Transparenz bei den kantonalen Reservequoten der Krankenkassen
- ShortId
-
08.3305
- Id
-
20083305
- Updated
-
27.07.2023 20:26
- Language
-
de
- Title
-
Transparenz bei den kantonalen Reservequoten der Krankenkassen
- AdditionalIndexing
-
2841;Kanton;Krankenkasse;Transparenz;Betriebsrücklage;Versicherungsaufsicht;Statistik
- 1
-
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L05K0703020104, Betriebsrücklage
- L06K080701020108, Kanton
- L05K1201020203, Transparenz
- L04K11100116, Versicherungsaufsicht
- L03K020218, Statistik
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht aufgrund von Artikel 31 Absatz 2 der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102) jährlich eine Dokumentation mit den Angaben aller Krankenversicherer über Versichertenbestand, Prämien, Leistungen, Ergebnis je versicherte Person, Verwaltungskosten, Reserven, Rückstellungen und Risikoausgleich. Diese Angaben müssen dem BAG von den Krankenversicherern zur Durchführung der Aufsicht gemeldet werden. </p><p>Einen Grossteil der in Frage 1 erwähnten Kennzahlen erhält das BAG im Rahmen der jährlichen Prämiengenehmigung. Diese Kennzahlen haben jedoch einen je nach Krankenversicherer unterschiedlichen Aussagegehalt. Jeder Versicherer verfolgt zudem seine eigene Geschäftsstrategie, die auch von Kanton zu Kanton variieren kann. Dementsprechend differenziert stellt sich das Portfolio dar, was zu kantonal unterschiedlichen Risikostrukturen führt.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Darstellung aller in Frage 1 erwähnten Kennzahlen nicht angezeigt ist. Eine entsprechende Dokumentation wäre sehr umfangreich, sehr komplex, schwer interpretierbar und könnte schliesslich zu falschen Schlussfolgerungen verleiten. Ohne vertiefte Hintergrundkenntnisse über den jeweiligen Versicherer wäre das Zahlenwerk materiell wenig aussagekräftig. Gegen eine umfangreiche Aufarbeitung der Entwicklung der kantonalen Reserven während der letzten zwölf Jahre spricht auch die Tatsache, dass eine finanzielle Rückabwicklung ausgeschlossen ist. Bei den kantonalen Reserven handelt es sich um rein kalkulatorische Berechnungen.</p><p>Entscheidend für den Bundesrat ist, dass die unbefriedigende Situation bei den kalkulatorischen kantonalen Reserven erkannt wurde und dass eine Angleichung innerhalb nützlicher Frist umgesetzt wird. Darauf sollen sich die Anstrengungen konzentrieren. Es ist dabei von allzu drastischen Massnahmen Abstand zu nehmen, die eine überschiessende Wirkung zeitigen könnten. Die Angleichung soll vielmehr derart erfolgen, dass eine gegenteilige Wirkung, nämlich in wenigen Jahren stark steigende Prämien infolge zu niedriger Reserven, vermieden wird. Es ist eine sanfte Angleichung über den vorgegebenen Zeitrahmen anzuvisieren.</p><p>2. Gemäss der von der Interpellantin zitierten Pressemitteilung vom 21. November 2005 hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern von den Versicherern und dem BAG die Angleichung der kalkulatorischen kantonalen Reserven im Zeitraum von 2007 bis 2012 gefordert. Der Prozess des Ausgleichs hat somit erst begonnen.</p><p>Aufgrund der Abschlüsse 2007 ist festzustellen, dass, trotz moderaten Prämienanpassungen von durchschnittlich 2,15 Prozent für Erwachsene, die Versicherer mit einem Gewinn von rund 200 Millionen Franken abgeschlossen haben, was gesamtschweizerisch zu einem Anstieg der Reserven um 0,8 Prozentpunkte führte. Nach wie vor sind deshalb die kalkulatorischen Reserven insbesondere in den Kantonen Waadt, Genf und Zürich zu hoch und in den Kantonen Bern, St. Gallen und Aargau zu tief.