Weniger Regelungen für Schweizer Flugplätze

ShortId
08.3334
Id
20083334
Updated
28.07.2023 08:15
Language
de
Title
Weniger Regelungen für Schweizer Flugplätze
AdditionalIndexing
48;Flughafen;Luftrecht;Deregulierung;Luftverkehr
1
  • L04K18040101, Flughafen
  • L05K0704010205, Deregulierung
  • L04K18020403, Luftrecht
  • L04K18040104, Luftverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seinem Bericht vom 10. Dezember 2004 über die Luftfahrtpolitik der Schweiz setzt der Bundesrat den Akzent auf "... die Verbesserung der verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie ... eine effiziente, qualitativ hoch stehende und sichere luft- und bodenseitige Infrastruktur ..." </p><p>Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen ist allerdings nicht in Sicht. Der Druck auf die Infrastruktur der Luftfahrt durch Regelungen und administrativen Aufwand wächst. Hinzu kommen Betriebseinschränkungen sowie rasch steigende Kosten für die Umsetzung der Massnahmen, die den Schweizer Flugplätzen auferlegt worden sind. </p><p>Gewiss, eine internationale Harmonisierung ist bis zu einem bestimmten Grad wünschenswert. Doch was die Übernahme von internationalen Normen in der Schweiz und die damit verbundenen Verhandlungen betrifft, so würden sich ein bisschen Zurückhaltung und eine engere Zusammenarbeit mit den betroffenen Luftfahrtsektoren durchaus positiv auswirken, allein schon, weil so die Besonderheiten der Schweizer Luftfahrt berücksichtigt werden könnten. </p><p>Gleiches gilt für die Bereiche, die unter die Zuständigkeit des Bundes fallen. In vielerlei Hinsicht ist der Schweiz ihr Perfektionismus im Weg. Kontrollen, Inspektionen, Konformitätsprüfungen und damit verbundene Kosten häufen sich, und zu all dem muss man nun auch noch befürchten, dass das künftige Bundesgesetz über die Prüfung und Kontrolle der technischen Sicherheit (06.059) auch auf die Flugplätze angewandt wird. </p><p>Und als ob dies alles nicht schon genug wäre, steigen aufgrund der neuen Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt auch noch die von der Verwaltung verlangten Beträge teilweise ins Unermessliche. </p><p>Diesen Druck spüren auch die Helikopterflugplätze. Die Einführung neuer Normen auf Betriebsebene wird erhebliche Nachwirkungen haben: Neben der Tatsache, dass die neuen Normen mit Kosten verbunden sind, könnten sie auch zur Stilllegung einiger Heliports und Spitallandeplätze führen. </p><p>Es kommen Zweifel darüber auf, ob die Sicherheit (Safety und Security) all diese Massnahmen rechtfertigt und ob die Normen für den Luftverkehr wirklich in jedem Fall etwas bringen. Es käme wohl niemandem in den Sinn, in Zügen oder Postautos die Mitnahme von Fläschchen mit mehr als 100 ml Fassungsvermögen zu verbieten. </p><p>Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Flugplätze ist in Gefahr - nun gilt es, diese Gefahr aus dem Weg zu schaffen und in Bezug auf die staatlichen Massnahmen im Bereich der Luftfahrtinfrastruktur mit Bestimmtheit den Grundsatz der Verhältnismässigkeit geltend zu machen.</p>
  • <p>Die luftfahrtpolitischen Grundsätze des Bundesrats sind im Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004 (BBl 2005 1834ff.) ausführlich beschrieben. Der Bundesrat setzt sich für einen im europäischen Quervergleich hochstehenden Sicherheitsstandard der schweizerischen Zivilluftfahrt ein. Dieses Ziel umfasst die gesamte Zivilluftfahrt und somit auch die schweizerischen Flugplätze. Gerade die letzten Vorfälle wie beispielsweise der Absturz eines Segelflugzeuges auf ein Beachvolleyballfeld kurz vor der Landung auf dem Flugplatz Saanen zeigen deutlich, dass die Bestrebungen für die Gewährleistung eines möglichst hohen Sicherheitsniveaus eine Daueraufgabe aller Verantwortlichen auf allen Ebenen ist und bleiben muss.