Keine Bio-Energie aus Lebens- und Futtermitteln

ShortId
08.3379
Id
20083379
Updated
27.07.2023 19:34
Language
de
Title
Keine Bio-Energie aus Lebens- und Futtermitteln
AdditionalIndexing
55;66;Futtermittel;Biomasse;Nahrungsmittel;Agrotreibstoff;landwirtschaftlicher Abfall;Bioenergie
1
  • L04K17050101, Agrotreibstoff
  • L03K140203, Nahrungsmittel
  • L03K170501, Bioenergie
  • L04K06030303, Biomasse
  • L05K1401010401, Futtermittel
  • L04K06010106, landwirtschaftlicher Abfall
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bio-Energie schien die gute Alternative zum Erdöl zu sein. Leider wurde die Nachhaltigkeit zu wenig beachtet, und vor allem auf die Auswirkungen auf die Lebens- und Futtermittelproduktion und auf die Auswirkungen auf den Markt war man nicht vorbereitet. Alternativer Treibstoff auf Kosten dieses Bereiches ist ethisch nicht vertretbar.</p>
  • <p>Die Beurteilung der ökologischen und ethischen Aspekte der Produktion von Energie aus Pflanzen, welche primär der Nahrungs- und Futtermittelherstellung dienen, hat sich innerhalb kurzer Zeit gewandelt. Der starke Anstieg der Preise von Grundnahrungsmitteln auf den internationalen Märkten hat zwar neben dem steigenden Interesse an biogenen Treibstoffen verschiedene andere Gründe wie steigende Nachfrage, geänderte Konsumgewohnheiten, klimatische Auswirkungen, hohe Erdölpreise und Spekulation mit Agrarrohstoffen. Generell wächst aber das Bewusstsein, dass die Produktion von Rohstoffen zur Herstellung biogener Treibstoffe die Nahrungsmittelproduktion konkurrenzieren kann. </p><p>Der Bundesrat verfolgt eine differenzierte und zurückhaltende Förderung biogener Treibstoffe. Mit der Änderung des Mineralölsteuergesetzes per 1. Juli 2008 führte die Schweiz als erstes Land weltweit verbindliche ökologische und soziale Kriterien für die Förderung von biogenen Treibstoffen ein. Die Kriterien für die Steuerbefreiung sind in der Mineralölsteuerverordnung (MinöStV; SR 641.611) konkretisiert, welche der Bundesrat am 30. Januar 2008 entsprechend geändert hat. Demnach werden Steuererleichterungen nur für biogene Treibstoffe aus Abfällen und Rückständen aus der Forst- und Landwirtschaft gewährt sowie für andere biogene Treibstoffe mit positiver ökologischer Gesamtbilanz. Zu den Voraussetzungen für eine Steuererleichterung gehört auch der Nachweis, dass der Anbau von Rohstoffen zur Treibstoffherstellung weder den Erhalt von Regenwäldern noch die biologische Vielfalt gefährdet.</p><p>Aus Umweltsicht und wegen der Konkurrenzierung der Nahrungsmittelproduktion sind Getreide, Palmöl und Soja besonders kritisch. Treibstoffe aus diesen Rohstoffen werden in der Regel keine Steuererleichterung erhalten (Art. 19b Abs. 3 MinöStV). Mit dieser Regelung unterstreicht der Bundesrat den Vorrang der Nahrungsmittelproduktion vor der Treibstoffproduktion. </p><p>Die Motion geht weiter und verlangt ein Verbot der Produktion sämtlicher biogener Treibstoffe aus Nahrungs- oder Futtermitteln in der Schweiz. Treibstoffe gelten zurzeit als normale Handelsgüter. Es erfolgt keine Differenzierung nach Herkunft oder nach den verwendeten Ausgangsstoffen. Gemäss Mineralölsteuergesetz ist die Herstellung biogener Treibstoffe aus sämtlichen Rohstoffen erlaubt; es gibt keine Verbote. Auch gibt die geltende Gesetzgebung dem Bundesrat keine Kompetenz zum Erlass solcher Verbote. </p><p>Auch für ein Verbot des Importes von Treibstoffen aus Nahrungsmitteln besteht zurzeit keine gesetzliche Grundlage. Als harter Eingriff in den Markt müsste ein Verbot mit dem Schutz der Gesundheit und der Umwelt begründet und als verhältnismässig dargestellt werden. Ohne eine minimale internationale Abstimmung würde einem Verbot aus handelsrechtlichen Gründen wohl beträchtliche Opposition erwachsen. </p><p>Die zur Durchsetzung eines Verbotes unumgänglichen Kontrollen wären zumindest schwierig, wenn nicht in vielen Fällen sogar unmöglich. Der Nachweis, dass allfällig vorhandene Spuren von Alkohol in Benzin oder tiefe Gehalte von Methylestern in Dieselöl aus der Verarbeitung von Nahrungsmitteln und nicht aus Abfällen (z. B. Zellulose bzw. Altspeiseöl) stammen, ist analytisch chemisch kaum möglich.