Koordinierte Politik in den ländlichen Gebieten
- ShortId
-
08.3348
- Id
-
20083348
- Updated
-
28.07.2023 07:45
- Language
-
de
- Title
-
Koordinierte Politik in den ländlichen Gebieten
- AdditionalIndexing
-
15;ländliches Gebiet;Europakompatibilität;regionales Gefälle;regionale Wirtschaftspolitik;Regionalpolitik
- 1
-
- L05K0704030107, ländliches Gebiet
- L05K0704030202, regionales Gefälle
- L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
- L04K08020335, Regionalpolitik
- L04K09020206, Europakompatibilität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die ländlichen Gebiete der Schweiz unterliegen gegenwärtig einem beschleunigten Differenzierungsprozess. Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung verläuft von Region zu Region sehr unterschiedlich; während die einen florieren, erleben die anderen eine Abwanderung. Globalisierungstendenzen und demografische Entwicklungen bringen zusätzliche Herausforderungen mit sich. Anhand von regionalpolitischen Instrumenten, die gemäss Rolle, Erwartungen und Anforderungen der einzelnen Regionen konzipiert werden, soll für die ländlichen Gebiete eine vernünftige Regelung geschaffen werden. Eines dieser neuen Instrumente ist die neue Regionalpolitik (NRP), welche dieses Jahr in Kraft getreten ist. Die Entwicklung der ländlichen Gebiete wird gleichzeitig aber auch noch von anderen gesetzlichen Bestimmungen beeinflusst (Agrarpolitik, Raumplanung, Natur- und Heimatschutz, Energie und Umweltpolitik usw.). Die Randregionen besitzen als wirtschaftliche und natürliche Ressourcen einen grossen Stellenwert. So misst eine Studie der Landschaft in Bezug auf den Tourismus einen Wert von 71 Milliarden Franken bei. Der Landwirtschaft fällt dabei, als "Grossverbraucher" der ländlichen Gebiete, eine tragende Rolle zu. </p><p>Zwar wurden in der Schweiz bereits Anstrengungen für eine Harmonisierung der politischen Instrumente im Bereich ländliche Gebiete unternommen (z. B. das Bundesnetzwerk Ländlicher Raum), doch es stellt sich die Frage, ob diese angesichts der künftigen Herausforderungen und insbesondere auch im Vergleich zu der Europäischen Union ausreichend sind. Unsere Regierung könnte sich diesbezüglich am Bundesland Tirol ein Beispiel nehmen. So sollten bereits bestehende Synergien genutzt und - unter Einbeziehung der wichtigsten Akteurinnen und Akteure der ländlichen Gebiete - weiterentwickelt werden, und zwar nicht nur auf der horizontalen (Bundesverwaltung), sondern auch auf der vertikalen Ebene (Bund-Kanton-Gemeinde). Das Bundesnetzwerk für die ländlichen Gebiete sollte angesichts der gegenwärtigen Situation gestärkt und mit Mitteln ausgestattet werden, die den Herausforderungen und Erwartungen gerecht werden. </p><p>Dies ist umso mehr von Bedeutung, als die Schweizerische Beratungsgruppe für Regionen und Gemeinden und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete in ihrer Stellungnahme zur Motion 04.3260 für den Bereich der ländlichen Gebiete namentlich eine bessere Koordination der geltenden Sektoralpolitiken sowie eine klare Bundesstrategie empfehlen. In seiner Stellungnahme anerkennt zudem auch der Bundesrat, dass die raumwirksamen Sektoralpolitiken tatsächlich besser koordiniert werden müssen.</p>
- <p>Der Bund unternimmt verschiedene rechtliche und organisatorische Anstrengungen, die auf eine Koordination der raumwirksamen Politiken ausgerichtet sind.</p><p>Unter die rechtlichen Vorkehren fallen namentlich die Verordnung über die raumordnungspolitische Koordination der Bundesaufgaben (SR 172.016). Artikel 3 besagt, dass die Departemente, Ämter und Dienststellen der allgemeinen Bundesverwaltung bezüglich ihrer raumordnungspolitisch relevanten Aufgaben zur Kooperation und Koordination verpflichtet sind. Weiter ist in verschiedenen gesetzlichen Erlassen, wie beispielweise dem Landwirtschaftsgesetz (Art. 2 Abs. 2), dem Bundesgesetz über die Raumplanung (Art. 2 und 13) oder dem Bundesgesetz über die Regionalpolitik (Art. 13 Bst. b), die Koordination explizit vorgeschrieben.