Grobe Rücksichtslosigkeit der Flughafenverantwortlichen in Basel-Mulhouse

ShortId
08.3289
Id
20083289
Updated
28.07.2023 08:06
Language
de
Title
Grobe Rücksichtslosigkeit der Flughafenverantwortlichen in Basel-Mulhouse
AdditionalIndexing
48;52;Flughafen;Lärmbelästigung;Nachtflugverbot;Sicherheit;Elsass;internationales Übereinkommen;Basel-Land;Luftverkehr
1
  • L04K18040101, Flughafen
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L04K06020308, Lärmbelästigung
  • L04K08020225, Sicherheit
  • L05K1802040302, Nachtflugverbot
  • L04K03020608, Elsass
  • L06K030101010301, Basel-Land
  • L03K100202, internationales Übereinkommen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Vereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich vom 10. Februar 2006 legt die Benutzungsbedingungen für das ILS 34 fest (Abkommen über die Pistennutzungsbedingungen und die Kontrolle der Massnahmen zur Minderung der Umwelt-Auswirkungen des Betriebes eines ILS auf Piste 34 des Flughafens Basel-Mulhouse. Das Abkommen ist auf der Internetseite des Bazl abrufbar unter http://www.bazl.admin.ch/themen/</p><p>infrastruktur/00300/00384/00389/index.html). Danach erfolgen Landungen von Süden, wenn die Rückenwindkomponente für Nordlandungen 5 Knoten überschreitet. Sie enthält aber auch ein Kontrollinstrument: Machen die Südanflüge pro Kalenderjahr über 8 Prozent aus, so analysieren die Luftfahrtbehörden die Gründe dafür. Überschreiten die Südanflüge pro Kalenderjahr 10 Prozent, so suchen die Luftfahrtbehörden nach Massnahmen, um den Anteil wieder unter diesen Wert zu bringen. Die Behörden erstellen zudem jährlich einen Bericht über Anteil und Bedingungen der Benutzung des ILS 34.</p><p>Im ersten Halbjahr 2008 lag der Wert der Südlandungen bei 10,7 Prozent (vgl. dazu die Benützungsstatistik des Flughafens Basel-Mulhouse auf der Internetseite http://www.euroairport.com/DE/</p><p>environnement.php?PAGEID=385&amp;lang=DE). Die Windstärke und damit die Südanflüge unterliegen im Jahresverlauf grösseren natürlichen Schwankungen. Es gab bereits früher Frühlingsmonate mit teilweise über 10 Prozent Südanflügen. Diese lassen indessen keine unmittelbaren Rückschlüsse auf den Jahresverlauf zu. Ende Jahr lag dieser Anteil dann jeweils zwischen 4 und 8 Prozent (Beispiele: 2004: 7,4 Prozent pro Jahr/2005: 5,8 Prozent/2006: 3,9 Prozent/2007: 7,0 Prozent). Ende 2008 wird der Südlandeanteil wiederum überprüft. Die Zwischenanalyse des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) von Ende Mai 2008 hat ergeben, dass die französische Flugsicherung die Vereinbarung korrekt anwendet und die Anzahl der Südanflüge durch die vorherrschenden Nordwindlagen begründbar ist.</p><p>2. In der Projektphase verglich die französische Zivilluftfahrtbehörde (DGAC) das neue Anflugverfahren mit dem früheren Landeverfahren mit einem Endanflug nach Sicht auf Piste 34 (Manoeuvre à Vue Imposée; MVI 34). Dabei wurden mehrere Aspekte untersucht, darunter auch die kurz- und mittelfristige quantitative Lärmbelastung sowie das qualitative Störempfinden und die Einschätzung der übrigen Umweltauswirkungen. Dabei konnte aufgezeigt werden, dass durch den Betrieb des ILS 34 der Immissionsgrenzwert in der Schweiz gemäss Lärmschutzverordnung nicht überschritten wird. Ferner erhöht die nunmehr sehr präzise vertikale und horizontale Führung der Flugzeuge auf dem Leitstrahl des ILS 34 die Flugsicherheit gegenüber dem früheren Sichtanflugverfahren (MVI 34) erheblich. </p><p>3. Die Einführung des ILS 34 hat keine Änderung des Nachtflugverbots zur Folge; es wurden in diesem Zusammenhang deshalb auch keine Versprechungen abgegeben. </p><p>4./5. Die Ausgestaltung des Flughafenbetriebs liegt im Zuständigkeitsbereich des Flughafens Basel-Mulhouse. Weder der Bundesrat noch das Bazl können ihm das An- und Abflugregime, eine bestimmte Betriebsart (Personen- oder Frachtverkehr) oder eine verbindliche Pistenbenützung vorschreiben. Das ILS 34 hat zudem nichts am Betriebsregime des Flughafens Basel-Mulhouse geändert: Hauptlanderichtung ist nach wie vor der weniger dicht besiedelte Norden mit dem ILS 16.