Harmonisierung der Einbürgerungsstandards

ShortId
08.3312
Id
20083312
Updated
28.07.2023 13:10
Language
de
Title
Harmonisierung der Einbürgerungsstandards
AdditionalIndexing
12;2811;nationales Recht;Einbürgerung;Beziehung Bund-Kanton;interkantonale Zusammenarbeit
1
  • L05K0506010603, Einbürgerung
  • L04K05030205, nationales Recht
  • L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Stimmvolk hat an der Abstimmung vom 1. Juni 2008 mit viel Gespür für den Rechtsstaat die Einbürgerungs-Initiative abgelehnt. Diskussionen in den verschiedenen Gemeinden und Kantonen haben aufgezeigt, dass ganz unterschiedliche Einbürgerungsstandards angewendet werden. </p><p>Das klare Abstimmungsergebnis zeigt auf, dass die Bevölkerung jedoch ein Verfahren will, das einerseits den rechtsstaatlichen Grundprinzipien entspricht, andererseits aber auch klare Minimalstandards für die Einbürgerung setzt, insbesondere auch hinsichtlich der Sprachkenntnisse, des Respekts der Gleichstellung von Frau und Mann und des "guten Leumunds". Diese Standards müssen in einer gesetzlichen Grundlage formuliert werden.</p>
  • <p>Die Einbürgerungsbehörden der Kantone und Gemeinden haben im Rahmen des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens nicht nur die Einbürgerungsvoraussetzungen des Bundes, sondern auch allfällig weitere kantonale und kommunale Einbürgerungserfordernisse zu prüfen. Allfällige unterschiedliche Standards sind daher in unserem dreistufigen Einbürgerungssystem begründet. Eine völlige Vereinheitlichung der Praxis der Kantone ist aufgrund des geltenden Verfassungsrechts nicht möglich. Der Bund prüft jedoch zurzeit, ob im Rahmen der in Artikel 38 Absatz 2 BV vorgesehenen Kompetenz, Mindestvorschriften zu erlassen, gewisse Minimalstandards als Basis einer minimalen Harmonisierung der Grundvoraussetzungen für Einbürgerungen festgelegt werden können. </p><p>Das Anliegen der Motionärin ist also Gegenstand diverser laufender Prüfungsarbeiten auf Bundesebene. So wird etwa gegenwärtig zugunsten einer einheitlichen Anwendung der Bundesvorgaben geprüft, ob und inwieweit der Integrationsbegriff auch im Bürgerrechtsgesetz präzisiert werden muss. Das Anliegen der Motionärin soll demnach nicht für sich allein, sondern im Gesamtzusammenhang mit anderen Revisionspunkten geprüft werden. Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Grundset von Minimalstandards als Basis einer minimalen Harmonisierung der Grundvoraussetzungen für Einbürgerungen in Kantonen und Gemeinden zu formulieren und dem Parlament einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.</p>
  • Harmonisierung der Einbürgerungsstandards
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Stimmvolk hat an der Abstimmung vom 1. Juni 2008 mit viel Gespür für den Rechtsstaat die Einbürgerungs-Initiative abgelehnt. Diskussionen in den verschiedenen Gemeinden und Kantonen haben aufgezeigt, dass ganz unterschiedliche Einbürgerungsstandards angewendet werden. </p><p>Das klare Abstimmungsergebnis zeigt auf, dass die Bevölkerung jedoch ein Verfahren will, das einerseits den rechtsstaatlichen Grundprinzipien entspricht, andererseits aber auch klare Minimalstandards für die Einbürgerung setzt, insbesondere auch hinsichtlich der Sprachkenntnisse, des Respekts der Gleichstellung von Frau und Mann und des "guten Leumunds". Diese Standards müssen in einer gesetzlichen Grundlage formuliert werden.</p>
    • <p>Die Einbürgerungsbehörden der Kantone und Gemeinden haben im Rahmen des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens nicht nur die Einbürgerungsvoraussetzungen des Bundes, sondern auch allfällig weitere kantonale und kommunale Einbürgerungserfordernisse zu prüfen. Allfällige unterschiedliche Standards sind daher in unserem dreistufigen Einbürgerungssystem begründet. Eine völlige Vereinheitlichung der Praxis der Kantone ist aufgrund des geltenden Verfassungsrechts nicht möglich. Der Bund prüft jedoch zurzeit, ob im Rahmen der in Artikel 38 Absatz 2 BV vorgesehenen Kompetenz, Mindestvorschriften zu erlassen, gewisse Minimalstandards als Basis einer minimalen Harmonisierung der Grundvoraussetzungen für Einbürgerungen festgelegt werden können. </p><p>Das Anliegen der Motionärin ist also Gegenstand diverser laufender Prüfungsarbeiten auf Bundesebene. So wird etwa gegenwärtig zugunsten einer einheitlichen Anwendung der Bundesvorgaben geprüft, ob und inwieweit der Integrationsbegriff auch im Bürgerrechtsgesetz präzisiert werden muss. Das Anliegen der Motionärin soll demnach nicht für sich allein, sondern im Gesamtzusammenhang mit anderen Revisionspunkten geprüft werden. Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Grundset von Minimalstandards als Basis einer minimalen Harmonisierung der Grundvoraussetzungen für Einbürgerungen in Kantonen und Gemeinden zu formulieren und dem Parlament einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.</p>
    • Harmonisierung der Einbürgerungsstandards

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