Einbürgerungsstandard Sprache. Berücksichtigung der Heterogenität

ShortId
08.3302
Id
20083302
Updated
28.07.2023 09:05
Language
de
Title
Einbürgerungsstandard Sprache. Berücksichtigung der Heterogenität
AdditionalIndexing
2811;Einbürgerung;Sprache;Ausländerbildung;Sprachunterricht;Integration der Zuwanderer;Erwachsenenbildung
1
  • L05K0506010603, Einbürgerung
  • L04K01060103, Sprache
  • L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
  • L04K13020102, Sprachunterricht
  • L04K13030202, Erwachsenenbildung
  • L04K13030201, Ausländerbildung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Schweizervolk hat mit der Ablehnung der Einbürgerungs-Initiative mit 63,8 Prozent am 1. Juni 2008 klar gesagt, dass es die Kompetenz zur Prüfung der Voraussetzungen zur Einbürgerung nicht an die Urne - ohne Rekursmöglichkeit - delegieren will. Somit wird es in Zukunft in der Schweiz nicht mehr möglich sein, aufgrund von Gerüchten, Mutmassungen und Denunziationen über das Schicksal - Einbürgerung: ja oder nein? - von Ausländerinnen und Ausländern zu bestimmen; ein Fingerzeig der Schweizer Bevölkerung in die richtige Richtung. Die Schweiz hat in der Vergangenheit bereits bewiesen, dass sie sich mit der Kombination von sozialverträglichen Lösungen und ökonomisch determinierten Bedürfnissen auch behauptet hat.</p><p>Dazu braucht es geeignete Instrumente für die Ausländerintegration. Unter den verschiedenen Integrationsmassnahmen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sind Sprachkurse für Ausländerinnen und Ausländer zentral. Denn die Sprachkompetenzen von ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern sind ein entscheidendes Kriterium zur Erlangung des Schweizer Bürgerrechtes. Dazu besteht ein breiter politischer Konsens. Nur wer eine Landessprache spricht, hat die Möglichkeit, am politischen Leben in der Schweiz zu partizipieren. Demokratische Entscheidungsprozesse basieren auf der Teilnahme eines möglichst grossen Teils der betroffenen Bevölkerung. Sie sind die Grundlage einer politischen Konsensfindung, die der Schweiz sozialen Frieden und wirtschaftliche Prosperität ermöglicht.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, dass auch Migrantinnen und Migranten mit wenig schulischer Erfahrung zum Niveau A2 des Europäischen Sprachenportfolios herangeführt werden sollen. Über den Integrationskredit finanziert er entsprechende Angebote bereits mit. </p><p>Im Rahmen der vom Bundesrat am 22. August 2007 verabschiedeten 45 Massnahmen im Integrationsbereich ist das Bundesamt für Migration zudem daran, ein Rahmenkonzept für die Sprachförderung zu erarbeiten. Dieses soll Grundlagen hinsichtlich gemeinsamer Ziele und Standards im Sprachförderungsbereich definieren. Weiter wird das Rahmenkonzept Sprachförderung Antworten dazu geben, auf welchen Niveaus, auf welcher Kommunikationsebene (monologisches und dialogisches Sprechen, Verstehen, Schreiben, Lesen) und für welche Zielgruppe sich aus integrations- und migrationspolitischer Sicht sinnvolle Bestimmungen festlegen lassen.</p><p>Bei der Erarbeitung dieses Rahmenkonzepts werden die betroffenen Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden sowie Akteure der Gesellschaft und Wirtschaft beigezogen. Ob der Bund für die Qualitätsprüfung der Schulen und Institute gesetzliche Bestimmungen erlassen wird, wie dies der Motionär verlangt, ist noch nicht bestimmt. Denkbar ist auch, dies in der Zuständigkeit der Kantone zu belassen. Diese entwickeln derzeit im Rahmen des Schwerpunkts 1 "Sprache und Bildung" des Integrationsförderungsprogramms des Bundes 2008-2011 kantonale Sprachförderungsprogramme.