</p><p>Der Bundesrat setzt sich für eine strikte Durchsetzung der ökologischen und sozialen Kriterien beim Vollzug der Mineralölsteuerverordnung ein. Er ist der Auffassung, dass die bestehenden Kriterien für die Steuerbefreiung zurzeit ausreichend sind und dem Grundsatz nachkommen, wonach die Produktion von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen nicht das Recht auf Nahrung und Wasser gefährden soll. Der Bundesrat wird aber die Rahmenbedingungen evaluieren, sobald genügend Erfahrungen mit der geltenden Regelung vorliegen. Zudem setzt sich die Schweiz für die Einführung von international anerkannten ökologischen und sozialen Standards bei Fördermassnahmen für biogene Treibstoffe ein wie zum Beispiel im Fall der Interessenvertreterplattform für nachhaltige biogene Treibstoffe der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne. Zudem wird die Schweiz auf internationaler Ebene auf eine Mitberücksichtigung von ökologischen und sozialen Kriterien bei Fördermassnahmen für biogene Treibstoffe drängen. </p><p>Ein generelles Verbot der Produktion von biogenen Treibstoffen in der Schweiz dagegen wäre kaum verhältnismässig, würde handelsrechtliche Probleme verursachen und wäre zudem nur schwer kontrollierbar.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Aus ethischen und ökologischen Gründen ist die Produktion von Bio-Energie auf der Basis von Lebens- und Futtermitteln abzulehnen. Der Bundesrat wird beauftragt, dies in der Schweiz zu verbieten. Hingegen ist die Energieproduktion aus biogenen Abfällen zu fördern.</p>
  • Keine Bio-Energie aus Lebens- und Futtermitteln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bio-Energie schien die gute Alternative zum Erdöl zu sein. Leider wurde die Nachhaltigkeit zu wenig beachtet, und vor allem auf die Auswirkungen auf die Lebens- und Futtermittelproduktion und auf die Auswirkungen auf den Markt war man nicht vorbereitet. Alternativer Treibstoff auf Kosten dieses Bereiches ist ethisch nicht vertretbar.</p>
    • <p>Die Beurteilung der ökologischen und ethischen Aspekte der Produktion von Energie aus Pflanzen, welche primär der Nahrungs- und Futtermittelherstellung dienen, hat sich innerhalb kurzer Zeit gewandelt. Der starke Anstieg der Preise von Grundnahrungsmitteln auf den internationalen Märkten hat zwar neben dem steigenden Interesse an biogenen Treibstoffen verschiedene andere Gründe wie steigende Nachfrage, geänderte Konsumgewohnheiten, klimatische Auswirkungen, hohe Erdölpreise und Spekulation mit Agrarrohstoffen. Generell wächst aber das Bewusstsein, dass die Produktion von Rohstoffen zur Herstellung biogener Treibstoffe die Nahrungsmittelproduktion konkurrenzieren kann. </p><p>Der Bundesrat verfolgt eine differenzierte und zurückhaltende Förderung biogener Treibstoffe. Mit der Änderung des Mineralölsteuergesetzes per 1. Juli 2008 führte die Schweiz als erstes Land weltweit verbindliche ökologische und soziale Kriterien für die Förderung von biogenen Treibstoffen ein. Die Kriterien für die Steuerbefreiung sind in der Mineralölsteuerverordnung (MinöStV; SR 641.611) konkretisiert, welche der Bundesrat am 30. Januar 2008 entsprechend geändert hat. Demnach werden Steuererleichterungen nur für biogene Treibstoffe aus Abfällen und Rückständen aus der Forst- und Landwirtschaft gewährt sowie für andere biogene Treibstoffe mit positiver ökologischer Gesamtbilanz. Zu den Voraussetzungen für eine Steuererleichterung gehört auch der Nachweis, dass der Anbau von Rohstoffen zur Treibstoffherstellung weder den Erhalt von Regenwäldern noch die biologische Vielfalt gefährdet.