Was unternimmt der Bundesrat gegen weitere Masseneinbürgerungen?
- ShortId
-
08.3354
- Id
-
20083354
- Updated
-
28.07.2023 11:07
- Language
-
de
- Title
-
Was unternimmt der Bundesrat gegen weitere Masseneinbürgerungen?
- AdditionalIndexing
-
2811;Einbürgerung;Rechtssicherheit;Ausländerrecht;Verfahrensrecht
- 1
-
- L05K0506010603, Einbürgerung
- L04K05030208, Verfahrensrecht
- L04K05030207, Rechtssicherheit
- L03K050601, Ausländerrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Wer im ordentlichen Verfahren eingebürgert werden will, muss hierzu nicht nur die Einbürgerungsvoraussetzungen des Bundes, sondern auch diejenigen des Wohnkantons und der Wohngemeinde erfüllen. Dieses komplexe Verfahren stellt bereits sicher, dass es zu keinen Masseneinbürgerungen kommt. Die Gesuche werden auf allen drei beteiligten Staatsstufen (Bund, Kantone, Gemeinden) gewissenhaft geprüft. Der Anstieg der Einbürgerungszahlen in den zurückliegenden Jahren ist nicht auf leichtfertig erfolgte Einbürgerungen zurückzuführen, sondern hat verschiedene andere Ursachen. Dazu gehören namentlich der gestiegene Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung mit langer Aufenthaltsdauer, die Einführung der erleichterten Einbürgerung ausländischer Ehegattinnen und Ehegatten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, die Zulassung des Doppelbürgerrechts und die Einführung kostendeckender Gebühren.</p><p>2. Die Erfahrung zeigt, dass jeweils die überwiegende Mehrzahl der Personen, welche an sich ein Einbürgerungsgesuch stellen könnten, auf diese Möglichkeit verzichtet. Das Verhältnis der Einbürgerungen zur ausländischen Wohnbevölkerung drückt sich in der Einbürgerungsquote aus, die im Jahr 2007 2,75 Prozent betrug. Diese Zahl hat sich im Verlaufe der letzten Jahre nicht wesentlich verändert, sodass auch in Zukunft nicht mit massenhaft eingereichten Einbürgerungsgesuchen zu rechnen ist. </p><p>3. Die zuständigen Organe in den Gemeinden sind auch heute frei, Einbürgerungen abzulehnen, sofern dies sachlich begründet wird, z. B. mit fehlender Integration. Das Bundesgericht hat denn auch seit dem Jahr 2003 verschiedentlich Beschwerden gegen ablehnende Entscheide von Gemeindeversammlungen abgewiesen. Somit besteht nur ein Anspruch auf ein rechtmässiges Verfahren, nicht jedoch ein solcher auf Einbürgerung.</p><p>4. Auch wenn rund 900 000 Ausländerinnen und Ausländer die bundesrechtlichen Wohnsitzvoraussetzungen für die Einreichung eines Einbürgerungsgesuches erfüllen, stehen bei den zuständigen Behörden nicht Einbürgerungsgesuche in dieser Grössenordnung an, da nur ein kleiner Teil dieser Personen die Einbürgerung beantragt und zusätzlich nicht alle Personen die spezifischen kantonalen und kommunalen Wohnsitzerfordernisse oder die materiellen Einbürgerungsvoraussetzungen wie die Integration oder das Beachten der schweizerischen Rechtsordnung erfüllen. Vergleiche auch Antwort zu Frage 2. </p><p>5. Im Einbürgerungsverfahren gibt es keine Automatismen. Das Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts nennt diverse Voraussetzungen für die Einbürgerung, welche von Kantonen, Gemeinden und dem Bund schon heute sorgfältig überprüft werden müssen. Hinzu kommen noch kantonale und kommunale Einbürgerungsvoraussetzungen. Der Bundesrat hat sich zudem dafür ausgesprochen, den Informationsaustausch zwischen allen am Einbürgerungsverfahren beteiligten Stellen zu verbessern. Im Weiteren ist es selbstverständlich, dass nach wie vor nur gutintegrierte Ausländerinnen und Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erhalten sollen. Es wird jedoch zugunsten einer einheitlicheren Anwendung der Bundesvorgaben durch die Kantone zu prüfen sein, ob und inwieweit der Integrationsbegriff im Bürgerrechtsgesetz noch präzisiert werden soll.