Effizienzgewinne durch Aufgabenteilung

ShortId
08.3347
Id
20083347
Updated
24.06.2025 23:34
Language
de
Title
Effizienzgewinne durch Aufgabenteilung
AdditionalIndexing
04;Aufgabenüberprüfung;Kompetenzregelung;Kanton;Evaluation;Beziehung Bund-Kanton;Finanzausgleich;Aufgabenteilung;Kompetenzdelegation
1
  • L04K11080202, Finanzausgleich
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L04K08070401, Kompetenzdelegation
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K0802030201, Aufgabenüberprüfung
  • L06K080701020108, Kanton
  • L06K080701020101, Aufgabenteilung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Mit der Einführung der NFA erfolgte eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Bei verbleibenden Verbundaufgaben beschränkt sich der Bund in der Regel auf die strategische Führungsrolle, während der Vollzug an die Kantone delegiert ist. Dies führt z. B. dazu, dass beim Bund nicht mehr einzelne Projekte, sondern nur noch periodisch Programme genehmigt werden müssen. Es ist zu erwarten, dass dadurch die personelle Belastung beim Bund spürbar reduziert werden kann. Doppelspurigkeiten können beseitigt und Effizienzgewinne erzielt werden. In der ersten Vernehmlassungsvorlage zur NFA aus dem Jahr 1999 wurden die möglichen Effizienzgewinne durch die Aufgabenentflechtung und die Neuregelung der Verbundaufgaben noch auf rund 700 Millionen Franken alleine für den Bund geschätzt.</p><p>Auf das Jahr 2008 sind zudem weitere Reformprojekte in Kraft getreten, welche im Sinne der NFA eine Delegation der Vollzugskompetenz an die Kantone beinhalten. Beispielhaft genannt sei in diesem Zusammenhang die neue Regionalpolitik.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, die bereits erzielten Effizienzgewinne und Einsparungen aufzuzeigen und darzulegen, wo weitere Effizienzgewinne möglich sind. Diese Effizienzgewinne sind im Rahmen der laufenden Aufgabenüberprüfung des Bundes zu berücksichtigen.</p>
  • <p>Der Bundesrat bekräftigt seine Haltung, wonach die NFA-Effizienzgewinne nicht unmittelbar, sondern mittelfristig zu erzielen sind. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, im Rahmen des anstehenden ersten Wirksamkeitsberichts zur NFA eine erste Bilanz zu ziehen. Dieser wird, zusammen mit der bundesrätlichen Botschaft zur Neudotierung der Ausgleichsgefässe für die nächste Vierjahresperiode (2012-2016), dem Parlament gegen Ende 2010 unterbreitet.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, welche Effizienzgewinne innerhalb der Bundesverwaltung durch die Einführung der NFA und weiterer Reformprojekte mit neuer Kompetenzverlagerung zu den Kantonen bereits erzielt wurden bzw. in welchen Bereichen noch Effizienzgewinne möglich sind. Die entsprechenden Effizienzgewinne sind im Rahmen der laufenden Aufgabenüberprüfung des Bundes zu berücksichtigen.</p>
  • Effizienzgewinne durch Aufgabenteilung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Einführung der NFA erfolgte eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Bei verbleibenden Verbundaufgaben beschränkt sich der Bund in der Regel auf die strategische Führungsrolle, während der Vollzug an die Kantone delegiert ist. Dies führt z. B. dazu, dass beim Bund nicht mehr einzelne Projekte, sondern nur noch periodisch Programme genehmigt werden müssen. Es ist zu erwarten, dass dadurch die personelle Belastung beim Bund spürbar reduziert werden kann. Doppelspurigkeiten können beseitigt und Effizienzgewinne erzielt werden. In der ersten Vernehmlassungsvorlage zur NFA aus dem Jahr 1999 wurden die möglichen Effizienzgewinne durch die Aufgabenentflechtung und die Neuregelung der Verbundaufgaben noch auf rund 700 Millionen Franken alleine für den Bund geschätzt.</p><p>Auf das Jahr 2008 sind zudem weitere Reformprojekte in Kraft getreten, welche im Sinne der NFA eine Delegation der Vollzugskompetenz an die Kantone beinhalten. Beispielhaft genannt sei in diesem Zusammenhang die neue Regionalpolitik.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, die bereits erzielten Effizienzgewinne und Einsparungen aufzuzeigen und darzulegen, wo weitere Effizienzgewinne möglich sind. Diese Effizienzgewinne sind im Rahmen der laufenden Aufgabenüberprüfung des Bundes zu berücksichtigen.</p>
    • <p>Der Bundesrat bekräftigt seine Haltung, wonach die NFA-Effizienzgewinne nicht unmittelbar, sondern mittelfristig zu erzielen sind. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, im Rahmen des anstehenden ersten Wirksamkeitsberichts zur NFA eine erste Bilanz zu ziehen. Dieser wird, zusammen mit der bundesrätlichen Botschaft zur Neudotierung der Ausgleichsgefässe für die nächste Vierjahresperiode (2012-2016), dem Parlament gegen Ende 2010 unterbreitet.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, welche Effizienzgewinne innerhalb der Bundesverwaltung durch die Einführung der NFA und weiterer Reformprojekte mit neuer Kompetenzverlagerung zu den Kantonen bereits erzielt wurden bzw. in welchen Bereichen noch Effizienzgewinne möglich sind. Die entsprechenden Effizienzgewinne sind im Rahmen der laufenden Aufgabenüberprüfung des Bundes zu berücksichtigen.</p>
    • Effizienzgewinne durch Aufgabenteilung

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