Deklarationspflicht für Fleisch von Kaninchen aus Käfighaltung

ShortId
08.3356
Id
20083356
Updated
24.06.2025 23:31
Language
de
Title
Deklarationspflicht für Fleisch von Kaninchen aus Käfighaltung
AdditionalIndexing
55;Kaninchenfleisch;intensive Tierhaltung;Deklarationspflicht;Handel mit Agrarerzeugnissen;Einfuhrpolitik;Kaninchen;Tierschutz
1
  • L05K1401010303, Kaninchen
  • L05K1402050106, Kaninchenfleisch
  • L07K07010603010101, Deklarationspflicht
  • L04K07010302, Einfuhrpolitik
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L05K1401010205, intensive Tierhaltung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Schweizer Bevölkerung liegt eine artgerechte Tierhaltung am Herzen. Wir haben heute in der Schweiz einen akzeptablen Tierschutzstandard erreicht. Das Bild der Käfigbatterien für Legehennen ist der Mehrheit der Bevölkerung ein Begriff. Im Ausland ist diese Tierhaltung nicht nur für Legehennen, sondern auch für Kaninchen eine Standardhaltung. Käfigbatteriehaltung widerspricht ethischen und moralischen Grundsätzen einer minimal artgerechten Tierhaltung. In einer Käfigbatteriehaltung haben die Kaninchen nur eine A4-Seite-Platz, stehen auf Drahtgittern, haben weder Einstreu noch Beschäftigung, verfügen über keine Rückzugsorte und können sich kaum bewegen, nicht ausgestreckt liegen oder sich aufrichten. Eine solche Haltung ist in der Schweiz verboten. Der jährliche Konsum von Kaninchenfleisch beträgt in der Schweiz 3,5 Millionen Kilo, und davon stammen 2,8 Millionen Kilo aus dem Ausland. Schätzungen der Schweizer Nutztierschutz-Organisation KAG Freiland gehen davon aus, dass gegen die Hälfte des importierten Fleisches aus Käfigbatterien stammt. Dieses Fleisch wird importiert und der Konsumentenschaft undeklariert zum Kauf vorgelegt, sodass sie nicht weiss, ob das gekaufte Fleisch hiesigen Tierschutzstandards entspricht. Wenn die bestehende Differenz zu lokalen Standards nicht offensiv kommuniziert wird, ist das eine Marktverzerrung und ein Unterlaufen unserer gesetzlichen Standards. Die Schweizer Konsumentenschaft will wissen, was für Fleisch sie konsumiert und wie die Tiere gehalten werden. Dass eine artgerechte Produktion von Kaninchenfleisch sogar eine Marktlücke darstellt, beweist die aktuelle Nachfrage nach Schweizer Kaninchenfleisch und insbesondere auch nach Eiern und Poulets aus artgerechter Haltung. Die heutige Situation ist eine Benachteiligung der Schweizer Produzenten, welche artgerecht Kaninchenfleisch produzieren.</p><p>Gemäss Artikel 4 der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (LDV; SR 916.51) sind Importeier aus Käfighaltung mit dem Hinweis "aus in der Schweiz nicht zugelassener Käfighaltung" zu deklarieren. Für Kaninchenfleisch aus Käfighaltung besteht jedoch trotz gleichem Sachverhalt keine analoge Deklarationspflicht.</p>
  • <p>Nach Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG; SR 910.1) erlässt der Bundesrat unter der Voraussetzung, dass internationale Verpflichtungen nicht verletzt werden, für Erzeugnisse, die nach Methoden produziert werden, die in der Schweiz verboten sind, Vorschriften über die Deklaration, erhöht die Einfuhrzölle oder verbietet den Import. </p><p>In der Schweiz sind in der Tierschutzverordnung, welche per 1. September 2008 in Kraft getreten ist, für Kaninchen umfangreichere Haltungsbestimmungen als bisher festgelegt als bisher. Sowohl in der EU als auch in aussereuropäischen Ländern gibt es keine gleichwertigen gesetzlichen Anforderungen an die Stalleinrichtungen und an die Bewegungsfreiheit der Kaninchen. Fast 80 Prozent des in der Schweiz konsumierten Kaninchenfleisches bzw. 2800 Tonnen pro Jahr werden importiert. Davon stammen über 95 Prozent aus der EU.</p><p>Viele Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz lehnen aus ethischen und moralischen Gründen die Haltung von Nutztieren in Käfigen ab. Um die Wahlmöglichkeit am Verkaufspunkt und in der Gastronomie zu gewährleisten, ist der Bundesrat bereit, die der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (SR 916.51) unterstellten Erzeugnisse (u. a. Konsumeier aus in der Schweiz verbotener Käfighaltung) um Kaninchenfleisch aus in der Schweiz nicht zugelassener Käfighaltung zu erweitern. Damit wird eine neue Vorschrift bezüglich Kennzeichnung eingeführt, welche zwar der in der Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse vom Bundesrat geäusserten Absicht grundsätzlich entgegensteht. Der Bundesrat gewichtet das Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten indes höher als das zusätzliche Handelshemmnis.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Deklarationspflicht für importiertes Kaninchenfleisch aus in der Schweiz nicht zulässiger Käfighaltung einzuführen. Damit soll die Marktverzerrung behoben werden, welche durch ein Unterlaufen der Schweizer Tierschutzstandards herbeigeführt wird.</p>
