Grenzüberschreitender Luftverkehr und Schengen-Raum
- ShortId
-
08.3333
- Id
-
20083333
- Updated
-
28.07.2023 11:35
- Language
-
de
- Title
-
Grenzüberschreitender Luftverkehr und Schengen-Raum
- AdditionalIndexing
-
48;10;Flughafen;freier Personenverkehr;internationaler Verkehr;Personenkontrolle an der Grenze;Luftverkehr
- 1
-
- L04K18010105, internationaler Verkehr
- L04K18040104, Luftverkehr
- L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
- L04K05060204, freier Personenverkehr
- L04K18040101, Flughafen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Anwendung des Schengener Abkommens in der Schweiz und in Liechtenstein werden die Flugplätze - was die Schweiz anbelangt - künftig die einzigen Anlagen sein, die als Übergangsstellen der Schengen-Aussengrenze dienen können, denn unsere Nachbarländer sind ja bereits Teil des Schengen-Raumes. </p><p>Aufgrund ihrer Einteilung ist es zahlreichen Flugplätzen der Schweiz untersagt, Flüge abzuwickeln, bei denen die Schengen-Aussengrenze überquert wird. Diese Einteilung wird nicht allen Flugplätzen gerecht. Für den Flugplatz Payerne zum Beispiel, auf dem auch Geschäftsflüge abgewickelt werden, sieht die Einteilung den Status eines Flugplatzes vor, dessen Aktivität sich auf grenzüberschreitende Flüge lediglich innerhalb des Schengen-Raumes beschränkt. Das bedeutet, dass zum Beispiel Flüge aus oder nach England oder Flüge aus oder in mehrere Oststaaten nicht mehr möglich wären. </p><p>Die Oberzolldirektion teilt mit, dass sie beabsichtigt, etwa zwanzig Schweizer Flugplätzen das Recht zu entziehen, grenzüberschreitende Flüge zuzulassen, selbst innerhalb des Schengen-Raumes. Nun könnten aber Zoll und Polizei über ein modernes Frühmeldesystem für grenzüberschreitende Flüge, das notabene in Zusammenarbeit mit der Oberzolldirektion entwickelt worden ist, über solche Flüge informiert werden, und so könnten, nach Wunsch, auch Kontrollen durchgeführt werden. Ein Flugplatz, der ein solches System einsetzt, hat den sogenannten Status eines Flugplatzes mit toleriertem Verkehr; dieser gilt für Flüge mit Waren, für die keine Deklarationspflicht besteht. Das System funktioniert gut, und die Kontrollen sind genauso wirksam wie beim Landverkehr. </p><p>In seinem Bericht vom 10. Dezember 2004 über die Luftfahrtpolitik der Schweiz erwähnt der Bundesrat als oberstes Ziel der schweizerischen Luftfahrt die Sicherstellung einer optimalen Anbindung der Schweiz an die Zentren in Europa und der Welt. Allerdings laufen die soeben erwähnten restriktiven Massnahmen diesem Vorhaben zuwider, und die Schweiz steuert betreffend grenzüberschreitende Flüge grundlos auf ein deutlich weniger offenes System zu.</p>
- <p>1. Die Interpellation beinhaltet im Grundsatz die Fragestellung, wie sich die Schengen-Umsetzung auf den Luftverkehr auswirken wird. Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Schengen-/Dublin-Assoziierungsabkommens hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe des Bundes im Jahr 2007 die Auswirkungen auf den Luftverkehr geprüft. Dabei wurde eine Liste der Flugplätze mit grenzüberschreitendem Verkehr erstellt und wurden diese Flugplätze in Kategorien eingeteilt. Die interessierten Stellen wurden dabei via Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) angehört und mit der definitiven Liste über die künftigen Regelungen informiert.