Stellenausschreibungen für Kader im VBS. Rechtliche Korrektheit

ShortId
08.3435
Id
20083435
Updated
28.07.2023 11:07
Language
de
Title
Stellenausschreibungen für Kader im VBS. Rechtliche Korrektheit
AdditionalIndexing
09;04;leitende/r Bundesangestellte/r;Stellenangebot;Personendaten;Datenschutz;Recht des Einzelnen;Arbeitsvermittlungsstelle;VBS;Informationsverbreitung;Auskunftspflicht der Verwaltung;Einstellungsprüfung;Führungskraft
1
  • L03K080403, VBS
  • L05K0702020204, Führungskraft
  • L07K08060103010301, leitende/r Bundesangestellte/r
  • L05K0702020308, Stellenangebot
  • L06K120102010101, Auskunftspflicht der Verwaltung
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L05K0702020304, Arbeitsvermittlungsstelle
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L05K1203040202, Personendaten
  • L05K0702010205, Einstellungsprüfung
  • L03K050205, Recht des Einzelnen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 12. März 2003 wurde die Stelle Chef LBA in "Die Stelle" publiziert. Der CdA ist nach Frage 2, wie oben erwähnt, verfahren.</p><p>Am 27. Oktober 2004 wurde die Stelle Generalsekretär VBS in "Die Stelle" publiziert. Der Chef VBS ist nach Frage 2, wie oben erwähnt, verfahren.</p><p>Am 15. Februar 2008 wurde die Stelle eines Kadermitarbeiters LBA in "Die Stelle" publiziert. Der Chef Personal LBA ist - mit Duldung des Chefs LBA - nach Frage 2, wie oben erwähnt, verfahren.</p>
  • <p>1. Die Besetzung der HSO-Stellen richtet sich nach dem für die Funktion erforderlichen Anforderungsprofil. Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation Baumann 08.3219 dargelegt, ist es dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen, dass weiterhin eine angemessene Anzahl von Milizoffizieren zu HSO ernannt werden kann.</p><p>Die Stellenausschreibungen der HSO basieren auf Artikel 22 der Bundespersonalverordnung. Die Publikation der HSO-Stellen erfolgt nicht nur im Intranet VBS, sondern auch im internen Stellenanzeiger der Bundesverwaltung. Wenn das Anforderungsprofil die Besetzung durch einen Milizoffizier zulässt, werden im Rahmen der Kaderplanung und -entwicklung geeignete Milizoffiziere auf die vakanten HSO-Funktionen aufmerksam gemacht. Zudem erfolgt die Ausschreibung in der Regel zusätzlich im Bund-externen Stellenanzeiger. Damit werden diese Stellenausschreibungen für die Öffentlichkeit zugänglich. Der Bundesrat verweist hierzu auf die Mitte Juli 2008 ausgeschriebenen Stellen der Kommandanten der Infanteriebrigaden 2 und 4 sowie des Kommandanten der Gebirgsinfanteriebrigade 10, welche sich für Milizoffiziere eignen.</p><p>2. Der Chef VBS hat anlässlich der Besetzung der Funktion Generalsekretär VBS keine Bewerbungsdossiers ohne Einverständnis der entsprechenden Kandidaten an externe Dritte weitergegeben. Dasselbe gilt für den ehemaligen Chef der Armee, der bei der Besetzung der Funktion Chef LBA im Jahr 2003 keine Bewerbungsdossiers ohne Einverständnis der Kandidaten an Externe weitergegeben hat. Der ehemalige Chef LBA hat eine externe Firma mit der Rekrutierung des "Chefs Logistikführung" beauftragt. Er liess die Funktion in "Die Stelle" am 15. Februar 2008 ausschreiben und hat der externen Firma, welche die Vorstellungsgespräche durchführte, Bewerbungsdossiers zugestellt.</p><p>3. Aus der Sicht des Bundesrates sind keine rechtlichen Massnahmen einzuleiten. Die Linien- und die Personalchefs kennen die Bundespersonalgesetzgebung sowie die Datenschutzvorschriften. Sie wissen, dass die Weitergabe von Personaldossiers ohne Einwilligung der entsprechenden Personen nicht zulässig ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Warum werden praktisch alle vakanten HSO-Stellen nur noch im Intranet VBS publiziert und sind für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich? Welches ist die Rechtsgrundlage?</p><p>2. Was unternimmt der Vorsteher des VBS, um die nach Datenschutzgesetz rechtswidrige Praxis seines Departementes abzustellen, dass Bewerbungsdossiers an eine Drittfirma (Headhunter) zur Bearbeitung weitergegeben wurden bzw. werden, ohne dass dies im Stelleninserat erwähnt wird und ohne dass die betroffenen Personen vorher informiert worden sind und zur Weitergabe der Dossiers ihre Einwilligung gegeben haben?</p><p>3. Wie wird gegen Personen im VBS rechtlich vorgegangen, die einerseits das Obligationenrecht und andererseits das Datenschutzgesetz verletzt haben?</p>
