Respektierung der verfassungsmässigen Glaubensfreiheit. Intervention des Bundesrates bei den algerischen Behörden
- ShortId
-
08.3413
- Id
-
20083413
- Updated
-
28.07.2023 11:48
- Language
-
de
- Title
-
Respektierung der verfassungsmässigen Glaubensfreiheit. Intervention des Bundesrates bei den algerischen Behörden
- AdditionalIndexing
-
08;12;Verfassungsmässigkeit der Gesetze;Christentum;diplomatische Beziehungen;Menschenrechtsrat UNO;religiöse Diskriminierung;Religionsfreiheit;Algerien;Menschenrechte
- 1
-
- L06K030401020101, Algerien
- L04K05020509, Religionsfreiheit
- L04K10020102, diplomatische Beziehungen
- L04K01060201, Christentum
- L04K05020407, religiöse Diskriminierung
- L05K0503020901, Verfassungsmässigkeit der Gesetze
- L03K050202, Menschenrechte
- L04K15040211, Menschenrechtsrat UNO
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat Kenntnis von den Schikanen, welchen gewisse christliche Kreise in Algerien unterworfen sind. Die seit Anfang 2008 bedeutende Zunahme von Gerichtsverfahren, Verurteilungen und Einschränkungen gegenüber Christen im Zuge der Umsetzung des "Antimissionierungsgesetzes" (Loi fixant les règles de l'exercice des cultes autres que musulmans; Ordonnance No. 06/03 vom 26. Februar 2006) ist beunruhigend. Völkerrechtswidrig ist aber nicht unbedingt die algerische Gesetzgebung, doch kann deren Umsetzung zu Diskriminierungen christlicher Minderheiten führen. Der Bundesrat beobachtet seither die Situation der Christen in Algerien mit grosser Aufmerksamkeit, und dieses Thema ist im Austausch mit den algerischen Behörden kürzlich aufgenommen worden.</p><p>Die Religionsfreiheit ist ein integraler Teil der schweizerischen Menschenrechtspolitik. Diskriminierungen von religiösen Minderheiten oder Verletzungen derer Rechte sind nicht tolerierbar. Zum Schutz und zur Förderung der Religionsfreiheit, aber auch zur Vorbeugung gegen jede Form religiöser Intoleranz beteiligt sich die Schweiz aktiv in den zuständigen Gremien internationaler Organisationen wie der Uno und der OSZE. Die Schweiz engagiert sich zudem im Rahmen zahlreicher Initiativen für den respektvollen Dialog zwischen den verschiedenen Kulturen und Religionen mit dem Anliegen, das gegenseitige Verständnis und die Achtung füreinander zu fördern.</p><p>Im Uno-Menschenrechtsrat sowie in der Uno-Generalversammlung unterstützt die Schweiz die Aufforderung zur Gleichbehandlung aller Formen von Diskriminierung und Intoleranz in Religionsfragen und spricht sich für den Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit als individuelles Grundrecht aus. Weiter hat die Schweiz in der 6. Session des Uno-Menschenrechtsrats (Dezember 2007) die Resolution mit dem Titel "Eliminierung aller Formen der Intoleranz und der Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung" mit grossem Engagement unterstützt. Der Sonderberichterstatter für die Religions- und Glaubensfreiheit hat in seinem Bericht das algerische Antimissionierungsgesetz von 2006 kritisiert. Diese Kritik wurde im Rahmen des universellen Überprüfungsmechanismus im April 2008 wiederholt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In Algerien wurde 2006 die "Ordonnance No. 06/03 du 28 février 2006" erlassen, welche der christlichen Bevölkerungsminderheit in Algerien unter Strafandrohung von Busse und Gefängnis bis 5 Jahre verbietet, christlich-religiöse Aktivitäten ausserhalb staatlich anerkannter kirchlicher Organisationen zu praktizieren. Algerien garantiert jedoch seinen Bürgern in seiner Verfassung das Grundrecht der Glaubens- und Religionsfreiheit und ist Unterzeichner der Uno-Menschenrechtskonvention, welche diese Rechte ebenfalls garantiert.</p><p>In den Medien wurde in den letzten Wochen wiederholt über in Algerien durchgeführte Prozesse gegen evangelische Christen berichtet, welche von den algerischen Justizbehörden - wahrscheinlich auf Druck vonseiten der Islamisten - angeklagt wurden, ihren christlichen Glauben ausserhalb der vom algerischen Staat gemäss der erwähnten Ordonnance von 2006 zugelassenen Institutionen praktiziert zu haben. Die durchgeführten Prozesse gegen Mitglieder der christlichen Minderheit in Algerien sind willkürlich und politisch motiviert und verletzen sowohl die von der algerischen Verfassung garantierten Grundrechte der Glaubens- und Religionsfreiheit seiner eigenen Bürger wie auch die Menschenrechtskonventionen von Uno und EMRK.</p><p>1. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass die obenerwähnte Ordonnance von 2006 der algerischen Regierung und das Vorgehen der algerischen Justizbehörden gegen Mitglieder der christlichen Minderheit in krasser Weise gegen die Grundrechte der Religionsfreiheit, wie sie die algerische Verfassung und die Uno-Menschenrechtskonvention garantieren, verstossen?</p><p>2. Ist er bereit, diese Angelegenheit im neugeschaffenen Uno-Menschenrechtsrat in Genf offiziell zur Sprache zu bringen?</p><p>3. Ist er bereit, gemäss den gegebenen Möglichkeiten, sowohl bilateral direkt bei den algerischen Behörden wie auch im Rahmen der Uno nachdrücklich auf eine Korrektur der erwähnten Verletzungen der verfassungsmässigen Grundrechte und der Menschenrechtskonvention und deren Respektierung durch Algerien hinzuwirken?</p>
