Verschärfte Strafbestimmungen für Littering
- ShortId
-
08.3349
- Id
-
20083349
- Updated
-
27.07.2023 20:20
- Language
-
de
- Title
-
Verschärfte Strafbestimmungen für Littering
- AdditionalIndexing
-
52;Abfall;Abfallbeseitigung;strafbare Handlung;Haushaltsabfall;Einwegverpackung;Umweltbelastung
- 1
-
- L03K060101, Abfall
- L04K06010104, Haushaltsabfall
- L04K05010201, strafbare Handlung
- L03K060203, Umweltbelastung
- L04K06010202, Abfallbeseitigung
- L06K070101010201, Einwegverpackung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Immer mehr Abfälle landen achtlos weggeworfen oder illegal entsorgt auf Strassen, öffentlichen Plätzen oder in der Natur. Die falsche Entsorgung von Abfällen wirkt sich negativ auf die öffentliche Ordnung aus, führt zu erhöhten Kosten bei den Reinigungsdiensten und zu verminderter Lebensqualität für die Bevölkerung. Vom Littering besonders betroffene Gebiete und Standorttypen sind etwa Ausgangstreffpunkte mit Unterhaltungs- und Verpflegungsangebot, Durchgangspassagen, Bahnhofplätze, Tram- oder Busstationen, Picknickplätze, Spazierwege, Freizeitbereiche mit Aufenthaltsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, Tram, S-Bahn sowie Verkehrswege wie Bahn, Autobahnen, Kantons- und Hauptstrassen oder Bahndämme. Die Ursachen des Litterings sind vielfältig: veränderte Konsum- und Ernährungsgewohnheiten, Bequemlichkeit, Individualismus und schwindende Rücksichtnahme im öffentlichen Raum, verändertes Freizeitverhalten und die wachsende Zahl von Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen. Das Entsorgen des Abfalls ist teuer. Allein die Strassenreinigung in allen Schweizer Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern kostet laut Schätzung des Schweizerischen Städteverbandes rund 500 Millionen Franken pro Jahr. Davon sind etwa 20 Prozent durch das Littering bedingt. Laut Buwal sind nicht nur die finanziellen Folgen des Litterings beträchtlich. Auch die Umwelt leide darunter: So benötige ein in der Natur "entsorgter" Kaugummi fünf Jahre, bis er abgebaut ist, und ein Plastikbecher sogar mehr als 100 Jahre. Auch aus Sicht der Abfallverwertung ist das Littering problematisch, denn der Grossteil dieser Abfälle, darunter PET-Flaschen, Zeitungen oder Alugetränkedosen, liesse sich einwandfrei rezyklieren.</p>
- <p>Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen der Motion, das achtlose Wegwerfen oder das Liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum einzudämmen. Dieses sogenannte Littering ist bisher vor allem für die Städte ein Problem, welches auch erhebliche Kosten für die Reinigung von Strassen, Plätzen und Parks verursacht; zunehmend wird nun Littering auch in Agglomerationen und entlang von Hauptstrassen festgestellt. Die bisherigen Anstrengungen gegen das Littering wie Massnahmen zur verbesserten Separatsammlung von Getränkeverpackungen, Sensibilisierungskampagnen oder die freiwillige Mithilfe durch Gewerbebetriebe zeigen bisher nur punktuelle Erfolge.</p><p>Für die Lösung des Problems sind primär die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bundesrat hält an der bewährten Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sowie am Subsidiaritätsprinzip im Bereich der Abfallentsorgung fest. Verschiedene Kantone haben in den letzten paar Jahren griffigere gesetzliche Grundlagen für Ordnungsbussen gegen das Littering geschaffen, doch wurden - zumindest bisher - nur in wenigen Fällen tatsächlich Bussen ausgesprochen. Ob eine Verschärfung der Strafbestimmungen gegen das Littering erfolgreich ist, muss sich damit erst noch weisen. </p><p>Der Bundesrat anerkennt aber den Koordinationsbedarf und ist bereit, in enger Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und der Wirtschaft eine Strategie zur Bekämpfung des Litterings auszuarbeiten. Eine wirksame Anti-Littering-Strategie muss von den Hauptbeteiligten mitgetragen werden. Das zuständige Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat deshalb Vertreterinnen und Vertreter von Kantonen und Gemeinden wie auch von betroffenen Unternehmen bzw. Verbänden der Privatwirtschaft zu einem runden Tisch zum Thema Littering eingeladen. Sollten sich dort keine praktikablen, einvernehmlichen Lösungen finden lassen, so wird der Bundesrat die Einführung von vorgezogenen Entsorgungsgebühren für bisher nicht erfasste Littering-Gegenstände erwägen. Eine Strafbestimmung bezüglich Littering im Bundesrecht lehnt der Bundesrat jedoch ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Rahmen der entsprechenden Gesetzgebung (Bundesgesetz über den Umweltschutz, Verkehrsregelnverordnung usw.) eine Revision vorzulegen, die das achtlose Wegwerfen oder illegale Entsorgen von Abfällen ("Littering") viel härter bestraft und effizienter verhindert, als dies heute der Fall ist.</p>
