Ersatz für den Bundesratsjet Cessna Citation

ShortId
08.3418
Id
20083418
Updated
27.07.2023 19:37
Language
de
Title
Ersatz für den Bundesratsjet Cessna Citation
AdditionalIndexing
04;48;Regierung;Sparmassnahme;Kauf;Leihe;Luftverkehr;Verkehrsunternehmen;Flugzeug
1
  • L05K1804010301, Flugzeug
  • L04K08060203, Regierung
  • L05K0701010203, Kauf
  • L05K0507020105, Leihe
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L04K18010211, Verkehrsunternehmen
  • L04K18040104, Luftverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die bis heute beschafften Bundesratsflugzeuge stellten bezüglich Kapazität und Reichweite immer einen Kompromiss dar. Dies führte dazu, dass in sehr vielen Fällen die benötigten Transportleistungen trotzdem extern eingekauft werden mussten. </p><p>Heute können bei verschiedensten Lufttransportunternehmungen (Swiss/Lufthansa, Aero Leasing, Netjets usw.) Transportleistungen mit geeigneten Flugzeugen eingekauft werden; dies mit den für die einzelnen Bedürfnisse am besten geeigneten Flugzeugen. Auch in der Schweiz sind derartige Flugzeuge in genügender Zahl jederzeit vorhanden. </p><p>Der ökonomische Betrieb eines eigenen Jets macht nur Sinn, wenn die Zahl der Betriebsstunden entsprechend hoch ist. Es sollte zumindest überprüft werden, ob im "Schweizer Betrieb" die vorgeschlagene Variante anstelle einer eigenen Beschaffung nicht sinnvoll wäre.</p>
  • <p>Der Lufttransportdienst des Bundes (LTDB) hat den Auftrag, zugunsten des Bundesrates mit Flächenflugzeugen und Helikoptern die Flugbereitschaft für Passagier- und kleinere Materialtransporte sicherzustellen. Bereits aus Wirtschaftlichkeitsgründen hat der Bundesrat am 19. Dezember 2003 die zivilen und militärischen Lufttransportdienste des Bundes per 1. Januar 2005 fusioniert. Die Vereinigung der lufttransportrelevanten Organisationen, Mittel und Infrastruktur des Bundes fand in der Luftwaffe statt und hat sich bestens bewährt. Als weitere Optimierungsmassnahme will der Bundesrat nun die Flotte harmonisieren.</p><p>Die im Postulat geforderte Überprüfung der Varianten Leasing, Miete oder Charter wurden bei der Beschaffung der Cessna im Jahr 2002 eingehend geprüft und aus den nach wie vor gültigen Gründen verworfen:</p><p>- Einsätze in und durch Krisengebiete können spezielle Bewilligungen erfordern, welche nur an Staatsluftfahrzeuge abgegeben werden.</p><p>- Alle Piloten des LTDB verfügen über die notwendige Ausbildung, um jederzeit in Krisengebieten eingesetzt werden zu können, und sind auf verschiedene Sicherheitsaspekte speziell geschult. Bei zivilen Anbietern ist dies nicht sichergestellt.</p><p>- Bei der ausserordentlich boomenden Business-Aviation ist es sehr schwierig bis unmöglich, kurzfristig Flugzeuge zu mieten. Die Verfügbarkeit würde darunter leiden.</p><p>- Besitzverhältnisse, die allfällig ausländische Immatrikulation der einzumietenden Flugzeuge sowie die Nationalität der Besatzungen wären ein weiterer stark einschränkender Faktor. Beispielsweise bei der im Postulat erwähnten NetJets ist der überwiegende Teil der Piloten ausländischer Herkunft, und alle Flugzeuge tragen die portugiesische Immatrikulation.</p><p>- Flugeinsätze zu durch den LTDB häufig angeflogenen Destinationen, wie beispielsweise Lugano, sind nur mit Besatzungen erlaubt, welche spezielle Ausbildungen absolviert haben und ein regelmässiges Training ausweisen. Für das Flugzeug bestehen ebenfalls einschneidende Auflagen. Unter anderem kann bei schlechtem Wetter nur mit bestimmten Flugzeugtypen gelandet werden.