Gentech-Moratorium gefährdet den Forschungsstandort Schweiz
- ShortId
-
08.3291
- Id
-
20083291
- Updated
-
27.07.2023 19:53
- Language
-
de
- Title
-
Gentech-Moratorium gefährdet den Forschungsstandort Schweiz
- AdditionalIndexing
-
55;36;Forschungspersonal;landwirtschaftliches Nutztier;Agrarforschung;Freisetzungsversuch;Moratorium;pflanzliche Erzeugung;Gentechnologie;Forschungspolitik;Gentechnikrecht;Brain Drain;gentechnisch veränderte Organismen;Forschungsvorhaben
- 1
-
- L06K070601050104, Gentechnologie
- L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
- L04K08020318, Moratorium
- L03K160202, Forschungspolitik
- L04K16020205, Forschungspersonal
- L05K1401010304, landwirtschaftliches Nutztier
- L07K07060105010403, Gentechnikrecht
- L05K1401030201, Agrarforschung
- L05K0108030101, Brain Drain
- L08K0706010501040201, Freisetzungsversuch
- L04K16020206, Forschungsvorhaben
- L04K14010101, pflanzliche Erzeugung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Übergangsbestimmungen von Artikel 197 der Bundesverfassung (7. Übergangsbestimmung zu Art. 120, Gentechnologie im Ausserhumanbereich) bestimmen, dass die schweizerische Landwirtschaft für die Dauer von fünf Jahren nach Annahme dieser Verfassungsbestimmung (27. November 2005) gentechnikfrei bleibt. Davon betroffen sind die Einfuhr und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten vermehrungsfähigen Pflanzen, Pflanzenteilen und Saatgut für die landwirtschaftliche Anwendung in der Umwelt sowie von gentechnisch veränderten Tieren, welche für die Produktion von Lebensmitteln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen bestimmt sind. Durch diese Bestimmung ist die Forschung nicht direkt betroffen. Eine fundierte Analyse der Auswirkungen des Moratoriums auf die Forschung in der Schweiz gibt es zum heutigen Zeitpunkt nicht (unvollständige Datenlage, fehlende spezifische Analysen). Auch mit zusätzlichen Datenerhebungen und statistischen Analysen wäre es zudem schwierig, die in der Interpellation erwähnten Auswirkungen abbilden und sachgerecht interpretieren zu können. Was im Besonderen die Forschungsanstalten anbelangt, so hat Agroscope schon vor dem Moratorium entschieden, keine Forschung mit gentechnisch veränderten Organismen bzw. Forschung im Bereich Gentechnik (z. B. Sortenprüfung mit gentechnisch veränderten Pflanzen bzw. Pflanzenzüchtung mit Gentransfertechnologie) zu betreiben. Dieser Ausstieg aus der Forschung in Agrarbiotechnologie erfolgte unabhängig vom Gentech-Moratorium, und zwar einige Jahre vor dessen Inkrafttreten. Eine Verlängerung des Moratoriums hat daher keinen Einfluss auf die Forschungsprojekte von Agroscope. Im Leistungsauftrag 2008-2011 ist folgender Auftrag formuliert: "Agroscope Reckenholz-Tänikon beteiligt sich am Freisetzungsversuch innerhalb des NFP 59, insbesondere bei der Analyse der Umweltrisiken von gentechnisch veränderten Pflanzen." Der Stellenwert der Biosicherheitsforschung im Leistungsauftrag 2012-2015 wird nach eingehender Diskussion mit allen interessierten Kreisen festgelegt werden.</p><p>Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation Kunz 06.3131," Risikoforschung im Gentech-Bereich", ausgeführt, ist der Bundesrat der Meinung, dass im Hinblick auf eine zweckmässige und verantwortungsbewusste Anwendung der Biotechnologie in der Schweiz der Nutzen und die Risiken der Gentechnologie zu erforschen sind. In diesem Sinn kann man feststellen, dass die Biosicherheitsforschung noch nie so viel Interesse und finanzielle Mittel mobilisierte wie in den letzten Jahren. Bereits im Jahr 2003 schrieb das Bundesamt für Umwelt ein Forschungsprogramm über die Biosicherheit aus, dessen Ergebnisse dieses Jahr veröffentlicht werden sollen. Das vom Bundesrat beschlossene Nationale Forschungsprogramm "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen" (NFP 59) hat diese Tendenz noch weiter verstärkt. Komplementäre Forschungsprojekte zu dieser Thematik bestehen auch auf europäischer Ebene (z. B. Sigmea: Sustainable Introduction of Genetically Modified Crops into European Agriculture).