Umsetzung der Strategie Wasserkraftnutzung Schweiz

ShortId
08.3398
Id
20083398
Updated
28.07.2023 11:37
Language
de
Title
Umsetzung der Strategie Wasserkraftnutzung Schweiz
AdditionalIndexing
66;Wassernutzung;Wasserkraft;Wasserkraftwerk;Energieprogramm;Energierecht
1
  • L03K170507, Wasserkraft
  • L04K06010504, Wassernutzung
  • L04K17010102, Energierecht
  • L04K17030202, Wasserkraftwerk
  • L04K17010110, Energieprogramm
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Wasserkraft ist die wichtigste Quelle erneuerbarer Energie in der Schweiz: Sie liefert gegen 60 Prozent der Gesamtenergiemenge. Die Speicherwerke sind für die Qualität der Energieproduktion in unserem Land von entscheidender Bedeutung. Dank ihrer Fähigkeit, Energie zu speichern, können sie sehr flexibel und bedürfnisgerecht produzieren. Damit trägt die Wasserkraft stark zur Versorgungssicherheit der Schweiz und zur Stabilität des europäischen Stromnetzes bei. Das Energiegesetz schreibt eine Erhöhung der Produktion von Wasserkraft von 2000 Gigawattstunden pro Jahr bis ins Jahr 2030 vor. Allerdings muss man dem Umstand Rechnung tragen, dass die klimatischen Veränderungen wie auch die Anwendung der Vorschriften über das Restwasser zu geringerem Durchfluss und damit in den kommenden Jahrzehnten zu einem Rückgang bei der Wasserkraftproduktion in der Grössenordnung von 4000 Gigawattstunde pro Jahr führen werden. Die Stellung der Wasserkraft könnte dadurch statt gestärkt geschwächt werden. Deshalb ist es umso notwendiger, der Nutzung des Wasserkraftpotenzials und der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Nutzung der Wasserkraft Priorität zu geben.</p>
  • <p>Das zuständige Bundesamt für Energie hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Wasserkraft auseinandergesetzt. Dies geschah einerseits im Rahmen der Ausarbeitung der Energieperspektiven 2035 des Bundes und der Neuausrichtung der Energiepolitik, andererseits mit der Erarbeitung der UVEK-Strategie Wasserkraftnutzung Schweiz, welche im März 2008 publiziert wurde.</p><p>Direkten Ausfluss der Strategie bilden die Massnahmen des Aktionsplans erneuerbare Energien zur Wasserkraft. Unter dem Titel der Optimierung der Rahmenbedingungen für die Wasserkraftnutzung sollen die noch vorhandenen Potenziale der Wasserkraft nachhaltig genutzt und massgeschneiderte Lösungen für die Wasserkraftwerke garantiert werden (Massnahme 4a des Aktionsplans erneuerbare Energien). Zudem sollen die Bewilligungsverfahren für alle erneuerbaren Energien geprüft und, falls möglich, optimiert werden (Massnahme 4b). Der Aktionsplan legt das Schwergewicht auf Grosswasserkraft, also diejenige Wasserkraft, die nicht unter die Einspeisevergütung fällt.</p><p>Massnahme 4a wird durch die parlamentarische Initiative 07.492, "Schutz und Nutzung der Gewässer", abgedeckt. Die Initiative ist der Gegenvorschlag zur Volksinitiative 07.060, "Lebendiges Wasser". Die Vernehmlassungsfrist ist am 30. Juni 2008 abgelaufen. Sie kann als ausgleichender Kompromiss zwischen Schutz und Nutzen angesehen werden. Eine leichte Ausdehnung bei den Ausnahmen von den Mindestrestwassermengen wirkt sich positiv auf die Wasserkraftnutzung aus. Die Regelungen betreffend Schwall/Sunk und Geschiebe erhöhen die Investitionssicherheit der Kraftwerke. Massnahmen gegen Schwall/Sunk beschränken sich bei laufenden Konzessionen auf bauliche Massnahmen. Die Vorlage soll in der Herbstsession im Erstrat behandelt werden.</p><p>Massnahme 4b liegt in der Kompetenz der Kantone, falls nicht Kraftwerke an Grenzgewässern betroffen sind. Der Bund wird den Kantonen aber seine Unterstützung anbieten. Entsprechende Arbeiten werden bis Ende 2008 durchgeführt.</p><p>Seit Kurzem in Kraft gesetzt ist die Revision des Energiegesetzes, welche zusammen mit dem Stromversorgungsgesetz beschlossen wurde. Das revidierte Energiegesetz sieht eine Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien vor. Darunter fällt auch die Wasserkraft bis 10 Megawatt Bruttoleistung. Der Bundesrat erhofft sich dadurch, die noch vorhandenen realisierbaren Potenziale im Bereich Kleinwasserkraft zu erschliessen.</p><p>Massnahmen des Bundes im Sinne der Strategie Wasserkraftnutzung und im Sinne der Neuausrichtung der schweizerischen Energiepolitik sind damit sowohl für die Gross- als auch für die Kleinwasserkraft bereits beschlossen oder befinden sich in der parlamentarischen Diskussion. Weitere Massnahmen erachtet der Bundesrat als nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Reihe von Massnahmen zur Umsetzung der im März 2008 veröffentlichten "Strategie Wasserkraftnutzung Schweiz" vorzulegen. Konkret sollen Massnahmen zur Realisierung der Energieziele gemäss Energiegesetz, zur nachhaltigen Nutzung des Schweizer Wasserkraftpotenzials und zur Verbesserung der heutigen Rahmenbedingungen vorgelegt werden.</p>