  • Stellenausschreibungen für Kader im VBS. Rechtliche Korrektheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 12. März 2003 wurde die Stelle Chef LBA in "Die Stelle" publiziert. Der CdA ist nach Frage 2, wie oben erwähnt, verfahren.</p><p>Am 27. Oktober 2004 wurde die Stelle Generalsekretär VBS in "Die Stelle" publiziert. Der Chef VBS ist nach Frage 2, wie oben erwähnt, verfahren.</p><p>Am 15. Februar 2008 wurde die Stelle eines Kadermitarbeiters LBA in "Die Stelle" publiziert. Der Chef Personal LBA ist - mit Duldung des Chefs LBA - nach Frage 2, wie oben erwähnt, verfahren.</p>
    • <p>1. Die Besetzung der HSO-Stellen richtet sich nach dem für die Funktion erforderlichen Anforderungsprofil. Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation Baumann 08.3219 dargelegt, ist es dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen, dass weiterhin eine angemessene Anzahl von Milizoffizieren zu HSO ernannt werden kann.</p><p>Die Stellenausschreibungen der HSO basieren auf Artikel 22 der Bundespersonalverordnung. Die Publikation der HSO-Stellen erfolgt nicht nur im Intranet VBS, sondern auch im internen Stellenanzeiger der Bundesverwaltung. Wenn das Anforderungsprofil die Besetzung durch einen Milizoffizier zulässt, werden im Rahmen der Kaderplanung und -entwicklung geeignete Milizoffiziere auf die vakanten HSO-Funktionen aufmerksam gemacht. Zudem erfolgt die Ausschreibung in der Regel zusätzlich im Bund-externen Stellenanzeiger. Damit werden diese Stellenausschreibungen für die Öffentlichkeit zugänglich. Der Bundesrat verweist hierzu auf die Mitte Juli 2008 ausgeschriebenen Stellen der Kommandanten der Infanteriebrigaden 2 und 4 sowie des Kommandanten der Gebirgsinfanteriebrigade 10, welche sich für Milizoffiziere eignen.</p><p>2. Der Chef VBS hat anlässlich der Besetzung der Funktion Generalsekretär VBS keine Bewerbungsdossiers ohne Einverständnis der entsprechenden Kandidaten an externe Dritte weitergegeben. Dasselbe gilt für den ehemaligen Chef der Armee, der bei der Besetzung der Funktion Chef LBA im Jahr 2003 keine Bewerbungsdossiers ohne Einverständnis der Kandidaten an Externe weitergegeben hat. Der ehemalige Chef LBA hat eine externe Firma mit der Rekrutierung des "Chefs Logistikführung" beauftragt. Er liess die Funktion in "Die Stelle" am 15. Februar 2008 ausschreiben und hat der externen Firma, welche die Vorstellungsgespräche durchführte, Bewerbungsdossiers zugestellt.</p><p>3. Aus der Sicht des Bundesrates sind keine rechtlichen Massnahmen einzuleiten. Die Linien- und die Personalchefs kennen die Bundespersonalgesetzgebung sowie die Datenschutzvorschriften. Sie wissen, dass die Weitergabe von Personaldossiers ohne Einwilligung der entsprechenden Personen nicht zulässig ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Warum werden praktisch alle vakanten HSO-Stellen nur noch im Intranet VBS publiziert und sind für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich? Welches ist die Rechtsgrundlage?</p><p>2. Was unternimmt der Vorsteher des VBS, um die nach Datenschutzgesetz rechtswidrige Praxis seines Departementes abzustellen, dass Bewerbungsdossiers an eine Drittfirma (Headhunter) zur Bearbeitung weitergegeben wurden bzw. werden, ohne dass dies im Stelleninserat erwähnt wird und ohne dass die betroffenen Personen vorher informiert worden sind und zur Weitergabe der Dossiers ihre Einwilligung gegeben haben?</p><p>3. Wie wird gegen Personen im VBS rechtlich vorgegangen, die einerseits das Obligationenrecht und andererseits das Datenschutzgesetz verletzt haben?</p>
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