</p><p>2./3. Durch die Lancierung des NFP 59 gab der Bundesrat ein klares Signal für die Förderung von entsprechenden Forschungsvorhaben. Die zuständigen Bundesstellen haben sich zusammen mit den Forschenden für die Durchführung der Freisetzungsversuche engagiert und dafür eine Begleitgruppe eingesetzt, deren Aufgabe nicht nur in der Aufsicht über die Freisetzungsversuche, sondern auch in der Bewahrung des damit gewonnenen Wissens und Know-hows besteht. Auf der Ebene der Forschungsanstalten kann ergänzt werden, dass Agroscope über ein umfangreiches Wissen in der Biosicherheitsforschung verfügt und dieses im Rahmen des NFP 59 erweitert. Bevor die Ergebnisse der laufenden Forschungsprojekte vorliegen, ist es nicht möglich, die nächsten Schritte dieses Engagements genauer zu bestimmen. Mit dem Auslaufen des NFP 59 soll auch die Frage nach der Bündelung der durch die Durchführung von Freisetzungsversuchen geschaffenen und laufend generierten Kompetenzen vertieft geklärt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Forschung im Bereich der grünen Gentechnologie wird derzeit in der Schweiz stark behindert. Hauptgrund ist das Moratorium für gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere in der Schweizer Landwirtschaft, welches der Bundesrat um drei Jahre bis 2013 verlängern will. Während des Abstimmungskampfes um die Moratoriums-Initiative 2005 hatte der Bundesrat noch erklärt, die Initiative schade dem Forschungsstandort Schweiz (S. 11 des damaligen Abstimmungsbüchleins). Heute behauptet er, die Initiative beeinträchtige die Forschung nicht (Medienmitteilung vom 14. Mai 2008). Nach unseren Informationen ist die Forschung durch das Moratorium aber sehr wohl beeinträchtigt: Nach Aussagen des renommierten ETH-Pflanzenforschers Christof Sautter haben wegen der schlechten Arbeitsaussichten viele Forscher die Schweiz verlassen ("NZZ", 21. Mai 2008). Das Interesse junger Forscher am Nationalen Forschungsprogramm 59 war sehr gering. Auch der Wirtschaftsplatz leidet unter dem Moratorium, gibt es in der Schweiz beispielsweise keine KMU, die sich mit grüner Gentechnik beschäftigen.</p><p>Hinzu kommt, dass in der Schweiz viel Potenzial für gentechnische Forschung vorhanden ist, dieses derzeit aber nicht genutzt werden kann. So hat sich beispielsweise im Bundesamt für Landwirtschaft (Agroscope Reckenholz) ein umfangreiches Wissen angehäuft, welches die Durchführung zukünftiger Freisetzungsversuche vereinfachen wird. Dieses Wissen muss unbedingt vermehrt genutzt werden. Die freisinnig-demokratische Fraktion regt die Schaffung eines Kompetenzzentrums für Freisetzungsversuche an, welches in diesem Gebiet Know-how sammeln, zusammenstellen und der Öffentlichkeit zugänglich machen soll.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Hat er vor seiner Aussage, dass eine Verlängerung des Moratoriums den Forschungsplatz Schweiz nicht gefährde, abgeklärt:</p><p>- wie viele Forscher während des Moratoriums in andere Länder ausgewandert sind;</p><p>- wie viele Forschungsprojekte im Bereich Gentechnologie gestoppt oder nicht eingereicht wurden, weil junge Forscher durch das Moratorium entmutigt sind;</p><p>- welchen Einfluss das Moratorium auf die Forschungsanstalten hat;</p><p>- wie sich die Studentenzahlen in den einschlägigen Fächern entwickeln? </p><p>Falls diese Abklärungen gemacht worden sind: Wie sind die Resultate?</p><p>2. Wie will er das akquirierte Wissen und Know-how im Umgang mit der Planung und Vorbereitung von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Pflanzen erhalten?</p><p>3. Wie stellt er sich zur Idee, dass dieses Know-how in einem Kompetenzzentrum weiteren Anwendern zugänglich gemacht werden sollte?</p>