  • Umsetzung der Strategie Wasserkraftnutzung Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Wasserkraft ist die wichtigste Quelle erneuerbarer Energie in der Schweiz: Sie liefert gegen 60 Prozent der Gesamtenergiemenge. Die Speicherwerke sind für die Qualität der Energieproduktion in unserem Land von entscheidender Bedeutung. Dank ihrer Fähigkeit, Energie zu speichern, können sie sehr flexibel und bedürfnisgerecht produzieren. Damit trägt die Wasserkraft stark zur Versorgungssicherheit der Schweiz und zur Stabilität des europäischen Stromnetzes bei. Das Energiegesetz schreibt eine Erhöhung der Produktion von Wasserkraft von 2000 Gigawattstunden pro Jahr bis ins Jahr 2030 vor. Allerdings muss man dem Umstand Rechnung tragen, dass die klimatischen Veränderungen wie auch die Anwendung der Vorschriften über das Restwasser zu geringerem Durchfluss und damit in den kommenden Jahrzehnten zu einem Rückgang bei der Wasserkraftproduktion in der Grössenordnung von 4000 Gigawattstunde pro Jahr führen werden. Die Stellung der Wasserkraft könnte dadurch statt gestärkt geschwächt werden. Deshalb ist es umso notwendiger, der Nutzung des Wasserkraftpotenzials und der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Nutzung der Wasserkraft Priorität zu geben.</p>
    • <p>Das zuständige Bundesamt für Energie hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Wasserkraft auseinandergesetzt. Dies geschah einerseits im Rahmen der Ausarbeitung der Energieperspektiven 2035 des Bundes und der Neuausrichtung der Energiepolitik, andererseits mit der Erarbeitung der UVEK-Strategie Wasserkraftnutzung Schweiz, welche im März 2008 publiziert wurde.</p><p>Direkten Ausfluss der Strategie bilden die Massnahmen des Aktionsplans erneuerbare Energien zur Wasserkraft. Unter dem Titel der Optimierung der Rahmenbedingungen für die Wasserkraftnutzung sollen die noch vorhandenen Potenziale der Wasserkraft nachhaltig genutzt und massgeschneiderte Lösungen für die Wasserkraftwerke garantiert werden (Massnahme 4a des Aktionsplans erneuerbare Energien). Zudem sollen die Bewilligungsverfahren für alle erneuerbaren Energien geprüft und, falls möglich, optimiert werden (Massnahme 4b). Der Aktionsplan legt das Schwergewicht auf Grosswasserkraft, also diejenige Wasserkraft, die nicht unter die Einspeisevergütung fällt.</p><p>Massnahme 4a wird durch die parlamentarische Initiative 07.492, "Schutz und Nutzung der Gewässer", abgedeckt. Die Initiative ist der Gegenvorschlag zur Volksinitiative 07.060, "Lebendiges Wasser". Die Vernehmlassungsfrist ist am 30. Juni 2008 abgelaufen. Sie kann als ausgleichender Kompromiss zwischen Schutz und Nutzen angesehen werden. Eine leichte Ausdehnung bei den Ausnahmen von den Mindestrestwassermengen wirkt sich positiv auf die Wasserkraftnutzung aus. Die Regelungen betreffend Schwall/Sunk und Geschiebe erhöhen die Investitionssicherheit der Kraftwerke. Massnahmen gegen Schwall/Sunk beschränken sich bei laufenden Konzessionen auf bauliche Massnahmen. Die Vorlage soll in der Herbstsession im Erstrat behandelt werden.</p><p>Massnahme 4b liegt in der Kompetenz der Kantone, falls nicht Kraftwerke an Grenzgewässern betroffen sind. Der Bund wird den Kantonen aber seine Unterstützung anbieten. Entsprechende Arbeiten werden bis Ende 2008 durchgeführt.</p><p>Seit Kurzem in Kraft gesetzt ist die Revision des Energiegesetzes, welche zusammen mit dem Stromversorgungsgesetz beschlossen wurde. Das revidierte Energiegesetz sieht eine Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien vor. Darunter fällt auch die Wasserkraft bis 10 Megawatt Bruttoleistung. Der Bundesrat erhofft sich dadurch, die noch vorhandenen realisierbaren Potenziale im Bereich Kleinwasserkraft zu erschliessen.</p><p>Massnahmen des Bundes im Sinne der Strategie Wasserkraftnutzung und im Sinne der Neuausrichtung der schweizerischen Energiepolitik sind damit sowohl für die Gross- als auch für die Kleinwasserkraft bereits beschlossen oder befinden sich in der parlamentarischen Diskussion. Weitere Massnahmen erachtet der Bundesrat als nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Reihe von Massnahmen zur Umsetzung der im März 2008 veröffentlichten "Strategie Wasserkraftnutzung Schweiz" vorzulegen. Konkret sollen Massnahmen zur Realisierung der Energieziele gemäss Energiegesetz, zur nachhaltigen Nutzung des Schweizer Wasserkraftpotenzials und zur Verbesserung der heutigen Rahmenbedingungen vorgelegt werden.</p>
    • Umsetzung der Strategie Wasserkraftnutzung Schweiz

Back to List