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Seit der Implementierung der Südanflugroute ILS 34 wird dieses Verfahren dreimal häufiger genutzt als vorhergesagt: 12 bis 13 Prozent gemäss EAP; der langjährige meteorologische Durchschnittswert würde nur 3 bis 4 Prozent der Landungen bedingen. Über 60 000 Einwohner werden ganz massiv geschädigt, ihre Lebensqualität und der Gebäudewert in wertvollsten Wohngebieten beeinträchtigt. Wie verträgt sich dies mit der Vereinbarung zwischen Bazl und der französischen DGAC? Wie gedenkt der Bundesrat die Interessen der Bevölkerung zu wahren? </p><p>2. Gemäss Risikoanalyse und Kontrollbericht der Bau- und Umweltschutzdirektion BL ist nach Einführung von ILS 34 das Risiko für die Anwohner nur tragbar, wenn diese nicht zu vermehrten Überflügen südlich des Flughafens führt. Was gedenkt der Bundesrat gegen die extreme Zunahme von Lärm und Risiken zu unternehmen? </p><p>3. Seit der Einführung von ILS 34 beachtet der EAP lediglich eine Nachtflugsperre von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Wie verhält sich die grobe Ruhestörung zur Gesetzgebung und zu den abgegebenen Versprechen? </p><p>4. Die Nutzung von Piste 26 ("Ost/West-Piste") für Starts liegt bei etwa 5 Prozent. Anlässlich der letzten Volksabstimmung wurde versprochen, 20 bis 40 Prozent der Starts über kaum besiedeltes Gebiet zu lenken. Der Basler Tower gibt aber regelmässig Piste 16 ("Nord/Süd-Piste") für Starts frei. Technisch gesehen könnte gut die Hälfte aller Jets auf Piste 26 starten. Ist der Bundesrat bereit, die der Bevölkerung zugesicherte Nutzung von Piste 26 durchzusetzen und verbindlich in den Staatsvertrag aufzunehmen? </p><p>5. Der Flughafen macht grosse Anstrengungen, immer mehr Fracht nach Basel zu locken, von wo sie per Luftfracht befördert wird. Dies ist gesamtwirtschaftlich unsinnig, umweltpolitisch falsch und schafft keineswegs Arbeitsplätze, wie immer behauptet wird, sondern verlagert diese allenfalls. Kann der Bundesrat auf das Bazl einwirken, dass, wenn dieses absurde Unterfangen schon stattfindet, der damit verbundene Verkehr (oft mit schweren und veralteten Frachtflugzeugen) über dem dichtbesiedelten Gebiet südlich des Flughafens verboten wird?</p>
  • Grobe Rücksichtslosigkeit der Flughafenverantwortlichen in Basel-Mulhouse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Vereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich vom 10. Februar 2006 legt die Benutzungsbedingungen für das ILS 34 fest (Abkommen über die Pistennutzungsbedingungen und die Kontrolle der Massnahmen zur Minderung der Umwelt-Auswirkungen des Betriebes eines ILS auf Piste 34 des Flughafens Basel-Mulhouse. Das Abkommen ist auf der Internetseite des Bazl abrufbar unter http://www.bazl.admin.ch/themen/</p><p>infrastruktur/00300/00384/00389/index.html). Danach erfolgen Landungen von Süden, wenn die Rückenwindkomponente für Nordlandungen 5 Knoten überschreitet. Sie enthält aber auch ein Kontrollinstrument: Machen die Südanflüge pro Kalenderjahr über 8 Prozent aus, so analysieren die Luftfahrtbehörden die Gründe dafür. Überschreiten die Südanflüge pro Kalenderjahr 10 Prozent, so suchen die Luftfahrtbehörden nach Massnahmen, um den Anteil wieder unter diesen Wert zu bringen. Die Behörden erstellen zudem jährlich einen Bericht über Anteil und Bedingungen der Benutzung des ILS 34.</p><p>Im ersten Halbjahr 2008 lag der Wert der Südlandungen bei 10,7 Prozent (vgl. dazu die Benützungsstatistik des Flughafens Basel-Mulhouse auf der Internetseite http://www.euroairport.com/DE/</p><p>environnement.php?PAGEID=385&amp;lang=DE). Die Windstärke und damit die Südanflüge unterliegen im Jahresverlauf grösseren natürlichen Schwankungen. Es gab bereits früher Frühlingsmonate mit teilweise über 10 Prozent Südanflügen. Diese lassen indessen keine unmittelbaren Rückschlüsse auf den Jahresverlauf zu. Ende Jahr lag dieser Anteil dann jeweils zwischen 4 und 8 Prozent (Beispiele: 2004: 7,4 Prozent pro Jahr/2005: 5,8 Prozent/2006: 3,9 Prozent/2007: 7,0 Prozent). Ende 2008 wird der Südlandeanteil wiederum überprüft. Die Zwischenanalyse des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) von Ende Mai 2008 hat ergeben, dass die französische Flugsicherung die Vereinbarung korrekt anwendet und die Anzahl der Südanflüge durch die vorherrschenden Nordwindlagen begründbar ist.