Beschäftigungs- und Lohnstatistik in Zusammenarbeit mit der Zentralen Ausgleichsstelle
- ShortId
-
08.3421
- Id
-
20083421
- Updated
-
28.07.2023 07:47
- Language
-
de
- Title
-
Beschäftigungs- und Lohnstatistik in Zusammenarbeit mit der Zentralen Ausgleichsstelle
- AdditionalIndexing
-
15;Arbeitsmarktstatistik;Lohn;Ausgleichskasse;Beschäftigungsstruktur;Statistik
- 1
-
- L04K07020302, Beschäftigungsstruktur
- L05K0702020303, Arbeitsmarktstatistik
- L05K0702010103, Lohn
- L03K020218, Statistik
- L04K01040104, Ausgleichskasse
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Obwohl in den Beschäftigungs- und Lohnstatistiken zahlreiche aufschlussreiche Elemente berücksichtigt werden, braucht es ein leistungsfähigeres Werkzeug. Da die letzte Volkszählung bereits auf das Jahr 2000 zurückgeht, haben wir keine Informationen darüber, welche Auswirkungen die Einführung der bilateralen Verträge auf Lohn und Beschäftigung haben, da diesbezügliche Statistiken für die Zeit seit Einführung der Bilateralen I fehlen. </p><p>Es wäre wichtig, die Hauptziele des BFS festzulegen. Die Zahl der Kühe in der Schweiz kann genauestens bestimmt werden, aber die Angaben über den Schweizer Durchschnittslohn, die werden nicht regelmässig aktualisiert!</p><p>Dabei wäre es interessant, die Beschäftigungs- und Lohnstatistiken unter Verwendung der Statistiken der Zentralen Ausgleichsstelle, die alljährlich auf den neusten Stand gebracht werden, zu erstellen. So hätte man regelmässig aktualisierte Angaben über den Durchschnittslohn in der Schweiz. </p><p>Allerdings gibt die Zentrale Ausgleichsstelle nicht alle verfügbaren Daten wieder. So fehlen zum Beispiel Informationen über die Qualifikation, die genaue Funktion der Angestellten und dergleichen. Deshalb könnte ein Fragebogen eingeführt werden, den die Unternehmen vervollständigen und anschliessend ans BFS weiterleiten würden. Was die Meldung der Löhne bei der Ausgleichskasse betrifft, könnten beispielsweise Qualifikationscodes eingesetzt werden, um das Verfahren zu erleichtern. </p><p>Eine solche Lösung würde die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu bewegen, der Ausgleichskasse bei den Lohnmeldungen mehr Details anzugeben. Gegenwärtig müssen die Unternehmen doppelte Arbeit leisten, da sie die Löhne zuerst der Ausgleichskasse melden und die Meldungen danach noch ans BFS weiterleiten müssen. Diese Verpflichtung beeinträchtigt nicht nur die Effizienz, sondern auch die Präzision. Mit der neuen persönlichen Identifikationsnummer, die ja 2009 eingeführt wird, wird überdies auch der Datenaustausch erleichtert. Selbstverständlich müssten die Daten anonym bleiben, ein Datenaustausch innerhalb der Unternehmen über dieselben Datenschlüssel wäre aber trotzdem möglich. Das Ergebnis wäre ein leistungsfähigeres System für alle Beteiligten.</p>
- <p>Die Beschäftigungs- und Lohnstatistiken zählen zu den Arbeitsmarktstatistiken. Diesen liegen verschiedene Ansätze zugrunde: Der personenbezogene Ansatz basiert auf der schweizerischen Arbeitskräfteerhebung Sake. Diese Erhebung wird jährlich durchgeführt (ab 2010 vierteljährlich) und erfasst spezifische Arbeitsmarktmerkmale sowie eine gewisse Anzahl soziodemografischer Informationen. Die Sake ist eine Datenquelle für weitere Arbeitsmarktstatistiken wie die Erwerbstätigenstatistik und die Arbeitsvolumenstatistik. Der unternehmensbezogene Ansatz basiert auf der Betriebszählung - einer Vollerhebung mit aktueller Periodizität von drei bis vier Jahren -, auf der Beschäftigungsstatistik, die vierteljährliche Ergebnisse liefert, und auf der Lohnstrukturerhebung, die im Zweijahresrhythmus durchgeführt wird. Mit dem schweizerischen Lohnindex kann die jährliche Lohnentwicklung gemessen werden. </p><p>Diese Statistiken geben zusammen ein nahezu vollständiges und aktuelles Bild der Beschäftigungs- und Lohnsituation in der Schweiz wieder. Schliesslich wird jährlich eine Analyse der Auswirkungen des bilateralen Abkommens über den freien Personenverkehr auf die Beschäftigung und die Löhne vorgenommen, und das Observatorium zum Personenfreizügigkeitsabkommen publiziert unter der Leitung des Seco und in Zusammenarbeit mit dem BFM und dem BFS einen Bericht.