  • Deklarationspflicht für Fleisch von Kaninchen aus Käfighaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Schweizer Bevölkerung liegt eine artgerechte Tierhaltung am Herzen. Wir haben heute in der Schweiz einen akzeptablen Tierschutzstandard erreicht. Das Bild der Käfigbatterien für Legehennen ist der Mehrheit der Bevölkerung ein Begriff. Im Ausland ist diese Tierhaltung nicht nur für Legehennen, sondern auch für Kaninchen eine Standardhaltung. Käfigbatteriehaltung widerspricht ethischen und moralischen Grundsätzen einer minimal artgerechten Tierhaltung. In einer Käfigbatteriehaltung haben die Kaninchen nur eine A4-Seite-Platz, stehen auf Drahtgittern, haben weder Einstreu noch Beschäftigung, verfügen über keine Rückzugsorte und können sich kaum bewegen, nicht ausgestreckt liegen oder sich aufrichten. Eine solche Haltung ist in der Schweiz verboten. Der jährliche Konsum von Kaninchenfleisch beträgt in der Schweiz 3,5 Millionen Kilo, und davon stammen 2,8 Millionen Kilo aus dem Ausland. Schätzungen der Schweizer Nutztierschutz-Organisation KAG Freiland gehen davon aus, dass gegen die Hälfte des importierten Fleisches aus Käfigbatterien stammt. Dieses Fleisch wird importiert und der Konsumentenschaft undeklariert zum Kauf vorgelegt, sodass sie nicht weiss, ob das gekaufte Fleisch hiesigen Tierschutzstandards entspricht. Wenn die bestehende Differenz zu lokalen Standards nicht offensiv kommuniziert wird, ist das eine Marktverzerrung und ein Unterlaufen unserer gesetzlichen Standards. Die Schweizer Konsumentenschaft will wissen, was für Fleisch sie konsumiert und wie die Tiere gehalten werden. Dass eine artgerechte Produktion von Kaninchenfleisch sogar eine Marktlücke darstellt, beweist die aktuelle Nachfrage nach Schweizer Kaninchenfleisch und insbesondere auch nach Eiern und Poulets aus artgerechter Haltung. Die heutige Situation ist eine Benachteiligung der Schweizer Produzenten, welche artgerecht Kaninchenfleisch produzieren.</p><p>Gemäss Artikel 4 der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (LDV; SR 916.51) sind Importeier aus Käfighaltung mit dem Hinweis "aus in der Schweiz nicht zugelassener Käfighaltung" zu deklarieren. Für Kaninchenfleisch aus Käfighaltung besteht jedoch trotz gleichem Sachverhalt keine analoge Deklarationspflicht.</p>
    • <p>Nach Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG; SR 910.1) erlässt der Bundesrat unter der Voraussetzung, dass internationale Verpflichtungen nicht verletzt werden, für Erzeugnisse, die nach Methoden produziert werden, die in der Schweiz verboten sind, Vorschriften über die Deklaration, erhöht die Einfuhrzölle oder verbietet den Import. </p><p>In der Schweiz sind in der Tierschutzverordnung, welche per 1. September 2008 in Kraft getreten ist, für Kaninchen umfangreichere Haltungsbestimmungen als bisher festgelegt als bisher. Sowohl in der EU als auch in aussereuropäischen Ländern gibt es keine gleichwertigen gesetzlichen Anforderungen an die Stalleinrichtungen und an die Bewegungsfreiheit der Kaninchen. Fast 80 Prozent des in der Schweiz konsumierten Kaninchenfleisches bzw. 2800 Tonnen pro Jahr werden importiert. Davon stammen über 95 Prozent aus der EU.</p><p>Viele Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz lehnen aus ethischen und moralischen Gründen die Haltung von Nutztieren in Käfigen ab. Um die Wahlmöglichkeit am Verkaufspunkt und in der Gastronomie zu gewährleisten, ist der Bundesrat bereit, die der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (SR 916.51) unterstellten Erzeugnisse (u. a. Konsumeier aus in der Schweiz verbotener Käfighaltung) um Kaninchenfleisch aus in der Schweiz nicht zugelassener Käfighaltung zu erweitern. Damit wird eine neue Vorschrift bezüglich Kennzeichnung eingeführt, welche zwar der in der Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse vom Bundesrat geäusserten Absicht grundsätzlich entgegensteht. Der Bundesrat gewichtet das Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten indes höher als das zusätzliche Handelshemmnis.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Deklarationspflicht für importiertes Kaninchenfleisch aus in der Schweiz nicht zulässiger Käfighaltung einzuführen. Damit soll die Marktverzerrung behoben werden, welche durch ein Unterlaufen der Schweizer Tierschutzstandards herbeigeführt wird.</p>
    • Deklarationspflicht für Fleisch von Kaninchen aus Käfighaltung

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