</p><p>Die Zollverwaltung (EZV) steht mit den Betroffenen in engem Kontakt, mit dem Ziel, für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen zu finden. So wurde gemeinsam mit den Vertretern der Luftfahrt ein neuer Status "Flugplatz mit zugelassenem Verkehr" eingeführt. Dieser erlaubt - ab Inkraftsetzung des Assoziierungsabkommens - direkte Ein- und Ausflüge innerhalb des Schengen-Raums ausschliesslich für Passagiere mit Waren innerhalb der Freigrenzen.</p><p>Mit der Inkraftsetzung von Schengen reduzieren sich die Kontrollaufgaben der Polizei und des Grenzwachtkorps (GWK) bei Intra-Schengen-Flügen (Extra-Schengen siehe Antwort zu Frage 2). Schengen schafft einen gemeinsamen Sicherheitsraum. Solange die Schweiz kein EU-Mitglied ist bzw. mit der EU keine Zollunion abgeschlossen hat, unterliegen alle grenzüberschreitenden Warenflüsse der schweizerischen Zollgesetzgebung. Deshalb müssen stichprobenweise Warenkontrollen bei allen grenzüberschreitenden Flügen weiterhin durchgeführt werden. </p><p>Zur Sicherstellung von effizienten Stichprobenkontrollen ist daher eine Konzentration der Auslandflüge unabdingbar. Die EZV hat durch die Entlastungsprogramme des Bundes etwa 380 Stellen abgebaut, sodass nicht in jedem Fall ein "service à domicile" erbracht werden kann. </p><p>Die Schweiz zählt etwa 45 Flugplätze. Aufgrund der vorerwähnten Problematik hat die EZV im Frühjahr 2008 16 kleineren Flugplätzen die Bewilligung für direkte Aus- und Einflüge entzogen. Dazu stehen die Bundesbehörden mit den Betroffenen in Kontakt. Diese Flugplätze sind neu als "ohne zollgrenzüberschreitende Flüge" kategorisiert. Im Verhältnis zum gesamten grenzüberschreitenden Luftverkehr ist vom Bewilligungsentzug nur eine verschwindend kleine Anzahl Passagiere betroffen. Gemäss der Liste stehen dem schweizerischen Zivilluftverkehr damit immer noch etwa 25 Flugplätze für direkte Ein- und Ausflüge über die Zollgrenze zur Verfügung. Überdies hat die EZV in besonderen Fällen die Möglichkeit, Ausnahmebewilligungen (Intra-Schengen) zu erteilen. Diese Praxis funktioniert problemlos.</p><p>Ein Blick über die Grenze zeigt, dass zum Beispiel in Deutschland etwa 75 Flugplätze für grenzüberschreitende Flüge zur Verfügung stehen. </p><p>2. Die Kategorisierung der Flugplätze mit grenzüberschreitendem Verkehr legt fest, welche Flugplätze Extra-Schengen-Flüge anbieten können. Dabei geht es nicht nur um die Zollkontrollen, es stellt sich auch die Frage der Sicherheitskontrollen. Der Bundesrat sieht vor, ab Ende 2008 an den Schengen-Aussengrenzen (d. h. bei allen Zollflugplätzen) strikte Personen- und Ausweiskontrollen durchzuführen. Dazu fallen bei den Flughäfen bedeutende Investitionen zur Trennung der Passagierströme und zum Ausbau der EDV-Infrastruktur an (Anschluss an die gemeinsamen Schengen-Datenbanksysteme SIS und VIS). Die Schengen-Bestimmungen können nur korrekt umgesetzt werden, wenn speziell ausgebildetes Personal für die obligatorischen Kontrollen aller ein- und ausreisenden Passagiere von und nach andern als Schengen-Staaten eingesetzt wird. Aus (personellen und finanziellen) Ressourcengründen können diese Kontrollen nicht an allen Flughäfen angeboten werden. Ab Inkraftsetzung sind deshalb Flüge von und nach andern als Schengen-Staaten nur noch über Zollflugplätze (insgesamt 12) zugelassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass:</p><p>1. auf allen Schweizer Flugplätzen, die dies wünschen, Flüge aus dem oder in den Schengen-Raum möglich sein sollen; </p><p>2. auf allen Schweizer Flugplätzen, die entsprechend ausgerüstet sind, Flüge aus oder in Drittstaaten ausserhalb des Schengen-Raumes möglich sein sollen?</p>
