Keine Konkurrenzierung von Nahrungsmitteln durch Agrotreibstoffe

ShortId
08.3336
Id
20083336
Updated
28.07.2023 10:44
Language
de
Title
Keine Konkurrenzierung von Nahrungsmitteln durch Agrotreibstoffe
AdditionalIndexing
55;66;Lenkungsmassnahmen im Pflanzenbau;Nahrungsmittelknappheit;Mineralölsteuer;Nahrungsmittelpreis;Nahrungsmittel;Agrotreibstoff;Unterernährung
1
  • L04K17050101, Agrotreibstoff
  • L03K140203, Nahrungsmittel
  • L04K11070109, Mineralölsteuer
  • L05K0105060502, Unterernährung
  • L05K1401040309, Lenkungsmassnahmen im Pflanzenbau
  • L04K01050605, Nahrungsmittelknappheit
  • L04K11050209, Nahrungsmittelpreis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Immer noch leiden weltweit 800 Millionen Menschen an Unterernährung. Diese Situation hat sich mit dem Anstieg der Lebensmittelpreise weiter verschärft: Die Zahl der Unterernährten nimmt zu. Gemäss Schätzungen des Uno-Sonderbotschafters für das Recht auf Nahrung würden mit jedem weiteren Preisanstieg der Grundnahrungsmittel um 1 Prozent 16 Millionen Menschen mehr an Unterernährung leiden. Die Herstellung einer 50-Liter-Tankfüllung Agrotreibstoff beansprucht etwa die landwirtschaftliche Fläche, die für die Herstellung von 200 Kilogramm Mais benötigt würde. Von dieser Menge Mais könnte sich ein Mensch ein ganzes Jahr lang ernähren. So verschärft die für die Herstellung von Agrotreibstoffen notwendige Verwendung von Nahrungsmitteln oder von landwirtschaftlichen Flächen, die anderenfalls der Nahrungsmittelproduktion dienen könnten, die Hungerproblematik. Ein Erlass oder eine Reduktion der Mineralölsteuer für diese Treibstoffe ist deshalb nicht angebracht. Bisher sind jedoch erst die positive Gesamtumweltbilanz und soziale Mindestkriterien als Bedingungen für die steuerliche Begünstigung vorgesehen. Zur Berücksichtigung der Hungerproblematik ist deshalb die Ergänzung dieser Kriterien notwendig. </p><p>Die Ergänzung ist ohne weiteren Aufwand möglich, da bereits die Ökobilanz und somit die Sachbilanz der Treibstoffe bekannt sein muss, um von einer Reduktion der Mineralölsteuer profitieren zu können. Aufgrund der Sachbilanz lässt sich die Herstellung und somit die mögliche Konkurrenzierung von Nahrungsmitteln leicht feststellen.</p>
  • <p>Studien verschiedener Forschungsinstitute (vor allem Fapri und OECD-FAO) zeigen, dass diverse Faktoren für die steigenden Nahrungsmittelpreise verantwortlich sind. Ursachen liegen in der steigenden Nachfrage aufgrund demografischer Faktoren sowie in der steigenden Kaufkraft in aufstrebenden Entwicklungsländern und den damit sich ändernden Konsumgewohnheiten. Dazu kamen in den letzten Monaten ausserordentliche Faktoren wie Dürren oder Naturkatastrophen in wichtigen Anbaugebieten Australiens und Asiens sowie Spekulationen auf dem Weltagrarmarkt. Darüber hinaus haben auch der Preisanstieg der fossilen Energieträger und die Nachfrage nach Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen die Preisentwicklung mit beeinflusst. </p><p>Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen sind also nur zum Teil für den Anstieg der Lebensmittelpreise verantwortlich. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass bei der Förderung von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen Zurückhaltung und Differenziertheit angezeigt sind. Die Schweiz vertritt gegenüber biogenen Treibstoffen eine restriktive Haltung. Mit der Änderung des Mineralölsteuergesetzes per 1. Juli 2008 führt die Schweiz als erstes Land weltweit verbindlich ökologische und soziale Kriterien für eine Förderung von biogenen Treibstoffen ein. Die Kriterien für die Steuerbefreiung sind in der Mineralölsteuerverordnung (MinöStV, SR 641.611) geregelt, welche der Bundesrat am 30. Januar 2008 entsprechend geändert hat.