</p><p>2. In der Projektphase verglich die französische Zivilluftfahrtbehörde (DGAC) das neue Anflugverfahren mit dem früheren Landeverfahren mit einem Endanflug nach Sicht auf Piste 34 (Manoeuvre à Vue Imposée; MVI 34). Dabei wurden mehrere Aspekte untersucht, darunter auch die kurz- und mittelfristige quantitative Lärmbelastung sowie das qualitative Störempfinden und die Einschätzung der übrigen Umweltauswirkungen. Dabei konnte aufgezeigt werden, dass durch den Betrieb des ILS 34 der Immissionsgrenzwert in der Schweiz gemäss Lärmschutzverordnung nicht überschritten wird. Ferner erhöht die nunmehr sehr präzise vertikale und horizontale Führung der Flugzeuge auf dem Leitstrahl des ILS 34 die Flugsicherheit gegenüber dem früheren Sichtanflugverfahren (MVI 34) erheblich. </p><p>3. Die Einführung des ILS 34 hat keine Änderung des Nachtflugverbots zur Folge; es wurden in diesem Zusammenhang deshalb auch keine Versprechungen abgegeben. </p><p>4./5. Die Ausgestaltung des Flughafenbetriebs liegt im Zuständigkeitsbereich des Flughafens Basel-Mulhouse. Weder der Bundesrat noch das Bazl können ihm das An- und Abflugregime, eine bestimmte Betriebsart (Personen- oder Frachtverkehr) oder eine verbindliche Pistenbenützung vorschreiben. Das ILS 34 hat zudem nichts am Betriebsregime des Flughafens Basel-Mulhouse geändert: Hauptlanderichtung ist nach wie vor der weniger dicht besiedelte Norden mit dem ILS 16.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Seit der Implementierung der Südanflugroute ILS 34 wird dieses Verfahren dreimal häufiger genutzt als vorhergesagt: 12 bis 13 Prozent gemäss EAP; der langjährige meteorologische Durchschnittswert würde nur 3 bis 4 Prozent der Landungen bedingen. Über 60 000 Einwohner werden ganz massiv geschädigt, ihre Lebensqualität und der Gebäudewert in wertvollsten Wohngebieten beeinträchtigt. Wie verträgt sich dies mit der Vereinbarung zwischen Bazl und der französischen DGAC? Wie gedenkt der Bundesrat die Interessen der Bevölkerung zu wahren? </p><p>2. Gemäss Risikoanalyse und Kontrollbericht der Bau- und Umweltschutzdirektion BL ist nach Einführung von ILS 34 das Risiko für die Anwohner nur tragbar, wenn diese nicht zu vermehrten Überflügen südlich des Flughafens führt. Was gedenkt der Bundesrat gegen die extreme Zunahme von Lärm und Risiken zu unternehmen? </p><p>3. Seit der Einführung von ILS 34 beachtet der EAP lediglich eine Nachtflugsperre von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr. Wie verhält sich die grobe Ruhestörung zur Gesetzgebung und zu den abgegebenen Versprechen? </p><p>4. Die Nutzung von Piste 26 ("Ost/West-Piste") für Starts liegt bei etwa 5 Prozent. Anlässlich der letzten Volksabstimmung wurde versprochen, 20 bis 40 Prozent der Starts über kaum besiedeltes Gebiet zu lenken. Der Basler Tower gibt aber regelmässig Piste 16 ("Nord/Süd-Piste") für Starts frei. Technisch gesehen könnte gut die Hälfte aller Jets auf Piste 26 starten. Ist der Bundesrat bereit, die der Bevölkerung zugesicherte Nutzung von Piste 26 durchzusetzen und verbindlich in den Staatsvertrag aufzunehmen? </p><p>5. Der Flughafen macht grosse Anstrengungen, immer mehr Fracht nach Basel zu locken, von wo sie per Luftfracht befördert wird. Dies ist gesamtwirtschaftlich unsinnig, umweltpolitisch falsch und schafft keineswegs Arbeitsplätze, wie immer behauptet wird, sondern verlagert diese allenfalls. Kann der Bundesrat auf das Bazl einwirken, dass, wenn dieses absurde Unterfangen schon stattfindet, der damit verbundene Verkehr (oft mit schweren und veralteten Frachtflugzeugen) über dem dichtbesiedelten Gebiet südlich des Flughafens verboten wird?</p>
    • Grobe Rücksichtslosigkeit der Flughafenverantwortlichen in Basel-Mulhouse

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