</p><p>- Die Flugzeuge des LTDB werden nicht nur vorschriftsgemäss gewartet, sondern periodisch auf Abhörsicherheit untersucht.</p><p>- Zusätzlich sind bei einer Mietlösung ökologisch fragwürdige und finanziell ins Gewicht fallende Positionierungsflüge vor und nach einem Einsatz notwendig, da die gemieteten Flugzeuge meist nicht in Bern stationiert sind.</p><p>Durch die vom Bundesrat beabsichtigte Flottenharmonisierung ist ausserdem mittelfristig mit Einsparungen zu rechnen: Die harmonisierte Flugzeugflotte reduziert Ausbildungs- und Trainingskosten bei den Besatzungen. Der wesentliche finanzielle Nutzen ergibt sich aus der erhöhten Flexibilität beim Besatzungseinsatz und damit geringerem Personalbedarf insbesondere auch im Bereich der längeren Einsatzdistanzen (Wegfall von Zwischenlandungen). Mit der angestrebten Flottenharmonisierung wird zusätzlich die bei einer kleinen Flotte (zwei Flugzeuge) unbedingt notwendige Planungsflexibilität erreicht und werden damit allfällige Einmietungskosten reduziert. Ausserdem werden die leicht höheren Wartungskosten durch die zu erwartende Reduktion von Mietungskosten kompensiert. Der durch die geplante Harmonisierung erreichte tiefere Aufwand bei den Personalkrediten und den anfallenden Miet/Leasing-Kosten wird auf rund eine Million pro Jahr geschätzt. Die Budgets und Finanzpläne des Verteidigungsbereichs würden bei einer Ersatzbeschaffung entsprechend reduziert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu überprüfen, ob anstelle einer Ersatzbeschaffung für den Bundesratsjet nicht eine Variante sinnvoll wäre, die benötigten Lufttransportleistungen bei einer kommerziellen Lufttransportunternehmung (Swiss, Aero Leasing, Netjets usw.) einzukaufen.</p>
  • Ersatz für den Bundesratsjet Cessna Citation
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die bis heute beschafften Bundesratsflugzeuge stellten bezüglich Kapazität und Reichweite immer einen Kompromiss dar. Dies führte dazu, dass in sehr vielen Fällen die benötigten Transportleistungen trotzdem extern eingekauft werden mussten. </p><p>Heute können bei verschiedensten Lufttransportunternehmungen (Swiss/Lufthansa, Aero Leasing, Netjets usw.) Transportleistungen mit geeigneten Flugzeugen eingekauft werden; dies mit den für die einzelnen Bedürfnisse am besten geeigneten Flugzeugen. Auch in der Schweiz sind derartige Flugzeuge in genügender Zahl jederzeit vorhanden. </p><p>Der ökonomische Betrieb eines eigenen Jets macht nur Sinn, wenn die Zahl der Betriebsstunden entsprechend hoch ist. Es sollte zumindest überprüft werden, ob im "Schweizer Betrieb" die vorgeschlagene Variante anstelle einer eigenen Beschaffung nicht sinnvoll wäre.</p>
    • <p>Der Lufttransportdienst des Bundes (LTDB) hat den Auftrag, zugunsten des Bundesrates mit Flächenflugzeugen und Helikoptern die Flugbereitschaft für Passagier- und kleinere Materialtransporte sicherzustellen. Bereits aus Wirtschaftlichkeitsgründen hat der Bundesrat am 19. Dezember 2003 die zivilen und militärischen Lufttransportdienste des Bundes per 1. Januar 2005 fusioniert. Die Vereinigung der lufttransportrelevanten Organisationen, Mittel und Infrastruktur des Bundes fand in der Luftwaffe statt und hat sich bestens bewährt. Als weitere Optimierungsmassnahme will der Bundesrat nun die Flotte harmonisieren.