Umsetzung der 5. IV-Revision in der Bundesverwaltung
- ShortId
-
08.3374
- Id
-
20083374
- Updated
-
14.11.2025 07:11
- Language
-
de
- Title
-
Umsetzung der 5. IV-Revision in der Bundesverwaltung
- AdditionalIndexing
-
28;04;behinderte/r Arbeitnehmer/in;Bundesverwaltung;Vollzug von Beschlüssen;IV-Revision;geschützter Arbeitsplatz;berufliche Wiedereingliederung
- 1
-
- L05K0104010304, IV-Revision
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L05K0702030310, geschützter Arbeitsplatz
- L05K0702020105, behinderte/r Arbeitnehmer/in
- L06K070203030501, berufliche Wiedereingliederung
- L04K08060103, Bundesverwaltung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit 1. Januar 2008 ist die 5. IV-Revision in Kraft, welche der Grundphilosophie der Invalidenversicherung "Integration vor Rente" zur konsequenten Umsetzung verhelfen soll. Ziel der Revision ist es, einerseits die Früherfassung von Leistungsschwächen und die Frühintervention bei drohendem Verlust der Arbeitsfähigkeit zu unterstützen sowie vermehrt bisherige IV-Rentnerinnen und -Rentner wieder zurück in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, um ihnen zu ermöglichen, sich ihren Lebensunterhalt ganz oder zumindest teilweise wieder zu erarbeiten. Eine Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt sowohl die Vorsorge als auch die soziale Absicherung der Betroffenen und entlastet somit die Sozialwerke. Die entsprechenden Massnahmen wurden eingeleitet, wobei heute feststeht, dass ein deutlicher Mangel an zusätzlichen Arbeitsplätzen besteht.</p><p>Niemand spricht den Menschen mit Behinderungen ihren Anspruch auf einen Arbeitsplatz oder auf Teilhabe an der Gesellschaft ab, doch werden für sie kaum adäquate Arbeitsplätze geschaffen, obwohl dafür die nötigen gesetzlichen Grundlagen auch für die Bundesverwaltung bestehen, beispielsweise im Bundespersonalgesetz oder im Behindertengleichstellungsgesetz. Ohne Arbeitsplätze in Wirtschaft und Verwaltung wird das Integrationsziel der 5. IV-Revision nicht erreicht werden. Es ist deshalb dringend notwendig, dass die Bundesverwaltung ein sichtbares Zeichen für die Umsetzung der 5. IV-Revision und für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen setzt.</p>
- <p>Der Arbeitgeber Bund ist bestrebt, dem Leitgedanken der Eidgenössischen Invalidenversicherung "Eingliederung vor Rente" nachzuleben und dementsprechend auch die mit der 5. IV-Revision eingeführten Neuerungen bei der Umsetzung seiner Personalpolitik zu berücksichtigen. In Ergänzung dazu setzt er sich dafür ein, Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben gleiche Chancen wie Nichtbehinderten zu gewährleisten. Diese Verpflichtung wird im Behindertengleichstellungsgesetz in Artikel 13 und in der Behindertengleichstellungsverordnung in Artikel 12 erwähnt. Zu diesem Zweck ist unter anderem auch eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Departemente daran, ein Konzept zu erarbeiten, bei welchem krankheits- oder unfallbedingt abwesende Mitarbeitende erfasst werden und bei Bedarf im Prozess der Reintegration in den Erwerbsprozess begleitet werden. Das Ziel dieses Prozesses ist es, krankheits- oder unfallbedingt abwesende Mitarbeitende früh zu erfassen und früh die notwendigen Massnahmen einzuleiten, um eine Invalidisierung möglichst zu verhindern. Zugleich steht schon heute für die Finanzierung der Integration ein spezifischer Kredit "Berufliche Integration" zur Verfügung. Der Kredit soll die Anstellung bzw. Weiterbeschäftigung von Personen mit einer Behinderung, die über eine Restleistungsfähigkeit verfügen, fördern. Vorgesetzte und Arbeitnehmende, die auf diese Leistung zurückgreifen, werden dabei unter anderem von der Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung unterstützt. Im Jahr 2008 wurden 12 Millionen Franken für den Kredit "Berufliche Integration" eingestellt. Derzeit sind 179 Personen über diesen Kredit angestellt. Erfahrungsgemäss werden bis Ende des Jahres ungefähr 10,8 Millionen Franken des Kredits aufgebraucht sein.