- Gentech-Moratorium gefährdet den Forschungsstandort Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Übergangsbestimmungen von Artikel 197 der Bundesverfassung (7. Übergangsbestimmung zu Art. 120, Gentechnologie im Ausserhumanbereich) bestimmen, dass die schweizerische Landwirtschaft für die Dauer von fünf Jahren nach Annahme dieser Verfassungsbestimmung (27. November 2005) gentechnikfrei bleibt. Davon betroffen sind die Einfuhr und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten vermehrungsfähigen Pflanzen, Pflanzenteilen und Saatgut für die landwirtschaftliche Anwendung in der Umwelt sowie von gentechnisch veränderten Tieren, welche für die Produktion von Lebensmitteln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen bestimmt sind. Durch diese Bestimmung ist die Forschung nicht direkt betroffen. Eine fundierte Analyse der Auswirkungen des Moratoriums auf die Forschung in der Schweiz gibt es zum heutigen Zeitpunkt nicht (unvollständige Datenlage, fehlende spezifische Analysen). Auch mit zusätzlichen Datenerhebungen und statistischen Analysen wäre es zudem schwierig, die in der Interpellation erwähnten Auswirkungen abbilden und sachgerecht interpretieren zu können. Was im Besonderen die Forschungsanstalten anbelangt, so hat Agroscope schon vor dem Moratorium entschieden, keine Forschung mit gentechnisch veränderten Organismen bzw. Forschung im Bereich Gentechnik (z. B. Sortenprüfung mit gentechnisch veränderten Pflanzen bzw. Pflanzenzüchtung mit Gentransfertechnologie) zu betreiben. Dieser Ausstieg aus der Forschung in Agrarbiotechnologie erfolgte unabhängig vom Gentech-Moratorium, und zwar einige Jahre vor dessen Inkrafttreten. Eine Verlängerung des Moratoriums hat daher keinen Einfluss auf die Forschungsprojekte von Agroscope. Im Leistungsauftrag 2008-2011 ist folgender Auftrag formuliert: "Agroscope Reckenholz-Tänikon beteiligt sich am Freisetzungsversuch innerhalb des NFP 59, insbesondere bei der Analyse der Umweltrisiken von gentechnisch veränderten Pflanzen." Der Stellenwert der Biosicherheitsforschung im Leistungsauftrag 2012-2015 wird nach eingehender Diskussion mit allen interessierten Kreisen festgelegt werden.</p><p>Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation Kunz 06.3131," Risikoforschung im Gentech-Bereich", ausgeführt, ist der Bundesrat der Meinung, dass im Hinblick auf eine zweckmässige und verantwortungsbewusste Anwendung der Biotechnologie in der Schweiz der Nutzen und die Risiken der Gentechnologie zu erforschen sind. In diesem Sinn kann man feststellen, dass die Biosicherheitsforschung noch nie so viel Interesse und finanzielle Mittel mobilisierte wie in den letzten Jahren. Bereits im Jahr 2003 schrieb das Bundesamt für Umwelt ein Forschungsprogramm über die Biosicherheit aus, dessen Ergebnisse dieses Jahr veröffentlicht werden sollen. Das vom Bundesrat beschlossene Nationale Forschungsprogramm "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen" (NFP 59) hat diese Tendenz noch weiter verstärkt. Komplementäre Forschungsprojekte zu dieser Thematik bestehen auch auf europäischer Ebene (z. B. Sigmea: Sustainable Introduction of Genetically Modified Crops into European Agriculture).