Atomaufsicht. Mangelnde Information
- ShortId
-
08.3410
- Id
-
20083410
- Updated
-
28.07.2023 07:39
- Language
-
de
- Title
-
Atomaufsicht. Mangelnde Information
- AdditionalIndexing
-
66;nuklearer Unfall;nukleare Sicherheit;Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen;Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat;Informationsverbreitung;Reaktorkühlung
- 1
-
- L05K0804070101, Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen
- L04K08040707, Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L04K17030106, nukleare Sicherheit
- L05K1703010601, nuklearer Unfall
- L05K1703010305, Reaktorkühlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Pflicht der Behörden und damit auch der HSK zur Information der Öffentlichkeit ist im Kernenergiegesetz sowie in der Kernenergieverordnung geregelt. Gemäss Artikel 74 Absatz 2 KEG informieren die zuständigen Behörden die Öffentlichkeit über besondere Ereignisse. Artikel 76 KEV verlangt, dass bei Ereignissen und Befunden von sicherheitstechnischer Bedeutung oder von öffentlichem Interesse die Öffentlichkeit zu informieren ist. Die HSK hat sich bisher immer an diese Vorschriften gehalten.</p><p>2. Bei der Medienmitteilung vom 6. März 2007 lag der Schwerpunkt auf der schnellen Information der Öffentlichkeit über den Sachverhalt, ohne auf technische Details einzugehen. Bereits im Vorkommnisbericht vom 12. März 2007, welcher auf der Website der HSK (www.hsk.ch) aufgeschaltet wurde, hat die HSK das Ereignis genauer umschrieben, insbesondere auch die Niveauabsenkung und das Starten von Sicherheitssystemen (Hochdruck-Einspeisesysteme). Anlässlich der beiden Jahresmedienkonferenzen vom 24. April 2007 sowie vom 8. Mai 2008 hat die HSK die Öffentlichkeit erneut über das Ereignis informiert. Die Wahl der Informationsmittel war somit korrekt, und es wurde rechtzeitig informiert.</p><p>3. Es gab zu keiner Zeit eine Freilegung von Brennelementen, und die Kernkühlung war jederzeit gewährleistet. Der minimale Füllstand im Reaktordruckbehälter (RDB) erreichte einen Wert von etwa +360 cm über der Oberkante der Brennelemente. Etwa 3 Minuten nach Störungsauslösung wurde der Füllstand wieder angehoben. Während dieser Zeit erfuhren die Brennstabhüllrohre keinen Temperaturanstieg. Dies war gemäss den Analysen im KKL-Sicherheitsbericht zu erwarten und wurde durch ereignisspezifische Nachrechnungen, welche das Paul-Scherrer-Institut (PSI) im Auftrag der HSK durchgeführt hat, bestätigt. Es gab deshalb für die HSK keine Gründe für weiter gehende Informationen.</p><p>4. Auf der HSK-Website sind alle meldepflichtigen Vorkommnisse aufgeführt. Die HSK aktualisiert die Information zu den einzelnen Vorkommnissen laufend, wenn neue Erkenntnisse bekanntwerden resp. wenn vertiefte Analysen vorliegen. Im Falle des Vorkommnisses in Leibstadt hat die HSK den Vorkommnisbericht Anfang 2008 aktualisiert, da ergänzende Detailanalysen Ende 2007 vorlagen. Damit hat die HSK die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über das Ereignis vom 6. März 2007 im AKW Leibstadt informiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 6. März 2007 kam es wegen Bedienungsfehlern zu einer Schnellabschaltung des AKW Leibstadt. Während die Öffentlichkeit rätselte, berichtete die Atomaufsicht HSK lediglich davon, dass es durch eine "falsche Handlung" "zum irrtümlichen Öffnen von Ventilen" gekommen sei, "was zum Abblasen von Dampf aus dem Reaktordruckbehälter in die Druckabbaukammer führte. Folgerichtig wurde die Abschaltung des Reaktors automatisch ausgelöst" (Mitteilung vom 6. März 2007), und nach INES wurde dies als Stufe 0 beurteilt. Über ein Jahr später erfuhr die Öffentlichkeit: "Diese zusätzliche Dampfabfuhr aus dem Reaktor führte zu einem raschen Absinken des Füllstandes im Reaktordruckbehälter ... Die Hochdruck-Noteinspeisesysteme RCIC und HPCS wurden gestartet, ebenso die Notstromdieselgeneratoren. Die Schichtmannschaft fokussierte sich in der Anfangsphase auf die Sicherstellung eines genügenden Füllstands im Reaktordruckbehälter ..." (HSK-Aufsichtsbericht, S. 60) </p><p>Der Füllstand des Reaktors sackte um 1,80 Meter ab, und es kam zu einem Kühlmittelverlust von über 44 Kubikmeter (Auskunft HSK vom 21. Mai 2008). </p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die HSK die Öffentlichkeit unmittelbar und sachgemäss über alle relevanten Ereignisse zu informieren hat? </p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass das "rasche Absinken des Füllstandes des Reaktordruckbehälters" zu den Informationen gehört, die der Öffentlichkeit unmittelbar zu kommunizieren sind, und nicht erst über ein Jahr später versteckt in einem dicken Aufsichtsbericht oder für die Öffentlichkeit unsichtbar auf einer HSK-lnternet-Site? </p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass beim Absinken des Kühlwassers in einem Reaktordruckbehälter um etwa 1,80 Meter auch aktiv und unmittelbar zu kommunizieren ist, ob die Brennstäbe jederzeit gekühlt waren oder nicht? </p><p>4. Wie stellt er sicher, </p><p>- dass die HSK zum Schutz der Bevölkerung rasch und offen über alles informiert, statt dass sie wesentliche Sachverhalte versteckt? </p><p>- dass sie unmittelbar und nicht erst ein Jahr später die sofort ersichtlichen Sachverhalte bekanntmacht?</p>