</p><p>Die Urheberin der Motion verlangt, dass bis im Jahr 2015 mindestens ein Prozent der gesamten Personalkosten des Bundes für angepasste Arbeitsplätze und Aufgaben für Menschen mit Behinderungen eingesetzt wird, was annähernd 45 Millionen Franken entspricht. Sie verlangt zugleich, eine professionelle Begleitung und Beratung für Bundesämter sicherzustellen, die sich für die Einrichtung behindertengerechter Stellen einsetzen.</p><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, dies aus den folgenden Gründen: Es ist schwer abzuschätzen, wie viel Geld für die Beschäftigung von Mitarbeitenden mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit aufgewendet werden muss. In der Bundesverwaltung können aufgrund der zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Stellenprofile nicht beliebig viele Stellen (Nischenarbeitsplätze) für Menschen mit leistungsrelevanten Behinderungen geschaffen werden. Die Bundesverwaltung betreibt aber seit Jahren eine aktive Integrationspolitik. So wurde der Kredit "Berufliche Integration" in den letzten zwölf Jahren verdoppelt. Diese Aufstockung war auch aus finanzpolitischen Überlegungen verkraftbar. Demgegenüber trägt die von der Motionärin vorgeschlagene Aufstockung des Kredits auf 45 Millionen Franken den Möglichkeiten der Verwaltung nicht Rechnung. Sie entspricht einem Ausbau um 400 Prozent bzw. 800 Vollzeitstellen in einem Zeitraum von sieben Jahren. Pro Jahr müssten über 100 Stellen geschaffen werden, was nach der Auffassung des Bundesrates nicht realistisch ist. Er hält daher an seiner bisherigen Praxis des stetigen und nachhaltigen Ausbaus fest. Die dazu notwendigen Mittel wird er ordnungsgemäss mit dem Voranschlag beantragen. Flankierend und ergänzend setzt der Bundesrat weiterhin auf die schon heute mögliche Begleitung und Beratung von Dienststellen und die bereits vorgesehenen Massnahmen zur Gewährleistung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der 5. IV-Revision zu leisten, indem er bis im Jahr 2015 mindestens 1 Prozent der gesamten Personalkosten des Bundes für angepasste Arbeitsplätze und Aufgaben für Menschen mit Behinderungen einsetzt. Gleichzeitig stellt er eine professionelle Begleitung und Beratung während der Integrationszeit für diejenigen Bundesämter sicher, welche sich für die Einrichtung von behindertengerechten Stellen einsetzen.</p>
- Umsetzung der 5. IV-Revision in der Bundesverwaltung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit 1. Januar 2008 ist die 5. IV-Revision in Kraft, welche der Grundphilosophie der Invalidenversicherung "Integration vor Rente" zur konsequenten Umsetzung verhelfen soll. Ziel der Revision ist es, einerseits die Früherfassung von Leistungsschwächen und die Frühintervention bei drohendem Verlust der Arbeitsfähigkeit zu unterstützen sowie vermehrt bisherige IV-Rentnerinnen und -Rentner wieder zurück in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, um ihnen zu ermöglichen, sich ihren Lebensunterhalt ganz oder zumindest teilweise wieder zu erarbeiten. Eine Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt sowohl die Vorsorge als auch die soziale Absicherung der Betroffenen und entlastet somit die Sozialwerke. Die entsprechenden Massnahmen wurden eingeleitet, wobei heute feststeht, dass ein deutlicher Mangel an zusätzlichen Arbeitsplätzen besteht.</p><p>Niemand spricht den Menschen mit Behinderungen ihren Anspruch auf einen Arbeitsplatz oder auf Teilhabe an der Gesellschaft ab, doch werden für sie kaum adäquate Arbeitsplätze geschaffen, obwohl dafür die nötigen gesetzlichen Grundlagen auch für die Bundesverwaltung bestehen, beispielsweise im Bundespersonalgesetz oder im Behindertengleichstellungsgesetz. Ohne Arbeitsplätze in Wirtschaft und Verwaltung wird das Integrationsziel der 5. IV-Revision nicht erreicht werden. Es ist deshalb dringend notwendig, dass die Bundesverwaltung ein sichtbares Zeichen für die Umsetzung der 5. IV-Revision und für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen setzt.</p>
