Steigende Heizölpreise. Massnahmen zur Milderung der Belastung der Mietenden
- ShortId
-
08.3383
- Id
-
20083383
- Updated
-
27.07.2023 21:40
- Language
-
de
- Title
-
Steigende Heizölpreise. Massnahmen zur Milderung der Belastung der Mietenden
- AdditionalIndexing
-
2846;66;Mieterschutz;energetische Sanierung von Gebäuden;Preissteigerung;Renovation;Heizkosten;Mieter/in;Heizöl
- 1
-
- L05K1704010103, Heizöl
- L04K11050502, Preissteigerung
- L05K0102010404, Mieter/in
- L05K0102010401, Heizkosten
- L04K01020106, Mieterschutz
- L05K0705030305, Renovation
- L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Mieterinnen und Mieter werden auch dieses Jahr mit massiv gestiegenen Heizkosten konfrontiert. Innert drei Jahren haben sich die Preise fast verdoppelt. In einer durchschnittlichen Vierzimmerwohnung mit hohem Energieverbrauch macht dies eine Kostensteigerung von rund 1000 Franken aus. </p><p>Die zuständigen Stellen des Bundes wie auch der Kantone forcieren die energetischen Sanierungen im Gebäudebereich. Das ist sehr begrüssenswert, denn so können die Energiekosten langfristig in Schach gehalten werden. Heute jedoch sitzen viele Mietende in einer finanziellen Falle: Entweder zahlen sie vor einer Sanierung übermässig hohe Heizkosten, oder sie müssen nach einer Sanierung mit stark steigenden Nettomieten rechnen. </p><p>Der Bundesrat soll deshalb Massnahmen prüfen, um die sehr hohe Kostenbelastung der Mietenden senken zu können. Zu denken ist dabei an: </p><p>- ein Förderprogramm für Gebäudesanierungen, welches gezielt auf energetisch besonders schlechte Gebäude ausgerichtet ist; </p><p>- zusätzliche finanzielle Mittel für die Förderung von energetischen Gebäudesanierungen: Die Zuschüsse aus dem Klimarappen waren oft so niedrig, dass sie leider kaum eine mietzinsdämpfende Wirkung erreichten; </p><p>- eine rechtliche Verankerung eines Kürzungsrechts bei den Heizkosten für Mietende in Gebäuden mit sehr schlechter Energieeffizienz. Mietende, die in energetisch besonders schlechten Gebäuden wohnen, sollen nach einer Übergangsfrist zusätzlich zu den Möglichkeiten des Mängelrechts das Recht erhalten, einen bestimmten Prozentsatz der Heizkosten kürzen zu dürfen. </p><p>Mit solchen Massnahmen kann eine breite Wirkung zugunsten der Mietenden und der Energieeffizienz ausgelöst werden und damit der Zielkonflikt zwischen bezahlbarem Wohnen und Klimaschutz entschärft werden: </p><p>- Es besteht ein Sanierungsanreiz, der ganz gezielt bei jenen Gebäuden wirkt, die am vordringlichsten erneuert werden müssen; </p><p>- Mieterinnen und Mieter wie auch Wohneigentümerinnen und -eigentümer mit besonders hohen Heizkostenabrechnungen werden entlastet;</p><p>- die Mietzinsaufschläge nach Sanierungen, welche zum Teil sehr hoch ausfallen, werden gesenkt;</p><p>- Vermieterinnen und Vermieter werden dazu angehalten, den laufenden Gebäudeunterhalt zu tätigen, damit ihre Gebäude nicht in jene Kategorie abrutschen werden, die das Kürzungsrecht auslöst.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass infolge der hohen Heizölpreise die Wohnkosten für jene Mieter- und Eigentümerhaushalte stark ansteigen, die für die Wärmeproduktion und Warmwassererzeugung von diesem Energieträger abhängen. Zu den am 20. Februar 2008 vom Bundesrat verabschiedeten energiepolitischen Aktionsplänen gehören deshalb Massnahmen zur Förderung der Wärmeproduktion aus erneuerbaren Energien für Gebäude sowie ein Massnahmenpaket zur Steigerung der Energieeffizienz. Eine Auswirkung dieser Massnahmen wird u. a. sein, dass die Belastung der Mietenden durch Energiekosten tendenziell fallen kann. In den nächsten Monaten sind diese Massnahmen zu konkretisieren und Möglichkeiten der Finanzierung zu prüfen. Dies gilt auch für im Postulat angesprochene Massnahmen im Bereich der Gebäudesanierungen, bei deren Ausgestaltung zu prüfen sein wird, wie sie gezielt auf energetisch besonders schlechte Gebäude und auf Bewohnerinnen und Bewohner ausgerichtet werden können, die auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen sind.</p><p>Fraglich erscheint dem Bundesrat hingegen der Vorschlag, ein Kürzungsrecht bei den Heizkosten für Mietende in Gebäuden mit sehr schlechter Energieeffizienz rechtlich zu verankern. Zwar würde die Einräumung eines Kürzungsrechts bei den Heizkosten den Druck auf Sanierungsmassnahmen erhöhen. Es handelt sich aber um eine einseitige Massnahme zugunsten der Mietenden, ohne dass die Vermietenden Gewissheit haben, die Erneuerungskosten im erforderlichen Umfang auf den Mietzins überwälzen zu können. Das Risiko, sich mit der Gebäudesanierung und den entsprechenden Mietzinserhöhungen trotz tieferen Betriebskosten ausserhalb des Marktes zu bewegen, läge ausschliesslich bei der Eigentümerschaft. Mögliche Leerstände und Ertragsausfälle blieben ungedeckt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen, um die Belastung der Mietenden durch die stark gestiegenen Heizölpreise zu mildern.</p>
