Zulassungsvoraussetzungen bei der Eröffnung von Kinderkrippen. Auswirkungen

ShortId
08.3395
Id
20083395
Updated
27.07.2023 19:28
Language
de
Title
Zulassungsvoraussetzungen bei der Eröffnung von Kinderkrippen. Auswirkungen
AdditionalIndexing
28;Bewilligung;Richtlinie;Subvention;Kinderbetreuung;Qualitätssicherung
1
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L05K1102030202, Subvention
  • L06K050301010305, Richtlinie
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die grosse Nachfrage nach familienexterner Betreuung kann noch immer nicht befriedigt werden. Es bestehen jahrelange Wartelisten. Der Grund liegt auch in den teilweise komplizierten Bewilligungshürden. In den Kantonen bestehen verschiedene, zum Teil sehr hohe Zulassungshürden für die Gründung von Kinderkrippen. Eine erfahrene Mutter kann so heute kaum ein Betreuungsangebot für mehrere Kinder anbieten, sogar wenn sie das Vertrauen der Eltern hätte. Nachbarschaftliche Hilfe wird behindert. Dies führt zu einer künstlichen Verknappung des Angebotes, was den vom Bund anvisierten Zielen bei der Subventionierung von Krippen zuwiderläuft. Es ist schon vorgekommen, dass Krippen gegen den Willen der Eltern geschlossen worden sind. Qualitative Mindestvorschriften sind womöglich sinnvoll, führen aber in der Regel zu einer Abschottung des Angebotes, einer Einschränkung der verfassungsmässigen Wirtschaftsfreiheit und einer unzulässigen Bevormundung der Eltern.</p>
  • <p>Für die Bewilligung und Aufsicht im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung sind die Kantone zuständig. Die Pflegekinderverordnung (Pavo) des Bundes legt diesbezüglich den Grundsatz fest, dass familienergänzende Kinderbetreuung einer Bewilligung bedarf, und nennt hierfür einige wenige Mindestkriterien. Die Kantone können darauf basierend die Bewilligungserteilung von zusätzlichen Auflagen abhängig machen, was die meisten Kantone (bzw. Gemeinden) tun. Diese Auflagen betreffen die Qualität, aber auch den Brandschutz oder die Wohn- und Esshygiene. Entsprechend unterschiedlich sind die Zulassungsvoraussetzungen in den einzelnen Kantonen. Allerdings besteht zum heutigen Zeitpunkt keine Übersicht über die einzelnen Regelungen in den Kantonen. Der Bund wird diese Informationslücke mit der Aufschaltung der Internetplattform "Beruf und Familie: Massnahmen der Kantone und der Gemeinden" im kommenden Jahr schliessen.</p><p>1. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, dass zu starre Zulassungsvoraussetzungen an die Krippen die dringend erforderliche Zunahme des Angebots behindern. Allerdings gilt es, bei der Beurteilung dieser Anforderungen auch das Wohl der Kinder und deren Ansprüche hinsichtlich Frühförderung und Integration im Auge zu behalten. Der Bundesrat erachtet die kantonale Zuständigkeit im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung als sachgerecht. </p><p>2. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, die Pavo inhaltlich zu überprüfen und ihm allfällige Reformvorschläge zu unterbreiten. Ob und inwieweit dabei auch die familienergänzende Kinderbetreuung betroffen sein wird, ist gegenwärtig offen. </p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein Wechsel im Subventionssystem eine neue Dynamik in die familienergänzende Kinderbetreuung zu bringen vermag. Anstatt wie bisher die Institutionen zu subventionieren, soll die öffentliche Hand den nachfragenden Eltern Betreuungsgutscheine abgeben. Dies ermöglicht es ihnen, die Betreuungsleistungen ihrer Wahl zu kaufen, was den Wettbewerb zwischen den Anbietenden fördert, die Kundenfreundlichkeit der Anbietenden erhöht und das Platzangebot fördert. Deshalb hat der Bundesrat die rechtliche Grundlage geschaffen, um entsprechende Pilotprojekte von Kantonen oder Gemeinden finanziell unterstützen zu können. Die Stadt Luzern und der Kanton Neuenburg bereiten gegenwärtig entsprechende Pilotprojekte in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen vor.</p><p>3./4. Mit dem Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung fördert der Bund die Errichtung neuer Betreuungsplätze. Eine der Voraussetzungen für die Zusprechung der Starthilfen ist die erteilte Betriebsbewilligung durch den Kanton bzw. die Gemeinde. Der Gesetzgeber hat damit die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden ausdrücklich bestätigt. Bei der Festlegung von qualitativen Zulassungsvoraussetzungen sind die regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn die Kantone die detaillierten Zulassungsvoraussetzungen festlegen. Wie bereits erwähnt, wird jedoch bei der Prüfung einer Revision der Pavo auch die Frage der Qualitätsvorgaben auf Bundesebene zu klären sein.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die gegenwärtigen Zulassungsvoraussetzungen und deren Auswirkungen auf das Angebot an familienexternen Betreuungsplätzen? </p><p>2. Welche Massnahmen will er treffen, damit die Zulassungsbeschränkungen die Ziele der Krippenfinanzierung nicht gefährden? </p><p>3. Ist er bereit, seine Subventionierung von Kinderkrippen auf jene Kantone zu konzentrieren, die keine übermässig hohen Zulassungshürden haben? </p><p>4. Ist er bereit, bundesrechtlich maximale Zulassungsvoraussetzungen zu erlassen?</p>