- Grenzüberschreitender Luftverkehr und Schengen-Raum
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der Anwendung des Schengener Abkommens in der Schweiz und in Liechtenstein werden die Flugplätze - was die Schweiz anbelangt - künftig die einzigen Anlagen sein, die als Übergangsstellen der Schengen-Aussengrenze dienen können, denn unsere Nachbarländer sind ja bereits Teil des Schengen-Raumes. </p><p>Aufgrund ihrer Einteilung ist es zahlreichen Flugplätzen der Schweiz untersagt, Flüge abzuwickeln, bei denen die Schengen-Aussengrenze überquert wird. Diese Einteilung wird nicht allen Flugplätzen gerecht. Für den Flugplatz Payerne zum Beispiel, auf dem auch Geschäftsflüge abgewickelt werden, sieht die Einteilung den Status eines Flugplatzes vor, dessen Aktivität sich auf grenzüberschreitende Flüge lediglich innerhalb des Schengen-Raumes beschränkt. Das bedeutet, dass zum Beispiel Flüge aus oder nach England oder Flüge aus oder in mehrere Oststaaten nicht mehr möglich wären. </p><p>Die Oberzolldirektion teilt mit, dass sie beabsichtigt, etwa zwanzig Schweizer Flugplätzen das Recht zu entziehen, grenzüberschreitende Flüge zuzulassen, selbst innerhalb des Schengen-Raumes. Nun könnten aber Zoll und Polizei über ein modernes Frühmeldesystem für grenzüberschreitende Flüge, das notabene in Zusammenarbeit mit der Oberzolldirektion entwickelt worden ist, über solche Flüge informiert werden, und so könnten, nach Wunsch, auch Kontrollen durchgeführt werden. Ein Flugplatz, der ein solches System einsetzt, hat den sogenannten Status eines Flugplatzes mit toleriertem Verkehr; dieser gilt für Flüge mit Waren, für die keine Deklarationspflicht besteht. Das System funktioniert gut, und die Kontrollen sind genauso wirksam wie beim Landverkehr. </p><p>In seinem Bericht vom 10. Dezember 2004 über die Luftfahrtpolitik der Schweiz erwähnt der Bundesrat als oberstes Ziel der schweizerischen Luftfahrt die Sicherstellung einer optimalen Anbindung der Schweiz an die Zentren in Europa und der Welt. Allerdings laufen die soeben erwähnten restriktiven Massnahmen diesem Vorhaben zuwider, und die Schweiz steuert betreffend grenzüberschreitende Flüge grundlos auf ein deutlich weniger offenes System zu.</p>
- <p>1. Die Interpellation beinhaltet im Grundsatz die Fragestellung, wie sich die Schengen-Umsetzung auf den Luftverkehr auswirken wird. Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Schengen-/Dublin-Assoziierungsabkommens hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe des Bundes im Jahr 2007 die Auswirkungen auf den Luftverkehr geprüft. Dabei wurde eine Liste der Flugplätze mit grenzüberschreitendem Verkehr erstellt und wurden diese Flugplätze in Kategorien eingeteilt. Die interessierten Stellen wurden dabei via Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) angehört und mit der definitiven Liste über die künftigen Regelungen informiert.</p><p>Die Zollverwaltung (EZV) steht mit den Betroffenen in engem Kontakt, mit dem Ziel, für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen zu finden. So wurde gemeinsam mit den Vertretern der Luftfahrt ein neuer Status "Flugplatz mit zugelassenem Verkehr" eingeführt. Dieser erlaubt - ab Inkraftsetzung des Assoziierungsabkommens - direkte Ein- und Ausflüge innerhalb des Schengen-Raums ausschliesslich für Passagiere mit Waren innerhalb der Freigrenzen.