Verbot von Streubomben
- ShortId
-
08.3321
- Id
-
20083321
- Updated
-
24.06.2025 23:35
- Language
-
de
- Title
-
Verbot von Streubomben
- AdditionalIndexing
-
09;Kriegsrecht;Unterzeichnung eines Abkommens;Munition;Opfer unter der Zivilbevölkerung;Mine;Ratifizierung eines Abkommens
- 1
-
- L04K04020407, Munition
- L04K04010205, Kriegsrecht
- L05K0402040203, Mine
- L05K1002020109, Unterzeichnung eines Abkommens
- L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
- L04K04010404, Opfer unter der Zivilbevölkerung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>111 Staaten haben am 30. Mai 2008 nach zehn Verhandlungstagen in Dublin die neue Konvention zur Ächtung von Streubomben verabschiedet. Streumunition kommt gegenwärtig in verschiedenen Konflikten zum Einsatz. Das Übereinkommen beinhaltet auch sämtliche "Good Practices" der Opferhilfe, die für die Umsetzung der Ottawa-Konvention zum Verbot von Antipersonenminen während zehn Jahren entwickelt worden sind.</p><p>Das Verbot von Streubomben ist nach all den Jahren des Leidens und der Verletzung der Menschenwürde der zahlreichen Opfer dieser Munition ein Meilenstein in der Geschichte des humanitären Völkerrechtes.</p><p>Durch die Unterzeichnung der Konvention am 3. Dezember 2008 und eine rasche Ratifizierung kann die Schweiz bei der Umsetzung dieses neuen Instrumentes, das an das Verbot anderer verstümmelnder Waffen, wie z. B. Antipersonenminen, anknüpft, ihr Fachwissen zur Verfügung stellen.</p>
- <p>Der Bundesrat begrüsst das Übereinkommen über Streumunition, das am 30. Mai 2008 an der diplomatischen Konferenz in Dublin durch Konsens verabschiedet wurde. Mit dieser Konferenz konnte der im Februar 2007 lancierte Oslo-Prozess erfolgreich abgeschlossen werden. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionärin, wonach das neue Übereinkommen einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte des humanitären Völkerrechtes darstellt.</p><p>Die Schweiz hat seit Beginn der Debatte zur Streumunition immer wieder darauf hingewiesen, dass das humanitäre Völkerrecht in Bezug auf den Schutz der Zivilbevölkerung vor den humanitären Auswirkungen des Einsatzes von Streumunition weiterentwickelt werden muss. Sie hat sich seit der Lancierung des Oslo-Prozesses aktiv für einen Kompromiss zwischen sicherheitspolitischen Interessen und humanitären Anliegen eingesetzt. Der Bundesrat verweist zudem auf die Rolle der Schweiz als Fazilitatorin in Dublin, wo sie die Verhandlungen zu der von zahlreichen Delegationen als heikelstes Problem bezeichneten Interoperabilität mit Erfolg führte und damit einen entscheidenden Beitrag zur Verabschiedung des Übereinkommens durch Konsens leistete.</p><p>Der Bundesrat hat am 10. September 2008 beschlossen, dass die Schweiz am 3. Dezember 2008 in Oslo an der Zeichnungszeremonie teilnehmen und das Übereinkommen unterzeichnen wird. Gleichzeitig wurde das EDA beauftragt, eine Botschaft zur Ratifikation des Übereinkommens zuhanden des Bundesrates vorzubereiten.</p><p>Da gewisse Staaten, die am meisten Streumunition produzieren und verwenden, nicht am Oslo-Prozess teilnahmen, ist der Bundesrat nach wie vor überzeugt, dass die Schweiz sich weiterhin für verbindliche internationale Regeln zur Streumunition im Rahmen des UN-Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen einsetzen muss.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Die neue Konvention zum Verbot von Streubomben, auf die sich 111 Staaten in Dublin geeinigt haben, soll am 3. Dezember 2008 in Oslo zur Unterzeichnung aufgelegt werden. Der Bundesrat wird beauftragt, die Konvention am 3. Dezember 2008 zu unterzeichnen und unverzüglich den Ratifizierungsprozess einzuleiten, damit die Schweiz eines der ersten Länder ist, die das umfassende Verbot dieser Waffen umsetzen.</p>