</p><p>In Abstimmung auf die Arbeiten des Europarates wird das Rahmenkonzept Sprachförderung Ende 2008 vorliegen. Der Europarat, unter dessen Ägide der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) entwickelt worden ist, ist zurzeit daran, Empfehlungen zur Umsetzung des GER im migrationspolitischen Kontext zu diskutieren.</p><p>Das Bundesamt für Migration koordiniert die verschiedenen, parallel laufenden Bestrebungen zur Förderung der Kenntnisse einer Landessprache, welche die Anliegen des Motionärs - mit Ausnahme der Zuständigkeit für die Qualitätskontrolle - weitgehend berücksichtigen. </p><p>Im Übrigen hat der Ständerat am 11. März 2008 die Motion Schiesser 06.3445, "Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe", angenommen. Diese beauftragt den Bundesrat, in einer Gesamtsicht zu prüfen, welche allfälligen, weiter gehenden Schritte zur Verbesserung der Integration ergriffen werden sollen.</p><p>Für die Einbürgerung verlangen die meisten Kantone Kenntnisse einer Landessprache auf einem bestimmten GER-Niveau. Der Bund prüft zurzeit, ob im Rahmen der in Artikel 38 Absatz 2 der Bundesverfassung vorgesehenen Kompetenz, Mindestvorschriften zu erlassen, gewisse Minimalstandards als Basis einer minimalen Harmonisierung der Grundvoraussetzungen für Einbürgerungen festgelegt werden können. Damit soll Kohärenz mit anderen ausländerrechtlichen Bestimmungen geschaffen werden wie beispielsweise mit dem Erfordernis von GER A2, Sprachkenntnisse für die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung.</p><p>Die Anliegen des Motionärs sind also Gegenstand diverser laufender Prüfungsarbeiten auf Bundesebene. Da deren Resultate nicht vorweggenommen werden sollen, beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in den gesetzlichen Grundlagen die sprachlichen Integrationsmassnahmen so zu gestalten, dass auch Ausländerinnen und Ausländer mit vor allem praktischer Begabung und wenig schulischer Erfahrung zum Niveau A2 des Europäischen Sprachenportfolios herangeführt werden können. Schulen und Institute, die die Sprachkurse mit den anschliessenden Sprachtests durchführen, sollen durch ein professionelles Qualitätscontrolling kontrolliert und unterstützt werden.</p>
  • Einbürgerungsstandard Sprache. Berücksichtigung der Heterogenität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Schweizervolk hat mit der Ablehnung der Einbürgerungs-Initiative mit 63,8 Prozent am 1. Juni 2008 klar gesagt, dass es die Kompetenz zur Prüfung der Voraussetzungen zur Einbürgerung nicht an die Urne - ohne Rekursmöglichkeit - delegieren will. Somit wird es in Zukunft in der Schweiz nicht mehr möglich sein, aufgrund von Gerüchten, Mutmassungen und Denunziationen über das Schicksal - Einbürgerung: ja oder nein? - von Ausländerinnen und Ausländern zu bestimmen; ein Fingerzeig der Schweizer Bevölkerung in die richtige Richtung. Die Schweiz hat in der Vergangenheit bereits bewiesen, dass sie sich mit der Kombination von sozialverträglichen Lösungen und ökonomisch determinierten Bedürfnissen auch behauptet hat.</p><p>Dazu braucht es geeignete Instrumente für die Ausländerintegration. Unter den verschiedenen Integrationsmassnahmen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sind Sprachkurse für Ausländerinnen und Ausländer zentral. Denn die Sprachkompetenzen von ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern sind ein entscheidendes Kriterium zur Erlangung des Schweizer Bürgerrechtes. Dazu besteht ein breiter politischer Konsens. Nur wer eine Landessprache spricht, hat die Möglichkeit, am politischen Leben in der Schweiz zu partizipieren. Demokratische Entscheidungsprozesse basieren auf der Teilnahme eines möglichst grossen Teils der betroffenen Bevölkerung. Sie sind die Grundlage einer politischen Konsensfindung, die der Schweiz sozialen Frieden und wirtschaftliche Prosperität ermöglicht.