  • Zulassungsvoraussetzungen bei der Eröffnung von Kinderkrippen. Auswirkungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die grosse Nachfrage nach familienexterner Betreuung kann noch immer nicht befriedigt werden. Es bestehen jahrelange Wartelisten. Der Grund liegt auch in den teilweise komplizierten Bewilligungshürden. In den Kantonen bestehen verschiedene, zum Teil sehr hohe Zulassungshürden für die Gründung von Kinderkrippen. Eine erfahrene Mutter kann so heute kaum ein Betreuungsangebot für mehrere Kinder anbieten, sogar wenn sie das Vertrauen der Eltern hätte. Nachbarschaftliche Hilfe wird behindert. Dies führt zu einer künstlichen Verknappung des Angebotes, was den vom Bund anvisierten Zielen bei der Subventionierung von Krippen zuwiderläuft. Es ist schon vorgekommen, dass Krippen gegen den Willen der Eltern geschlossen worden sind. Qualitative Mindestvorschriften sind womöglich sinnvoll, führen aber in der Regel zu einer Abschottung des Angebotes, einer Einschränkung der verfassungsmässigen Wirtschaftsfreiheit und einer unzulässigen Bevormundung der Eltern.</p>
    • <p>Für die Bewilligung und Aufsicht im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung sind die Kantone zuständig. Die Pflegekinderverordnung (Pavo) des Bundes legt diesbezüglich den Grundsatz fest, dass familienergänzende Kinderbetreuung einer Bewilligung bedarf, und nennt hierfür einige wenige Mindestkriterien. Die Kantone können darauf basierend die Bewilligungserteilung von zusätzlichen Auflagen abhängig machen, was die meisten Kantone (bzw. Gemeinden) tun. Diese Auflagen betreffen die Qualität, aber auch den Brandschutz oder die Wohn- und Esshygiene. Entsprechend unterschiedlich sind die Zulassungsvoraussetzungen in den einzelnen Kantonen. Allerdings besteht zum heutigen Zeitpunkt keine Übersicht über die einzelnen Regelungen in den Kantonen. Der Bund wird diese Informationslücke mit der Aufschaltung der Internetplattform "Beruf und Familie: Massnahmen der Kantone und der Gemeinden" im kommenden Jahr schliessen.</p><p>1. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, dass zu starre Zulassungsvoraussetzungen an die Krippen die dringend erforderliche Zunahme des Angebots behindern. Allerdings gilt es, bei der Beurteilung dieser Anforderungen auch das Wohl der Kinder und deren Ansprüche hinsichtlich Frühförderung und Integration im Auge zu behalten. Der Bundesrat erachtet die kantonale Zuständigkeit im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung als sachgerecht. </p><p>2. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, die Pavo inhaltlich zu überprüfen und ihm allfällige Reformvorschläge zu unterbreiten. Ob und inwieweit dabei auch die familienergänzende Kinderbetreuung betroffen sein wird, ist gegenwärtig offen. </p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein Wechsel im Subventionssystem eine neue Dynamik in die familienergänzende Kinderbetreuung zu bringen vermag. Anstatt wie bisher die Institutionen zu subventionieren, soll die öffentliche Hand den nachfragenden Eltern Betreuungsgutscheine abgeben. Dies ermöglicht es ihnen, die Betreuungsleistungen ihrer Wahl zu kaufen, was den Wettbewerb zwischen den Anbietenden fördert, die Kundenfreundlichkeit der Anbietenden erhöht und das Platzangebot fördert. Deshalb hat der Bundesrat die rechtliche Grundlage geschaffen, um entsprechende Pilotprojekte von Kantonen oder Gemeinden finanziell unterstützen zu können. Die Stadt Luzern und der Kanton Neuenburg bereiten gegenwärtig entsprechende Pilotprojekte in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen vor.</p><p>3./4. Mit dem Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung fördert der Bund die Errichtung neuer Betreuungsplätze. Eine der Voraussetzungen für die Zusprechung der Starthilfen ist die erteilte Betriebsbewilligung durch den Kanton bzw. die Gemeinde. Der Gesetzgeber hat damit die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden ausdrücklich bestätigt. Bei der Festlegung von qualitativen Zulassungsvoraussetzungen sind die regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn die Kantone die detaillierten Zulassungsvoraussetzungen festlegen. Wie bereits erwähnt, wird jedoch bei der Prüfung einer Revision der Pavo auch die Frage der Qualitätsvorgaben auf Bundesebene zu klären sein.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die gegenwärtigen Zulassungsvoraussetzungen und deren Auswirkungen auf das Angebot an familienexternen Betreuungsplätzen? </p><p>2. Welche Massnahmen will er treffen, damit die Zulassungsbeschränkungen die Ziele der Krippenfinanzierung nicht gefährden? </p><p>3. Ist er bereit, seine Subventionierung von Kinderkrippen auf jene Kantone zu konzentrieren, die keine übermässig hohen Zulassungshürden haben? </p><p>4. Ist er bereit, bundesrechtlich maximale Zulassungsvoraussetzungen zu erlassen?</p>
    • Zulassungsvoraussetzungen bei der Eröffnung von Kinderkrippen. Auswirkungen

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