- Verschärfte Strafbestimmungen für Littering
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Immer mehr Abfälle landen achtlos weggeworfen oder illegal entsorgt auf Strassen, öffentlichen Plätzen oder in der Natur. Die falsche Entsorgung von Abfällen wirkt sich negativ auf die öffentliche Ordnung aus, führt zu erhöhten Kosten bei den Reinigungsdiensten und zu verminderter Lebensqualität für die Bevölkerung. Vom Littering besonders betroffene Gebiete und Standorttypen sind etwa Ausgangstreffpunkte mit Unterhaltungs- und Verpflegungsangebot, Durchgangspassagen, Bahnhofplätze, Tram- oder Busstationen, Picknickplätze, Spazierwege, Freizeitbereiche mit Aufenthaltsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, Tram, S-Bahn sowie Verkehrswege wie Bahn, Autobahnen, Kantons- und Hauptstrassen oder Bahndämme. Die Ursachen des Litterings sind vielfältig: veränderte Konsum- und Ernährungsgewohnheiten, Bequemlichkeit, Individualismus und schwindende Rücksichtnahme im öffentlichen Raum, verändertes Freizeitverhalten und die wachsende Zahl von Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen. Das Entsorgen des Abfalls ist teuer. Allein die Strassenreinigung in allen Schweizer Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern kostet laut Schätzung des Schweizerischen Städteverbandes rund 500 Millionen Franken pro Jahr. Davon sind etwa 20 Prozent durch das Littering bedingt. Laut Buwal sind nicht nur die finanziellen Folgen des Litterings beträchtlich. Auch die Umwelt leide darunter: So benötige ein in der Natur "entsorgter" Kaugummi fünf Jahre, bis er abgebaut ist, und ein Plastikbecher sogar mehr als 100 Jahre. Auch aus Sicht der Abfallverwertung ist das Littering problematisch, denn der Grossteil dieser Abfälle, darunter PET-Flaschen, Zeitungen oder Alugetränkedosen, liesse sich einwandfrei rezyklieren.</p>
- <p>Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen der Motion, das achtlose Wegwerfen oder das Liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum einzudämmen. Dieses sogenannte Littering ist bisher vor allem für die Städte ein Problem, welches auch erhebliche Kosten für die Reinigung von Strassen, Plätzen und Parks verursacht; zunehmend wird nun Littering auch in Agglomerationen und entlang von Hauptstrassen festgestellt. Die bisherigen Anstrengungen gegen das Littering wie Massnahmen zur verbesserten Separatsammlung von Getränkeverpackungen, Sensibilisierungskampagnen oder die freiwillige Mithilfe durch Gewerbebetriebe zeigen bisher nur punktuelle Erfolge.</p><p>Für die Lösung des Problems sind primär die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bundesrat hält an der bewährten Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sowie am Subsidiaritätsprinzip im Bereich der Abfallentsorgung fest. Verschiedene Kantone haben in den letzten paar Jahren griffigere gesetzliche Grundlagen für Ordnungsbussen gegen das Littering geschaffen, doch wurden - zumindest bisher - nur in wenigen Fällen tatsächlich Bussen ausgesprochen. Ob eine Verschärfung der Strafbestimmungen gegen das Littering erfolgreich ist, muss sich damit erst noch weisen. </p><p>Der Bundesrat anerkennt aber den Koordinationsbedarf und ist bereit, in enger Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und der Wirtschaft eine Strategie zur Bekämpfung des Litterings auszuarbeiten. Eine wirksame Anti-Littering-Strategie muss von den Hauptbeteiligten mitgetragen werden. Das zuständige Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat deshalb Vertreterinnen und Vertreter von Kantonen und Gemeinden wie auch von betroffenen Unternehmen bzw. Verbänden der Privatwirtschaft zu einem runden Tisch zum Thema Littering eingeladen. Sollten sich dort keine praktikablen, einvernehmlichen Lösungen finden lassen, so wird der Bundesrat die Einführung von vorgezogenen Entsorgungsgebühren für bisher nicht erfasste Littering-Gegenstände erwägen. Eine Strafbestimmung bezüglich Littering im Bundesrecht lehnt der Bundesrat jedoch ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Rahmen der entsprechenden Gesetzgebung (Bundesgesetz über den Umweltschutz, Verkehrsregelnverordnung usw.) eine Revision vorzulegen, die das achtlose Wegwerfen oder illegale Entsorgen von Abfällen ("Littering") viel härter bestraft und effizienter verhindert, als dies heute der Fall ist.</p>
- Verschärfte Strafbestimmungen für Littering
Back to List