</p><p>Die Prognosen der Versicherer aus dem Jahre 2007 für das Geschäftsjahr 2008 gehen davon aus, dass die Reserven gesamtschweizerisch und auch in den Kantonen Waadt, Genf und Zürich sinken werden. Ob und wieweit diese Prognosen zutreffen, wird sich aufgrund der Hochrechnungen 2008, welche die Versicherer dem BAG mit den Prämien für das Jahr 2009 einzureichen haben, zeigen. Diese Hochrechnungen werden, zusammen mit dem Budget 2009, bei der Genehmigung der Prämien einen wichtigen Einfluss haben.</p><p>3. Die Aufsichtsdaten des BAG werden publiziert und sind auch im Internet verfügbar. Zahlreiche private Firmen und Organisationen bereiten diese Daten auf und bieten den Versicherten Internetplattformen mit ausgeklügelten Prämienvergleichen an. Die Transparenz im Bereich Krankenkassenprämien ist heute sehr hoch.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Veröffentlichung von rein kalkulatorischen Berechnungen, die kein Bestandteil der Jahresrechnungen der Versicherer sind, nicht sinnvoll ist. Eine Veröffentlichung würde diesen kalkulatorischen Kennzahlen ein Gewicht beimessen, das nicht der betriebswirtschaftlichen Realität der Versicherer entspricht. Die Versicherer führen keine kantonalen Betriebsrechnungen, und ihre (effektiven) Reserven garantieren die finanzielle Sicherheit für das Unternehmen als Ganzes.</p><p>4. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Angleichung der kalkulatorischen kantonalen Reserven bis zum Jahre 2012 realisierbar. Die Direktion des BAG hat die Geschäftsleitungen von sieben grossen Versicherern zu Gesprächen eingeladen und mit ihnen die Reservesituation ihrer Unternehmen in den Kantonen erörtert. Die Geschäftsleitungen sind aufgefordert worden, im Juli 2008 dem BAG ihre Strategie zur Umsetzung des geforderten Ausgleichs der kantonalen Reserven zu unterbreiten. Konkrete Aussagen dazu können deshalb zurzeit noch keine gemacht werden. Der Bundesrat erwartet, dass die Versicherer in den nächsten Jahren die notwendigen Massnahmen ergreifen, um die Unterschiede zwischen den Kantonen zu verkleinern. Sollte sich die Situation in den nächsten Jahren nicht deutlich verbessern, wird der Bundesrat aufgrund von Artikel 60 Absatz 6 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (SR 832.10) entsprechende Vorschriften erlassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie haben sich in der Schweiz die gesetzlichen Mindestreserven der Krankenkassen (kalkulatorische Reservequoten) seit 1997 nach Kantonen entwickelt, und zwar aufgeschlüsselt nach: Deckung der gesetzlichen Mindestreserven in Franken pro Versicherten, Kanton und Jahr; Deckung der gesetzlichen Mindestreserven in Millionen Franken nach Kanton und Jahr; Entwicklung der Reservequoten nach Kanton und Jahr; Entwicklung nach Krankenkasse und Kanton?</p><p>2. Im November 2005 hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beauftragt, die Reserven unter den Kantonen auszugleichen. Gemäss Medienmitteilung vom 21. November 2005 sollten die Krankenversicherer angewiesen werden, "bei der Bildung der gesetzlich erforderlichen Reserven ein Gleichgewicht zwischen den Kantonen herzustellen". In welchen Kantonen und Jahren sind nun, im dritten Jahr nach diesem Auftrag, Erfolge zu verzeichnen und wo nicht? Welches sind die Gründe für diese Erfolge und Misserfolge?</p><p>3. Sieht er vor, jährlich die kalkulatorischen Reserven sowie die entsprechenden Reservequoten zum Zeitpunkt der Prämiengenehmigung pro Versicherer und nach Kantonen auszuweisen sowie die Zahlen zur Deckung der gesetzlichen Mindestreserve nach Kopf, Betrag, Quote pro Versicherer nach Kanton künftig jährlich im Rahmen der Aufsichtsdaten OKP oder der Statistik der obligatorischen Krankenversicherung zu veröffentlichen? Falls nein: Weshalb nicht?</p><p>4. Reicht nach seiner Ansicht die Weisungsbefugnis des BAG nach Artikel 92 Absatz 5 KVV (SR 832.102), um innerhalb von vier Jahren die auch nach Kreisschreiben 5.1 des BAG (Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, insbesondere nach Punkt 6) geforderte Erreichung der gesetzlichen Mindestreserve in allen Kantonen zu gewährleisten? Falls ja: Worauf gründet diese Ansicht? Falls nein: Welche zusätzlichen Massnahmen sieht der Bundesrat vor?</p>
