Moratorium für die Einfuhr von Energiepflanzen in die Schweiz
- ShortId
-
08.3317
- Id
-
20083317
- Updated
-
27.07.2023 20:35
- Language
-
de
- Title
-
Moratorium für die Einfuhr von Energiepflanzen in die Schweiz
- AdditionalIndexing
-
55;66;Einfuhrbeschränkung;Moratorium;Handel mit Agrarerzeugnissen;Nahrungsmittelpreis;Agrotreibstoff;Handelsgewächs
- 1
-
- L04K17050101, Agrotreibstoff
- L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
- L04K08020318, Moratorium
- L04K11050209, Nahrungsmittelpreis
- L04K14020201, Handelsgewächs
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Ersatz von Benzin oder Diesel durch Agrotreibstoffe führt zu massiven Preissteigerungen bei den Nahrungsmitteln. Die Entwicklung der Nahrungsmittelpreise hat das in den letzten Monaten schmerzlich gezeigt. Auf der ganzen Welt wurde vielerorts die Frage aufgeworfen, ob es akzeptabel sei, dass Agrarpflanzen genutzt werden, um Treibstoff zu produzieren und damit die Krise der Lebensmittelpreise noch zu verschlimmern. Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft und Politik haben die Forderung nach einem Moratorium der Agrotreibstoffproduktion gestellt. </p><p>Am 11. Mai 2007 hat die grüne Fraktion in einer Motion ein Moratorium für die Einfuhr von Agrotreibstoffen in die Schweiz verlangt. Mit der vorliegenden Motion soll dieses Moratorium ergänzt werden. Die Schweiz soll auch keine Pflanzen und Pflanzenteile (Jatrophanüsse, Zuckerrohr, Palmöl usw.) einführen, um daraus bei uns Treibstoff zu produzieren. Denn der Anbau von Energiepflanzen für den Export verschärft gleichermassen die Nahrungsmittelkrise ebenso wie die Verarbeitung von Pflanzen in den Ursprungsländern zu Agrotreibstoffen, welche dann exportiert werden. Ein Moratorium für den Export wird auch von betroffenen Bauern- und Umweltorganisationen in den Ländern gefordert, in welchen Pflanzen für Agrotreibstoffe angepflanzt werden. </p><p>Während der Zeit des Moratoriums soll der Bund insbesondere klären, ob es überhaupt möglich ist, Pflanzen für die Produktion von Agrotreibstoffen anzubauen, ohne dass die Nahrungsmittelproduktion damit konkurrenziert wird. Der Anbau darf auch die Umwelt und die Ansprüche der lokalen Bevölkerung nicht negativ belasten.</p>
- <p>Der Bundesrat nimmt die Nahrungsmittelkrise sehr ernst. Die Schweiz hat kürzlich in internationalen Debatten (z. B. FAO-Gipfelkonferenz vom 3.-5. Juni 2008 in Rom) zur Respektierung des Menschenrechts auf Nahrung aufgerufen. Der Anstieg der Weltmarktpreise von Agrarprodukten (inkl. Nahrungsmittel) ist jedoch vielschichtig und kann nicht alleine der Nutzung von Energiepflanzen zur Herstellung von Treibstoffen zugeschrieben werden. Dies bestätigen Forschungsresultate der OECD und der FAO. Die steigende Kaufkraft in aufstrebenden Schwellen- und Entwicklungsländern und die damit verbundene wachsende Nachfrage nach Lebensmitteln (vor allem Fleisch), grosse Ernteeinbussen infolge extremer Wetterereignisse und Spekulationen auf dem Weltagrarmarkt tragen ebenfalls stark zur Entwicklung der Nahrungsmittelpreise bei. </p><p>Der Einfluss der Schweizer Nachfrage nach Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen auf die Entwicklung der weltweiten Nahrungsmittelpreise ist marginal. Deshalb hätte ein Moratorium für die Einfuhr von Agrotreibstoffen und Energiepflanzen zur Herstellung von Agrotreibstoffen keinen spürbaren Effekt auf die Nahrungsmittelproblematik.