</p><p>Besonders kritische Kulturen aus Umweltsicht, aber auch bezüglich der Konkurrenzierung der Nahrungsmittelproduktion sind Getreide, Palmöl und Soja. Es ist davon auszugehen, dass Treibstoffe aus diesen Rohstoffen keine Steuererleichterungen erhalten (Art. 19b Abs. 3 MinöStV). Um negativen Auswirkungen auf die Umwelt sowie die wirtschaftliche und soziale Situation (insbesondere in Bezug auf Nahrungsmittel) vermeiden zu können, hat sich die Schweiz bewusst gegen einen Zwang zur Beimischung von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen in fossile Treibstoffe entschieden. Damit unterstreicht der Bundesrat, dass die Nahrungsmittelproduktion gegenüber der Treibstoffproduktion Vorrang hat. </p><p>Voraussetzung für die Verbesserung der Nahrungsmittelproblematik ist unter anderem ein stabileres Klima mit weniger Ernteausfällen aufgrund von extremen Wetterereignissen. Aus klimapolitischer Sicht ist eine Reduktion des CO-Ausstosses im Verkehrsbereich dringend notwendig. Bestimmte biogene Treibstoffe weisen aufgrund ihres geringeren CO-Ausstosses über den ganzen Lebensweg gesehen ein gewisses Potenzial zur Reduktion der CO-Emissionen im Verkehrsbereich auf. Bei einem Ausschluss sämtlicher in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehender Agrartreibstoffe von einer Steuerbefreiung könnte die klimapolitische Zielsetzung der Gesetzesänderung nicht mehr erreicht werden, weil damit nur Abfallstoffe und Rückstände aus der land- oder forstwirtschaftlichen Produktion das Förderkriterium erfüllen würden. Treibstoffe aus diesen Rohstoffen sind am Markt nur in beschränkten Mengen verfügbar.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die bestehenden Kriterien für die Steuerbefreiung von biogenen Treibstoffen zurzeit ausreichend sind und dem Grundsatz nachkommen, dass die Produktion von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen nicht dem Recht auf Nahrung und Wasser sowie anderen Menschenrechten entgegenstehen soll. Der Bundesrat wird aber die Rahmenbedingungen evaluieren, sobald genügend Erfahrungen mit der geltenden Regelung vorliegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Mineralölsteuergesetz dahingehend zu ergänzen, dass Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen (Agrotreibstoffe) nicht von einer Reduktion der Mineralölsteuer profitieren können, wenn sie die Nahrungsmittelproduktion direkt oder indirekt konkurrenzieren.</p>
  • Keine Konkurrenzierung von Nahrungsmitteln durch Agrotreibstoffe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Immer noch leiden weltweit 800 Millionen Menschen an Unterernährung. Diese Situation hat sich mit dem Anstieg der Lebensmittelpreise weiter verschärft: Die Zahl der Unterernährten nimmt zu. Gemäss Schätzungen des Uno-Sonderbotschafters für das Recht auf Nahrung würden mit jedem weiteren Preisanstieg der Grundnahrungsmittel um 1 Prozent 16 Millionen Menschen mehr an Unterernährung leiden. Die Herstellung einer 50-Liter-Tankfüllung Agrotreibstoff beansprucht etwa die landwirtschaftliche Fläche, die für die Herstellung von 200 Kilogramm Mais benötigt würde. Von dieser Menge Mais könnte sich ein Mensch ein ganzes Jahr lang ernähren. So verschärft die für die Herstellung von Agrotreibstoffen notwendige Verwendung von Nahrungsmitteln oder von landwirtschaftlichen Flächen, die anderenfalls der Nahrungsmittelproduktion dienen könnten, die Hungerproblematik. Ein Erlass oder eine Reduktion der Mineralölsteuer für diese Treibstoffe ist deshalb nicht angebracht. Bisher sind jedoch erst die positive Gesamtumweltbilanz und soziale Mindestkriterien als Bedingungen für die steuerliche Begünstigung vorgesehen. Zur Berücksichtigung der Hungerproblematik ist deshalb die Ergänzung dieser Kriterien notwendig. </p><p>Die Ergänzung ist ohne weiteren Aufwand möglich, da bereits die Ökobilanz und somit die Sachbilanz der Treibstoffe bekannt sein muss, um von einer Reduktion der Mineralölsteuer profitieren zu können. Aufgrund der Sachbilanz lässt sich die Herstellung und somit die mögliche Konkurrenzierung von Nahrungsmitteln leicht feststellen.</p>