- Respektierung der verfassungsmässigen Glaubensfreiheit. Intervention des Bundesrates bei den algerischen Behörden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat Kenntnis von den Schikanen, welchen gewisse christliche Kreise in Algerien unterworfen sind. Die seit Anfang 2008 bedeutende Zunahme von Gerichtsverfahren, Verurteilungen und Einschränkungen gegenüber Christen im Zuge der Umsetzung des "Antimissionierungsgesetzes" (Loi fixant les règles de l'exercice des cultes autres que musulmans; Ordonnance No. 06/03 vom 26. Februar 2006) ist beunruhigend. Völkerrechtswidrig ist aber nicht unbedingt die algerische Gesetzgebung, doch kann deren Umsetzung zu Diskriminierungen christlicher Minderheiten führen. Der Bundesrat beobachtet seither die Situation der Christen in Algerien mit grosser Aufmerksamkeit, und dieses Thema ist im Austausch mit den algerischen Behörden kürzlich aufgenommen worden.</p><p>Die Religionsfreiheit ist ein integraler Teil der schweizerischen Menschenrechtspolitik. Diskriminierungen von religiösen Minderheiten oder Verletzungen derer Rechte sind nicht tolerierbar. Zum Schutz und zur Förderung der Religionsfreiheit, aber auch zur Vorbeugung gegen jede Form religiöser Intoleranz beteiligt sich die Schweiz aktiv in den zuständigen Gremien internationaler Organisationen wie der Uno und der OSZE. Die Schweiz engagiert sich zudem im Rahmen zahlreicher Initiativen für den respektvollen Dialog zwischen den verschiedenen Kulturen und Religionen mit dem Anliegen, das gegenseitige Verständnis und die Achtung füreinander zu fördern.</p><p>Im Uno-Menschenrechtsrat sowie in der Uno-Generalversammlung unterstützt die Schweiz die Aufforderung zur Gleichbehandlung aller Formen von Diskriminierung und Intoleranz in Religionsfragen und spricht sich für den Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit als individuelles Grundrecht aus. Weiter hat die Schweiz in der 6. Session des Uno-Menschenrechtsrats (Dezember 2007) die Resolution mit dem Titel "Eliminierung aller Formen der Intoleranz und der Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung" mit grossem Engagement unterstützt. Der Sonderberichterstatter für die Religions- und Glaubensfreiheit hat in seinem Bericht das algerische Antimissionierungsgesetz von 2006 kritisiert. Diese Kritik wurde im Rahmen des universellen Überprüfungsmechanismus im April 2008 wiederholt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In Algerien wurde 2006 die "Ordonnance No. 06/03 du 28 février 2006" erlassen, welche der christlichen Bevölkerungsminderheit in Algerien unter Strafandrohung von Busse und Gefängnis bis 5 Jahre verbietet, christlich-religiöse Aktivitäten ausserhalb staatlich anerkannter kirchlicher Organisationen zu praktizieren. Algerien garantiert jedoch seinen Bürgern in seiner Verfassung das Grundrecht der Glaubens- und Religionsfreiheit und ist Unterzeichner der Uno-Menschenrechtskonvention, welche diese Rechte ebenfalls garantiert.</p><p>In den Medien wurde in den letzten Wochen wiederholt über in Algerien durchgeführte Prozesse gegen evangelische Christen berichtet, welche von den algerischen Justizbehörden - wahrscheinlich auf Druck vonseiten der Islamisten - angeklagt wurden, ihren christlichen Glauben ausserhalb der vom algerischen Staat gemäss der erwähnten Ordonnance von 2006 zugelassenen Institutionen praktiziert zu haben. Die durchgeführten Prozesse gegen Mitglieder der christlichen Minderheit in Algerien sind willkürlich und politisch motiviert und verletzen sowohl die von der algerischen Verfassung garantierten Grundrechte der Glaubens- und Religionsfreiheit seiner eigenen Bürger wie auch die Menschenrechtskonventionen von Uno und EMRK.</p><p>1. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass die obenerwähnte Ordonnance von 2006 der algerischen Regierung und das Vorgehen der algerischen Justizbehörden gegen Mitglieder der christlichen Minderheit in krasser Weise gegen die Grundrechte der Religionsfreiheit, wie sie die algerische Verfassung und die Uno-Menschenrechtskonvention garantieren, verstossen?</p><p>2. Ist er bereit, diese Angelegenheit im neugeschaffenen Uno-Menschenrechtsrat in Genf offiziell zur Sprache zu bringen?</p><p>3. Ist er bereit, gemäss den gegebenen Möglichkeiten, sowohl bilateral direkt bei den algerischen Behörden wie auch im Rahmen der Uno nachdrücklich auf eine Korrektur der erwähnten Verletzungen der verfassungsmässigen Grundrechte und der Menschenrechtskonvention und deren Respektierung durch Algerien hinzuwirken?</p>
- Respektierung der verfassungsmässigen Glaubensfreiheit. Intervention des Bundesrates bei den algerischen Behörden
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