</p><p>6. Ausländische Studien kommen zum Schluss, dass eingebürgerte Personen sich nicht stärker deliktisch verhalten als die übrige ständig ansässige Wohnbevölkerung. Weitere Ausführungen zu diesem Themenkomplex sind in der Beantwortung der Interpellation von Nationalrat Walter Wobmann 08.3354, "Gibt es doch Studien über straffällige Eingebürgerte?", enthalten.</p><p>7. Weder eine Einbürgerung auf Probe noch eine Ausbürgerung ist in diesen Studien thematisiert. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass keine erhöhte Kriminalität von Eingebürgerten festgestellt werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Während des Abstimmungskampfes zur Einbürgerungs-Initiative der SVP haben Bundesrat und Befürworter mehrmals gesagt, sie verstünden die Ängste der Bevölkerung, und haben versprochen, sich auch bei einer Ablehnung der Einbürgerungs-Initiative für strengere Kriterien bei Einbürgerungen einzusetzen. Wie Direktor Eduard Gnesa vom Bundesamt für Migration darlegte, erfüllen zurzeit rund 900 000 Ausländer die heutigen Voraussetzungen zur Einbürgerung. </p><p>Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Welche Massnahmen plant er, um weitere Masseneinbürgerungen zu verhindern? </p><p>2. Theoretisch könnten sich anscheinend 900 000 Ausländer in einem Jahr einbürgern lassen. Wie wird der Bundesrat dies verhindern? </p><p>3. Wie kann er behaupten, dass kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht, wenn er im gleichen Zug verlangt, dass Ausländer, welche alle Voraussetzungen erfüllen, eingebürgert werden sollen? </p><p>4. Ist er angesichts der 900 000 anstehenden Einbürgerungen der Auffassung, dass keine Masseneinbürgerungen drohen? </p><p>5. Wie will er künftig Automatismen bei Einbürgerungen verhindern? </p><p>6. Wie will er die Problematik derjenigen Eingebürgerten, welche kurz nach ihrer Einbürgerung kriminell werden, angehen? Herr Gnesa spricht im "Blick" vom 29. Mai 2008 von Studien zu dieser Frage. Wo sind diese Studienergebnisse nachzulesen? </p><p>7. Sieht diese Studie als mögliche Massnahme auch die Einbürgerung auf Probe oder eine Ausbürgerung (im Falle einer Doppelbürgerschaft) vor?</p>
- Was unternimmt der Bundesrat gegen weitere Masseneinbürgerungen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Wer im ordentlichen Verfahren eingebürgert werden will, muss hierzu nicht nur die Einbürgerungsvoraussetzungen des Bundes, sondern auch diejenigen des Wohnkantons und der Wohngemeinde erfüllen. Dieses komplexe Verfahren stellt bereits sicher, dass es zu keinen Masseneinbürgerungen kommt. Die Gesuche werden auf allen drei beteiligten Staatsstufen (Bund, Kantone, Gemeinden) gewissenhaft geprüft. Der Anstieg der Einbürgerungszahlen in den zurückliegenden Jahren ist nicht auf leichtfertig erfolgte Einbürgerungen zurückzuführen, sondern hat verschiedene andere Ursachen. Dazu gehören namentlich der gestiegene Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung mit langer Aufenthaltsdauer, die Einführung der erleichterten Einbürgerung ausländischer Ehegattinnen und Ehegatten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, die Zulassung des Doppelbürgerrechts und die Einführung kostendeckender Gebühren.</p><p>2. Die Erfahrung zeigt, dass jeweils die überwiegende Mehrzahl der Personen, welche an sich ein Einbürgerungsgesuch stellen könnten, auf diese Möglichkeit verzichtet. Das Verhältnis der Einbürgerungen zur ausländischen Wohnbevölkerung drückt sich in der Einbürgerungsquote aus, die im Jahr 2007 2,75 Prozent betrug. Diese Zahl hat sich im Verlaufe der letzten Jahre nicht wesentlich verändert, sodass auch in Zukunft nicht mit massenhaft eingereichten Einbürgerungsgesuchen zu rechnen ist. </p><p>3. Die zuständigen Organe in den Gemeinden sind auch heute frei, Einbürgerungen abzulehnen, sofern dies sachlich begründet wird, z. B. mit fehlender Integration. Das Bundesgericht hat denn auch seit dem Jahr 2003 verschiedentlich Beschwerden gegen ablehnende Entscheide von Gemeindeversammlungen abgewiesen. Somit besteht nur ein Anspruch auf ein rechtmässiges Verfahren, nicht jedoch ein solcher auf Einbürgerung.