- Verbot von Streubomben
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>111 Staaten haben am 30. Mai 2008 nach zehn Verhandlungstagen in Dublin die neue Konvention zur Ächtung von Streubomben verabschiedet. Streumunition kommt gegenwärtig in verschiedenen Konflikten zum Einsatz. Das Übereinkommen beinhaltet auch sämtliche "Good Practices" der Opferhilfe, die für die Umsetzung der Ottawa-Konvention zum Verbot von Antipersonenminen während zehn Jahren entwickelt worden sind.</p><p>Das Verbot von Streubomben ist nach all den Jahren des Leidens und der Verletzung der Menschenwürde der zahlreichen Opfer dieser Munition ein Meilenstein in der Geschichte des humanitären Völkerrechtes.</p><p>Durch die Unterzeichnung der Konvention am 3. Dezember 2008 und eine rasche Ratifizierung kann die Schweiz bei der Umsetzung dieses neuen Instrumentes, das an das Verbot anderer verstümmelnder Waffen, wie z. B. Antipersonenminen, anknüpft, ihr Fachwissen zur Verfügung stellen.</p>
- <p>Der Bundesrat begrüsst das Übereinkommen über Streumunition, das am 30. Mai 2008 an der diplomatischen Konferenz in Dublin durch Konsens verabschiedet wurde. Mit dieser Konferenz konnte der im Februar 2007 lancierte Oslo-Prozess erfolgreich abgeschlossen werden. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionärin, wonach das neue Übereinkommen einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte des humanitären Völkerrechtes darstellt.</p><p>Die Schweiz hat seit Beginn der Debatte zur Streumunition immer wieder darauf hingewiesen, dass das humanitäre Völkerrecht in Bezug auf den Schutz der Zivilbevölkerung vor den humanitären Auswirkungen des Einsatzes von Streumunition weiterentwickelt werden muss. Sie hat sich seit der Lancierung des Oslo-Prozesses aktiv für einen Kompromiss zwischen sicherheitspolitischen Interessen und humanitären Anliegen eingesetzt. Der Bundesrat verweist zudem auf die Rolle der Schweiz als Fazilitatorin in Dublin, wo sie die Verhandlungen zu der von zahlreichen Delegationen als heikelstes Problem bezeichneten Interoperabilität mit Erfolg führte und damit einen entscheidenden Beitrag zur Verabschiedung des Übereinkommens durch Konsens leistete.</p><p>Der Bundesrat hat am 10. September 2008 beschlossen, dass die Schweiz am 3. Dezember 2008 in Oslo an der Zeichnungszeremonie teilnehmen und das Übereinkommen unterzeichnen wird. Gleichzeitig wurde das EDA beauftragt, eine Botschaft zur Ratifikation des Übereinkommens zuhanden des Bundesrates vorzubereiten.</p><p>Da gewisse Staaten, die am meisten Streumunition produzieren und verwenden, nicht am Oslo-Prozess teilnahmen, ist der Bundesrat nach wie vor überzeugt, dass die Schweiz sich weiterhin für verbindliche internationale Regeln zur Streumunition im Rahmen des UN-Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen einsetzen muss.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Die neue Konvention zum Verbot von Streubomben, auf die sich 111 Staaten in Dublin geeinigt haben, soll am 3. Dezember 2008 in Oslo zur Unterzeichnung aufgelegt werden. Der Bundesrat wird beauftragt, die Konvention am 3. Dezember 2008 zu unterzeichnen und unverzüglich den Ratifizierungsprozess einzuleiten, damit die Schweiz eines der ersten Länder ist, die das umfassende Verbot dieser Waffen umsetzen.</p>
- Verbot von Streubomben
Back to List