</p><p>Die schnellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt sowie der Wille, die Belastung der Befragten auf ein Minimum zu reduzieren, haben das BFS veranlasst, Projekte zu lancieren, die registerbasierte Informationen maximal nutzen und gleichzeitig die Datenerhebungsverfahren vereinfachen und effizienter gestalten. Genannt seien folgende Projekte:</p><p>Das Projekt Sesam (Synthese-Erhebung soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt) zielt darauf ab, die Daten der Sake mit den Informationen aus den Registern im Sozialversicherungsbereich, die dem Seco und der Zentralen Ausgleichsstelle unterstehen, zu verknüpfen. Für die Befragten entsteht durch den erzielten Informationsgewinn keine zusätzliche Belastung.</p><p>Mit dem Projekt "Lohnstandard-CH", einem Gemeinschaftsprojekt des BFS, der Suva, der Organisation AHV/IV, des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) und der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK), wurden die Definitionen der Löhne in der ganzen Schweiz harmonisiert sowie die Erhebung und Übermittlung der Lohndaten vereinfacht. Die Buchhaltungen der Unternehmen können die Daten den verschiedenen Benutzern mit einem einzigen Schritt elektronisch übermitteln. Dank diesem Projekt stehen mittelfristig genaue, jährlich aktualisierte Informationen zum Lohnniveau in der Schweiz zur Verfügung.</p><p>Ein weiteres Projekt ist die Betriebszählung, die sich künftig auf Daten bereits existierender Register stützen wird (z. B. Zollregister, MWST-Register, AHV-Register). Die erste Betriebszählung, die hauptsächlich auf Verwaltungsdaten basiert, ist für das Jahr 2011 geplant. Ab diesem Zeitpunkt werden die diesbezüglichen Statistiken im Jahresrhythmus verfügbar sein.</p><p>Die vom Motionär aufgeführten Zielsetzungen werden im Wesentlichen im Rahmen der Modernisierungsprojekte des BFS bereits verfolgt. Die Beschäftigungs- und Lohndaten, die den AHV-Ausgleichskassen zur Verfügung stehen, stellen ein offensichtliches Potenzial dar, das vom BFS bereits evaluiert wird. Eine einfache Umsetzung der vorgeschlagenen Lösung ist nicht möglich, da zahlreiche Variablen im AHV-Verwaltungssystem nicht verfügbar sind und daher vom Arbeitgeber weiterhin auf individueller Basis erhoben werden müssten. Es sind umfassendere Integrations- und Optimierungsmassnahmen, wie sie das BFS vorgesehen hat, nötig, um eine Lösung zu finden, die den vielfältigen Anforderungen der Datenlieferanten und Informationsnutzern gerecht wird. </p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die aktuellen Publikationen des BFS - ergänzt und/oder ersetzt durch die Publikationen zu den genannten Projekten - eine solide Grundlage bilden, die kurz- und mittelfristig den vom Motionär geforderten Kriterien Effizienz, Aktualität und Verminderung der Belastung der Befragten entsprechen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Die Beschäftigungsstatistiken werden auf der Basis der eidgenössischen Volkszählung geführt. Volkszählungen finden jedoch nur alle zehn Jahre statt, weshalb die Beschäftigungslage nicht regelmässig auf dem aktuellen Stand dargestellt werden kann. Auch die Lohnstrukturerhebung wird zwar nur alle zwei Jahre durchgeführt, aber sie liefert Einzelheiten wie Wirtschaftszweige, Qualifikationen usw.</p><p>Angesichts dieses Mangels wird der Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, damit die wesentlichen Ziele in diesem Statistikbereich festgelegt werden. Dabei soll eine enge Zusammenarbeit mit der Zentralen Ausgleichsstelle zur Erhöhung der Wirksamkeit beitragen.</p>