- Transparenz bei den kantonalen Reservequoten der Krankenkassen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht aufgrund von Artikel 31 Absatz 2 der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102) jährlich eine Dokumentation mit den Angaben aller Krankenversicherer über Versichertenbestand, Prämien, Leistungen, Ergebnis je versicherte Person, Verwaltungskosten, Reserven, Rückstellungen und Risikoausgleich. Diese Angaben müssen dem BAG von den Krankenversicherern zur Durchführung der Aufsicht gemeldet werden. </p><p>Einen Grossteil der in Frage 1 erwähnten Kennzahlen erhält das BAG im Rahmen der jährlichen Prämiengenehmigung. Diese Kennzahlen haben jedoch einen je nach Krankenversicherer unterschiedlichen Aussagegehalt. Jeder Versicherer verfolgt zudem seine eigene Geschäftsstrategie, die auch von Kanton zu Kanton variieren kann. Dementsprechend differenziert stellt sich das Portfolio dar, was zu kantonal unterschiedlichen Risikostrukturen führt.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Darstellung aller in Frage 1 erwähnten Kennzahlen nicht angezeigt ist. Eine entsprechende Dokumentation wäre sehr umfangreich, sehr komplex, schwer interpretierbar und könnte schliesslich zu falschen Schlussfolgerungen verleiten. Ohne vertiefte Hintergrundkenntnisse über den jeweiligen Versicherer wäre das Zahlenwerk materiell wenig aussagekräftig. Gegen eine umfangreiche Aufarbeitung der Entwicklung der kantonalen Reserven während der letzten zwölf Jahre spricht auch die Tatsache, dass eine finanzielle Rückabwicklung ausgeschlossen ist. Bei den kantonalen Reserven handelt es sich um rein kalkulatorische Berechnungen.</p><p>Entscheidend für den Bundesrat ist, dass die unbefriedigende Situation bei den kalkulatorischen kantonalen Reserven erkannt wurde und dass eine Angleichung innerhalb nützlicher Frist umgesetzt wird. Darauf sollen sich die Anstrengungen konzentrieren. Es ist dabei von allzu drastischen Massnahmen Abstand zu nehmen, die eine überschiessende Wirkung zeitigen könnten. Die Angleichung soll vielmehr derart erfolgen, dass eine gegenteilige Wirkung, nämlich in wenigen Jahren stark steigende Prämien infolge zu niedriger Reserven, vermieden wird. Es ist eine sanfte Angleichung über den vorgegebenen Zeitrahmen anzuvisieren.</p><p>2. Gemäss der von der Interpellantin zitierten Pressemitteilung vom 21. November 2005 hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern von den Versicherern und dem BAG die Angleichung der kalkulatorischen kantonalen Reserven im Zeitraum von 2007 bis 2012 gefordert. Der Prozess des Ausgleichs hat somit erst begonnen.</p><p>Aufgrund der Abschlüsse 2007 ist festzustellen, dass, trotz moderaten Prämienanpassungen von durchschnittlich 2,15 Prozent für Erwachsene, die Versicherer mit einem Gewinn von rund 200 Millionen Franken abgeschlossen haben, was gesamtschweizerisch zu einem Anstieg der Reserven um 0,8 Prozentpunkte führte. Nach wie vor sind deshalb die kalkulatorischen Reserven insbesondere in den Kantonen Waadt, Genf und Zürich zu hoch und in den Kantonen Bern, St. Gallen und Aargau zu tief.</p><p>Die Prognosen der Versicherer aus dem Jahre 2007 für das Geschäftsjahr 2008 gehen davon aus, dass die Reserven gesamtschweizerisch und auch in den Kantonen Waadt, Genf und Zürich sinken werden. Ob und wieweit diese Prognosen zutreffen, wird sich aufgrund der Hochrechnungen 2008, welche die Versicherer dem BAG mit den Prämien für das Jahr 2009 einzureichen haben, zeigen. Diese Hochrechnungen werden, zusammen mit dem Budget 2009, bei der Genehmigung der Prämien einen wichtigen Einfluss haben.