</p><p>4. Auch wenn rund 900 000 Ausländerinnen und Ausländer die bundesrechtlichen Wohnsitzvoraussetzungen für die Einreichung eines Einbürgerungsgesuches erfüllen, stehen bei den zuständigen Behörden nicht Einbürgerungsgesuche in dieser Grössenordnung an, da nur ein kleiner Teil dieser Personen die Einbürgerung beantragt und zusätzlich nicht alle Personen die spezifischen kantonalen und kommunalen Wohnsitzerfordernisse oder die materiellen Einbürgerungsvoraussetzungen wie die Integration oder das Beachten der schweizerischen Rechtsordnung erfüllen. Vergleiche auch Antwort zu Frage 2. </p><p>5. Im Einbürgerungsverfahren gibt es keine Automatismen. Das Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts nennt diverse Voraussetzungen für die Einbürgerung, welche von Kantonen, Gemeinden und dem Bund schon heute sorgfältig überprüft werden müssen. Hinzu kommen noch kantonale und kommunale Einbürgerungsvoraussetzungen. Der Bundesrat hat sich zudem dafür ausgesprochen, den Informationsaustausch zwischen allen am Einbürgerungsverfahren beteiligten Stellen zu verbessern. Im Weiteren ist es selbstverständlich, dass nach wie vor nur gutintegrierte Ausländerinnen und Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erhalten sollen. Es wird jedoch zugunsten einer einheitlicheren Anwendung der Bundesvorgaben durch die Kantone zu prüfen sein, ob und inwieweit der Integrationsbegriff im Bürgerrechtsgesetz noch präzisiert werden soll.</p><p>6. Ausländische Studien kommen zum Schluss, dass eingebürgerte Personen sich nicht stärker deliktisch verhalten als die übrige ständig ansässige Wohnbevölkerung. Weitere Ausführungen zu diesem Themenkomplex sind in der Beantwortung der Interpellation von Nationalrat Walter Wobmann 08.3354, "Gibt es doch Studien über straffällige Eingebürgerte?", enthalten.</p><p>7. Weder eine Einbürgerung auf Probe noch eine Ausbürgerung ist in diesen Studien thematisiert. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass keine erhöhte Kriminalität von Eingebürgerten festgestellt werden kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Während des Abstimmungskampfes zur Einbürgerungs-Initiative der SVP haben Bundesrat und Befürworter mehrmals gesagt, sie verstünden die Ängste der Bevölkerung, und haben versprochen, sich auch bei einer Ablehnung der Einbürgerungs-Initiative für strengere Kriterien bei Einbürgerungen einzusetzen. Wie Direktor Eduard Gnesa vom Bundesamt für Migration darlegte, erfüllen zurzeit rund 900 000 Ausländer die heutigen Voraussetzungen zur Einbürgerung. </p><p>Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Welche Massnahmen plant er, um weitere Masseneinbürgerungen zu verhindern? </p><p>2. Theoretisch könnten sich anscheinend 900 000 Ausländer in einem Jahr einbürgern lassen. Wie wird der Bundesrat dies verhindern? </p><p>3. Wie kann er behaupten, dass kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht, wenn er im gleichen Zug verlangt, dass Ausländer, welche alle Voraussetzungen erfüllen, eingebürgert werden sollen? </p><p>4. Ist er angesichts der 900 000 anstehenden Einbürgerungen der Auffassung, dass keine Masseneinbürgerungen drohen? </p><p>5. Wie will er künftig Automatismen bei Einbürgerungen verhindern? </p><p>6. Wie will er die Problematik derjenigen Eingebürgerten, welche kurz nach ihrer Einbürgerung kriminell werden, angehen? Herr Gnesa spricht im "Blick" vom 29. Mai 2008 von Studien zu dieser Frage. Wo sind diese Studienergebnisse nachzulesen? </p><p>7. Sieht diese Studie als mögliche Massnahme auch die Einbürgerung auf Probe oder eine Ausbürgerung (im Falle einer Doppelbürgerschaft) vor?</p>
- Was unternimmt der Bundesrat gegen weitere Masseneinbürgerungen?
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