</p><p>Aus Umweltsicht und wegen der Konkurrenzierung der Nahrungsmittelproduktion sind Getreide, Palmöl und Soja besonders kritisch. Treibstoffe aus diesen Rohstoffen werden in der Regel keine Steuererleichterung erhalten (Art. 19b Abs. 3 MinöStV). Mit dieser Regelung unterstreicht der Bundesrat den Vorrang der Nahrungsmittelproduktion vor der Treibstoffproduktion. </p><p>Die Motion geht weiter und verlangt ein Verbot der Produktion sämtlicher biogener Treibstoffe aus Nahrungs- oder Futtermitteln in der Schweiz. Treibstoffe gelten zurzeit als normale Handelsgüter. Es erfolgt keine Differenzierung nach Herkunft oder nach den verwendeten Ausgangsstoffen. Gemäss Mineralölsteuergesetz ist die Herstellung biogener Treibstoffe aus sämtlichen Rohstoffen erlaubt; es gibt keine Verbote. Auch gibt die geltende Gesetzgebung dem Bundesrat keine Kompetenz zum Erlass solcher Verbote. </p><p>Auch für ein Verbot des Importes von Treibstoffen aus Nahrungsmitteln besteht zurzeit keine gesetzliche Grundlage. Als harter Eingriff in den Markt müsste ein Verbot mit dem Schutz der Gesundheit und der Umwelt begründet und als verhältnismässig dargestellt werden. Ohne eine minimale internationale Abstimmung würde einem Verbot aus handelsrechtlichen Gründen wohl beträchtliche Opposition erwachsen. </p><p>Die zur Durchsetzung eines Verbotes unumgänglichen Kontrollen wären zumindest schwierig, wenn nicht in vielen Fällen sogar unmöglich. Der Nachweis, dass allfällig vorhandene Spuren von Alkohol in Benzin oder tiefe Gehalte von Methylestern in Dieselöl aus der Verarbeitung von Nahrungsmitteln und nicht aus Abfällen (z. B. Zellulose bzw. Altspeiseöl) stammen, ist analytisch chemisch kaum möglich.</p><p>Der Bundesrat setzt sich für eine strikte Durchsetzung der ökologischen und sozialen Kriterien beim Vollzug der Mineralölsteuerverordnung ein. Er ist der Auffassung, dass die bestehenden Kriterien für die Steuerbefreiung zurzeit ausreichend sind und dem Grundsatz nachkommen, wonach die Produktion von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen nicht das Recht auf Nahrung und Wasser gefährden soll. Der Bundesrat wird aber die Rahmenbedingungen evaluieren, sobald genügend Erfahrungen mit der geltenden Regelung vorliegen. Zudem setzt sich die Schweiz für die Einführung von international anerkannten ökologischen und sozialen Standards bei Fördermassnahmen für biogene Treibstoffe ein wie zum Beispiel im Fall der Interessenvertreterplattform für nachhaltige biogene Treibstoffe der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne. Zudem wird die Schweiz auf internationaler Ebene auf eine Mitberücksichtigung von ökologischen und sozialen Kriterien bei Fördermassnahmen für biogene Treibstoffe drängen. </p><p>Ein generelles Verbot der Produktion von biogenen Treibstoffen in der Schweiz dagegen wäre kaum verhältnismässig, würde handelsrechtliche Probleme verursachen und wäre zudem nur schwer kontrollierbar.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Aus ethischen und ökologischen Gründen ist die Produktion von Bio-Energie auf der Basis von Lebens- und Futtermitteln abzulehnen. Der Bundesrat wird beauftragt, dies in der Schweiz zu verbieten. Hingegen ist die Energieproduktion aus biogenen Abfällen zu fördern.</p>
    • Keine Bio-Energie aus Lebens- und Futtermitteln

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