- Steigende Heizölpreise. Massnahmen zur Milderung der Belastung der Mietenden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Mieterinnen und Mieter werden auch dieses Jahr mit massiv gestiegenen Heizkosten konfrontiert. Innert drei Jahren haben sich die Preise fast verdoppelt. In einer durchschnittlichen Vierzimmerwohnung mit hohem Energieverbrauch macht dies eine Kostensteigerung von rund 1000 Franken aus. </p><p>Die zuständigen Stellen des Bundes wie auch der Kantone forcieren die energetischen Sanierungen im Gebäudebereich. Das ist sehr begrüssenswert, denn so können die Energiekosten langfristig in Schach gehalten werden. Heute jedoch sitzen viele Mietende in einer finanziellen Falle: Entweder zahlen sie vor einer Sanierung übermässig hohe Heizkosten, oder sie müssen nach einer Sanierung mit stark steigenden Nettomieten rechnen. </p><p>Der Bundesrat soll deshalb Massnahmen prüfen, um die sehr hohe Kostenbelastung der Mietenden senken zu können. Zu denken ist dabei an: </p><p>- ein Förderprogramm für Gebäudesanierungen, welches gezielt auf energetisch besonders schlechte Gebäude ausgerichtet ist; </p><p>- zusätzliche finanzielle Mittel für die Förderung von energetischen Gebäudesanierungen: Die Zuschüsse aus dem Klimarappen waren oft so niedrig, dass sie leider kaum eine mietzinsdämpfende Wirkung erreichten; </p><p>- eine rechtliche Verankerung eines Kürzungsrechts bei den Heizkosten für Mietende in Gebäuden mit sehr schlechter Energieeffizienz. Mietende, die in energetisch besonders schlechten Gebäuden wohnen, sollen nach einer Übergangsfrist zusätzlich zu den Möglichkeiten des Mängelrechts das Recht erhalten, einen bestimmten Prozentsatz der Heizkosten kürzen zu dürfen. </p><p>Mit solchen Massnahmen kann eine breite Wirkung zugunsten der Mietenden und der Energieeffizienz ausgelöst werden und damit der Zielkonflikt zwischen bezahlbarem Wohnen und Klimaschutz entschärft werden: </p><p>- Es besteht ein Sanierungsanreiz, der ganz gezielt bei jenen Gebäuden wirkt, die am vordringlichsten erneuert werden müssen; </p><p>- Mieterinnen und Mieter wie auch Wohneigentümerinnen und -eigentümer mit besonders hohen Heizkostenabrechnungen werden entlastet;</p><p>- die Mietzinsaufschläge nach Sanierungen, welche zum Teil sehr hoch ausfallen, werden gesenkt;</p><p>- Vermieterinnen und Vermieter werden dazu angehalten, den laufenden Gebäudeunterhalt zu tätigen, damit ihre Gebäude nicht in jene Kategorie abrutschen werden, die das Kürzungsrecht auslöst.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass infolge der hohen Heizölpreise die Wohnkosten für jene Mieter- und Eigentümerhaushalte stark ansteigen, die für die Wärmeproduktion und Warmwassererzeugung von diesem Energieträger abhängen. Zu den am 20. Februar 2008 vom Bundesrat verabschiedeten energiepolitischen Aktionsplänen gehören deshalb Massnahmen zur Förderung der Wärmeproduktion aus erneuerbaren Energien für Gebäude sowie ein Massnahmenpaket zur Steigerung der Energieeffizienz. Eine Auswirkung dieser Massnahmen wird u. a. sein, dass die Belastung der Mietenden durch Energiekosten tendenziell fallen kann. In den nächsten Monaten sind diese Massnahmen zu konkretisieren und Möglichkeiten der Finanzierung zu prüfen. Dies gilt auch für im Postulat angesprochene Massnahmen im Bereich der Gebäudesanierungen, bei deren Ausgestaltung zu prüfen sein wird, wie sie gezielt auf energetisch besonders schlechte Gebäude und auf Bewohnerinnen und Bewohner ausgerichtet werden können, die auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen sind.</p><p>Fraglich erscheint dem Bundesrat hingegen der Vorschlag, ein Kürzungsrecht bei den Heizkosten für Mietende in Gebäuden mit sehr schlechter Energieeffizienz rechtlich zu verankern. Zwar würde die Einräumung eines Kürzungsrechts bei den Heizkosten den Druck auf Sanierungsmassnahmen erhöhen. Es handelt sich aber um eine einseitige Massnahme zugunsten der Mietenden, ohne dass die Vermietenden Gewissheit haben, die Erneuerungskosten im erforderlichen Umfang auf den Mietzins überwälzen zu können. Das Risiko, sich mit der Gebäudesanierung und den entsprechenden Mietzinserhöhungen trotz tieferen Betriebskosten ausserhalb des Marktes zu bewegen, läge ausschliesslich bei der Eigentümerschaft. Mögliche Leerstände und Ertragsausfälle blieben ungedeckt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen, um die Belastung der Mietenden durch die stark gestiegenen Heizölpreise zu mildern.</p>
- Steigende Heizölpreise. Massnahmen zur Milderung der Belastung der Mietenden
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