- Beschäftigungs- und Lohnstatistik in Zusammenarbeit mit der Zentralen Ausgleichsstelle
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Obwohl in den Beschäftigungs- und Lohnstatistiken zahlreiche aufschlussreiche Elemente berücksichtigt werden, braucht es ein leistungsfähigeres Werkzeug. Da die letzte Volkszählung bereits auf das Jahr 2000 zurückgeht, haben wir keine Informationen darüber, welche Auswirkungen die Einführung der bilateralen Verträge auf Lohn und Beschäftigung haben, da diesbezügliche Statistiken für die Zeit seit Einführung der Bilateralen I fehlen. </p><p>Es wäre wichtig, die Hauptziele des BFS festzulegen. Die Zahl der Kühe in der Schweiz kann genauestens bestimmt werden, aber die Angaben über den Schweizer Durchschnittslohn, die werden nicht regelmässig aktualisiert!</p><p>Dabei wäre es interessant, die Beschäftigungs- und Lohnstatistiken unter Verwendung der Statistiken der Zentralen Ausgleichsstelle, die alljährlich auf den neusten Stand gebracht werden, zu erstellen. So hätte man regelmässig aktualisierte Angaben über den Durchschnittslohn in der Schweiz. </p><p>Allerdings gibt die Zentrale Ausgleichsstelle nicht alle verfügbaren Daten wieder. So fehlen zum Beispiel Informationen über die Qualifikation, die genaue Funktion der Angestellten und dergleichen. Deshalb könnte ein Fragebogen eingeführt werden, den die Unternehmen vervollständigen und anschliessend ans BFS weiterleiten würden. Was die Meldung der Löhne bei der Ausgleichskasse betrifft, könnten beispielsweise Qualifikationscodes eingesetzt werden, um das Verfahren zu erleichtern. </p><p>Eine solche Lösung würde die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu bewegen, der Ausgleichskasse bei den Lohnmeldungen mehr Details anzugeben. Gegenwärtig müssen die Unternehmen doppelte Arbeit leisten, da sie die Löhne zuerst der Ausgleichskasse melden und die Meldungen danach noch ans BFS weiterleiten müssen. Diese Verpflichtung beeinträchtigt nicht nur die Effizienz, sondern auch die Präzision. Mit der neuen persönlichen Identifikationsnummer, die ja 2009 eingeführt wird, wird überdies auch der Datenaustausch erleichtert. Selbstverständlich müssten die Daten anonym bleiben, ein Datenaustausch innerhalb der Unternehmen über dieselben Datenschlüssel wäre aber trotzdem möglich. Das Ergebnis wäre ein leistungsfähigeres System für alle Beteiligten.</p>
- <p>Die Beschäftigungs- und Lohnstatistiken zählen zu den Arbeitsmarktstatistiken. Diesen liegen verschiedene Ansätze zugrunde: Der personenbezogene Ansatz basiert auf der schweizerischen Arbeitskräfteerhebung Sake. Diese Erhebung wird jährlich durchgeführt (ab 2010 vierteljährlich) und erfasst spezifische Arbeitsmarktmerkmale sowie eine gewisse Anzahl soziodemografischer Informationen. Die Sake ist eine Datenquelle für weitere Arbeitsmarktstatistiken wie die Erwerbstätigenstatistik und die Arbeitsvolumenstatistik. Der unternehmensbezogene Ansatz basiert auf der Betriebszählung - einer Vollerhebung mit aktueller Periodizität von drei bis vier Jahren -, auf der Beschäftigungsstatistik, die vierteljährliche Ergebnisse liefert, und auf der Lohnstrukturerhebung, die im Zweijahresrhythmus durchgeführt wird. Mit dem schweizerischen Lohnindex kann die jährliche Lohnentwicklung gemessen werden. </p><p>Diese Statistiken geben zusammen ein nahezu vollständiges und aktuelles Bild der Beschäftigungs- und Lohnsituation in der Schweiz wieder. Schliesslich wird jährlich eine Analyse der Auswirkungen des bilateralen Abkommens über den freien Personenverkehr auf die Beschäftigung und die Löhne vorgenommen, und das Observatorium zum Personenfreizügigkeitsabkommen publiziert unter der Leitung des Seco und in Zusammenarbeit mit dem BFM und dem BFS einen Bericht.