Energiegesetzrevision. Ausbau der Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen bis 1 Megawatt Leistung

ShortId
08.3284
Id
20083284
Updated
28.07.2023 13:11
Language
de
Title
Energiegesetzrevision. Ausbau der Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen bis 1 Megawatt Leistung
AdditionalIndexing
66;Energietechnologie;Investitionsförderung;Kraftwerk;Wärmekraftkopplung;Stromerzeugung
1
  • L03K170506, Wärmekraftkopplung
  • L04K17010202, Energietechnologie
  • L05K1109010601, Investitionsförderung
  • L03K170302, Kraftwerk
  • L05K1703030102, Stromerzeugung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die stromproduzierenden Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK) bis 1 Megawatt Leistung haben in der Schweiz keine förderlichen Rahmenbedingungen. So stagniert der Ausbau im Vergleich zum nahen Ausland seit einigen Jahren auf tiefem Niveau. Die vorhandenen Potenziale dieser Effizienztechnologie werden bei Weitem nicht ausgeschöpft, weil geringe bis keine Anreize vorhanden sind, sich als Investor für diese Möglichkeit einer Klimaschutzinvestition zu entscheiden. Zudem bietet die WKK-Technologie weitere Vorteile wie die dezentrale Stromnetzentlastung. Die Möglichkeiten und Vorteile der WKK-Anwendungen werden auch im zuständigen Bundesamt immer wieder detailliert erhoben und in Studien und Szenarien dargelegt. Im Rahmen einer Energiegesetz-Revisionsvorlage soll der Bundesrat mit einem geeigneten Bündel von Massnahmen die Rahmenbedingungen für die WKK-Anwendungen verbessern, welche einen Jahres-Gesamtnutzungsgrad bei der gekoppelten Strom- und Wärmeproduktion von mindestens 70 Prozent aufweisen. Als einzelne oder gemeinsam wirksame Massnahmen sind denkbar:</p><p>a. leistungsabhängige Mindesteinspeisepreise;</p><p>b. förderliche Spezialgastarife für WKK-Anwendungen;</p><p>c. kostendeckender Einspeisetarif für Kleinstanlagen;</p><p>d. Förderbeiträge für den Ausbau und die Erneuerung von bestehenden WKK-Anlagen;</p><p>e. Teilrückerstattung der CO2-Abgabe;</p><p>f. direkte Förderung der kommunalen WKK-Nah- und Fernwärmepolitik, insbesondere auch kombinierte Lösungen mit fossilen und biogenen Brennstoffen.</p><p>Die kleinen WKK-Anwendungen sind facettenreich, und die Hemmnisse, die sich in den letzten Jahren ausgebildet haben, können durch geeignete Massnahmen überwunden werden. Ziel der Energiegesetzrevision muss sein, dass Investoren über den ersten Investitionszyklus stabile Rahmenbedingungen erhalten.</p>
  • <p>Dezentrale WKK-Anlagen produzieren sowohl Wärme als auch Strom; werden sie fossil betrieben, so vergrössert der damit produzierte Strom tendenziell den CO2-Ausstoss, denn heute wird in der Schweiz praktisch kein Strom fossil erzeugt. Aus diesem dem CO2-Reduktionsziel entgegenstehenden Grund wurde die Verbreitung dieser Art der Stromerzeugung im Rahmen der schweizerischen Energiepolitik bisher nicht gefördert. In der Schweiz können diese Anlagen deshalb nicht als Klimaschutzinvestition bezeichnet werden; sie sind es nur in Ländern, in denen sie alte fossile Kraftwerke ohne Wärmenutzung ersetzen.</p><p>Die fossile Stromerzeugung in der Schweiz ist im Zusammenhang mit der sich gegen 2020 abzeichnenden "Stromlücke" zum Thema geworden. Die dabei im Vordergrund stehenden grossen Kombikraftwerke (GuD) haben vom Parlament die Auflage erhalten, ihre CO2-Emissionen zu kompensieren. Konsequenterweise müsste diese Pflicht auch für dezentrale Anlagen gelten. Es kann also nicht darum gehen, diese Anlagen durch eine aktive Bundesförderung im Sinne der Motion zu privilegieren.</p><p>Fossile dezentrale WKK-Anlagen werden erst dann in unserem Land förderungswürdig, wenn sie als Stromproduzenten für den Antrieb elektrischer Wärmepumpen nötig werden: In dieser Kombination können gegenüber heutigen fossilen Heizungen rund 50 Prozent Brennstoff eingespart werden. Vorderhand geht es darum, die vielen Elektroheizungen durch Wärmepumpen (und Holzheizungen) zu ersetzen. Damit wird viel Stromkapazität frei für die in den nächsten Jahren neu hinzukommenden Wärmepumpen. Der Ersatz von Elektroheizungen ist denn auch in Massnahme 1 des Aktionsplans Erneuerbare Energien enthalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Energiegesetzrevision vorzulegen, welche den Ausbau der kleinen dezentralen Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen bis 1 Megawatt elektrische Leistung begünstigt und fördert.</p>
