vernehmlassung des ersten Gesetzentwurfes gezeigt haben, geklärt, mit den interessierten Kreisen diskutiert und bereinigt.</p><p>3. Das EDI wird dem Bundesrat bis Mitte 2009 Botschaft und Entwurf eines neuen Psychologieberufegesetzes vorlegen. So der Bundesrat diesen gutheisst, wird er ihn anschliessend dem Parlament zur Beratung unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Aus welchen Gründen wurden die Arbeiten zum Psychologieberufegesetz im Nachgang zum entsprechenden Vernehmlassungsverfahren (im Juni 2005) nicht prioritär weiterverfolgt?</p><p>2. Wann und in welchem Rahmen wird das in diesem Geschäft federführende Bundesamt für Gesundheit die detaillierte Ausarbeitung des Gesetzes vornehmen?</p><p>3. Wird der Bundesrat dem Parlament die Vorlage zum Psychologieberufegesetz - wie angekündigt und zugesichert - Mitte 2009 zur Beratung unterbreiten?</p>
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