- Atomaufsicht. Mangelnde Information
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Pflicht der Behörden und damit auch der HSK zur Information der Öffentlichkeit ist im Kernenergiegesetz sowie in der Kernenergieverordnung geregelt. Gemäss Artikel 74 Absatz 2 KEG informieren die zuständigen Behörden die Öffentlichkeit über besondere Ereignisse. Artikel 76 KEV verlangt, dass bei Ereignissen und Befunden von sicherheitstechnischer Bedeutung oder von öffentlichem Interesse die Öffentlichkeit zu informieren ist. Die HSK hat sich bisher immer an diese Vorschriften gehalten.</p><p>2. Bei der Medienmitteilung vom 6. März 2007 lag der Schwerpunkt auf der schnellen Information der Öffentlichkeit über den Sachverhalt, ohne auf technische Details einzugehen. Bereits im Vorkommnisbericht vom 12. März 2007, welcher auf der Website der HSK (www.hsk.ch) aufgeschaltet wurde, hat die HSK das Ereignis genauer umschrieben, insbesondere auch die Niveauabsenkung und das Starten von Sicherheitssystemen (Hochdruck-Einspeisesysteme). Anlässlich der beiden Jahresmedienkonferenzen vom 24. April 2007 sowie vom 8. Mai 2008 hat die HSK die Öffentlichkeit erneut über das Ereignis informiert. Die Wahl der Informationsmittel war somit korrekt, und es wurde rechtzeitig informiert.</p><p>3. Es gab zu keiner Zeit eine Freilegung von Brennelementen, und die Kernkühlung war jederzeit gewährleistet. Der minimale Füllstand im Reaktordruckbehälter (RDB) erreichte einen Wert von etwa +360 cm über der Oberkante der Brennelemente. Etwa 3 Minuten nach Störungsauslösung wurde der Füllstand wieder angehoben. Während dieser Zeit erfuhren die Brennstabhüllrohre keinen Temperaturanstieg. Dies war gemäss den Analysen im KKL-Sicherheitsbericht zu erwarten und wurde durch ereignisspezifische Nachrechnungen, welche das Paul-Scherrer-Institut (PSI) im Auftrag der HSK durchgeführt hat, bestätigt. Es gab deshalb für die HSK keine Gründe für weiter gehende Informationen.</p><p>4. Auf der HSK-Website sind alle meldepflichtigen Vorkommnisse aufgeführt. Die HSK aktualisiert die Information zu den einzelnen Vorkommnissen laufend, wenn neue Erkenntnisse bekanntwerden resp. wenn vertiefte Analysen vorliegen. Im Falle des Vorkommnisses in Leibstadt hat die HSK den Vorkommnisbericht Anfang 2008 aktualisiert, da ergänzende Detailanalysen Ende 2007 vorlagen. Damit hat die HSK die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über das Ereignis vom 6. März 2007 im AKW Leibstadt informiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 6. März 2007 kam es wegen Bedienungsfehlern zu einer Schnellabschaltung des AKW Leibstadt. Während die Öffentlichkeit rätselte, berichtete die Atomaufsicht HSK lediglich davon, dass es durch eine "falsche Handlung" "zum irrtümlichen Öffnen von Ventilen" gekommen sei, "was zum Abblasen von Dampf aus dem Reaktordruckbehälter in die Druckabbaukammer führte. Folgerichtig wurde die Abschaltung des Reaktors automatisch ausgelöst" (Mitteilung vom 6. März 2007), und nach INES wurde dies als Stufe 0 beurteilt. Über ein Jahr später erfuhr die Öffentlichkeit: "Diese zusätzliche Dampfabfuhr aus dem Reaktor führte zu einem raschen Absinken des Füllstandes im Reaktordruckbehälter ... Die Hochdruck-Noteinspeisesysteme RCIC und HPCS wurden gestartet, ebenso die Notstromdieselgeneratoren. Die Schichtmannschaft fokussierte sich in der Anfangsphase auf die Sicherstellung eines genügenden Füllstands im Reaktordruckbehälter ..." (HSK-Aufsichtsbericht, S. 60) </p><p>Der Füllstand des Reaktors sackte um 1,80 Meter ab, und es kam zu einem Kühlmittelverlust von über 44 Kubikmeter (Auskunft HSK vom 21. Mai 2008). </p><p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die HSK die Öffentlichkeit unmittelbar und sachgemäss über alle relevanten Ereignisse zu informieren hat? </p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass das "rasche Absinken des Füllstandes des Reaktordruckbehälters" zu den Informationen gehört, die der Öffentlichkeit unmittelbar zu kommunizieren sind, und nicht erst über ein Jahr später versteckt in einem dicken Aufsichtsbericht oder für die Öffentlichkeit unsichtbar auf einer HSK-lnternet-Site? </p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass beim Absinken des Kühlwassers in einem Reaktordruckbehälter um etwa 1,80 Meter auch aktiv und unmittelbar zu kommunizieren ist, ob die Brennstäbe jederzeit gekühlt waren oder nicht? </p><p>4. Wie stellt er sicher, </p><p>- dass die HSK zum Schutz der Bevölkerung rasch und offen über alles informiert, statt dass sie wesentliche Sachverhalte versteckt? </p><p>- dass sie unmittelbar und nicht erst ein Jahr später die sofort ersichtlichen Sachverhalte bekanntmacht?</p>
- Atomaufsicht. Mangelnde Information
Back to List