</p><p>Die Schweiz ist bei der Reglementierung eng in das europäische und globale Umfeld eingebunden. Neben der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) spielt in Europa vor allem die Europäische Union (EU) und mit ihr die Europäische Agentur für Flugsicherheit (Easa) eine immer wichtigere Rolle bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Luftfahrt. Diese Institutionen garantieren unter anderem einen einheitlichen und hohen Sicherheitsstandard. Der internationale, vor allem europäische Einbezug der Schweizer Zivilluftfahrt ist umfassend und entwickelt sich laufend weiter. Dies hat zur Folge, dass es heute praktisch keinen Bereich mehr gibt, in dem die Schweiz autonom Regelungen und Lösungsansätze festlegen kann. Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten sind deshalb beschränkt.</p><p>Die verbleibenden Spielräume versucht die Schweiz so weit wie möglich zugunsten ihrer eigenen Interessen auszunützen. Dabei ist sie bestrebt, die internationalen Vorgaben derart umzusetzen, dass die konkreten Verhältnisse im Sinne der Verhältnismässigkeit berücksichtigt bleiben. Wenn immer möglich sollen Lösungen gefunden werden, welche den lokalen Gegebenheiten und schweizerischen Besonderheiten entsprechen. Beispiele für eine differenzierte Umsetzung sind die Einführung der internationalen Regelungen über den Helikopterbetrieb oder die Vorschriften zur Umzäunung von Flugplätzen.</p><p>Betreffend Gebühren hält der Bundesrat an seiner Antwort zur Interpellation Joder 08.3133 fest.</p><p>Der Bundesrat legt grossen Wert auf einen rechtzeitigen und umfassenden Austausch mit den Luftfahrtakteuren. Das Bazl hat hierzu ein spezielles Verfahren entwickelt ("Stakeholder Involvement"), welches den Einbezug auch der Flugplätze in Reglementierungsfragen sicherstellt. So hat zum Beispiel im November 2007 zwischen dem Bazl und Vertretern der Schweizer Flugplätze ein Gespräch stattgefunden. Man vereinbarte, dass dem Bazl ein konkreter Problemkatalog unterbreitet würde, auf dessen Basis dann allfällige Lösungsansätze entwickelt und diskutiert werden sollen. Dieser Katalog ist dem Bazl noch nicht unterbreitet worden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um die Belastung der Schweizer Flugplätze durch Regelungen und administrativen Aufwand zu mindern?</p>
  • Weniger Regelungen für Schweizer Flugplätze
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seinem Bericht vom 10. Dezember 2004 über die Luftfahrtpolitik der Schweiz setzt der Bundesrat den Akzent auf "... die Verbesserung der verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie ... eine effiziente, qualitativ hoch stehende und sichere luft- und bodenseitige Infrastruktur ..." </p><p>Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen ist allerdings nicht in Sicht. Der Druck auf die Infrastruktur der Luftfahrt durch Regelungen und administrativen Aufwand wächst. Hinzu kommen Betriebseinschränkungen sowie rasch steigende Kosten für die Umsetzung der Massnahmen, die den Schweizer Flugplätzen auferlegt worden sind. </p><p>Gewiss, eine internationale Harmonisierung ist bis zu einem bestimmten Grad wünschenswert. Doch was die Übernahme von internationalen Normen in der Schweiz und die damit verbundenen Verhandlungen betrifft, so würden sich ein bisschen Zurückhaltung und eine engere Zusammenarbeit mit den betroffenen Luftfahrtsektoren durchaus positiv auswirken, allein schon, weil so die Besonderheiten der Schweizer Luftfahrt berücksichtigt werden könnten. </p><p>Gleiches gilt für die Bereiche, die unter die Zuständigkeit des Bundes fallen. In vielerlei Hinsicht ist der Schweiz ihr Perfektionismus im Weg. Kontrollen, Inspektionen, Konformitätsprüfungen und damit verbundene Kosten häufen sich, und zu all dem muss man nun auch noch befürchten, dass das künftige Bundesgesetz über die Prüfung und Kontrolle der technischen Sicherheit (06.059) auch auf die Flugplätze angewandt wird. </p><p>Und als ob dies alles nicht schon genug wäre, steigen aufgrund der neuen Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt auch noch die von der Verwaltung verlangten Beträge teilweise ins Unermessliche. </p><p>Diesen Druck spüren auch die Helikopterflugplätze. Die Einführung