Koordinierter Hochwasserschutz

ShortId
08.3412
Id
20083412
Updated
27.07.2023 19:28
Language
de
Title
Koordinierter Hochwasserschutz
AdditionalIndexing
52;Aargau;Wasserlauf;Hochwasserschutz;Luzern (Kanton);Güterabwägung;interkantonale Zusammenarbeit;Denkmalpflege;Überschwemmung
1
  • L06K060103020202, Hochwasserschutz
  • L05K0602020603, Überschwemmung
  • L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
  • L04K06030110, Wasserlauf
  • L06K080203070101, Güterabwägung
  • L05K0301010101, Aargau
  • L05K0301010110, Luzern (Kanton)
  • L04K01060302, Denkmalpflege
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Durch das geplante, rechtskräftig genehmigte Sanierungsprojekt des Reusswehrs in Luzern werden die Regulierbarkeit des Wehres und dessen Abflusskapazität verbessert. Ein vollständiges Zurückhalten des Seeausflusses ist jedoch nicht möglich.</p><p>2. Die Regulierbarkeit des zu sanierenden Wehres wird grundsätzlich verbessert und damit auch der Hochwasserschutz für die Seeanstösser und Unterlieger. Ein Nadelwehr weist jedoch immer eine begrenzte Regulierbarkeit auf. Die kurzfristige Regulierung kann vor allem mit dem neuen Seitenwehr verbessert werden, ein vollständiges Schliessen im Hochwasserfall ist jedoch nicht möglich. Bereits jetzt ist klar, dass es immer Ereignisse geben wird, welche die Grenzen der Regulierbarkeit des Vierwaldstättersees überschreiten. Dass immer ein Restrisiko vorhanden sein wird, zeigen die kürzlich abgeschlossenen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Regulierung der Jurarandseen (JGK). Ein integrales Hochwassermanagement ist deshalb auch für den Vierwaldstättersee erforderlich. Im Rahmen dieses Hochwassermanagements ist aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die Schäden sowohl für die Unterlieger wie für die Seeanstösser minimiert werden können. Diese Abklärungen laufen zurzeit im Projekt "Gesamtkonzept Einzugsgebiet Reuss".</p><p>3. Projekte, welche verschiedene Interessen tangieren, müssen integral geplant und auf ihre Vereinbarkeit mit der ganzen Bundesgesetzgebung geprüft werden. Hochwasserschutzprojekte tangieren häufig verschiedene öffentliche und private Interessen. Im Rahmen einer sorgfältigen Interessenabwägung hat die zuständige Behörde (Kanton) über ein Projekt zu entscheiden. Der Bund hat zum Auflageprojekt eine Stellungnahme abgegeben, aus welcher die Fachbeurteilungen aus sämtlichen betroffenen Bereichen ersichtlich sind. Wie andere Aspekte sind auch die Anliegen des Denkmalschutzes in die Beurteilung eingeflossen. Bereits in ihrem gemeinsamen Gutachten von 2004 erachteten die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) und die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) die Reusswehranlage als technik- und kulturgeschichtliches Denkmal von nationaler Bedeutung und als bedeutendes Element der Stadt Luzern, die gemäss dem Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) ebenfalls national eingestuft ist. Deshalb sei die Reusswehranlage in ihrer historischen Substanz ungeschmälert zu erhalten. Nach dem Hochwasser vom August 2005 haben die beiden eidgenössischen Kommissionen 2006 erneut eine gemeinsame Beurteilung zum überarbeiteten Projekt abgegeben. Die Kommissionen und auch das Bundesamt für Kultur haben dem Auflageprojekt unter Auflagen zugestimmt. Der Kanton hat in Kenntnis der koordinierten Stellungnahme des Bundes, in welcher Auflagen und Bedingungen für eine Subventionierung formuliert wurden, über das Projekt entschieden. Die Entscheide der kantonalen Behörden unterstehen dem Beschwerderecht. Mit den ordentlichen Verfahren wird sichergestellt, dass keine unausgewogenen Entscheide gefällt werden. </p><p>4. Zurzeit wird im Rahmen einer gemeinsamen Projektstudie unter Beteiligung der Kantone Luzern, Aargau, Zürich, Zug und des Bundes (UVEK/Bafu) ein Gesamtkonzept für das Einzugsgebiet der Reuss erarbeitet, bei welchem alle Aspekte und Handlungsoptionen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes analysiert und geprüft werden. Dazu gehören auch Massnahmen zur Verbesserung der Regulierbarkeit des Sees.