Phosphor aus Knochen als Dünger nutzen
- ShortId
-
08.3429
- Id
-
20083429
- Updated
-
27.07.2023 19:59
- Language
-
de
- Title
-
Phosphor aus Knochen als Dünger nutzen
- AdditionalIndexing
-
55;Tierernährung;Futtermittel;Schlachtabfall;Phosphor;Düngemittel
- 1
-
- L05K1402050110, Schlachtabfall
- L04K14010104, Tierernährung
- L05K1401010401, Futtermittel
- L05K0705010406, Phosphor
- L05K1401080201, Düngemittel
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Phosphor ist für die Pflanzen ein unverzichtbarer Aufbau- und Düngestoff. Die Schweiz beschafft heute phosphorhaltige Dünger aus aller Welt, was mit einer hohen Umweltbelastung verbunden ist. In der Schweiz wurde Phosphatdünger während Jahrzehnten aus verarbeiteten Knochen aus den Schlachtbetrieben gewonnen. Diese werden heute, unter anderem weil die Auflagen unerfüllbar sind, verbrannt. Diese Vernichtung wertvollen biologischen Düngers macht je länger, desto weniger Sinn. Angesichts immer knapper werdender Rohstoffe sollten die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Knochen aus den Schlachtbetrieben mit vernünftigen Auflagen wieder zu Dünger in der Landwirtschaft verarbeitet werden können. Die steigenden Weltmarktpreise lassen den Schluss zu, dass die Verarbeitung wieder wirtschaftlich sein wird. Das Gleiche gilt für die Verfütterung des Knochenmaterials, wobei Wiederkäuer ausgenommen sein sollen.</p>
- <p>Die Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten wie Knochen aus Schlachtbetrieben ist in der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (EG) gleich geregelt. Der Bereich ist Bestandteil des Agrarabkommens von 1999 mit der EG.</p><p>Tierische Nebenprodukte werden gemäss den Risiken in drei Kategorien eingestuft. Abhängig von der Einstufung müssen die tierischen Nebenprodukte verbrannt oder können wiederverwertet werden. Zurzeit werden die technischen Möglichkeiten und Kosten unterschiedlicher Verfahren zur Rückgewinnung von Phosphor zur Verwendung als Dünger aus der Verbrennung phosphorhaltiger Abfälle abgeklärt. Die Bedingungen für die Wiederverwertung als technische Erzeugnisse wie Dünger oder als Futtermittel sind klar geregelt. Diese Regeln gewährleisten, dass keine Tierseuchen die landwirtschaftliche Produktion beeinträchtigen. Für die Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten zu Dünger oder Futtermitteln für Heimtiere ist eine Bewilligung der zuständigen Behörde notwendig. Bewilligungen wurden schweizerischen Verarbeitern erteilt, und die entsprechenden Produkte werden in der Schweiz vermarktet. Weil die Verwendung als Dünger oder Futtermittel dort möglich ist, wo es die Risikobeurteilung zulässt, ist der Bundesrat gegen eine generelle Zulassung, die nicht im Einklang mit den europäischen Bestimmungen steht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen respektive zu konkretisieren, damit verarbeitetes Knochenmaterial aus Schlachtbetrieben zu günstigem Phosphatdünger oder zur Verfütterung in der Landwirtschaft mit Ausnahme von Wiederkäuern genutzt werden kann.</p>
- Phosphor aus Knochen als Dünger nutzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Phosphor ist für die Pflanzen ein unverzichtbarer Aufbau- und Düngestoff. Die Schweiz beschafft heute phosphorhaltige Dünger aus aller Welt, was mit einer hohen Umweltbelastung verbunden ist. In der Schweiz wurde Phosphatdünger während Jahrzehnten aus verarbeiteten Knochen aus den Schlachtbetrieben gewonnen. Diese werden heute, unter anderem weil die Auflagen unerfüllbar sind, verbrannt. Diese Vernichtung wertvollen biologischen Düngers macht je länger, desto weniger Sinn. Angesichts immer knapper werdender Rohstoffe sollten die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Knochen aus den Schlachtbetrieben mit vernünftigen Auflagen wieder zu Dünger in der Landwirtschaft verarbeitet werden können. Die steigenden Weltmarktpreise lassen den Schluss zu, dass die Verarbeitung wieder wirtschaftlich sein wird. Das Gleiche gilt für die Verfütterung des Knochenmaterials, wobei Wiederkäuer ausgenommen sein sollen.</p>
- <p>Die Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten wie Knochen aus Schlachtbetrieben ist in der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (EG) gleich geregelt. Der Bereich ist Bestandteil des Agrarabkommens von 1999 mit der EG.</p><p>Tierische Nebenprodukte werden gemäss den Risiken in drei Kategorien eingestuft. Abhängig von der Einstufung müssen die tierischen Nebenprodukte verbrannt oder können wiederverwertet werden. Zurzeit werden die technischen Möglichkeiten und Kosten unterschiedlicher Verfahren zur Rückgewinnung von Phosphor zur Verwendung als Dünger aus der Verbrennung phosphorhaltiger Abfälle abgeklärt. Die Bedingungen für die Wiederverwertung als technische Erzeugnisse wie Dünger oder als Futtermittel sind klar geregelt. Diese Regeln gewährleisten, dass keine Tierseuchen die landwirtschaftliche Produktion beeinträchtigen. Für die Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten zu Dünger oder Futtermitteln für Heimtiere ist eine Bewilligung der zuständigen Behörde notwendig. Bewilligungen wurden schweizerischen Verarbeitern erteilt, und die entsprechenden Produkte werden in der Schweiz vermarktet. Weil die Verwendung als Dünger oder Futtermittel dort möglich ist, wo es die Risikobeurteilung zulässt, ist der Bundesrat gegen eine generelle Zulassung, die nicht im Einklang mit den europäischen Bestimmungen steht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen respektive zu konkretisieren, damit verarbeitetes Knochenmaterial aus Schlachtbetrieben zu günstigem Phosphatdünger oder zur Verfütterung in der Landwirtschaft mit Ausnahme von Wiederkäuern genutzt werden kann.</p>
- Phosphor aus Knochen als Dünger nutzen
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