neuer Normen auf Betriebsebene wird erhebliche Nachwirkungen haben: Neben der Tatsache, dass die neuen Normen mit Kosten verbunden sind, könnten sie auch zur Stilllegung einiger Heliports und Spitallandeplätze führen. </p><p>Es kommen Zweifel darüber auf, ob die Sicherheit (Safety und Security) all diese Massnahmen rechtfertigt und ob die Normen für den Luftverkehr wirklich in jedem Fall etwas bringen. Es käme wohl niemandem in den Sinn, in Zügen oder Postautos die Mitnahme von Fläschchen mit mehr als 100 ml Fassungsvermögen zu verbieten. </p><p>Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Flugplätze ist in Gefahr - nun gilt es, diese Gefahr aus dem Weg zu schaffen und in Bezug auf die staatlichen Massnahmen im Bereich der Luftfahrtinfrastruktur mit Bestimmtheit den Grundsatz der Verhältnismässigkeit geltend zu machen.</p>
    • <p>Die luftfahrtpolitischen Grundsätze des Bundesrats sind im Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004 (BBl 2005 1834ff.) ausführlich beschrieben. Der Bundesrat setzt sich für einen im europäischen Quervergleich hochstehenden Sicherheitsstandard der schweizerischen Zivilluftfahrt ein. Dieses Ziel umfasst die gesamte Zivilluftfahrt und somit auch die schweizerischen Flugplätze. Gerade die letzten Vorfälle wie beispielsweise der Absturz eines Segelflugzeuges auf ein Beachvolleyballfeld kurz vor der Landung auf dem Flugplatz Saanen zeigen deutlich, dass die Bestrebungen für die Gewährleistung eines möglichst hohen Sicherheitsniveaus eine Daueraufgabe aller Verantwortlichen auf allen Ebenen ist und bleiben muss.</p><p>Die Schweiz ist bei der Reglementierung eng in das europäische und globale Umfeld eingebunden. Neben der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) spielt in Europa vor allem die Europäische Union (EU) und mit ihr die Europäische Agentur für Flugsicherheit (Easa) eine immer wichtigere Rolle bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Luftfahrt. Diese Institutionen garantieren unter anderem einen einheitlichen und hohen Sicherheitsstandard. Der internationale, vor allem europäische Einbezug der Schweizer Zivilluftfahrt ist umfassend und entwickelt sich laufend weiter. Dies hat zur Folge, dass es heute praktisch keinen Bereich mehr gibt, in dem die Schweiz autonom Regelungen und Lösungsansätze festlegen kann. Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten sind deshalb beschränkt.</p><p>Die verbleibenden Spielräume versucht die Schweiz so weit wie möglich zugunsten ihrer eigenen Interessen auszunützen. Dabei ist sie bestrebt, die internationalen Vorgaben derart umzusetzen, dass die konkreten Verhältnisse im Sinne der Verhältnismässigkeit berücksichtigt bleiben. Wenn immer möglich sollen Lösungen gefunden werden, welche den lokalen Gegebenheiten und schweizerischen Besonderheiten entsprechen. Beispiele für eine differenzierte Umsetzung sind die Einführung der internationalen Regelungen über den Helikopterbetrieb oder die Vorschriften zur Umzäunung von Flugplätzen.</p><p>Betreffend Gebühren hält der Bundesrat an seiner Antwort zur Interpellation Joder 08.3133 fest.</p><p>Der Bundesrat legt grossen Wert auf einen rechtzeitigen und umfassenden Austausch mit den Luftfahrtakteuren. Das Bazl hat hierzu ein spezielles Verfahren entwickelt ("Stakeholder Involvement"), welches den Einbezug auch der Flugplätze in Reglementierungsfragen sicherstellt. So hat zum Beispiel im November 2007 zwischen dem Bazl und Vertretern der Schweizer Flugplätze ein Gespräch stattgefunden. Man vereinbarte, dass dem Bazl ein konkreter Problemkatalog unterbreitet würde, auf dessen Basis dann allfällige Lösungsansätze entwickelt und diskutiert werden sollen. Dieser Katalog ist dem Bazl noch nicht unterbreitet worden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um die Belastung der Schweizer Flugplätze durch Regelungen und administrativen Aufwand zu mindern?</p>
    • Weniger Regelungen für Schweizer Flugplätze

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