</p><p>5. Der Bundesrat hat nach den Hochwassern 2005 und 2007 verschiedene Massnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes beschlossen. Er gibt der Prävention einen hohen Stellenwert. Mit dem Massnahmenpaket zur Verbesserung der Warnung und Alarmierung (Owarna) erhält der Aspekt des Hochwassermanagements hohe Priorität. Einerseits sollen die Entscheidungsgrundlagen für die Seeregulierung gezielt verbessert werden, andererseits soll die Fachzusammenarbeit auf nationaler wie auch auf regionaler und lokaler Ebene zusätzlich verbessert werden. Dazu wird eine entsprechende Gemeinsame Informationsplattform Naturgefahren (GIN) eingerichtet. Die entsprechenden Umsetzungsarbeiten laufen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Kanton Aargau ist das Wasserschloss der Schweiz. Verschiedene grosse und kleine Flüsse fliessen im Aargau zusammen. Bei Hochwasser ist deshalb der Kanton Aargau besonders stark betroffen. In den letzten Jahren haben die Überschwemmungen im Aargau massiv zugenommen. Hochwasserschutz ist eine Verbundaufgabe, und jeder Kanton steht in der Verantwortung, Hochwasser im eigenen, aber auch im Nachbarkanton wo immer möglich zu verhindern. Wo dies zu wenig wahrgenommen wird, steht meiner Meinung nach der Bund in der Pflicht, nach geeigneten Lösungen zu suchen. </p><p>1. Kann durch das geplante Reusswehr am Vierwaldstättersee die Reuss bei Hochwassergefahr fast gänzlich zurückgehalten werden, damit die Gefahr eines Hochwassers durch die Reuss reduziert werden kann? </p><p>2. Die neue Reusswehr ist wiederum ein Nadelwehr. Kann dieses Nadelwehr bei Hochwassergefahr so verschlossen werden, dass bei gleichzeitigem Hochwasser der kleinen Emme die Gefahr eines Hochwassers in der Reussebene und damit in den unterliegenden Kantonen erheblich reduziert wird? </p><p>3. Meiner Meinung nach misst der Bundesrat dem Denkmalschutz mehr Gewicht bei als dem Hochwasserschutz, sonst hätte er beim geplanten Reusswehr interveniert. Wie sieht das der Bundesrat? </p><p>4. Sollte mit der neuen Reusswehr die Bewirtschaftung des Vierwaldstättersees bei Hochwasser zu wenig gewährleistet werden können, könnte sich der Bundesrat dann vorstellen, eine zusätzliche, vorgelagerte Wehr (z. B. Schlauchwehr) zu montieren? </p><p>5. Was hat er bezüglich Führungsverantwortung beim wichtigen Wassermanagement der verschiedenen Kantone unternommen?</p>
  • Koordinierter Hochwasserschutz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Durch das geplante, rechtskräftig genehmigte Sanierungsprojekt des Reusswehrs in Luzern werden die Regulierbarkeit des Wehres und dessen Abflusskapazität verbessert. Ein vollständiges Zurückhalten des Seeausflusses ist jedoch nicht möglich.</p><p>2. Die Regulierbarkeit des zu sanierenden Wehres wird grundsätzlich verbessert und damit auch der Hochwasserschutz für die Seeanstösser und Unterlieger. Ein Nadelwehr weist jedoch immer eine begrenzte Regulierbarkeit auf. Die kurzfristige Regulierung kann vor allem mit dem neuen Seitenwehr verbessert werden, ein vollständiges Schliessen im Hochwasserfall ist jedoch nicht möglich. Bereits jetzt ist klar, dass es immer Ereignisse geben wird, welche die Grenzen der Regulierbarkeit des Vierwaldstättersees überschreiten. Dass immer ein Restrisiko vorhanden sein wird, zeigen die kürzlich abgeschlossenen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Regulierung der Jurarandseen (JGK). Ein integrales Hochwassermanagement ist deshalb auch für den Vierwaldstättersee erforderlich. Im Rahmen dieses Hochwassermanagements ist aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die Schäden sowohl für die Unterlieger wie für die Seeanstösser minimiert werden können. Diese Abklärungen laufen zurzeit im Projekt "Gesamtkonzept Einzugsgebiet Reuss".