Revision der Luftreinhalte-Verordnung 2007/08

ShortId
08.3369
Id
20083369
Updated
28.07.2023 12:13
Language
de
Title
Revision der Luftreinhalte-Verordnung 2007/08
AdditionalIndexing
52;internationale Norm;Europakompatibilität;Verordnung;Übergangsbestimmung;Partikelfilter;Verschmutzung durch das Auto;Gesetzgebungsverfahren;schadstoffarmes Fahrzeug;Luftreinhaltung
1
  • L04K06010411, Luftreinhaltung
  • L05K0503010103, Verordnung
  • L03K080702, Gesetzgebungsverfahren
  • L04K05030106, Übergangsbestimmung
  • L05K1801040101, Partikelfilter
  • L06K070601020103, internationale Norm
  • L04K09020206, Europakompatibilität
  • L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
  • L04K06010413, schadstoffarmes Fahrzeug
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die laufende Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) im Bereich Baustellen geht auf die Motion Jenny 05.3499 zurück. Diese Motion wurde mit folgender Änderung angenommen: "Der Bundesrat wird beauftragt, den Vollzug der Luftreinhaltevorschriften beim Einsatz von Baumaschinen mit Partikelfiltern in Bezug auf Leistung und Alter der Maschinen sowie Einstufung der Baustellen in der ganzen Schweiz zu harmonisieren" (NR 21. Juni 2006/SR 7. März 2007).</p><p>Die Motion Jenny 07.3161 ihrerseits wurde mit folgender Änderung angenommen: "Der Bundesrat wird beauftragt, zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt dafür zu sorgen, dass alle Dieselmotoren mit den besten verfügbaren Technologien zur Minderung der Emissionen von Feinstaub und Stickoxiden ausgerüstet sind (z. B. Partikelfilter/DeNOx-Systeme). Dieses Ziel soll EU-kompatibel und mit praxistauglichen Übergangsvorschriften und/oder Anreizsystemen bis zum Jahr 2013 realisiert werden" (NR 6. Dezember 2007/SR 12. März 2008). Diese zweite Motion beschränkt sich nicht in erster Linie auf Baumaschinen, wo bis heute schon viel zur Emissionsminderung erreicht worden ist, sondern sie umfasst alle weiteren Dieselmotoren wie Lastwagen, landwirtschaftliche Traktoren, Schiffe, Diesellokomotiven, Dieselgeneratoren usw. </p><p>Im Bereich der Baustellen wäre eine Übergangsfrist zur Ausrüstung mit Partikelfiltern bis 2013 ein Rückschritt gegenüber bereits heute gültigen Regelungen (Baurichtlinie Luft). Die zuständige vorberatende Kommission (UREK-N) hat denn auch ausdrücklich festgehalten, dass "in Bereichen, in denen die Schweiz nicht an bilaterale Verträge gebunden ist, beispielsweise bei den Baumaschinen, strengere Massnahmen möglich sein sollen".</p><p>2. Eine Massnahme des Aktionsplans gegen Feinstaub sieht vor, dass Lastwagen, die mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind, in eine günstigere LSVA-Kategorie eingestuft werden. Die Erarbeitung einer internationalen ISO-Norm zur einheitlichen Prüfung von Partikelfiltersystemen zielt in erster Linie auf die Umsetzung dieser Massnahme. </p><p>Der Antrag der Schweiz bei der ISO wurde am 15. Mai 2008 in Paris mit Vertretern der USA, Deutschland, Frankreich und Belgien intensiv diskutiert. Daraus wurden die Ziele und die Voraussetzungen für eine neue ISO-Norm für die Prüfung von Partikelfiltersystemen zur Nachrüstung erarbeitet. Die neue Vorlage befindet sich zurzeit bei den nationalen Normenorganisationen zur Abstimmung. Da anlässlich des Treffens in Paris über die Vorlage ein Konsens erzielt wurde, sind die Aussichten für eine breite Annahme des Schweizer Vorschlags durch die ISO-Mitglieder intakt. </p><p>3. Die Ablehnung der Motion UREK-N 06.3014 im Nationalrat hat auf die laufende Änderung der Luftreinhalte-Verordnung im Bereich Baustellen keinen direkten Einfluss. Der Vorstoss fokussiert in erster Linie auf die Personenwagen, für welche der Bundesrat bereits 2007 die zeitgleiche Übernahme der EU-Vorschriften (Abgasstufe Euro-5) beschlossen hat.