</p><p>Nichtsdestotrotz vertritt die Schweiz gegenüber biogenen Treibstoffen eine restriktive Haltung und setzt sich konkret dafür ein, dass die Produktion und der Import von Agrotreibstoffen nicht dem Recht auf Nahrung und Wasser sowie anderen Menschenrechten entgegensteht. Am 1. Juli 2008 ist das revidierte Mineralölsteuergesetz (MinöStG; SR 641.61) in Kraft getreten. Mit dieser Gesetzesänderung werden Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen steuerlich gefördert. Allerdings müssen Hersteller bzw. Importeure die Einhaltung der Mindestanforderungen an eine positive ökologische Gesamtbilanz nachweisen und auf sozial annehmbare Produktionsbedingungen achten, um von der Steuerbegünstigung zu profitieren. Die Schweiz knüpft somit als erstes Land weltweit die Förderung von biogenen Treibstoffen an ökologische und soziale Kriterien. Diese sind in der Mineralölsteuerverordnung (MinöStV; SR 641.611) geregelt, welche der Bundesrat am 30. Januar 2008 entsprechend geändert hat. Besonders kritische Kulturen bezüglich der Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion sind Getreide, Palmöl und Soja, welche in der Regel keine Steuererleichterung erhalten werden (Art. 19b Abs. 3 MinöStV).</p><p>Ein generelles Importverbot für Pflanzen und Pflanzenteile zur Treibstoffproduktion, die in der Schweiz nicht angebaut werden (wie dies bei den genannten Jatrophanüssen, Zuckerrohr und Palmöl der Fall ist), dürfte von WTO-Mitgliedstaaten als faktische Diskriminierung ausländischer Rohstoffe betrachtet werden, womit die Schweiz mit dem Nichtdiskriminierungsgebot des Gatt von 1994 in Konflikt käme.</p><p>Der Bundesrat sieht grosse Chancen in der Ausarbeitung und Verbreitung eines internationalen Labels, welches eine umweltfreundliche Produktion ohne Konkurrenzierung der Nahrungsmittelversorgung sowie die akzeptablen sozialen Produktionsbedingungen, unter Einschliessung der Kern-Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), sicherstellt. Eine aktive Marktteilnahme der Schweiz ist sinnvoll, um wertvolle Erfahrungen im Labeling in den Entwicklungsprozess einbringen zu können. Ein Moratorium für den Import von Agrotreibstoffen und Energiepflanzen zur Herstellung von Agrotreibstoffen würde dies verhindern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein fünfjähriges Moratorium zu erlassen für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenteilen in die Schweiz, welche bei uns zu Agrotreibstoffen verarbeitet werden. Ausgenommen sind pflanzliche Abfälle.</p>
- Moratorium für die Einfuhr von Energiepflanzen in die Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Ersatz von Benzin oder Diesel durch Agrotreibstoffe führt zu massiven Preissteigerungen bei den Nahrungsmitteln. Die Entwicklung der Nahrungsmittelpreise hat das in den letzten Monaten schmerzlich gezeigt. Auf der ganzen Welt wurde vielerorts die Frage aufgeworfen, ob es akzeptabel sei, dass Agrarpflanzen genutzt werden, um Treibstoff zu produzieren und damit die Krise der Lebensmittelpreise noch zu verschlimmern. Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft und Politik haben die Forderung nach einem Moratorium der Agrotreibstoffproduktion gestellt. </p><p>Am 11. Mai 2007 hat die grüne Fraktion in einer Motion ein Moratorium für die Einfuhr von Agrotreibstoffen in die Schweiz verlangt. Mit der vorliegenden Motion soll dieses Moratorium ergänzt werden. Die Schweiz soll auch keine Pflanzen und Pflanzenteile (Jatrophanüsse, Zuckerrohr, Palmöl usw.) einführen, um daraus bei uns Treibstoff zu produzieren. Denn der Anbau von Energiepflanzen für den Export verschärft gleichermassen die Nahrungsmittelkrise ebenso wie die Verarbeitung von Pflanzen in den Ursprungsländern zu Agrotreibstoffen, welche dann exportiert werden. Ein Moratorium für den Export wird auch von betroffenen Bauern- und Umweltorganisationen in den Ländern gefordert, in welchen Pflanzen für Agrotreibstoffe angepflanzt werden. </p><p>Während der Zeit des Moratoriums soll der Bund insbesondere klären, ob es überhaupt möglich ist, Pflanzen für die Produktion von Agrotreibstoffen anzubauen, ohne dass die Nahrungsmittelproduktion damit konkurrenziert wird. Der Anbau darf auch die Umwelt und die Ansprüche der lokalen Bevölkerung nicht negativ belasten.</p>