</p><p>2./3. Durch die Lancierung des NFP 59 gab der Bundesrat ein klares Signal für die Förderung von entsprechenden Forschungsvorhaben. Die zuständigen Bundesstellen haben sich zusammen mit den Forschenden für die Durchführung der Freisetzungsversuche engagiert und dafür eine Begleitgruppe eingesetzt, deren Aufgabe nicht nur in der Aufsicht über die Freisetzungsversuche, sondern auch in der Bewahrung des damit gewonnenen Wissens und Know-hows besteht. Auf der Ebene der Forschungsanstalten kann ergänzt werden, dass Agroscope über ein umfangreiches Wissen in der Biosicherheitsforschung verfügt und dieses im Rahmen des NFP 59 erweitert. Bevor die Ergebnisse der laufenden Forschungsprojekte vorliegen, ist es nicht möglich, die nächsten Schritte dieses Engagements genauer zu bestimmen. Mit dem Auslaufen des NFP 59 soll auch die Frage nach der Bündelung der durch die Durchführung von Freisetzungsversuchen geschaffenen und laufend generierten Kompetenzen vertieft geklärt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Forschung im Bereich der grünen Gentechnologie wird derzeit in der Schweiz stark behindert. Hauptgrund ist das Moratorium für gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere in der Schweizer Landwirtschaft, welches der Bundesrat um drei Jahre bis 2013 verlängern will. Während des Abstimmungskampfes um die Moratoriums-Initiative 2005 hatte der Bundesrat noch erklärt, die Initiative schade dem Forschungsstandort Schweiz (S. 11 des damaligen Abstimmungsbüchleins). Heute behauptet er, die Initiative beeinträchtige die Forschung nicht (Medienmitteilung vom 14. Mai 2008). Nach unseren Informationen ist die Forschung durch das Moratorium aber sehr wohl beeinträchtigt: Nach Aussagen des renommierten ETH-Pflanzenforschers Christof Sautter haben wegen der schlechten Arbeitsaussichten viele Forscher die Schweiz verlassen ("NZZ", 21. Mai 2008). Das Interesse junger Forscher am Nationalen Forschungsprogramm 59 war sehr gering. Auch der Wirtschaftsplatz leidet unter dem Moratorium, gibt es in der Schweiz beispielsweise keine KMU, die sich mit grüner Gentechnik beschäftigen.</p><p>Hinzu kommt, dass in der Schweiz viel Potenzial für gentechnische Forschung vorhanden ist, dieses derzeit aber nicht genutzt werden kann. So hat sich beispielsweise im Bundesamt für Landwirtschaft (Agroscope Reckenholz) ein umfangreiches Wissen angehäuft, welches die Durchführung zukünftiger Freisetzungsversuche vereinfachen wird. Dieses Wissen muss unbedingt vermehrt genutzt werden. Die freisinnig-demokratische Fraktion regt die Schaffung eines Kompetenzzentrums für Freisetzungsversuche an, welches in diesem Gebiet Know-how sammeln, zusammenstellen und der Öffentlichkeit zugänglich machen soll.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Hat er vor seiner Aussage, dass eine Verlängerung des Moratoriums den Forschungsplatz Schweiz nicht gefährde, abgeklärt:</p><p>- wie viele Forscher während des Moratoriums in andere Länder ausgewandert sind;</p><p>- wie viele Forschungsprojekte im Bereich Gentechnologie gestoppt oder nicht eingereicht wurden, weil junge Forscher durch das Moratorium entmutigt sind;</p><p>- welchen Einfluss das Moratorium auf die Forschungsanstalten hat;</p><p>- wie sich die Studentenzahlen in den einschlägigen Fächern entwickeln? </p><p>Falls diese Abklärungen gemacht worden sind: Wie sind die Resultate?</p><p>2. Wie will er das akquirierte Wissen und Know-how im Umgang mit der Planung und Vorbereitung von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Pflanzen erhalten?</p><p>3. Wie stellt er sich zur Idee, dass dieses Know-how in einem Kompetenzzentrum weiteren Anwendern zugänglich gemacht werden sollte?</p>
- Gentech-Moratorium gefährdet den Forschungsstandort Schweiz
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