Verzicht auf die CO2-Abgabe oder auf weitere Erhöhungsschritte
- ShortId
-
08.3380
- Id
-
20083380
- Updated
-
27.07.2023 20:03
- Language
-
de
- Title
-
Verzicht auf die CO2-Abgabe oder auf weitere Erhöhungsschritte
- AdditionalIndexing
-
66;Energiepreis;Preissteigerung;Erdöl;Brennstoff;CO2-Abgabe;Aufhebung einer Bestimmung
- 1
-
- L05K1701010502, CO2-Abgabe
- L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
- L04K17010201, Brennstoff
- L04K17040202, Erdöl
- L05K1701010605, Energiepreis
- L04K11050502, Preissteigerung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der stark ansteigende Ölpreis belastet nicht nur die Wirtschaft, sondern auch zunehmend den einfachen Bürger. Kostete 1 Liter Heizöl im Jahre 2006 durchschnittlich 79,06 Franken, lag der Preis für dieselbe Menge am 27. Mai 2008 bei 137,20 Franken. Das ist eine Steigerung von knapp 75 Prozent! Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe und soll Anreize setzen für den sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen und die Attraktivität für Investitionen in effizientere Technologien erhöhen. Der hohe Heizölpreis hat die Abgabe jedoch mehr als vorweggenommen. Die Lenkungswirkung ist bereits über den Preis massiv übererfüllt. Die SVP-Fraktion wehrt sich dagegen, dass die Nebenkosten der Mieter und Hauseigentümer zusätzlich zu den marktbedingten Preissteigerungen noch durch staatliche Abgaben verteuert werden. Zusätzlich gilt es zu bedenken, dass die tatsächliche Preissteigerung durch den tiefen Dollarkurs verzerrt abgebildet ist. Bei der zu erwartenden Erhöhung des Dollarkurses in den nächsten Monaten wird wechselkursbedingt nochmals eine massive Erhöhung der Brenn- und Treibstoffpreise erfolgen. Um die Bürger und die Unternehmen nicht mit weiteren zusätzlichen Abgaben zu belasten, deren Zielsetzung ohnehin erreicht ist, ist es unabdingbar, dass die weiteren Erhöhungsschritte sistiert werden und die CO2-Abgabe und deren Mechanismus als Ganzes einer grundlegenden Analyse unterzogen werden.</p>
- <p>Das CO2-Gesetz (SR 641.71) sieht die CO2-Abgabe als subsidiäres Instrument vor, wenn die gesetzlich fixierten Reduktionsziele nicht eingehalten werden können. Die Genehmigung der CO2-Abgabe obliegt der Bundesversammlung (Artikel 7 Absatz 4 des CO2-Gesetzes). Diese hat am 20. März 2007 einen Mechanismus zur Einführung der CO2-Abgabe verabschiedet, der sich an vordefinierten Etappenzielen für die CO2-Emissionen aus Brennstoffen orientiert: Demgemäss beträgt der Abgabesatz</p><p>- ab 2008: 12 Franken pro Tonne CO2, wenn die CO2-Emissionen 2006 um weniger als 6 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen;</p><p>- ab 2009: 24 Franken pro Tonne CO2, wenn die CO2-Emissionen 2007 um weniger als 10 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen;</p><p>- ab 2010 oder einem der Folgejahre: 36 Franken pro Tonne CO2, wenn die CO2-Emissionen 2008 um weniger als 13,5 Prozent oder in einem der Folgejahre um weniger als 14,25 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen.</p><p>Aufgrund dieses Mechanismus wird seit dem 1. Januar 2008 eine CO2-Abgabe von 12 Franken pro Tonne CO2 erhoben. Die Erhöhung des Abgabesatzes auf die zweite Stufe ab 2009 erwies sich nach Auswertung der jüngsten CO-Statistik als unnötig, weil die CO2-Emissionen aus Brennstoffen im Jahr 2007 genügend zurückgegangen waren. Sie lagen 2007 um 11,2 Prozent unter dem Wert von 1990.</p><p>Der vom Parlament festgelegte Modus, den der Bundesrat in die CO2-Verordnung (SR 641.712) übernommen hat, unterstreicht die Subsidiarität des Instruments: Die Abgabe dient der Einhaltung der gesetzlichen Ziele. Auf eine Erhöhung des Abgabesatzes wird automatisch verzichtet, sobald die CO2-Emissionen genügend sinken. Es gibt daher keinen Grund, die bestehende Regelung zu ändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung zur Abschaffung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen vorzulegen, eventualiter zumindest die Verordnung zur CO2-Abgabe dahingehend anzupassen, dass auf die weiteren Erhöhungsschritte der Abgabe bei Brennstoffen auf 24 Franken pro Tonne CO2 im Jahre 2009 respektive auf 36 Franken pro Tonnen CO2 im Jahre 2010 verzichtet wird.</p>
