Verzicht auf die CO2-Abgabe

ShortId
08.3339
Id
20083339
Updated
27.07.2023 20:25
Language
de
Title
Verzicht auf die CO2-Abgabe
AdditionalIndexing
66;Energiepreis;Erdöl;Brennstoff;CO2-Abgabe;Aufhebung einer Bestimmung
1
  • L05K1701010502, CO2-Abgabe
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
  • L04K17010201, Brennstoff
  • L05K1701010605, Energiepreis
  • L04K17040202, Erdöl
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Parlament hat vor einem Jahr eine CO2-Abgabe auf Brennstoffen unter gewissen Bedingungen gutgeheissen. Der Bundesrat hat diese nun auf den 1. Januar 2008 eingeführt. Die Abgabe ist gemäss geltendem CO2-Gesetz bis 2012 limitiert. Auf eine CO2-Abgabe auf Treibstoffen wurde zugunsten von freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft verzichtet. </p><p>Die Rahmenbedingungen, welche bei der seinerzeitigen Diskussion um eine CO2-Abgabe herrschten, haben sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Bei der damaligen Beratung im Parlament hat wohl niemand vorausgesehen, dass sich der Ölpreis in kurzer Zeit massiv erhöhen wird und sich auf einem stabil hohen Niveau einpendelt. So kosten heute 100 Liter Heizöl extra leicht 125 bis 140 Franken (Stand Mitte Mai 2008). Im Jahr 2002 lag der Durchschnittswert bei 40 Franken pro 100 Liter. Im Vergleich dazu beträgt die CO2-Abgabe derzeit 3,18 Franken pro 100 Liter. Eine Senkung des Ölpreises ist nicht in Sicht. </p><p>Die massiv gestiegenen Ölpreise haben dazu geführt, dass die Konkurrenzenergien - insbesondere Wärmepumpen und Holz - bereits heute den Marktdurchbruch geschafft haben und die hohen Preise bereits um das Mehrfache dessen im Wärmemarkt gewirkt haben, was eine CO2-Abgabe hätte tun können. Im Gegenzug belastet die CO2-Abgabe die produzierende Wirtschaft und stellt einen Wettbewerbsnachteil dar. </p><p>Vor dem Hintergrund dieser grundlegend veränderten Rahmenbedingungen wird der Bundesrat aufgefordert, auf eine CO2-Abgabe gänzlich zu verzichten und die geltende CO2-Abgabe auf Brennstoffen möglichst rasch auszusetzen. Vielmehr sollen klimawirksame Massnahmen ergriffen und umgesetzt werden, bei denen die Kriterien Wirkung und Effizienz im Zentrum stehen.</p>
  • <p>Das CO2-Gesetz (SR 641.71) sieht die CO-Abgabe als subsidiäres Instrument vor, wenn die gesetzlich fixierten Reduktionsziele nicht eingehalten werden können. Die Genehmigung der CO2-Abgabe obliegt der Bundesversammlung (Artikel 7 Absatz 4 CO2-Gesetz). Diese hat am 20. März 2007 einen Mechanismus zur Einführung der CO2-Abgabe verabschiedet, der sich an vordefinierten Etappenzielen für die CO2-Emissionen aus Brennstoffen orientiert:</p><p>Demgemäss beträgt der Abgabesatz</p><p>- ab 2008: 12 Franken pro Tonne CO2, wenn die CO2-Emissionen 2006 um weniger als 6 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen;</p><p>- ab 2009: 24 Franken pro Tonne CO2, wenn die CO2-Emissionen 2007 um weniger als 10 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen;</p><p>- ab 2010 oder einem der Folgejahre: 36 Franken pro Tonne CO2, wenn die CO2-Emissionen 2008 um weniger als 13,5 Prozent oder in einem der Folgejahre um weniger als 14,25 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen.</p><p>Aufgrund dieses Mechanismus wird seit dem 1. Januar 2008 eine CO2-Abgabe von 12 Franken pro Tonne CO2 erhoben. Die Erhöhung des Abgabesatzes auf die zweite Stufe ab 2009 erwies sich nach Auswertung der jüngsten CO2-Statistik als unnötig, weil die CO2-Emissionen aus Brennstoffen im Jahr 2007 um 11,2 Prozent unter dem Wert von 1990 lagen und damit genügend zurückgegangen waren.</p><p>Der vom Parlament festgelegte Modus, den der Bundesrat in die CO2-Verordnung (SR 641.712) übernommen hat, unterstreicht die Subsidiarität des Instruments: Die Abgabe dient der Einhaltung der gesetzlichen Ziele. Auf eine Erhöhung des Abgabesatzes wird automatisch verzichtet, sobald die CO2-Emissionen genügend sinken. Es gibt daher keinen Grund, die bestehende Regelung zu ändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird angesichts des wirtschaftlich geänderten Umfeldes (Ölpreise, Erfolg neuer Energiesysteme) beauftragt, die bereits beschlossene CO2-Abgabe auf Brennstoffen wieder aufzuheben und generell auf das Instrument der CO2-Abgabe zu verzichten.</p>