</p><p>Die schnellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt sowie der Wille, die Belastung der Befragten auf ein Minimum zu reduzieren, haben das BFS veranlasst, Projekte zu lancieren, die registerbasierte Informationen maximal nutzen und gleichzeitig die Datenerhebungsverfahren vereinfachen und effizienter gestalten. Genannt seien folgende Projekte:</p><p>Das Projekt Sesam (Synthese-Erhebung soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt) zielt darauf ab, die Daten der Sake mit den Informationen aus den Registern im Sozialversicherungsbereich, die dem Seco und der Zentralen Ausgleichsstelle unterstehen, zu verknüpfen. Für die Befragten entsteht durch den erzielten Informationsgewinn keine zusätzliche Belastung.</p><p>Mit dem Projekt "Lohnstandard-CH", einem Gemeinschaftsprojekt des BFS, der Suva, der Organisation AHV/IV, des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) und der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK), wurden die Definitionen der Löhne in der ganzen Schweiz harmonisiert sowie die Erhebung und Übermittlung der Lohndaten vereinfacht. Die Buchhaltungen der Unternehmen können die Daten den verschiedenen Benutzern mit einem einzigen Schritt elektronisch übermitteln. Dank diesem Projekt stehen mittelfristig genaue, jährlich aktualisierte Informationen zum Lohnniveau in der Schweiz zur Verfügung.</p><p>Ein weiteres Projekt ist die Betriebszählung, die sich künftig auf Daten bereits existierender Register stützen wird (z. B. Zollregister, MWST-Register, AHV-Register). Die erste Betriebszählung, die hauptsächlich auf Verwaltungsdaten basiert, ist für das Jahr 2011 geplant. Ab diesem Zeitpunkt werden die diesbezüglichen Statistiken im Jahresrhythmus verfügbar sein.</p><p>Die vom Motionär aufgeführten Zielsetzungen werden im Wesentlichen im Rahmen der Modernisierungsprojekte des BFS bereits verfolgt. Die Beschäftigungs- und Lohndaten, die den AHV-Ausgleichskassen zur Verfügung stehen, stellen ein offensichtliches Potenzial dar, das vom BFS bereits evaluiert wird. Eine einfache Umsetzung der vorgeschlagenen Lösung ist nicht möglich, da zahlreiche Variablen im AHV-Verwaltungssystem nicht verfügbar sind und daher vom Arbeitgeber weiterhin auf individueller Basis erhoben werden müssten. Es sind umfassendere Integrations- und Optimierungsmassnahmen, wie sie das BFS vorgesehen hat, nötig, um eine Lösung zu finden, die den vielfältigen Anforderungen der Datenlieferanten und Informationsnutzern gerecht wird. </p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die aktuellen Publikationen des BFS - ergänzt und/oder ersetzt durch die Publikationen zu den genannten Projekten - eine solide Grundlage bilden, die kurz- und mittelfristig den vom Motionär geforderten Kriterien Effizienz, Aktualität und Verminderung der Belastung der Befragten entsprechen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Die Beschäftigungsstatistiken werden auf der Basis der eidgenössischen Volkszählung geführt. Volkszählungen finden jedoch nur alle zehn Jahre statt, weshalb die Beschäftigungslage nicht regelmässig auf dem aktuellen Stand dargestellt werden kann. Auch die Lohnstrukturerhebung wird zwar nur alle zwei Jahre durchgeführt, aber sie liefert Einzelheiten wie Wirtschaftszweige, Qualifikationen usw.</p><p>Angesichts dieses Mangels wird der Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, damit die wesentlichen Ziele in diesem Statistikbereich festgelegt werden. Dabei soll eine enge Zusammenarbeit mit der Zentralen Ausgleichsstelle zur Erhöhung der Wirksamkeit beitragen.</p>
- Beschäftigungs- und Lohnstatistik in Zusammenarbeit mit der Zentralen Ausgleichsstelle
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