- Verzicht auf die CO2-Abgabe oder auf weitere Erhöhungsschritte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der stark ansteigende Ölpreis belastet nicht nur die Wirtschaft, sondern auch zunehmend den einfachen Bürger. Kostete 1 Liter Heizöl im Jahre 2006 durchschnittlich 79,06 Franken, lag der Preis für dieselbe Menge am 27. Mai 2008 bei 137,20 Franken. Das ist eine Steigerung von knapp 75 Prozent! Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe und soll Anreize setzen für den sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen und die Attraktivität für Investitionen in effizientere Technologien erhöhen. Der hohe Heizölpreis hat die Abgabe jedoch mehr als vorweggenommen. Die Lenkungswirkung ist bereits über den Preis massiv übererfüllt. Die SVP-Fraktion wehrt sich dagegen, dass die Nebenkosten der Mieter und Hauseigentümer zusätzlich zu den marktbedingten Preissteigerungen noch durch staatliche Abgaben verteuert werden. Zusätzlich gilt es zu bedenken, dass die tatsächliche Preissteigerung durch den tiefen Dollarkurs verzerrt abgebildet ist. Bei der zu erwartenden Erhöhung des Dollarkurses in den nächsten Monaten wird wechselkursbedingt nochmals eine massive Erhöhung der Brenn- und Treibstoffpreise erfolgen. Um die Bürger und die Unternehmen nicht mit weiteren zusätzlichen Abgaben zu belasten, deren Zielsetzung ohnehin erreicht ist, ist es unabdingbar, dass die weiteren Erhöhungsschritte sistiert werden und die CO2-Abgabe und deren Mechanismus als Ganzes einer grundlegenden Analyse unterzogen werden.</p>
- <p>Das CO2-Gesetz (SR 641.71) sieht die CO2-Abgabe als subsidiäres Instrument vor, wenn die gesetzlich fixierten Reduktionsziele nicht eingehalten werden können. Die Genehmigung der CO2-Abgabe obliegt der Bundesversammlung (Artikel 7 Absatz 4 des CO2-Gesetzes). Diese hat am 20. März 2007 einen Mechanismus zur Einführung der CO2-Abgabe verabschiedet, der sich an vordefinierten Etappenzielen für die CO2-Emissionen aus Brennstoffen orientiert: Demgemäss beträgt der Abgabesatz</p><p>- ab 2008: 12 Franken pro Tonne CO2, wenn die CO2-Emissionen 2006 um weniger als 6 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen;</p><p>- ab 2009: 24 Franken pro Tonne CO2, wenn die CO2-Emissionen 2007 um weniger als 10 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen;</p><p>- ab 2010 oder einem der Folgejahre: 36 Franken pro Tonne CO2, wenn die CO2-Emissionen 2008 um weniger als 13,5 Prozent oder in einem der Folgejahre um weniger als 14,25 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen.</p><p>Aufgrund dieses Mechanismus wird seit dem 1. Januar 2008 eine CO2-Abgabe von 12 Franken pro Tonne CO2 erhoben. Die Erhöhung des Abgabesatzes auf die zweite Stufe ab 2009 erwies sich nach Auswertung der jüngsten CO-Statistik als unnötig, weil die CO2-Emissionen aus Brennstoffen im Jahr 2007 genügend zurückgegangen waren. Sie lagen 2007 um 11,2 Prozent unter dem Wert von 1990.</p><p>Der vom Parlament festgelegte Modus, den der Bundesrat in die CO2-Verordnung (SR 641.712) übernommen hat, unterstreicht die Subsidiarität des Instruments: Die Abgabe dient der Einhaltung der gesetzlichen Ziele. Auf eine Erhöhung des Abgabesatzes wird automatisch verzichtet, sobald die CO2-Emissionen genügend sinken. Es gibt daher keinen Grund, die bestehende Regelung zu ändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung zur Abschaffung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen vorzulegen, eventualiter zumindest die Verordnung zur CO2-Abgabe dahingehend anzupassen, dass auf die weiteren Erhöhungsschritte der Abgabe bei Brennstoffen auf 24 Franken pro Tonne CO2 im Jahre 2009 respektive auf 36 Franken pro Tonnen CO2 im Jahre 2010 verzichtet wird.</p>
- Verzicht auf die CO2-Abgabe oder auf weitere Erhöhungsschritte
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