Verbot von Wegwerf-Plastiksäcken

ShortId
08.3438
Id
20083438
Updated
28.07.2023 09:43
Language
de
Title
Verbot von Wegwerf-Plastiksäcken
AdditionalIndexing
52;nachhaltige Nutzung;nicht verwertbarer Abfall;Produktverpackung;Verkaufsverweigerung;Einwegverpackung;Umweltbelastung;Kunststoff
1
  • L05K0703010109, Verkaufsverweigerung
  • L07K07050103020401, Kunststoff
  • L06K070101010201, Einwegverpackung
  • L04K06010108, nicht verwertbarer Abfall
  • L04K07010101, Produktverpackung
  • L06K060103010101, nachhaltige Nutzung
  • L03K060203, Umweltbelastung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>China hat kürzlich die Verwendung solcher Plastiksäcke verboten. Die Chinesinnen und Chinesen müssen zukünftig Einkaufstaschen aus Stoff verwenden. Auch andere Länder wie Kenia oder Rwanda haben die Verwendung von Plastiksäcken verboten. In Australien wird ein solches Verbot Ende 2008 in Kraft treten. An einer Sitzung zu Umweltfragen anlässlich des G8-Gipfels haben Japan, China und Südkorea die anderen Staaten dazu aufgerufen, prioritär dafür zu sorgen, dass die Abfallmenge verringert wird und weniger Plastiksäcke hergestellt und verwendet werden.</p><p>Die Schweiz sollte bei der Umsetzung der 3R-Politik ("reduce, reuse, recycle", also: vermindern, wiederverwenden, rezyklieren) als Beispiel vorangehen. Bislang war die Schweizer Abfallpolitik vorbildlich. Jetzt ist es aber an der Zeit, dass man bei den Verpackungen und insbesondere bei den Plastiksäcken handelt. Ein Plastiksack wird durchschnittlich nur gerade 25 Minuten benutzt. Seine Herstellung verbraucht Erdöl und benötigt viel Energie, bei seiner Verbrennung wird Dioxin freigesetzt. Die Säcke, die im Grünen oder in einem See landen, zersetzen sich erst nach Jahrhunderten vollständig.</p><p>Frankreich hat den Geschäften schon vor einigen Jahren verboten, an der Kasse Wegwerf-Plastiksäcke abzugeben. Erste Erhebungen zeigen nun, dass wiederverwendbare Säcke von 68 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten systematisch mehrfach verwendet werden, und zwar zwischen 16 und 24 Mal pro Sack. Sie zeigen auch, dass nur 21 Prozent der Säcke nach Gebrauch im Abfall landen. Mehr als 90 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten geben überdies an, sie seien mit dieser Regelung zufrieden.</p><p>Es ist also dringend nötig, dass auch die Schweiz diesen kleinen Schritt zugunsten der Umwelt und für einen nachhaltigeren Umgang mit den Rohstoffen macht.</p>
  • <p>In der Schweiz werden jährlich rund 3000 Tonnen Plastiksäcke als Tragtaschen oder zum Verpacken von Lebensmitteln verwendet. Tragtaschen werden von den Grossverteilern zu einem Preis von etwa 30 Rappen abgegeben. Daneben sind aber auch kleinere und weniger solide Plastiksäcke kostenlos erhältlich. Die Motion fordert ein Verbot von nicht wiederverwendbaren oder nicht verwertbaren (rezyklierbaren) Plastiksäcken. Die in der Schweiz abgegebenen Plastiksäcke bestehen fast ausschliesslich aus Polyethylen (PE), einem aus Erdöl hergestellten Kunststoff, und sind grundsätzlich alle verwertbar. Praktisch alle diese Plastiksäcke sind heute auch mehr als einmal verwendbar. Der Entscheid, ob sie weiter gebraucht oder weggeworfen werden, liegt bei den Konsumentinnen und Konsumenten. Das geforderte Verbot hätte in der vorgeschlagenen Fassung daher kaum eine grosse Wirkung.</p><p>Die Motion begründet die Forderung nach einem Verbot in der Schweiz u. a. mit ausländischen Regelungen. Diese Regelungen wurden primär aus zwei Gründen erlassen: um die Verschmutzung der Landschaft zu reduzieren oder um dem Verlust einer energiereichen Ressource vorzubeugen. In Staaten ohne funktionierende Abfallentsorgung werden die Abfälle häufig wild an Strassenrändern oder Flussläufen entsorgt. Gerade Plastiksäcke verschmutzen ganze Landstriche und gelangen auch in Gewässer. Der Verlust von Ressourcen spielt vor allem dort eine Rolle, wo die Siedlungsabfälle direkt in Deponien abgelagert werden. Mit der Ablagerung von Kunststoffen geht deren beträchtlicher Energiegehalt verloren.