- <p>Der Bundesrat nimmt die Nahrungsmittelkrise sehr ernst. Die Schweiz hat kürzlich in internationalen Debatten (z. B. FAO-Gipfelkonferenz vom 3.-5. Juni 2008 in Rom) zur Respektierung des Menschenrechts auf Nahrung aufgerufen. Der Anstieg der Weltmarktpreise von Agrarprodukten (inkl. Nahrungsmittel) ist jedoch vielschichtig und kann nicht alleine der Nutzung von Energiepflanzen zur Herstellung von Treibstoffen zugeschrieben werden. Dies bestätigen Forschungsresultate der OECD und der FAO. Die steigende Kaufkraft in aufstrebenden Schwellen- und Entwicklungsländern und die damit verbundene wachsende Nachfrage nach Lebensmitteln (vor allem Fleisch), grosse Ernteeinbussen infolge extremer Wetterereignisse und Spekulationen auf dem Weltagrarmarkt tragen ebenfalls stark zur Entwicklung der Nahrungsmittelpreise bei. </p><p>Der Einfluss der Schweizer Nachfrage nach Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen auf die Entwicklung der weltweiten Nahrungsmittelpreise ist marginal. Deshalb hätte ein Moratorium für die Einfuhr von Agrotreibstoffen und Energiepflanzen zur Herstellung von Agrotreibstoffen keinen spürbaren Effekt auf die Nahrungsmittelproblematik.</p><p>Nichtsdestotrotz vertritt die Schweiz gegenüber biogenen Treibstoffen eine restriktive Haltung und setzt sich konkret dafür ein, dass die Produktion und der Import von Agrotreibstoffen nicht dem Recht auf Nahrung und Wasser sowie anderen Menschenrechten entgegensteht. Am 1. Juli 2008 ist das revidierte Mineralölsteuergesetz (MinöStG; SR 641.61) in Kraft getreten. Mit dieser Gesetzesänderung werden Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen steuerlich gefördert. Allerdings müssen Hersteller bzw. Importeure die Einhaltung der Mindestanforderungen an eine positive ökologische Gesamtbilanz nachweisen und auf sozial annehmbare Produktionsbedingungen achten, um von der Steuerbegünstigung zu profitieren. Die Schweiz knüpft somit als erstes Land weltweit die Förderung von biogenen Treibstoffen an ökologische und soziale Kriterien. Diese sind in der Mineralölsteuerverordnung (MinöStV; SR 641.611) geregelt, welche der Bundesrat am 30. Januar 2008 entsprechend geändert hat. Besonders kritische Kulturen bezüglich der Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion sind Getreide, Palmöl und Soja, welche in der Regel keine Steuererleichterung erhalten werden (Art. 19b Abs. 3 MinöStV).</p><p>Ein generelles Importverbot für Pflanzen und Pflanzenteile zur Treibstoffproduktion, die in der Schweiz nicht angebaut werden (wie dies bei den genannten Jatrophanüssen, Zuckerrohr und Palmöl der Fall ist), dürfte von WTO-Mitgliedstaaten als faktische Diskriminierung ausländischer Rohstoffe betrachtet werden, womit die Schweiz mit dem Nichtdiskriminierungsgebot des Gatt von 1994 in Konflikt käme.</p><p>Der Bundesrat sieht grosse Chancen in der Ausarbeitung und Verbreitung eines internationalen Labels, welches eine umweltfreundliche Produktion ohne Konkurrenzierung der Nahrungsmittelversorgung sowie die akzeptablen sozialen Produktionsbedingungen, unter Einschliessung der Kern-Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), sicherstellt. Eine aktive Marktteilnahme der Schweiz ist sinnvoll, um wertvolle Erfahrungen im Labeling in den Entwicklungsprozess einbringen zu können. Ein Moratorium für den Import von Agrotreibstoffen und Energiepflanzen zur Herstellung von Agrotreibstoffen würde dies verhindern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein fünfjähriges Moratorium zu erlassen für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenteilen in die Schweiz, welche bei uns zu Agrotreibstoffen verarbeitet werden. Ausgenommen sind pflanzliche Abfälle.</p>
- Moratorium für die Einfuhr von Energiepflanzen in die Schweiz
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