</p><p>3. Projekte, welche verschiedene Interessen tangieren, müssen integral geplant und auf ihre Vereinbarkeit mit der ganzen Bundesgesetzgebung geprüft werden. Hochwasserschutzprojekte tangieren häufig verschiedene öffentliche und private Interessen. Im Rahmen einer sorgfältigen Interessenabwägung hat die zuständige Behörde (Kanton) über ein Projekt zu entscheiden. Der Bund hat zum Auflageprojekt eine Stellungnahme abgegeben, aus welcher die Fachbeurteilungen aus sämtlichen betroffenen Bereichen ersichtlich sind. Wie andere Aspekte sind auch die Anliegen des Denkmalschutzes in die Beurteilung eingeflossen. Bereits in ihrem gemeinsamen Gutachten von 2004 erachteten die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) und die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) die Reusswehranlage als technik- und kulturgeschichtliches Denkmal von nationaler Bedeutung und als bedeutendes Element der Stadt Luzern, die gemäss dem Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) ebenfalls national eingestuft ist. Deshalb sei die Reusswehranlage in ihrer historischen Substanz ungeschmälert zu erhalten. Nach dem Hochwasser vom August 2005 haben die beiden eidgenössischen Kommissionen 2006 erneut eine gemeinsame Beurteilung zum überarbeiteten Projekt abgegeben. Die Kommissionen und auch das Bundesamt für Kultur haben dem Auflageprojekt unter Auflagen zugestimmt. Der Kanton hat in Kenntnis der koordinierten Stellungnahme des Bundes, in welcher Auflagen und Bedingungen für eine Subventionierung formuliert wurden, über das Projekt entschieden. Die Entscheide der kantonalen Behörden unterstehen dem Beschwerderecht. Mit den ordentlichen Verfahren wird sichergestellt, dass keine unausgewogenen Entscheide gefällt werden. </p><p>4. Zurzeit wird im Rahmen einer gemeinsamen Projektstudie unter Beteiligung der Kantone Luzern, Aargau, Zürich, Zug und des Bundes (UVEK/Bafu) ein Gesamtkonzept für das Einzugsgebiet der Reuss erarbeitet, bei welchem alle Aspekte und Handlungsoptionen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes analysiert und geprüft werden. Dazu gehören auch Massnahmen zur Verbesserung der Regulierbarkeit des Sees.</p><p>5. Der Bundesrat hat nach den Hochwassern 2005 und 2007 verschiedene Massnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes beschlossen. Er gibt der Prävention einen hohen Stellenwert. Mit dem Massnahmenpaket zur Verbesserung der Warnung und Alarmierung (Owarna) erhält der Aspekt des Hochwassermanagements hohe Priorität. Einerseits sollen die Entscheidungsgrundlagen für die Seeregulierung gezielt verbessert werden, andererseits soll die Fachzusammenarbeit auf nationaler wie auch auf regionaler und lokaler Ebene zusätzlich verbessert werden. Dazu wird eine entsprechende Gemeinsame Informationsplattform Naturgefahren (GIN) eingerichtet. Die entsprechenden Umsetzungsarbeiten laufen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Kanton Aargau ist das Wasserschloss der Schweiz. Verschiedene grosse und kleine Flüsse fliessen im Aargau zusammen. Bei Hochwasser ist deshalb der Kanton Aargau besonders stark betroffen. In den letzten Jahren haben die Überschwemmungen im Aargau massiv zugenommen. Hochwasserschutz ist eine Verbundaufgabe, und jeder Kanton steht in der Verantwortung, Hochwasser im eigenen, aber auch im Nachbarkanton wo immer möglich zu verhindern. Wo dies zu wenig wahrgenommen wird, steht meiner Meinung nach der Bund in der Pflicht, nach geeigneten Lösungen zu suchen. </p><p>1. Kann durch das geplante Reusswehr am Vierwaldstättersee die Reuss bei Hochwassergefahr fast gänzlich zurückgehalten werden, damit die Gefahr eines Hochwassers durch die Reuss reduziert werden kann? </p><p>2. Die neue Reusswehr ist wiederum ein Nadelwehr. Kann dieses Nadelwehr bei Hochwassergefahr so verschlossen werden, dass bei gleichzeitigem Hochwasser der kleinen Emme die Gefahr eines Hochwassers in der Reussebene und damit in den unterliegenden Kantonen erheblich reduziert wird? </p><p>3. Meiner Meinung nach misst der Bundesrat dem Denkmalschutz mehr Gewicht bei als dem Hochwasserschutz, sonst hätte er beim geplanten Reusswehr interveniert. Wie sieht das der Bundesrat? </p><p>4. Sollte mit der neuen Reusswehr die Bewirtschaftung des Vierwaldstättersees bei Hochwasser zu wenig gewährleistet werden können, könnte sich der Bundesrat dann vorstellen, eine zusätzliche, vorgelagerte Wehr (z. B. Schlauchwehr) zu montieren? </p><p>5. Was hat er bezüglich Führungsverantwortung beim wichtigen Wassermanagement der verschiedenen Kantone unternommen?</p>
    • Koordinierter Hochwasserschutz

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