  • Verzicht auf die CO2-Abgabe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Parlament hat vor einem Jahr eine CO2-Abgabe auf Brennstoffen unter gewissen Bedingungen gutgeheissen. Der Bundesrat hat diese nun auf den 1. Januar 2008 eingeführt. Die Abgabe ist gemäss geltendem CO2-Gesetz bis 2012 limitiert. Auf eine CO2-Abgabe auf Treibstoffen wurde zugunsten von freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft verzichtet. </p><p>Die Rahmenbedingungen, welche bei der seinerzeitigen Diskussion um eine CO2-Abgabe herrschten, haben sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Bei der damaligen Beratung im Parlament hat wohl niemand vorausgesehen, dass sich der Ölpreis in kurzer Zeit massiv erhöhen wird und sich auf einem stabil hohen Niveau einpendelt. So kosten heute 100 Liter Heizöl extra leicht 125 bis 140 Franken (Stand Mitte Mai 2008). Im Jahr 2002 lag der Durchschnittswert bei 40 Franken pro 100 Liter. Im Vergleich dazu beträgt die CO2-Abgabe derzeit 3,18 Franken pro 100 Liter. Eine Senkung des Ölpreises ist nicht in Sicht. </p><p>Die massiv gestiegenen Ölpreise haben dazu geführt, dass die Konkurrenzenergien - insbesondere Wärmepumpen und Holz - bereits heute den Marktdurchbruch geschafft haben und die hohen Preise bereits um das Mehrfache dessen im Wärmemarkt gewirkt haben, was eine CO2-Abgabe hätte tun können. Im Gegenzug belastet die CO2-Abgabe die produzierende Wirtschaft und stellt einen Wettbewerbsnachteil dar. </p><p>Vor dem Hintergrund dieser grundlegend veränderten Rahmenbedingungen wird der Bundesrat aufgefordert, auf eine CO2-Abgabe gänzlich zu verzichten und die geltende CO2-Abgabe auf Brennstoffen möglichst rasch auszusetzen. Vielmehr sollen klimawirksame Massnahmen ergriffen und umgesetzt werden, bei denen die Kriterien Wirkung und Effizienz im Zentrum stehen.</p>
    • <p>Das CO2-Gesetz (SR 641.71) sieht die CO-Abgabe als subsidiäres Instrument vor, wenn die gesetzlich fixierten Reduktionsziele nicht eingehalten werden können. Die Genehmigung der CO2-Abgabe obliegt der Bundesversammlung (Artikel 7 Absatz 4 CO2-Gesetz). Diese hat am 20. März 2007 einen Mechanismus zur Einführung der CO2-Abgabe verabschiedet, der sich an vordefinierten Etappenzielen für die CO2-Emissionen aus Brennstoffen orientiert:</p><p>Demgemäss beträgt der Abgabesatz</p><p>- ab 2008: 12 Franken pro Tonne CO2, wenn die CO2-Emissionen 2006 um weniger als 6 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen;</p><p>- ab 2009: 24 Franken pro Tonne CO2, wenn die CO2-Emissionen 2007 um weniger als 10 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen;</p><p>- ab 2010 oder einem der Folgejahre: 36 Franken pro Tonne CO2, wenn die CO2-Emissionen 2008 um weniger als 13,5 Prozent oder in einem der Folgejahre um weniger als 14,25 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen.</p><p>Aufgrund dieses Mechanismus wird seit dem 1. Januar 2008 eine CO2-Abgabe von 12 Franken pro Tonne CO2 erhoben. Die Erhöhung des Abgabesatzes auf die zweite Stufe ab 2009 erwies sich nach Auswertung der jüngsten CO2-Statistik als unnötig, weil die CO2-Emissionen aus Brennstoffen im Jahr 2007 um 11,2 Prozent unter dem Wert von 1990 lagen und damit genügend zurückgegangen waren.</p><p>Der vom Parlament festgelegte Modus, den der Bundesrat in die CO2-Verordnung (SR 641.712) übernommen hat, unterstreicht die Subsidiarität des Instruments: Die Abgabe dient der Einhaltung der gesetzlichen Ziele. Auf eine Erhöhung des Abgabesatzes wird automatisch verzichtet, sobald die CO2-Emissionen genügend sinken. Es gibt daher keinen Grund, die bestehende Regelung zu ändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird angesichts des wirtschaftlich geänderten Umfeldes (Ölpreise, Erfolg neuer Energiesysteme) beauftragt, die bereits beschlossene CO2-Abgabe auf Brennstoffen wieder aufzuheben und generell auf das Instrument der CO2-Abgabe zu verzichten.</p>
    • Verzicht auf die CO2-Abgabe

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