</p><p>Gremien, die sich mit der Koordination befassen, sind erstens die Raumordnungskonferenz des Bundes (ROK). Sie befasst sich als departements- und amtsübergreifendes Organ mit den Informations- und Koordinationsfragen der Raumordnungspolitik. Zweitens das Bundesnetzwerk "Ländlicher Raum": Das Netzwerk startete Ende 2002 im Rahmen der Raumordnungskonferenz (ROK) mit einer Kerngruppe, bestehend aus Vertretern der Bundesämter ARE, BLW, Seco und Bafu. Das Netzwerk hat zum Ziel, einen Beitrag zur Diskussion um die künftige räumliche Entwicklung in unserem Land zu leisten und auf eine kohärente Politik für den ländlichen Raum hinzuwirken.</p><p>1. Zur Koordination der Sektoralpolitiken bestehen seitens des Bundes gesetzliche und organisatorische Vorkehrungen. Sie sollen künftig noch verbessert werden. Das Optimieren der Politiken ist schlechthin eine Daueraufgabe des Bundes.</p><p>In materieller Hinsicht wird das Raumkonzept Schweiz, das gegenwärtig von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gemeinsam erarbeitet wird, eine wichtige Grundlage für die Koordination bieten.</p><p>2. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) haben die Kantone wirksame Instrumente und ungebundene Finanzmittel in der Hand, um auf die verschiedenen Bedürfnisse ihrer Randregionen einzutreten.</p><p>Daneben lassen auch die auf das Bundesgesetz über Regionalpolitik gestützten mehrjährigen Programmvereinbarungen den Kantonen einen ausreichenden Spielraum, um mit der Projektförderung auf die unterschiedlichen sozioökonomischen Gegebenheiten der Regionen einzugehen.</p><p>3. Grundsätzlich werden die regionalpolitischen Instrumente auf Europakompatibilität geprüft. Eine Verpflichtung, die entsprechenden EU-Regelungen anzuwenden, besteht allerdings nicht.</p><p>In Österreich werden die Regionalprogramme von den Bundesländern ausgearbeitet und mit den beteiligten Bundesstellen abgestimmt. Damit besteht auch eine gewisse Autonomie der Länder selbst.</p><p>Sollte der vorliegende Vorstoss im Erstrat entgegen dem Antrag des Bundesrates angenommen werden, würde der Bundesrat im Zweitrat den Antrag stellen, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. die Sektoralpolitiken der ländlichen Gebiete zu koordinieren und zu optimieren;</p><p>2. bei der Konzeption der regionalpolitischen Instrumente die Rolle der verschiedenen Randregionen, ihre Besonderheit, ihre Wirtschaftskraft, ihre demografische Entwicklung und ihre unterschiedlichen Erwartungen zu berücksichtigen; </p><p>3. auf die Europakompatibilität dieser Instrumente, insbesondere derjenigen mit Österreich, zu achten.</p>
- Koordinierte Politik in den ländlichen Gebieten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die ländlichen Gebiete der Schweiz unterliegen gegenwärtig einem beschleunigten Differenzierungsprozess. Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung verläuft von Region zu Region sehr unterschiedlich; während die einen florieren, erleben die anderen eine Abwanderung. Globalisierungstendenzen und demografische Entwicklungen bringen zusätzliche Herausforderungen mit sich. Anhand von regionalpolitischen Instrumenten, die gemäss Rolle, Erwartungen und Anforderungen der einzelnen Regionen konzipiert werden, soll für die ländlichen Gebiete eine vernünftige Regelung geschaffen werden. Eines dieser neuen Instrumente ist die neue Regionalpolitik (NRP), welche dieses Jahr in Kraft getreten ist. Die Entwicklung der ländlichen Gebiete wird gleichzeitig aber auch noch von anderen gesetzlichen Bestimmungen beeinflusst (Agrarpolitik, Raumplanung, Natur- und Heimatschutz, Energie und Umweltpolitik usw.). Die Randregionen besitzen als wirtschaftliche und natürliche Ressourcen einen grossen Stellenwert. So misst eine Studie der Landschaft in Bezug auf den Tourismus einen Wert von 71 Milliarden Franken bei. Der Landwirtschaft fällt dabei, als "Grossverbraucher" der ländlichen Gebiete, eine tragende Rolle zu. </p><p>Zwar wurden in der Schweiz bereits Anstrengungen für eine Harmonisierung der politischen Instrumente im Bereich ländliche Gebiete unternommen (z. B. das Bundesnetzwerk Ländlicher Raum), doch es stellt sich die Frage, ob diese angesichts der künftigen Herausforderungen und insbesondere auch im Vergleich zu der Europäischen Union ausreichend sind. Unsere Regierung könnte sich diesbezüglich am Bundesland Tirol ein Beispiel nehmen. So sollten bereits bestehende Synergien genutzt und - unter Einbeziehung der wichtigsten Akteurinnen und Akteure der ländlichen Gebiete - weiterentwickelt werden, und zwar nicht nur auf der horizontalen (Bundesverwaltung), sondern auch auf der vertikalen Ebene (Bund-Kanton-Gemeinde). Das Bundesnetzwerk für die ländlichen Gebiete sollte angesichts der gegenwärtigen Situation gestärkt und mit Mitteln ausgestattet werden, die den Herausforderungen und Erwartungen gerecht werden. </p><p>Dies ist umso mehr von Bedeutung, als die Schweizerische Beratungsgruppe für Regionen und Gemeinden und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete in ihrer Stellungnahme zur Motion 04.3260 für den Bereich der ländlichen Gebiete namentlich eine bessere Koordination der geltenden Sektoralpolitiken sowie eine klare Bundesstrategie empfehlen. In seiner Stellungnahme anerkennt zudem auch der Bundesrat, dass die raumwirksamen Sektoralpolitiken tatsächlich besser koordiniert werden müssen.</p>
- <p>Der Bund unternimmt verschiedene rechtliche und organisatorische Anstrengungen, die auf eine Koordination der raumwirksamen Politiken ausgerichtet sind.</p><p>Unter die rechtlichen Vorkehren fallen namentlich die Verordnung über die raumordnungspolitische Koordination der Bundesaufgaben (SR 172.016). Artikel 3 besagt, dass die Departemente, Ämter und Dienststellen der allgemeinen Bundesverwaltung bezüglich ihrer raumordnungspolitisch relevanten Aufgaben zur Kooperation und Koordination verpflichtet sind. Weiter ist in verschiedenen gesetzlichen Erlassen, wie beispielweise dem Landwirtschaftsgesetz (Art. 2 Abs. 2), dem Bundesgesetz über die Raumplanung (Art. 2 und 13) oder dem Bundesgesetz über die Regionalpolitik (Art. 13 Bst. b), die Koordination explizit vorgeschrieben.</p><p>Gremien, die sich mit der Koordination befassen, sind erstens die Raumordnungskonferenz des Bundes (ROK). Sie befasst sich als departements- und amtsübergreifendes Organ mit den Informations- und Koordinationsfragen der Raumordnungspolitik. Zweitens das Bundesnetzwerk "Ländlicher Raum": Das Netzwerk startete Ende 2002 im Rahmen der Raumordnungskonferenz (ROK) mit einer Kerngruppe, bestehend aus Vertretern der Bundesämter ARE, BLW, Seco und Bafu. Das Netzwerk hat zum Ziel, einen Beitrag zur Diskussion um die künftige räumliche Entwicklung in unserem Land zu leisten und auf eine kohärente Politik für den ländlichen Raum hinzuwirken.</p><p>1. Zur Koordination der Sektoralpolitiken bestehen seitens des Bundes gesetzliche und organisatorische Vorkehrungen. Sie sollen künftig noch verbessert werden. Das Optimieren der Politiken ist schlechthin eine Daueraufgabe des Bundes.</p><p>In materieller Hinsicht wird das Raumkonzept Schweiz, das gegenwärtig von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gemeinsam erarbeitet wird, eine wichtige Grundlage für die Koordination bieten.</p><p>2. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) haben die Kantone wirksame Instrumente und ungebundene Finanzmittel in der Hand, um auf die verschiedenen Bedürfnisse ihrer Randregionen einzutreten.</p><p>Daneben lassen auch die auf das Bundesgesetz über Regionalpolitik gestützten mehrjährigen Programmvereinbarungen den Kantonen einen ausreichenden Spielraum, um mit der Projektförderung auf die unterschiedlichen sozioökonomischen Gegebenheiten der Regionen einzugehen.</p><p>3. Grundsätzlich werden die regionalpolitischen Instrumente auf Europakompatibilität geprüft. Eine Verpflichtung, die entsprechenden EU-Regelungen anzuwenden, besteht allerdings nicht.</p><p>In Österreich werden die Regionalprogramme von den Bundesländern ausgearbeitet und mit den beteiligten Bundesstellen abgestimmt. Damit besteht auch eine gewisse Autonomie der Länder selbst.</p><p>Sollte der vorliegende Vorstoss im Erstrat entgegen dem Antrag des Bundesrates angenommen werden, würde der Bundesrat im Zweitrat den Antrag stellen, die Motion in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. die Sektoralpolitiken der ländlichen Gebiete zu koordinieren und zu optimieren;</p><p>2. bei der Konzeption der regionalpolitischen Instrumente die Rolle der verschiedenen Randregionen, ihre Besonderheit, ihre Wirtschaftskraft, ihre demografische Entwicklung und ihre unterschiedlichen Erwartungen zu berücksichtigen; </p><p>3. auf die Europakompatibilität dieser Instrumente, insbesondere derjenigen mit Österreich, zu achten.</p>
- Koordinierte Politik in den ländlichen Gebieten
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