</p><p>Beide Argumente sind für den Fall der Schweiz nicht stichhaltig. Die öffentliche Abfallentsorgung erfolgt zuverlässig und auf einem hohen technischen Niveau. Die wilde Entsorgung von Abfällen bildet die Ausnahme. Die bei der Verbrennung von Abfällen freigesetzte Energie wird in allen Kehrichtverbrennungsanlagen zur Produktion von Strom und Wärme genutzt. Gleichzeitig werden die bei der Verbrennung entstehenden Rauchgase wirksam gereinigt, so dass nur noch geringe Emissionen verursacht werden. Damit bestehen in der Schweiz keine ökologischen Gründe, die eine so einschneidende Massnahme wie ein Verbot rechtfertigen würden. Zudem fällt die Ökobilanz der als Alternative infrage kommenden Säcke aus Papier unter schweizerischen Verhältnissen in der Regel schlechter aus.</p><p>Die rund 3000 Tonnen an Plastiksäcken entsprechen knapp einem halben Prozent des jährlichen Verbrauchs von rund 850 000 Tonnen Kunststoffen in der Schweiz. Durch den Einsatz von soliden, langlebigen Tragtaschen und durch die Wiederverwendung von Kunststoffsäcken liessen sich noch einige Hundert Tonnen an Kunststoffen einsparen. Diese Einsparung ist jedoch in Vergleich zu setzen mit den Einsparungen, welche sich bei anderen Erdölprodukten, etwa bei Heizöl, durch eine Effizienzsteigerung erzielen liessen: Von den rund 4 Millionen Tonnen Heizöl, die jährlich zur Raumbeheizung verwendet werden, könnten durch eine bessere Isolation der Gebäude und die Nutzung von erneuerbaren Energien mehrere Hunderttausend Tonnen Heizöl eingespart werden. Auch in dieser Beziehung erscheint ein Verbot von Plastiksäcken als nicht verhältnismässig.</p><p>Optimierungspotenzial beim Einsatz von Plastiksäcken ist dort vorhanden, wo die Säcke kostenlos an der Kasse aufliegen und damit oft etwas gedankenlos konsumiert werden. Hier kann durch das Angebot von stabilen, langlebigen Tragtaschen gegen Entgelt und der zurückhaltenden Gratisabgabe von Plastiksäcken auch immer wieder eine Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten erreicht werden. Das Bundesamt für Umwelt wird im Rahmen seiner regelmässigen Gespräche mit dem Detailhandel auf das Ausschöpfen dieser Möglichkeiten hinwirken und nötigenfalls entsprechende Regelungsvorschläge erarbeiten. Ein Verbot wäre jedoch unverhältnismässig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bundesgesetzgebung dahingehend anzupassen, dass die Verwendung nicht wiederverwendbarer und nicht rezyklierbarer Plastiksäcke im Handel verboten wird. Ein solches Verbot existiert bereits in zahlreichen Ländern, gerade auch in wirtschaftlich aufstrebenden Ländern.</p>
  • Verbot von Wegwerf-Plastiksäcken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>China hat kürzlich die Verwendung solcher Plastiksäcke verboten. Die Chinesinnen und Chinesen müssen zukünftig Einkaufstaschen aus Stoff verwenden. Auch andere Länder wie Kenia oder Rwanda haben die Verwendung von Plastiksäcken verboten. In Australien wird ein solches Verbot Ende 2008 in Kraft treten. An einer Sitzung zu Umweltfragen anlässlich des G8-Gipfels haben Japan, China und Südkorea die anderen Staaten dazu aufgerufen, prioritär dafür zu sorgen, dass die Abfallmenge verringert wird und weniger Plastiksäcke hergestellt und verwendet werden.</p><p>Die Schweiz sollte bei der Umsetzung der 3R-Politik ("reduce, reuse, recycle", also: vermindern, wiederverwenden, rezyklieren) als Beispiel vorangehen. Bislang war die Schweizer Abfallpolitik vorbildlich. Jetzt ist es aber an der Zeit, dass man bei den Verpackungen und insbesondere bei den Plastiksäcken handelt. Ein Plastiksack wird durchschnittlich nur gerade 25 Minuten benutzt. Seine Herstellung verbraucht Erdöl und benötigt viel Energie, bei seiner Verbrennung wird Dioxin freigesetzt. Die Säcke, die im Grünen oder in einem See landen, zersetzen sich erst nach Jahrhunderten vollständig.</p><p>Frankreich hat den Geschäften schon vor einigen Jahren verboten, an der Kasse Wegwerf-Plastiksäcke abzugeben. Erste Erhebungen zeigen nun, dass wiederverwendbare Säcke von 68 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten systematisch mehrfach verwendet werden, und zwar zwischen 16 und 24 Mal pro Sack. Sie zeigen auch, dass nur 21 Prozent der Säcke nach Gebrauch im Abfall landen. Mehr als 90 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten geben überdies an, sie seien mit dieser Regelung zufrieden.</p><p>Es ist also dringend nötig, dass auch die Schweiz diesen kleinen Schritt zugunsten der Umwelt und für einen nachhaltigeren Umgang mit den Rohstoffen macht.</p>