  • Energiegesetzrevision. Ausbau der Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen bis 1 Megawatt Leistung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die stromproduzierenden Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK) bis 1 Megawatt Leistung haben in der Schweiz keine förderlichen Rahmenbedingungen. So stagniert der Ausbau im Vergleich zum nahen Ausland seit einigen Jahren auf tiefem Niveau. Die vorhandenen Potenziale dieser Effizienztechnologie werden bei Weitem nicht ausgeschöpft, weil geringe bis keine Anreize vorhanden sind, sich als Investor für diese Möglichkeit einer Klimaschutzinvestition zu entscheiden. Zudem bietet die WKK-Technologie weitere Vorteile wie die dezentrale Stromnetzentlastung. Die Möglichkeiten und Vorteile der WKK-Anwendungen werden auch im zuständigen Bundesamt immer wieder detailliert erhoben und in Studien und Szenarien dargelegt. Im Rahmen einer Energiegesetz-Revisionsvorlage soll der Bundesrat mit einem geeigneten Bündel von Massnahmen die Rahmenbedingungen für die WKK-Anwendungen verbessern, welche einen Jahres-Gesamtnutzungsgrad bei der gekoppelten Strom- und Wärmeproduktion von mindestens 70 Prozent aufweisen. Als einzelne oder gemeinsam wirksame Massnahmen sind denkbar:</p><p>a. leistungsabhängige Mindesteinspeisepreise;</p><p>b. förderliche Spezialgastarife für WKK-Anwendungen;</p><p>c. kostendeckender Einspeisetarif für Kleinstanlagen;</p><p>d. Förderbeiträge für den Ausbau und die Erneuerung von bestehenden WKK-Anlagen;</p><p>e. Teilrückerstattung der CO2-Abgabe;</p><p>f. direkte Förderung der kommunalen WKK-Nah- und Fernwärmepolitik, insbesondere auch kombinierte Lösungen mit fossilen und biogenen Brennstoffen.</p><p>Die kleinen WKK-Anwendungen sind facettenreich, und die Hemmnisse, die sich in den letzten Jahren ausgebildet haben, können durch geeignete Massnahmen überwunden werden. Ziel der Energiegesetzrevision muss sein, dass Investoren über den ersten Investitionszyklus stabile Rahmenbedingungen erhalten.</p>
    • <p>Dezentrale WKK-Anlagen produzieren sowohl Wärme als auch Strom; werden sie fossil betrieben, so vergrössert der damit produzierte Strom tendenziell den CO2-Ausstoss, denn heute wird in der Schweiz praktisch kein Strom fossil erzeugt. Aus diesem dem CO2-Reduktionsziel entgegenstehenden Grund wurde die Verbreitung dieser Art der Stromerzeugung im Rahmen der schweizerischen Energiepolitik bisher nicht gefördert. In der Schweiz können diese Anlagen deshalb nicht als Klimaschutzinvestition bezeichnet werden; sie sind es nur in Ländern, in denen sie alte fossile Kraftwerke ohne Wärmenutzung ersetzen.</p><p>Die fossile Stromerzeugung in der Schweiz ist im Zusammenhang mit der sich gegen 2020 abzeichnenden "Stromlücke" zum Thema geworden. Die dabei im Vordergrund stehenden grossen Kombikraftwerke (GuD) haben vom Parlament die Auflage erhalten, ihre CO2-Emissionen zu kompensieren. Konsequenterweise müsste diese Pflicht auch für dezentrale Anlagen gelten. Es kann also nicht darum gehen, diese Anlagen durch eine aktive Bundesförderung im Sinne der Motion zu privilegieren.</p><p>Fossile dezentrale WKK-Anlagen werden erst dann in unserem Land förderungswürdig, wenn sie als Stromproduzenten für den Antrieb elektrischer Wärmepumpen nötig werden: In dieser Kombination können gegenüber heutigen fossilen Heizungen rund 50 Prozent Brennstoff eingespart werden. Vorderhand geht es darum, die vielen Elektroheizungen durch Wärmepumpen (und Holzheizungen) zu ersetzen. Damit wird viel Stromkapazität frei für die in den nächsten Jahren neu hinzukommenden Wärmepumpen. Der Ersatz von Elektroheizungen ist denn auch in Massnahme 1 des Aktionsplans Erneuerbare Energien enthalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Energiegesetzrevision vorzulegen, welche den Ausbau der kleinen dezentralen Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen bis 1 Megawatt elektrische Leistung begünstigt und fördert.</p>
    • Energiegesetzrevision. Ausbau der Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen bis 1 Megawatt Leistung

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