Benchmarking in der Förderung des Langsamverkehrs
- ShortId
-
08.3338
- Id
-
20083338
- Updated
-
14.11.2025 07:17
- Language
-
de
- Title
-
Benchmarking in der Förderung des Langsamverkehrs
- AdditionalIndexing
-
48;Agglomeration;Radfahrer/in;Fussgänger/in;Velo;Modal Split;Stadt
- 1
-
- L05K1803010501, Velo
- L06K180102010105, Radfahrer/in
- L06K180102010102, Fussgänger/in
- L04K01020201, Agglomeration
- L05K0102020102, Stadt
- L04K18010304, Modal Split
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat bekennt sich zu einer wirkungsvollen Kombination der verschiedenen Verkehrsträger. Insbesondere in Kernstädten und deren Agglomerationen besteht ein politischer Konsens, dass die Steigerung des Anteils Langsamverkehr am Gesamtverkehr einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Verkehrsprobleme, aber auch zur Erreichung umwelt- und gesundheitspolitischer Ziele leistet. Damit die im Sachplan Infrastruktur Verkehr festgelegten Ziele und Massnahmen auf ihre Wirkung hin überprüft und korrigiert werden können, braucht es Zwischenetappen, die mit quantitativ messbaren Zielen versehen werden. Da zurzeit in mehreren Städten kantonale oder kommunale lnitiativen lanciert werden, die eine messbare Verlagerung zugunsten des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs fordern, macht es Sinn, wenn der Bundesrat im Rahmen seiner Kompetenzen die Massnahmen im Bereich Langsamverkehr ebenfalls auf ein quantitativ messbares Ziel hin festlegt und überprüft. Nur so können die öffentlichen Gelder effizient eingesetzt werden.</p>
- <p>Die schweizerische Verkehrspolitik verfolgt das Ziel, die heutigen und die künftigen Mobilitätsbedürfnisse möglichst effizient und umweltgerecht zu bewältigen. Die Erhöhung des Anteils des Langsamverkehrs (LV) am Gesamtverkehr soll dazu einen wichtigen Beitrag leisten, vorab beim Innerorts- und Agglomerationsverkehr sowie beim Freizeitverkehr. Bundesrat und Parlament haben diese Strategie zur Entwicklung des LV schon verschiedentlich bekräftigt und konkretisiert, z. B. im Infrastrukturfondsgesetz, im Sachplan Verkehr, mit einfacheren Voraussetzungen für die Einführung von Tempo-30- und Begegnungszonen sowie mit der Harmonisierung der LV-Signalisation und weiteren Massnahmen zugunsten des Wander- und Velolandes Schweiz.</p><p>Zudem hat der Bundesrat am 16. April 2008 die Aktualisierung seiner Strategie "Nachhaltige Entwicklung" gutgeheissen. Mit der Bildung des Schwerpunkts "Stärkung des Langsamverkehrs" als Teil des Massnahmenplans "Zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur" möchte der Bundesrat - mit gleicher Stossrichtung wie die Motion - mit gezielten Massnahmen erreichen, dass der Anteil der LV-Etappen an der gesamten Personenmobilität zunimmt. Zu diesem Zweck soll das UVEK (Astra) bis Ende 2009 einen Massnahmenplan erarbeiten, der die zweckmässigen Massnahmen zusammenstellt, die auf Bundesebene für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zugunsten des Langsamverkehrs sorgen. Die Auflistung der LV-Massnahmen, die in die Zuständigkeit der Kantone, Agglomerationen und Gemeinden fallen, sollen (zumindest in einer ersten Phase) nicht bzw. nur indirekt Gegenstand dieses Massnahmenplans sein.</p><p>Anders als die Motion hat der Bundesrat in seiner Strategie aber keine quantitativen Ziele für das angestrebte Wachstum des LV-Anteils festgelegt; dies vor allem deshalb, weil nach der bestehenden Aufgabenteilung in erster Linie die Kantone und Gemeinden für die Anordnung der einzelnen Massnahmen und Massnahmenpakete zur Förderung des LV zuständig sind. Die Aufgabe des Bundes besteht hauptsächlich darin, die allgemeinen Grundlagen, Rahmenbedingungen und Anreize zur Stärkung des LV zu verbessern. Die starre quantitative Vorgabe der Motion, den LV-Anteil in zehn Jahren um 10 Prozentpunkte zu erhöhen, ist denn auch der Grund dafür, weshalb der Bundesrat die Motion - mangels Zuständigkeit für die Zielerreichung - ablehnt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen einzuleiten, um den prozentualen Anteil des Langsamverkehrs am Gesamtverkehr in den Kernstädten und deren Agglomerationen in zehn Jahren um 10 Prozentpunkte zu erhöhen.</p>