- <p>Der Arbeitgeber Bund ist bestrebt, dem Leitgedanken der Eidgenössischen Invalidenversicherung "Eingliederung vor Rente" nachzuleben und dementsprechend auch die mit der 5. IV-Revision eingeführten Neuerungen bei der Umsetzung seiner Personalpolitik zu berücksichtigen. In Ergänzung dazu setzt er sich dafür ein, Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben gleiche Chancen wie Nichtbehinderten zu gewährleisten. Diese Verpflichtung wird im Behindertengleichstellungsgesetz in Artikel 13 und in der Behindertengleichstellungsverordnung in Artikel 12 erwähnt. Zu diesem Zweck ist unter anderem auch eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Departemente daran, ein Konzept zu erarbeiten, bei welchem krankheits- oder unfallbedingt abwesende Mitarbeitende erfasst werden und bei Bedarf im Prozess der Reintegration in den Erwerbsprozess begleitet werden. Das Ziel dieses Prozesses ist es, krankheits- oder unfallbedingt abwesende Mitarbeitende früh zu erfassen und früh die notwendigen Massnahmen einzuleiten, um eine Invalidisierung möglichst zu verhindern. Zugleich steht schon heute für die Finanzierung der Integration ein spezifischer Kredit "Berufliche Integration" zur Verfügung. Der Kredit soll die Anstellung bzw. Weiterbeschäftigung von Personen mit einer Behinderung, die über eine Restleistungsfähigkeit verfügen, fördern. Vorgesetzte und Arbeitnehmende, die auf diese Leistung zurückgreifen, werden dabei unter anderem von der Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung unterstützt. Im Jahr 2008 wurden 12 Millionen Franken für den Kredit "Berufliche Integration" eingestellt. Derzeit sind 179 Personen über diesen Kredit angestellt. Erfahrungsgemäss werden bis Ende des Jahres ungefähr 10,8 Millionen Franken des Kredits aufgebraucht sein.</p><p>Die Urheberin der Motion verlangt, dass bis im Jahr 2015 mindestens ein Prozent der gesamten Personalkosten des Bundes für angepasste Arbeitsplätze und Aufgaben für Menschen mit Behinderungen eingesetzt wird, was annähernd 45 Millionen Franken entspricht. Sie verlangt zugleich, eine professionelle Begleitung und Beratung für Bundesämter sicherzustellen, die sich für die Einrichtung behindertengerechter Stellen einsetzen.</p><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, dies aus den folgenden Gründen: Es ist schwer abzuschätzen, wie viel Geld für die Beschäftigung von Mitarbeitenden mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit aufgewendet werden muss. In der Bundesverwaltung können aufgrund der zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Stellenprofile nicht beliebig viele Stellen (Nischenarbeitsplätze) für Menschen mit leistungsrelevanten Behinderungen geschaffen werden. Die Bundesverwaltung betreibt aber seit Jahren eine aktive Integrationspolitik. So wurde der Kredit "Berufliche Integration" in den letzten zwölf Jahren verdoppelt. Diese Aufstockung war auch aus finanzpolitischen Überlegungen verkraftbar. Demgegenüber trägt die von der Motionärin vorgeschlagene Aufstockung des Kredits auf 45 Millionen Franken den Möglichkeiten der Verwaltung nicht Rechnung. Sie entspricht einem Ausbau um 400 Prozent bzw. 800 Vollzeitstellen in einem Zeitraum von sieben Jahren. Pro Jahr müssten über 100 Stellen geschaffen werden, was nach der Auffassung des Bundesrates nicht realistisch ist. Er hält daher an seiner bisherigen Praxis des stetigen und nachhaltigen Ausbaus fest. Die dazu notwendigen Mittel wird er ordnungsgemäss mit dem Voranschlag beantragen. Flankierend und ergänzend setzt der Bundesrat weiterhin auf die schon heute mögliche Begleitung und Beratung von Dienststellen und die bereits vorgesehenen Massnahmen zur Gewährleistung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der 5. IV-Revision zu leisten, indem er bis im Jahr 2015 mindestens 1 Prozent der gesamten Personalkosten des Bundes für angepasste Arbeitsplätze und Aufgaben für Menschen mit Behinderungen einsetzt. Gleichzeitig stellt er eine professionelle Begleitung und Beratung während der Integrationszeit für diejenigen Bundesämter sicher, welche sich für die Einrichtung von behindertengerechten Stellen einsetzen.</p>
- Umsetzung der 5. IV-Revision in der Bundesverwaltung
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