Fehlendes Fachpersonal im Gesundheitsbereich
- ShortId
-
08.3287
- Id
-
20083287
- Updated
-
27.07.2023 19:09
- Language
-
de
- Title
-
Fehlendes Fachpersonal im Gesundheitsbereich
- AdditionalIndexing
-
2841;arztähnlicher Beruf;Arbeitskräftebedarf;Gleichwertigkeit der Diplome;Fremdarbeiter/in
- 1
-
- L04K01050401, arztähnlicher Beruf
- L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- L04K13030112, Gleichwertigkeit der Diplome
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Rekrutierung von Fachpersonal in den Gesundheitsberufen aus dem Ausland beruht auf einer jahrelangen Praxis und bildet seit Jahrzehnten eine wesentliche Grundlage für das Funktionieren unseres Gesundheitswesens. Bund und Kantone haben in den letzten Jahren in enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdA Santé) Anstrengungen unternommen, Attraktivität, Breite und Tiefe des Angebots (Einführung der Grundbildung Fachfrau/Fachmann Gesundheit, Rahmenlehrpläne höhere Fachschulen und Nachdiplomstudien, Ausbildungsgänge auf Stufe Fachhochschulen) zu erhöhen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine bedürfnis- und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung in den nächsten Jahren weitere Anstrengungen auf der Ausbildungs- und der Versorgungsseite verlangen wird. Bund (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, BBT/Bundesamt für Gesundheit, BAG) und Kantone (Gesundheitsdirektorenkonferenz, GDK/Erziehungsdirektorenkonferenz, EDK) arbeiten in verschiedenen Projekten eng mit der OdA Santé zusammen, um die Ausbildungs- und Versorgungssituation im Gesundheitswesen wirkungsvoll und zweckmässig abzustimmen. Dabei ist eines der Ziele, die Abhängigkeit von Pflegepersonal aus dem Ausland zu verringern. Das Erfolgsrezept einer effizienten Gesundheitsversorgung, einschliesslich der Reduzierung der Abhängigkeit vom ausländischen Pflegepersonal, liegt zunehmend in der Ausdifferenzierung der Funktionen in der Arbeitswelt und der Einrichtung der entsprechenden Ausbildungsangebote auf den verschiedenen Bildungsstufen sowie der Schaffung gezielter Weiterbildungsangebote und der Validierung von Praxiserfahrungen und Bildungsleistungen. </p><p>Die nächste Arbeitstagung der nationalen Gesundheitspolitik vom 20. November 2008 ist dem Thema Gesundheitsberufe gewidmet: Welche Ausbildungen für welchen Bedarf? Die Federführung haben das BAG und die GDK inne. Vorbereitung und Durchführung erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der OdA Santé und dem BBT.</p><p>2. Die Überprüfung der ausländischen Abschlüsse in den Gesundheitsberufen wurde früher vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) im Auftrag der Kantone durchgeführt. Seit dem 1. Januar 2007 erfolgt die Überprüfung durch das SRK im Auftrag des Bundes. Dabei werden jährlich etwa 2000 ausländische Abschlüsse anerkannt, 70 Prozent davon in der Pflege. Ein Grossteil des Fachpersonals mit ausländischen Abschlüssen wird - Basis letzte fünf Jahre - aus Deutschland (46 Prozent), Frankreich (25 Prozent) und Italien (7,5 Prozent) rekrutiert. Für die allgemeinen Pflegeberufe gilt die Richtlinie 77/452/EWG und für Hebammen die Richtlinie 80/154/EWG in der im Freizügigkeitsabkommen genannten Fassung. Die anerkannten Abschlüsse sind, auch wenn nicht identisch, so doch mit Inhalt und Dauer der schweizerischen Ausbildungen vergleichbar. Die Schweiz hat sich zudem gegenüber der EU vorbehalten, die unter die Artikel 4b und 4c der Richtlinie 77/452/EWG und die Artikel 5a und 5b der Richtlinie 80/154/EWG fallenden bulgarischen und rumänischen Diplome von Hebammen und Krankenschwestern/Krankenpflegern, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, erst nach Prüfung ihrer Übereinstimmung mit den Richtlinien 77/453/EWG und 80/155/EWG anzuerkennen. Zu diesem Zweck kann die Schweiz die Ablegung einer Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang verlangen. </p><p>In den übrigen Gesundheitsberufen (Physiotherapie, medizinisch-technische Radiologie, Ergotherapie, Ernährungsberatung usw.) sind zwischen den ausländischen Abschlüssen teils erhebliche Unterschiede erkennbar. Diese werden durch vom SRK verlangte und überprüfte Ausgleichsmassnahmen der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller kompensiert. In der Praxis handelt es sich um Eignungsprüfungen (schriftliche und mündliche Prüfungen sowie eine praktische Prüfung, einschliesslich mündlicher Besprechung mit Beizug von Lehrpersonen und ausgewiesenen Berufsleuten im entsprechenden Fachgebiet) oder begleitete Anpassungslehrgänge, allenfalls verbunden mit einer Zusatzausbildung. Der Arbeitsmarkt stellt bei der Anstellung und der Erteilung einer Berufsausübung in hohem Masse auf die Beurteilung des SRK ab.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Nachfrage nach Fachpersonal im Gesundheitsbereich steigt kontinuierlich an. Bereits heute wird rund ein Drittel des Pflegepersonals im Ausland rekrutiert. Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wie beurteilt er die Tatsache, dass bereits ein Drittel des Pflegepersonals aus dem Ausland kommt? Was gedenkt er dagegen zu tun? </p><p>2. Sind die Diplome/Abschlüsse aus der EU mit den schweizerischen vergleichbar?</p>
