Gibt es doch Studien über straffällige Eingebürgerte?
- ShortId
-
08.3407
- Id
-
20083407
- Updated
-
14.11.2025 08:07
- Language
-
de
- Title
-
Gibt es doch Studien über straffällige Eingebürgerte?
- AdditionalIndexing
-
2811;Bundesamt für Migration;leitende/r Bundesangestellte/r;Bericht;Einbürgerung;Kanton;Kriminalität;Ausland;Informationsverbreitung;Interview
- 1
-
- L05K0506010603, Einbürgerung
- L04K01010208, Kriminalität
- L03K020206, Bericht
- L03K100103, Ausland
- L06K080701020108, Kanton
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L03K020216, Interview
- L07K08060103010301, leitende/r Bundesangestellte/r
- L04K08040401, Bundesamt für Migration
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wie bereits anlässlich der Fragestunde vom 9. Juni 2008 auf die Anfrage Wobmann 08.5198 erläutert wurde, hat der Direktor des Bundesamtes für Migration nicht behauptet, es gebe schweizerische Studien zu dieser Frage. Eingebürgerte werden statistisch als Schweizer Staatsangehörige erfasst. Untersuchungen und Erfahrungsberichte aus dem Ausland zeigen hingegen, dass der Umstand der Einbürgerung nicht zu einer erhöhten Kriminalität führt. Dies ergibt sich aus einer Studie aus Deutschland, welche die Kriminalität von türkischen Jugendlichen untersucht und dabei einen Unterschied zwischen eingebürgerten und nichteingebürgerten Personen vorgenommen hat. Sie zeigt, dass eingebürgerte männliche Jugendliche vormals türkischer Nationalität ein tieferes Gewaltverhalten als nichteingebürgerte aufweisen. Die massgebenden Ursachen für eine höhere Delinquenzquote bestimmter Gruppen führen die Autoren sodann nicht auf die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe zurück, sondern erklären diesen Umstand mit der sozialen Benachteiligung und der Marginalisierung dieser Gruppe von Jugendlichen gegenüber der einheimischen Gesellschaft (D. Enzmann, K. Brettfeld, P. Wetzels: Männlichkeitsnormen und die Kultur der Ehre. In: Oberwittler/Karstedt, Hrsg.: Soziologie der Kriminalität. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2003, S. 264ff.).</p><p>Eine weitere in Deutschland durchgeführte empirische Untersuchung durch Thomas Straubhaar, Hamburgisches Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) (vgl. "NZZ am Sonntag" vom 22. Juni 2008, "Basler Zeitung" vom 23. Juni 2008), kommt zum Schluss, dass die Gruppe der Eingebürgerten in der Regel überdurchschnittlich gut integrierte Personen sind. </p><p>Weitere Untersuchungen im Migrationsbereich lassen vermuten, dass der Umstand der Einbürgerung keinen relevanten Einfluss auf das kriminelle Verhalten der betroffenen Personen hat. Diesbezüglich kann auf die interne Studie der britischen "Association of Chief Police Officers" im April 2008 verwiesen werden, welche zum Schluss gelangte, dass Immigranten aus Osteuropa nicht mehr kriminelle Akte als der Durchschnitt der Gesamtbevölkerung begehen. Ähnliche Aussagen finden sich auch im Bericht des EJPD zur Jugendgewalt vom 11. April 2008. Dieser ist anlässlich der Pressekonferenz vom 11. April 2008 einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Wiederum ein ähnliches Bild zeichnet die Strafrechtlerin Daniela Trunk, Halle, in ihrer Abhandlung "Junge Migranten: Eine Gefahr für die innere Sicherheit? Aktuelle Daten zur Jugendkriminalität", abgedruckt in der Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik (ZAR 5/6/2008, S. 181ff.). Allerdings ist in diesen Studien nicht explizit zwischen Eingebürgerten und Nichteingebürgerten unterschieden worden. </p><p>Angesichts der ähnlich lautenden Ergebnisse der Studien aus dem Ausland kann angenommen werden, dass diese Resultate auch für die Schweiz Gültigkeit haben. Da für die Schweiz heute noch keine entsprechende Studie über die Auswirkung der Einbürgerung auf das weitere Verhalten der Betroffenen vorliegt, prüft das Bundesamt für Migration (BFM) zurzeit, ob entsprechende Untersuchungen in Auftrag gegeben werden sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund unzähliger Meldungen