    • <p>In der Schweiz werden jährlich rund 3000 Tonnen Plastiksäcke als Tragtaschen oder zum Verpacken von Lebensmitteln verwendet. Tragtaschen werden von den Grossverteilern zu einem Preis von etwa 30 Rappen abgegeben. Daneben sind aber auch kleinere und weniger solide Plastiksäcke kostenlos erhältlich. Die Motion fordert ein Verbot von nicht wiederverwendbaren oder nicht verwertbaren (rezyklierbaren) Plastiksäcken. Die in der Schweiz abgegebenen Plastiksäcke bestehen fast ausschliesslich aus Polyethylen (PE), einem aus Erdöl hergestellten Kunststoff, und sind grundsätzlich alle verwertbar. Praktisch alle diese Plastiksäcke sind heute auch mehr als einmal verwendbar. Der Entscheid, ob sie weiter gebraucht oder weggeworfen werden, liegt bei den Konsumentinnen und Konsumenten. Das geforderte Verbot hätte in der vorgeschlagenen Fassung daher kaum eine grosse Wirkung.</p><p>Die Motion begründet die Forderung nach einem Verbot in der Schweiz u. a. mit ausländischen Regelungen. Diese Regelungen wurden primär aus zwei Gründen erlassen: um die Verschmutzung der Landschaft zu reduzieren oder um dem Verlust einer energiereichen Ressource vorzubeugen. In Staaten ohne funktionierende Abfallentsorgung werden die Abfälle häufig wild an Strassenrändern oder Flussläufen entsorgt. Gerade Plastiksäcke verschmutzen ganze Landstriche und gelangen auch in Gewässer. Der Verlust von Ressourcen spielt vor allem dort eine Rolle, wo die Siedlungsabfälle direkt in Deponien abgelagert werden. Mit der Ablagerung von Kunststoffen geht deren beträchtlicher Energiegehalt verloren.</p><p>Beide Argumente sind für den Fall der Schweiz nicht stichhaltig. Die öffentliche Abfallentsorgung erfolgt zuverlässig und auf einem hohen technischen Niveau. Die wilde Entsorgung von Abfällen bildet die Ausnahme. Die bei der Verbrennung von Abfällen freigesetzte Energie wird in allen Kehrichtverbrennungsanlagen zur Produktion von Strom und Wärme genutzt. Gleichzeitig werden die bei der Verbrennung entstehenden Rauchgase wirksam gereinigt, so dass nur noch geringe Emissionen verursacht werden. Damit bestehen in der Schweiz keine ökologischen Gründe, die eine so einschneidende Massnahme wie ein Verbot rechtfertigen würden. Zudem fällt die Ökobilanz der als Alternative infrage kommenden Säcke aus Papier unter schweizerischen Verhältnissen in der Regel schlechter aus.</p><p>Die rund 3000 Tonnen an Plastiksäcken entsprechen knapp einem halben Prozent des jährlichen Verbrauchs von rund 850 000 Tonnen Kunststoffen in der Schweiz. Durch den Einsatz von soliden, langlebigen Tragtaschen und durch die Wiederverwendung von Kunststoffsäcken liessen sich noch einige Hundert Tonnen an Kunststoffen einsparen. Diese Einsparung ist jedoch in Vergleich zu setzen mit den Einsparungen, welche sich bei anderen Erdölprodukten, etwa bei Heizöl, durch eine Effizienzsteigerung erzielen liessen: Von den rund 4 Millionen Tonnen Heizöl, die jährlich zur Raumbeheizung verwendet werden, könnten durch eine bessere Isolation der Gebäude und die Nutzung von erneuerbaren Energien mehrere Hunderttausend Tonnen Heizöl eingespart werden. Auch in dieser Beziehung erscheint ein Verbot von Plastiksäcken als nicht verhältnismässig.</p><p>Optimierungspotenzial beim Einsatz von Plastiksäcken ist dort vorhanden, wo die Säcke kostenlos an der Kasse aufliegen und damit oft etwas gedankenlos konsumiert werden. Hier kann durch das Angebot von stabilen, langlebigen Tragtaschen gegen Entgelt und der zurückhaltenden Gratisabgabe von Plastiksäcken auch immer wieder eine Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten erreicht werden. Das Bundesamt für Umwelt wird im Rahmen seiner regelmässigen Gespräche mit dem Detailhandel auf das Ausschöpfen dieser Möglichkeiten hinwirken und nötigenfalls entsprechende Regelungsvorschläge erarbeiten. Ein Verbot wäre jedoch unverhältnismässig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bundesgesetzgebung dahingehend anzupassen, dass die Verwendung nicht wiederverwendbarer und nicht rezyklierbarer Plastiksäcke im Handel verboten wird. Ein solches Verbot existiert bereits in zahlreichen Ländern, gerade auch in wirtschaftlich aufstrebenden Ländern.</p>
    • Verbot von Wegwerf-Plastiksäcken

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