- Fehlendes Fachpersonal im Gesundheitsbereich
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Rekrutierung von Fachpersonal in den Gesundheitsberufen aus dem Ausland beruht auf einer jahrelangen Praxis und bildet seit Jahrzehnten eine wesentliche Grundlage für das Funktionieren unseres Gesundheitswesens. Bund und Kantone haben in den letzten Jahren in enger Zusammenarbeit mit der Nationalen Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdA Santé) Anstrengungen unternommen, Attraktivität, Breite und Tiefe des Angebots (Einführung der Grundbildung Fachfrau/Fachmann Gesundheit, Rahmenlehrpläne höhere Fachschulen und Nachdiplomstudien, Ausbildungsgänge auf Stufe Fachhochschulen) zu erhöhen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine bedürfnis- und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung in den nächsten Jahren weitere Anstrengungen auf der Ausbildungs- und der Versorgungsseite verlangen wird. Bund (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, BBT/Bundesamt für Gesundheit, BAG) und Kantone (Gesundheitsdirektorenkonferenz, GDK/Erziehungsdirektorenkonferenz, EDK) arbeiten in verschiedenen Projekten eng mit der OdA Santé zusammen, um die Ausbildungs- und Versorgungssituation im Gesundheitswesen wirkungsvoll und zweckmässig abzustimmen. Dabei ist eines der Ziele, die Abhängigkeit von Pflegepersonal aus dem Ausland zu verringern. Das Erfolgsrezept einer effizienten Gesundheitsversorgung, einschliesslich der Reduzierung der Abhängigkeit vom ausländischen Pflegepersonal, liegt zunehmend in der Ausdifferenzierung der Funktionen in der Arbeitswelt und der Einrichtung der entsprechenden Ausbildungsangebote auf den verschiedenen Bildungsstufen sowie der Schaffung gezielter Weiterbildungsangebote und der Validierung von Praxiserfahrungen und Bildungsleistungen. </p><p>Die nächste Arbeitstagung der nationalen Gesundheitspolitik vom 20. November 2008 ist dem Thema Gesundheitsberufe gewidmet: Welche Ausbildungen für welchen Bedarf? Die Federführung haben das BAG und die GDK inne. Vorbereitung und Durchführung erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der OdA Santé und dem BBT.</p><p>2. Die Überprüfung der ausländischen Abschlüsse in den Gesundheitsberufen wurde früher vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) im Auftrag der Kantone durchgeführt. Seit dem 1. Januar 2007 erfolgt die Überprüfung durch das SRK im Auftrag des Bundes. Dabei werden jährlich etwa 2000 ausländische Abschlüsse anerkannt, 70 Prozent davon in der Pflege. Ein Grossteil des Fachpersonals mit ausländischen Abschlüssen wird - Basis letzte fünf Jahre - aus Deutschland (46 Prozent), Frankreich (25 Prozent) und Italien (7,5 Prozent) rekrutiert. Für die allgemeinen Pflegeberufe gilt die Richtlinie 77/452/EWG und für Hebammen die Richtlinie 80/154/EWG in der im Freizügigkeitsabkommen genannten Fassung. Die anerkannten Abschlüsse sind, auch wenn nicht identisch, so doch mit Inhalt und Dauer der schweizerischen Ausbildungen vergleichbar. Die Schweiz hat sich zudem gegenüber der EU vorbehalten, die unter die Artikel 4b und 4c der Richtlinie 77/452/EWG und die Artikel 5a und 5b der Richtlinie 80/154/EWG fallenden bulgarischen und rumänischen Diplome von Hebammen und Krankenschwestern/Krankenpflegern, die für die allgemeine Pflege verantwortlich sind, erst nach Prüfung ihrer Übereinstimmung mit den Richtlinien 77/453/EWG und 80/155/EWG anzuerkennen. Zu diesem Zweck kann die Schweiz die Ablegung einer Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang verlangen. </p><p>In den übrigen Gesundheitsberufen (Physiotherapie, medizinisch-technische Radiologie, Ergotherapie, Ernährungsberatung usw.) sind zwischen den ausländischen Abschlüssen teils erhebliche Unterschiede erkennbar. Diese werden durch vom SRK verlangte und überprüfte Ausgleichsmassnahmen der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller kompensiert. In der Praxis handelt es sich um Eignungsprüfungen (schriftliche und mündliche Prüfungen sowie eine praktische Prüfung, einschliesslich mündlicher Besprechung mit Beizug von Lehrpersonen und ausgewiesenen Berufsleuten im entsprechenden Fachgebiet) oder begleitete Anpassungslehrgänge, allenfalls verbunden mit einer Zusatzausbildung. Der Arbeitsmarkt stellt bei der Anstellung und der Erteilung einer Berufsausübung in hohem Masse auf die Beurteilung des SRK ab.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Nachfrage nach Fachpersonal im Gesundheitsbereich steigt kontinuierlich an. Bereits heute wird rund ein Drittel des Pflegepersonals im Ausland rekrutiert. Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wie beurteilt er die Tatsache, dass bereits ein Drittel des Pflegepersonals aus dem Ausland kommt? Was gedenkt er dagegen zu tun? </p><p>2. Sind die Diplome/Abschlüsse aus der EU mit den schweizerischen vergleichbar?</p>
- Fehlendes Fachpersonal im Gesundheitsbereich
Back to List