bezüglich Straftaten von Eingebürgerten, die dann in der Statistik als Schweizer erfasst werden, forderte die SVP in der Vergangenheit mehrmals die separate Erfassung von kriminellen Eingebürgerten. Leider wies der Bundesrat diese Forderung immer wieder zurück, zuletzt auch in der Fragestunde vom 9. Juni 2008. Auf meine Anfrage (08.5198) bekräftigte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, es gebe keine schweizerischen Studien zur Kriminalitätsrate von Eingebürgerten und der Bundesrat wolle auch keine machen. Interessanterweise behauptete der Direktor des Bundesamtes für Migration, Eduard Gnesa, in einem Interview mit dem "Blick" vom 29. Mai 2008 (kurz vor der Abstimmung über die Einbürgerungs-Initiative), er "kenne Studien, wonach die Kriminalitätsrate bei Eingebürgerten nicht höher ist". Dennoch beharrt die Bundesrätin auf meine Nachfrage hin darauf, der Direktor des Bundesamtes für Migration habe nicht behauptet, es gebe schweizerische Studien zu dieser Frage. </p><p>1. Warum sagt nun Bundesrätin Widmer-Schlumpf, es gebe keine schweizerischen Studien, während Direktor Gnesa behauptet, er kenne ebensolche? Handelt es sich dabei um kantonale oder um ausländische Studien? </p><p>2. Wenn ja: </p><p>- Warum wurde dies im Interview nicht erwähnt? </p><p>- Widerspricht diese Verheimlichung wichtiger Tatsachen nicht dem Auftrag der Verwaltung, vor Abstimmungen objektiv zu informieren? </p><p>- Wo sind diese Studienergebnisse ersichtlich? </p><p>- Falls es sich um ausländische Studien handelt: Warum beruft sich der Direktor auf ausländische Studien (ohne dies zu erwähnen), die aufgrund der unterschiedlichen Umstände in der Schweiz nicht repräsentativ sein können? Warum weigert sich der Bundesrat, schweizerische Studien zu erstellen, wenn es im Ausland solche separate Erfassungen gibt? </p><p>3. Wenn nein: Wo liegt hier das Missverständnis vor? Ist die Bundesrätin nicht über die bestehenden Unterlagen in diesem Bereich informiert? Oder wollte der Direktor seine Argumente für den Abstimmungskampf mit angeblichen Studien etwas verstärken? </p><p>4. Wenn das Interview im "Blick" falsch wiedergegeben wurde, hat der Direktor eine Richtigstellung verlangt, oder kam ihm dieser "Fehler" im Abstimmungskampf gerade recht?</p>
- Gibt es doch Studien über straffällige Eingebürgerte?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Wie bereits anlässlich der Fragestunde vom 9. Juni 2008 auf die Anfrage Wobmann 08.5198 erläutert wurde, hat der Direktor des Bundesamtes für Migration nicht behauptet, es gebe schweizerische Studien zu dieser Frage. Eingebürgerte werden statistisch als Schweizer Staatsangehörige erfasst. Untersuchungen und Erfahrungsberichte aus dem Ausland zeigen hingegen, dass der Umstand der Einbürgerung nicht zu einer erhöhten Kriminalität führt. Dies ergibt sich aus einer Studie aus Deutschland, welche die Kriminalität von türkischen Jugendlichen untersucht und dabei einen Unterschied zwischen eingebürgerten und nichteingebürgerten Personen vorgenommen hat. Sie zeigt, dass eingebürgerte männliche Jugendliche vormals türkischer Nationalität ein tieferes Gewaltverhalten als nichteingebürgerte aufweisen. Die massgebenden Ursachen für eine höhere Delinquenzquote bestimmter Gruppen führen die Autoren sodann nicht auf die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe zurück, sondern erklären diesen Umstand mit der sozialen Benachteiligung und der Marginalisierung dieser Gruppe von Jugendlichen gegenüber der einheimischen Gesellschaft (D. Enzmann, K. Brettfeld, P. Wetzels: Männlichkeitsnormen und die Kultur der Ehre. In: Oberwittler/Karstedt, Hrsg.: Soziologie der Kriminalität. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2003, S. 264ff.).