</p><p>Mit der Inkraftsetzung von Schengen reduzieren sich die Kontrollaufgaben der Polizei und des Grenzwachtkorps (GWK) bei Intra-Schengen-Flügen (Extra-Schengen siehe Antwort zu Frage 2). Schengen schafft einen gemeinsamen Sicherheitsraum. Solange die Schweiz kein EU-Mitglied ist bzw. mit der EU keine Zollunion abgeschlossen hat, unterliegen alle grenzüberschreitenden Warenflüsse der schweizerischen Zollgesetzgebung. Deshalb müssen stichprobenweise Warenkontrollen bei allen grenzüberschreitenden Flügen weiterhin durchgeführt werden. </p><p>Zur Sicherstellung von effizienten Stichprobenkontrollen ist daher eine Konzentration der Auslandflüge unabdingbar. Die EZV hat durch die Entlastungsprogramme des Bundes etwa 380 Stellen abgebaut, sodass nicht in jedem Fall ein "service à domicile" erbracht werden kann. </p><p>Die Schweiz zählt etwa 45 Flugplätze. Aufgrund der vorerwähnten Problematik hat die EZV im Frühjahr 2008 16 kleineren Flugplätzen die Bewilligung für direkte Aus- und Einflüge entzogen. Dazu stehen die Bundesbehörden mit den Betroffenen in Kontakt. Diese Flugplätze sind neu als "ohne zollgrenzüberschreitende Flüge" kategorisiert. Im Verhältnis zum gesamten grenzüberschreitenden Luftverkehr ist vom Bewilligungsentzug nur eine verschwindend kleine Anzahl Passagiere betroffen. Gemäss der Liste stehen dem schweizerischen Zivilluftverkehr damit immer noch etwa 25 Flugplätze für direkte Ein- und Ausflüge über die Zollgrenze zur Verfügung. Überdies hat die EZV in besonderen Fällen die Möglichkeit, Ausnahmebewilligungen (Intra-Schengen) zu erteilen. Diese Praxis funktioniert problemlos.</p><p>Ein Blick über die Grenze zeigt, dass zum Beispiel in Deutschland etwa 75 Flugplätze für grenzüberschreitende Flüge zur Verfügung stehen. </p><p>2. Die Kategorisierung der Flugplätze mit grenzüberschreitendem Verkehr legt fest, welche Flugplätze Extra-Schengen-Flüge anbieten können. Dabei geht es nicht nur um die Zollkontrollen, es stellt sich auch die Frage der Sicherheitskontrollen. Der Bundesrat sieht vor, ab Ende 2008 an den Schengen-Aussengrenzen (d. h. bei allen Zollflugplätzen) strikte Personen- und Ausweiskontrollen durchzuführen. Dazu fallen bei den Flughäfen bedeutende Investitionen zur Trennung der Passagierströme und zum Ausbau der EDV-Infrastruktur an (Anschluss an die gemeinsamen Schengen-Datenbanksysteme SIS und VIS). Die Schengen-Bestimmungen können nur korrekt umgesetzt werden, wenn speziell ausgebildetes Personal für die obligatorischen Kontrollen aller ein- und ausreisenden Passagiere von und nach andern als Schengen-Staaten eingesetzt wird. Aus (personellen und finanziellen) Ressourcengründen können diese Kontrollen nicht an allen Flughäfen angeboten werden. Ab Inkraftsetzung sind deshalb Flüge von und nach andern als Schengen-Staaten nur noch über Zollflugplätze (insgesamt 12) zugelassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass:</p><p>1. auf allen Schweizer Flugplätzen, die dies wünschen, Flüge aus dem oder in den Schengen-Raum möglich sein sollen; </p><p>2. auf allen Schweizer Flugplätzen, die entsprechend ausgerüstet sind, Flüge aus oder in Drittstaaten ausserhalb des Schengen-Raumes möglich sein sollen?</p>
- Grenzüberschreitender Luftverkehr und Schengen-Raum
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