- Benchmarking in der Förderung des Langsamverkehrs
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat bekennt sich zu einer wirkungsvollen Kombination der verschiedenen Verkehrsträger. Insbesondere in Kernstädten und deren Agglomerationen besteht ein politischer Konsens, dass die Steigerung des Anteils Langsamverkehr am Gesamtverkehr einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Verkehrsprobleme, aber auch zur Erreichung umwelt- und gesundheitspolitischer Ziele leistet. Damit die im Sachplan Infrastruktur Verkehr festgelegten Ziele und Massnahmen auf ihre Wirkung hin überprüft und korrigiert werden können, braucht es Zwischenetappen, die mit quantitativ messbaren Zielen versehen werden. Da zurzeit in mehreren Städten kantonale oder kommunale lnitiativen lanciert werden, die eine messbare Verlagerung zugunsten des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs fordern, macht es Sinn, wenn der Bundesrat im Rahmen seiner Kompetenzen die Massnahmen im Bereich Langsamverkehr ebenfalls auf ein quantitativ messbares Ziel hin festlegt und überprüft. Nur so können die öffentlichen Gelder effizient eingesetzt werden.</p>
- <p>Die schweizerische Verkehrspolitik verfolgt das Ziel, die heutigen und die künftigen Mobilitätsbedürfnisse möglichst effizient und umweltgerecht zu bewältigen. Die Erhöhung des Anteils des Langsamverkehrs (LV) am Gesamtverkehr soll dazu einen wichtigen Beitrag leisten, vorab beim Innerorts- und Agglomerationsverkehr sowie beim Freizeitverkehr. Bundesrat und Parlament haben diese Strategie zur Entwicklung des LV schon verschiedentlich bekräftigt und konkretisiert, z. B. im Infrastrukturfondsgesetz, im Sachplan Verkehr, mit einfacheren Voraussetzungen für die Einführung von Tempo-30- und Begegnungszonen sowie mit der Harmonisierung der LV-Signalisation und weiteren Massnahmen zugunsten des Wander- und Velolandes Schweiz.</p><p>Zudem hat der Bundesrat am 16. April 2008 die Aktualisierung seiner Strategie "Nachhaltige Entwicklung" gutgeheissen. Mit der Bildung des Schwerpunkts "Stärkung des Langsamverkehrs" als Teil des Massnahmenplans "Zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur" möchte der Bundesrat - mit gleicher Stossrichtung wie die Motion - mit gezielten Massnahmen erreichen, dass der Anteil der LV-Etappen an der gesamten Personenmobilität zunimmt. Zu diesem Zweck soll das UVEK (Astra) bis Ende 2009 einen Massnahmenplan erarbeiten, der die zweckmässigen Massnahmen zusammenstellt, die auf Bundesebene für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zugunsten des Langsamverkehrs sorgen. Die Auflistung der LV-Massnahmen, die in die Zuständigkeit der Kantone, Agglomerationen und Gemeinden fallen, sollen (zumindest in einer ersten Phase) nicht bzw. nur indirekt Gegenstand dieses Massnahmenplans sein.</p><p>Anders als die Motion hat der Bundesrat in seiner Strategie aber keine quantitativen Ziele für das angestrebte Wachstum des LV-Anteils festgelegt; dies vor allem deshalb, weil nach der bestehenden Aufgabenteilung in erster Linie die Kantone und Gemeinden für die Anordnung der einzelnen Massnahmen und Massnahmenpakete zur Förderung des LV zuständig sind. Die Aufgabe des Bundes besteht hauptsächlich darin, die allgemeinen Grundlagen, Rahmenbedingungen und Anreize zur Stärkung des LV zu verbessern. Die starre quantitative Vorgabe der Motion, den LV-Anteil in zehn Jahren um 10 Prozentpunkte zu erhöhen, ist denn auch der Grund dafür, weshalb der Bundesrat die Motion - mangels Zuständigkeit für die Zielerreichung - ablehnt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen einzuleiten, um den prozentualen Anteil des Langsamverkehrs am Gesamtverkehr in den Kernstädten und deren Agglomerationen in zehn Jahren um 10 Prozentpunkte zu erhöhen.</p>
- Benchmarking in der Förderung des Langsamverkehrs
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