</p><p>Die im Postulat geforderte Überprüfung der Varianten Leasing, Miete oder Charter wurden bei der Beschaffung der Cessna im Jahr 2002 eingehend geprüft und aus den nach wie vor gültigen Gründen verworfen:</p><p>- Einsätze in und durch Krisengebiete können spezielle Bewilligungen erfordern, welche nur an Staatsluftfahrzeuge abgegeben werden.</p><p>- Alle Piloten des LTDB verfügen über die notwendige Ausbildung, um jederzeit in Krisengebieten eingesetzt werden zu können, und sind auf verschiedene Sicherheitsaspekte speziell geschult. Bei zivilen Anbietern ist dies nicht sichergestellt.</p><p>- Bei der ausserordentlich boomenden Business-Aviation ist es sehr schwierig bis unmöglich, kurzfristig Flugzeuge zu mieten. Die Verfügbarkeit würde darunter leiden.</p><p>- Besitzverhältnisse, die allfällig ausländische Immatrikulation der einzumietenden Flugzeuge sowie die Nationalität der Besatzungen wären ein weiterer stark einschränkender Faktor. Beispielsweise bei der im Postulat erwähnten NetJets ist der überwiegende Teil der Piloten ausländischer Herkunft, und alle Flugzeuge tragen die portugiesische Immatrikulation.</p><p>- Flugeinsätze zu durch den LTDB häufig angeflogenen Destinationen, wie beispielsweise Lugano, sind nur mit Besatzungen erlaubt, welche spezielle Ausbildungen absolviert haben und ein regelmässiges Training ausweisen. Für das Flugzeug bestehen ebenfalls einschneidende Auflagen. Unter anderem kann bei schlechtem Wetter nur mit bestimmten Flugzeugtypen gelandet werden.</p><p>- Die Flugzeuge des LTDB werden nicht nur vorschriftsgemäss gewartet, sondern periodisch auf Abhörsicherheit untersucht.</p><p>- Zusätzlich sind bei einer Mietlösung ökologisch fragwürdige und finanziell ins Gewicht fallende Positionierungsflüge vor und nach einem Einsatz notwendig, da die gemieteten Flugzeuge meist nicht in Bern stationiert sind.</p><p>Durch die vom Bundesrat beabsichtigte Flottenharmonisierung ist ausserdem mittelfristig mit Einsparungen zu rechnen: Die harmonisierte Flugzeugflotte reduziert Ausbildungs- und Trainingskosten bei den Besatzungen. Der wesentliche finanzielle Nutzen ergibt sich aus der erhöhten Flexibilität beim Besatzungseinsatz und damit geringerem Personalbedarf insbesondere auch im Bereich der längeren Einsatzdistanzen (Wegfall von Zwischenlandungen). Mit der angestrebten Flottenharmonisierung wird zusätzlich die bei einer kleinen Flotte (zwei Flugzeuge) unbedingt notwendige Planungsflexibilität erreicht und werden damit allfällige Einmietungskosten reduziert. Ausserdem werden die leicht höheren Wartungskosten durch die zu erwartende Reduktion von Mietungskosten kompensiert. Der durch die geplante Harmonisierung erreichte tiefere Aufwand bei den Personalkrediten und den anfallenden Miet/Leasing-Kosten wird auf rund eine Million pro Jahr geschätzt. Die Budgets und Finanzpläne des Verteidigungsbereichs würden bei einer Ersatzbeschaffung entsprechend reduziert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu überprüfen, ob anstelle einer Ersatzbeschaffung für den Bundesratsjet nicht eine Variante sinnvoll wäre, die benötigten Lufttransportleistungen bei einer kommerziellen Lufttransportunternehmung (Swiss, Aero Leasing, Netjets usw.) einzukaufen.</p>
    • Ersatz für den Bundesratsjet Cessna Citation

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