</p><p>Eine weitere in Deutschland durchgeführte empirische Untersuchung durch Thomas Straubhaar, Hamburgisches Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) (vgl. "NZZ am Sonntag" vom 22. Juni 2008, "Basler Zeitung" vom 23. Juni 2008), kommt zum Schluss, dass die Gruppe der Eingebürgerten in der Regel überdurchschnittlich gut integrierte Personen sind. </p><p>Weitere Untersuchungen im Migrationsbereich lassen vermuten, dass der Umstand der Einbürgerung keinen relevanten Einfluss auf das kriminelle Verhalten der betroffenen Personen hat. Diesbezüglich kann auf die interne Studie der britischen "Association of Chief Police Officers" im April 2008 verwiesen werden, welche zum Schluss gelangte, dass Immigranten aus Osteuropa nicht mehr kriminelle Akte als der Durchschnitt der Gesamtbevölkerung begehen. Ähnliche Aussagen finden sich auch im Bericht des EJPD zur Jugendgewalt vom 11. April 2008. Dieser ist anlässlich der Pressekonferenz vom 11. April 2008 einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Wiederum ein ähnliches Bild zeichnet die Strafrechtlerin Daniela Trunk, Halle, in ihrer Abhandlung "Junge Migranten: Eine Gefahr für die innere Sicherheit? Aktuelle Daten zur Jugendkriminalität", abgedruckt in der Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik (ZAR 5/6/2008, S. 181ff.). Allerdings ist in diesen Studien nicht explizit zwischen Eingebürgerten und Nichteingebürgerten unterschieden worden. </p><p>Angesichts der ähnlich lautenden Ergebnisse der Studien aus dem Ausland kann angenommen werden, dass diese Resultate auch für die Schweiz Gültigkeit haben. Da für die Schweiz heute noch keine entsprechende Studie über die Auswirkung der Einbürgerung auf das weitere Verhalten der Betroffenen vorliegt, prüft das Bundesamt für Migration (BFM) zurzeit, ob entsprechende Untersuchungen in Auftrag gegeben werden sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aufgrund unzähliger Meldungen bezüglich Straftaten von Eingebürgerten, die dann in der Statistik als Schweizer erfasst werden, forderte die SVP in der Vergangenheit mehrmals die separate Erfassung von kriminellen Eingebürgerten. Leider wies der Bundesrat diese Forderung immer wieder zurück, zuletzt auch in der Fragestunde vom 9. Juni 2008. Auf meine Anfrage (08.5198) bekräftigte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, es gebe keine schweizerischen Studien zur Kriminalitätsrate von Eingebürgerten und der Bundesrat wolle auch keine machen. Interessanterweise behauptete der Direktor des Bundesamtes für Migration, Eduard Gnesa, in einem Interview mit dem "Blick" vom 29. Mai 2008 (kurz vor der Abstimmung über die Einbürgerungs-Initiative), er "kenne Studien, wonach die Kriminalitätsrate bei Eingebürgerten nicht höher ist". Dennoch beharrt die Bundesrätin auf meine Nachfrage hin darauf, der Direktor des Bundesamtes für Migration habe nicht behauptet, es gebe schweizerische Studien zu dieser Frage. </p><p>1. Warum sagt nun Bundesrätin Widmer-Schlumpf, es gebe keine schweizerischen Studien, während Direktor Gnesa behauptet, er kenne ebensolche? Handelt es sich dabei um kantonale oder um ausländische Studien? </p><p>2. Wenn ja: </p><p>- Warum wurde dies im Interview nicht erwähnt? </p><p>- Widerspricht diese Verheimlichung wichtiger Tatsachen nicht dem Auftrag der Verwaltung, vor Abstimmungen objektiv zu informieren? </p><p>- Wo sind diese Studienergebnisse ersichtlich? </p><p>- Falls es sich um ausländische Studien handelt: Warum beruft sich der Direktor auf ausländische Studien (ohne dies zu erwähnen), die aufgrund der unterschiedlichen Umstände in der Schweiz nicht repräsentativ sein können? Warum weigert sich der Bundesrat, schweizerische Studien zu erstellen, wenn es im Ausland solche separate Erfassungen gibt? </p><p>3. Wenn nein: Wo liegt hier das Missverständnis vor? Ist die Bundesrätin nicht über die bestehenden Unterlagen in diesem Bereich informiert? Oder wollte der Direktor seine Argumente für den Abstimmungskampf mit angeblichen Studien etwas verstärken? </p><p>4. Wenn das Interview im "Blick" falsch wiedergegeben wurde, hat der Direktor eine Richtigstellung verlangt, oder kam ihm dieser "Fehler" im Abstimmungskampf gerade recht?</p>
- Gibt es doch Studien über straffällige Eingebürgerte?
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