</p><p>3. Die Aufsichtsdaten des BAG werden publiziert und sind auch im Internet verfügbar. Zahlreiche private Firmen und Organisationen bereiten diese Daten auf und bieten den Versicherten Internetplattformen mit ausgeklügelten Prämienvergleichen an. Die Transparenz im Bereich Krankenkassenprämien ist heute sehr hoch.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Veröffentlichung von rein kalkulatorischen Berechnungen, die kein Bestandteil der Jahresrechnungen der Versicherer sind, nicht sinnvoll ist. Eine Veröffentlichung würde diesen kalkulatorischen Kennzahlen ein Gewicht beimessen, das nicht der betriebswirtschaftlichen Realität der Versicherer entspricht. Die Versicherer führen keine kantonalen Betriebsrechnungen, und ihre (effektiven) Reserven garantieren die finanzielle Sicherheit für das Unternehmen als Ganzes.</p><p>4. Nach Ansicht des Bundesrates ist die Angleichung der kalkulatorischen kantonalen Reserven bis zum Jahre 2012 realisierbar. Die Direktion des BAG hat die Geschäftsleitungen von sieben grossen Versicherern zu Gesprächen eingeladen und mit ihnen die Reservesituation ihrer Unternehmen in den Kantonen erörtert. Die Geschäftsleitungen sind aufgefordert worden, im Juli 2008 dem BAG ihre Strategie zur Umsetzung des geforderten Ausgleichs der kantonalen Reserven zu unterbreiten. Konkrete Aussagen dazu können deshalb zurzeit noch keine gemacht werden. Der Bundesrat erwartet, dass die Versicherer in den nächsten Jahren die notwendigen Massnahmen ergreifen, um die Unterschiede zwischen den Kantonen zu verkleinern. Sollte sich die Situation in den nächsten Jahren nicht deutlich verbessern, wird der Bundesrat aufgrund von Artikel 60 Absatz 6 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (SR 832.10) entsprechende Vorschriften erlassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie haben sich in der Schweiz die gesetzlichen Mindestreserven der Krankenkassen (kalkulatorische Reservequoten) seit 1997 nach Kantonen entwickelt, und zwar aufgeschlüsselt nach: Deckung der gesetzlichen Mindestreserven in Franken pro Versicherten, Kanton und Jahr; Deckung der gesetzlichen Mindestreserven in Millionen Franken nach Kanton und Jahr; Entwicklung der Reservequoten nach Kanton und Jahr; Entwicklung nach Krankenkasse und Kanton?</p><p>2. Im November 2005 hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beauftragt, die Reserven unter den Kantonen auszugleichen. Gemäss Medienmitteilung vom 21. November 2005 sollten die Krankenversicherer angewiesen werden, "bei der Bildung der gesetzlich erforderlichen Reserven ein Gleichgewicht zwischen den Kantonen herzustellen". In welchen Kantonen und Jahren sind nun, im dritten Jahr nach diesem Auftrag, Erfolge zu verzeichnen und wo nicht? Welches sind die Gründe für diese Erfolge und Misserfolge?</p><p>3. Sieht er vor, jährlich die kalkulatorischen Reserven sowie die entsprechenden Reservequoten zum Zeitpunkt der Prämiengenehmigung pro Versicherer und nach Kantonen auszuweisen sowie die Zahlen zur Deckung der gesetzlichen Mindestreserve nach Kopf, Betrag, Quote pro Versicherer nach Kanton künftig jährlich im Rahmen der Aufsichtsdaten OKP oder der Statistik der obligatorischen Krankenversicherung zu veröffentlichen? Falls nein: Weshalb nicht?</p><p>4. Reicht nach seiner Ansicht die Weisungsbefugnis des BAG nach Artikel 92 Absatz 5 KVV (SR 832.102), um innerhalb von vier Jahren die auch nach Kreisschreiben 5.1 des BAG (Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, insbesondere nach Punkt 6) geforderte Erreichung der gesetzlichen Mindestreserve in allen Kantonen zu gewährleisten? Falls ja: Worauf gründet diese Ansicht? Falls nein: Welche zusätzlichen Massnahmen sieht der Bundesrat vor?</p>
- Transparenz bei den kantonalen Reservequoten der Krankenkassen
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