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Unterlagen zur Revision der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) November 2007 enthalten Übergangsfristen, welche der vom Parlament bereits angenommenen Motion This Jenny 07.3161 widersprechen. Zudem basieren die Überlegungen auf technischen Vermutungen, welche sich inzwischen als falsch erwiesen haben. So erklärt der Bundesrat in der Antwort auf die Frage 08.5214 anlässlich der Fragestunde vom 9. Juni 2008, dass die EU das Fehlen einer international anerkannten Partikelfilternorm moniert und deswegen Maschinen mit Partikelfiltern bei der LSVA aufgrund des Widerstandes der EU nicht bevorzugt behandelt werden können. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass das Bafu inzwischen eine Schweizer Norm entwickelt hat und Arbeiten im Gange sind, diese in eine internationale ISO-Norm zu überführen. Nach Auskunft von Mitgliedern der entsprechenden internationalen technischen Gremien besitzt dieser Vorschlag aber höchstens eine minimale Erfolgswahrscheinlichkeit, in absehbarer Zeit eine Mehrheit zu finden. Ich bitte deswegen den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Warum sehen die Unterlagen zur Revision der Luftreinhalte-Verordnung November 2007 in Abschnitt III (Übergangsbestimmungen) nicht eine Übergangsfrist bis in das Jahr 2013 vor, wie dies das Parlament im Zusammenhang mit der angenommenen Motion This Jenny verlangt? </p><p>2. Wie gross ist aus seiner Sicht die Wahrscheinlichkeit, dass der Vorschlag des Bafu in absehbarer Zeit als internationale ISO-Norm akzeptiert wird und so die Voraussetzung geschaffen wird, dass in der Schweiz bezüglich Aus- und Nachrüsten von Maschinen mit Partikelfiltern von der EU abweichende Regelungen überhaupt eingeführt werden können, ohne die EU dabei zu verärgern und dadurch gegenüber der EU zu Konzessionen in anderen Bereichen gezwungen zu werden? </p><p>3. Was bedeutet der Entscheid des Nationalrates zur Motion 06.3014 in Sachen Partikelfilter bei Baumaschinen?</p>
  • Revision der Luftreinhalte-Verordnung 2007/08
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die laufende Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) im Bereich Baustellen geht auf die Motion Jenny 05.3499 zurück. Diese Motion wurde mit folgender Änderung angenommen: "Der Bundesrat wird beauftragt, den Vollzug der Luftreinhaltevorschriften beim Einsatz von Baumaschinen mit Partikelfiltern in Bezug auf Leistung und Alter der Maschinen sowie Einstufung der Baustellen in der ganzen Schweiz zu harmonisieren" (NR 21. Juni 2006/SR 7. März 2007).</p><p>Die Motion Jenny 07.3161 ihrerseits wurde mit folgender Änderung angenommen: "Der Bundesrat wird beauftragt, zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt dafür zu sorgen, dass alle Dieselmotoren mit den besten verfügbaren Technologien zur Minderung der Emissionen von Feinstaub und Stickoxiden ausgerüstet sind (z. B. Partikelfilter/DeNOx-Systeme). Dieses Ziel soll EU-kompatibel und mit praxistauglichen Übergangsvorschriften und/oder Anreizsystemen bis zum Jahr 2013 realisiert werden" (NR 6. Dezember 2007/SR 12. März 2008). Diese zweite Motion beschränkt sich nicht in erster Linie auf Baumaschinen, wo bis heute schon viel zur Emissionsminderung erreicht worden ist, sondern sie umfasst alle weiteren Dieselmotoren wie Lastwagen, landwirtschaftliche Traktoren, Schiffe, Diesellokomotiven, Dieselgeneratoren usw. </p><p>Im Bereich der Baustellen wäre eine Übergangsfrist zur Ausrüstung mit Partikelfiltern bis 2013 ein Rückschritt gegenüber bereits heute gültigen Regelungen (Baurichtlinie Luft). Die zuständige vorberatende Kommission (UREK-N) hat denn auch ausdrücklich festgehalten, dass "in Bereichen, in denen die Schweiz nicht an bilaterale Verträge gebunden ist, beispielsweise bei den Baumaschinen, strengere Massnahmen möglich sein sollen".