Evaluation Jugendstrafrecht

ShortId
08.3377
Id
20083377
Updated
24.06.2025 23:55
Language
de
Title
Evaluation Jugendstrafrecht
AdditionalIndexing
12;Bericht;Justizvollzugsanstalt;Strafe;Jugendstrafrecht;Gesetzesevaluation
1
  • L04K05010203, Jugendstrafrecht
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L03K020206, Bericht
  • L03K050101, Strafe
  • L04K05010304, Justizvollzugsanstalt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das neue Jugendstrafrecht ist seit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Schon im Vorfeld, aber auch nach dem Inkrafttreten war von verschiedenen Experten und Praktikern zu hören, dass das neue Jugendstrafrecht zu wenig auf die heutigen Bedürfnisse zugeschnitten sei. Einige Kritikpunkte findet man in einem Artikel der "NZZ" vom 26. Februar 2008 auf Seite 15. Der geforderte Bericht soll untersuchen, wie erfolgreich das neue Jugendstrafgesetz ist und ob und, wenn ja, welche Anpassungen nötig sind.</p>
  • <p>Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten zur Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 07.3692, "Anpassung des Jugendstrafrechtes an heutige Herausforderungen", sowie zur Motion Galladé 07.3847, "Maximale Altersobergrenze für erzieherische und therapeutische Schutzmassnahmen im Jugendstrafrecht", festgehalten hat, ist eine eingehende Evaluation des neuen Jugendstrafgesetzes bereits geplant. Beabsichtigt ist unter anderem, Statistiken über die Arten der angeordneten Massnahmen beizuziehen und teilweise bereits bekannte Vollzugsprobleme vertieft zu untersuchen. Zudem ist eine Massnahmen- und Strafvollzugsstatistik zur Beurteilung des gesamten Vollzugsverlaufs in Planung.</p><p>Relativierend ist allerdings festzuhalten, dass es nach der Inkraftsetzung erfahrungsgemäss rund fünf Jahre braucht, bis aussagekräftige Angaben zu den Erfahrungen mit dem neuen Gesetz gemacht werden können. Deshalb müssen in einer ersten Phase vor allem Daten und Fakten gesammelt werden. Erst danach kann analysiert werden, ob die anvisierten Ziele erreicht wurden und welche Korrekturen allenfalls vorzunehmen sind. Bis Ende 2010 kann somit erst mit einem Zwischenbericht gerechnet werden. Insbesondere können Aussagen zu Resozialisierung und Rückfall nicht bereits nach derart kurzer Zeit gemacht werden, vor allem da sich diejenigen Jugendlichen, die zu Massnahmen respektive längeren Freiheitsstrafen nach neuem Recht verurteilt worden sind, zu diesem Zeitpunkt noch im Vollzug befinden oder erst kurz zuvor entlassen worden sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2010 einen Bericht zu erstellen, der die Erfahrungen mit dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen neuen Jugendstrafrecht dokumentiert. Insbesondere sind im Bericht Aussagen zu machen: </p><p>1. zum Erfolg des Jugendstrafrechts betreffend Resozialisierung und Rückfallquote, </p><p>2. über die generalpräventive Wirkung des neuen Jugendstrafrechts im Vergleich zum alten Recht,</p><p>3. über die Arten der angeordneten Massnahmen und Strafen (Statistiken),</p><p>4. über Vollzugsprobleme (z. B. genügend geeignete Vollzugsanstalten).</p>
  • Evaluation Jugendstrafrecht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das neue Jugendstrafrecht ist seit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Schon im Vorfeld, aber auch nach dem Inkrafttreten war von verschiedenen Experten und Praktikern zu hören, dass das neue Jugendstrafrecht zu wenig auf die heutigen Bedürfnisse zugeschnitten sei. Einige Kritikpunkte findet man in einem Artikel der "NZZ" vom 26. Februar 2008 auf Seite 15. Der geforderte Bericht soll untersuchen, wie erfolgreich das neue Jugendstrafgesetz ist und ob und, wenn ja, welche Anpassungen nötig sind.</p>
    • <p>Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten zur Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 07.3692, "Anpassung des Jugendstrafrechtes an heutige Herausforderungen", sowie zur Motion Galladé 07.3847, "Maximale Altersobergrenze für erzieherische und therapeutische Schutzmassnahmen im Jugendstrafrecht", festgehalten hat, ist eine eingehende Evaluation des neuen Jugendstrafgesetzes bereits geplant. Beabsichtigt ist unter anderem, Statistiken über die Arten der angeordneten Massnahmen beizuziehen und teilweise bereits bekannte Vollzugsprobleme vertieft zu untersuchen. Zudem ist eine Massnahmen- und Strafvollzugsstatistik zur Beurteilung des gesamten Vollzugsverlaufs in Planung.</p><p>Relativierend ist allerdings festzuhalten, dass es nach der Inkraftsetzung erfahrungsgemäss rund fünf Jahre braucht, bis aussagekräftige Angaben zu den Erfahrungen mit dem neuen Gesetz gemacht werden können. Deshalb müssen in einer ersten Phase vor allem Daten und Fakten gesammelt werden. Erst danach kann analysiert werden, ob die anvisierten Ziele erreicht wurden und welche Korrekturen allenfalls vorzunehmen sind. Bis Ende 2010 kann somit erst mit einem Zwischenbericht gerechnet werden. Insbesondere können Aussagen zu Resozialisierung und Rückfall nicht bereits nach derart kurzer Zeit gemacht werden, vor allem da sich diejenigen Jugendlichen, die zu Massnahmen respektive längeren Freiheitsstrafen nach neuem Recht verurteilt worden sind, zu diesem Zeitpunkt noch im Vollzug befinden oder erst kurz zuvor entlassen worden sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2010 einen Bericht zu erstellen, der die Erfahrungen mit dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen neuen Jugendstrafrecht dokumentiert. Insbesondere sind im Bericht Aussagen zu machen: </p><p>1. zum Erfolg des Jugendstrafrechts betreffend Resozialisierung und Rückfallquote, </p><p>2. über die generalpräventive Wirkung des neuen Jugendstrafrechts im Vergleich zum alten Recht,</p><p>3. über die Arten der angeordneten Massnahmen und Strafen (Statistiken),</p><p>4. über Vollzugsprobleme (z. B. genügend geeignete Vollzugsanstalten).</p>
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