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, dass auch Migrantinnen und Migranten mit wenig schulischer Erfahrung zum Niveau A2 des Europäischen Sprachenportfolios herangeführt werden sollen. Über den Integrationskredit finanziert er entsprechende Angebote bereits mit. </p><p>Im Rahmen der vom Bundesrat am 22. August 2007 verabschiedeten 45 Massnahmen im Integrationsbereich ist das Bundesamt für Migration zudem daran, ein Rahmenkonzept für die Sprachförderung zu erarbeiten. Dieses soll Grundlagen hinsichtlich gemeinsamer Ziele und Standards im Sprachförderungsbereich definieren. Weiter wird das Rahmenkonzept Sprachförderung Antworten dazu geben, auf welchen Niveaus, auf welcher Kommunikationsebene (monologisches und dialogisches Sprechen, Verstehen, Schreiben, Lesen) und für welche Zielgruppe sich aus integrations- und migrationspolitischer Sicht sinnvolle Bestimmungen festlegen lassen.</p><p>Bei der Erarbeitung dieses Rahmenkonzepts werden die betroffenen Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden sowie Akteure der Gesellschaft und Wirtschaft beigezogen. Ob der Bund für die Qualitätsprüfung der Schulen und Institute gesetzliche Bestimmungen erlassen wird, wie dies der Motionär verlangt, ist noch nicht bestimmt. Denkbar ist auch, dies in der Zuständigkeit der Kantone zu belassen. Diese entwickeln derzeit im Rahmen des Schwerpunkts 1 "Sprache und Bildung" des Integrationsförderungsprogramms des Bundes 2008-2011 kantonale Sprachförderungsprogramme.</p><p>In Abstimmung auf die Arbeiten des Europarates wird das Rahmenkonzept Sprachförderung Ende 2008 vorliegen. Der Europarat, unter dessen Ägide der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) entwickelt worden ist, ist zurzeit daran, Empfehlungen zur Umsetzung des GER im migrationspolitischen Kontext zu diskutieren.</p><p>Das Bundesamt für Migration koordiniert die verschiedenen, parallel laufenden Bestrebungen zur Förderung der Kenntnisse einer Landessprache, welche die Anliegen des Motionärs - mit Ausnahme der Zuständigkeit für die Qualitätskontrolle - weitgehend berücksichtigen. </p><p>Im Übrigen hat der Ständerat am 11. März 2008 die Motion Schiesser 06.3445, "Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe", angenommen. Diese beauftragt den Bundesrat, in einer Gesamtsicht zu prüfen, welche allfälligen, weiter gehenden Schritte zur Verbesserung der Integration ergriffen werden sollen.</p><p>Für die Einbürgerung verlangen die meisten Kantone Kenntnisse einer Landessprache auf einem bestimmten GER-Niveau. Der Bund prüft zurzeit, ob im Rahmen der in Artikel 38 Absatz 2 der Bundesverfassung vorgesehenen Kompetenz, Mindestvorschriften zu erlassen, gewisse Minimalstandards als Basis einer minimalen Harmonisierung der Grundvoraussetzungen für Einbürgerungen festgelegt werden können. Damit soll Kohärenz mit anderen ausländerrechtlichen Bestimmungen geschaffen werden wie beispielsweise mit dem Erfordernis von GER A2, Sprachkenntnisse für die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung.</p><p>Die Anliegen des Motionärs sind also Gegenstand diverser laufender Prüfungsarbeiten auf Bundesebene. Da deren Resultate nicht vorweggenommen werden sollen, beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in den gesetzlichen Grundlagen die sprachlichen Integrationsmassnahmen so zu gestalten, dass auch Ausländerinnen und Ausländer mit vor allem praktischer Begabung und wenig schulischer Erfahrung zum Niveau A2 des Europäischen Sprachenportfolios herangeführt werden können. Schulen und Institute, die die Sprachkurse mit den anschliessenden Sprachtests durchführen, sollen durch ein professionelles Qualitätscontrolling kontrolliert und unterstützt werden.</p>
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