    • <p>Studien verschiedener Forschungsinstitute (vor allem Fapri und OECD-FAO) zeigen, dass diverse Faktoren für die steigenden Nahrungsmittelpreise verantwortlich sind. Ursachen liegen in der steigenden Nachfrage aufgrund demografischer Faktoren sowie in der steigenden Kaufkraft in aufstrebenden Entwicklungsländern und den damit sich ändernden Konsumgewohnheiten. Dazu kamen in den letzten Monaten ausserordentliche Faktoren wie Dürren oder Naturkatastrophen in wichtigen Anbaugebieten Australiens und Asiens sowie Spekulationen auf dem Weltagrarmarkt. Darüber hinaus haben auch der Preisanstieg der fossilen Energieträger und die Nachfrage nach Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen die Preisentwicklung mit beeinflusst. </p><p>Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen sind also nur zum Teil für den Anstieg der Lebensmittelpreise verantwortlich. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass bei der Förderung von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen Zurückhaltung und Differenziertheit angezeigt sind. Die Schweiz vertritt gegenüber biogenen Treibstoffen eine restriktive Haltung. Mit der Änderung des Mineralölsteuergesetzes per 1. Juli 2008 führt die Schweiz als erstes Land weltweit verbindlich ökologische und soziale Kriterien für eine Förderung von biogenen Treibstoffen ein. Die Kriterien für die Steuerbefreiung sind in der Mineralölsteuerverordnung (MinöStV, SR 641.611) geregelt, welche der Bundesrat am 30. Januar 2008 entsprechend geändert hat.</p><p>Besonders kritische Kulturen aus Umweltsicht, aber auch bezüglich der Konkurrenzierung der Nahrungsmittelproduktion sind Getreide, Palmöl und Soja. Es ist davon auszugehen, dass Treibstoffe aus diesen Rohstoffen keine Steuererleichterungen erhalten (Art. 19b Abs. 3 MinöStV). Um negativen Auswirkungen auf die Umwelt sowie die wirtschaftliche und soziale Situation (insbesondere in Bezug auf Nahrungsmittel) vermeiden zu können, hat sich die Schweiz bewusst gegen einen Zwang zur Beimischung von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen in fossile Treibstoffe entschieden. Damit unterstreicht der Bundesrat, dass die Nahrungsmittelproduktion gegenüber der Treibstoffproduktion Vorrang hat. </p><p>Voraussetzung für die Verbesserung der Nahrungsmittelproblematik ist unter anderem ein stabileres Klima mit weniger Ernteausfällen aufgrund von extremen Wetterereignissen. Aus klimapolitischer Sicht ist eine Reduktion des CO-Ausstosses im Verkehrsbereich dringend notwendig. Bestimmte biogene Treibstoffe weisen aufgrund ihres geringeren CO-Ausstosses über den ganzen Lebensweg gesehen ein gewisses Potenzial zur Reduktion der CO-Emissionen im Verkehrsbereich auf. Bei einem Ausschluss sämtlicher in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehender Agrartreibstoffe von einer Steuerbefreiung könnte die klimapolitische Zielsetzung der Gesetzesänderung nicht mehr erreicht werden, weil damit nur Abfallstoffe und Rückstände aus der land- oder forstwirtschaftlichen Produktion das Förderkriterium erfüllen würden. Treibstoffe aus diesen Rohstoffen sind am Markt nur in beschränkten Mengen verfügbar.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die bestehenden Kriterien für die Steuerbefreiung von biogenen Treibstoffen zurzeit ausreichend sind und dem Grundsatz nachkommen, dass die Produktion von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen nicht dem Recht auf Nahrung und Wasser sowie anderen Menschenrechten entgegenstehen soll. Der Bundesrat wird aber die Rahmenbedingungen evaluieren, sobald genügend Erfahrungen mit der geltenden Regelung vorliegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Mineralölsteuergesetz dahingehend zu ergänzen, dass Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen (Agrotreibstoffe) nicht von einer Reduktion der Mineralölsteuer profitieren können, wenn sie die Nahrungsmittelproduktion direkt oder indirekt konkurrenzieren.</p>
    • Keine Konkurrenzierung von Nahrungsmitteln durch Agrotreibstoffe

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