</p><p>2. Eine Massnahme des Aktionsplans gegen Feinstaub sieht vor, dass Lastwagen, die mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind, in eine günstigere LSVA-Kategorie eingestuft werden. Die Erarbeitung einer internationalen ISO-Norm zur einheitlichen Prüfung von Partikelfiltersystemen zielt in erster Linie auf die Umsetzung dieser Massnahme. </p><p>Der Antrag der Schweiz bei der ISO wurde am 15. Mai 2008 in Paris mit Vertretern der USA, Deutschland, Frankreich und Belgien intensiv diskutiert. Daraus wurden die Ziele und die Voraussetzungen für eine neue ISO-Norm für die Prüfung von Partikelfiltersystemen zur Nachrüstung erarbeitet. Die neue Vorlage befindet sich zurzeit bei den nationalen Normenorganisationen zur Abstimmung. Da anlässlich des Treffens in Paris über die Vorlage ein Konsens erzielt wurde, sind die Aussichten für eine breite Annahme des Schweizer Vorschlags durch die ISO-Mitglieder intakt. </p><p>3. Die Ablehnung der Motion UREK-N 06.3014 im Nationalrat hat auf die laufende Änderung der Luftreinhalte-Verordnung im Bereich Baustellen keinen direkten Einfluss. Der Vorstoss fokussiert in erster Linie auf die Personenwagen, für welche der Bundesrat bereits 2007 die zeitgleiche Übernahme der EU-Vorschriften (Abgasstufe Euro-5) beschlossen hat.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Unterlagen zur Revision der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) November 2007 enthalten Übergangsfristen, welche der vom Parlament bereits angenommenen Motion This Jenny 07.3161 widersprechen. Zudem basieren die Überlegungen auf technischen Vermutungen, welche sich inzwischen als falsch erwiesen haben. So erklärt der Bundesrat in der Antwort auf die Frage 08.5214 anlässlich der Fragestunde vom 9. Juni 2008, dass die EU das Fehlen einer international anerkannten Partikelfilternorm moniert und deswegen Maschinen mit Partikelfiltern bei der LSVA aufgrund des Widerstandes der EU nicht bevorzugt behandelt werden können. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass das Bafu inzwischen eine Schweizer Norm entwickelt hat und Arbeiten im Gange sind, diese in eine internationale ISO-Norm zu überführen. Nach Auskunft von Mitgliedern der entsprechenden internationalen technischen Gremien besitzt dieser Vorschlag aber höchstens eine minimale Erfolgswahrscheinlichkeit, in absehbarer Zeit eine Mehrheit zu finden. Ich bitte deswegen den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Warum sehen die Unterlagen zur Revision der Luftreinhalte-Verordnung November 2007 in Abschnitt III (Übergangsbestimmungen) nicht eine Übergangsfrist bis in das Jahr 2013 vor, wie dies das Parlament im Zusammenhang mit der angenommenen Motion This Jenny verlangt? </p><p>2. Wie gross ist aus seiner Sicht die Wahrscheinlichkeit, dass der Vorschlag des Bafu in absehbarer Zeit als internationale ISO-Norm akzeptiert wird und so die Voraussetzung geschaffen wird, dass in der Schweiz bezüglich Aus- und Nachrüsten von Maschinen mit Partikelfiltern von der EU abweichende Regelungen überhaupt eingeführt werden können, ohne die EU dabei zu verärgern und dadurch gegenüber der EU zu Konzessionen in anderen Bereichen gezwungen zu werden? </p><p>3. Was bedeutet der Entscheid des Nationalrates zur Motion 06.3014 in Sachen Partikelfilter bei Baumaschinen?</p>
    • Revision der Luftreinhalte-Verordnung 2007/08

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