Die Verkehrssicherheit beim Velofahren erhöhen

ShortId
08.3439
Id
20083439
Updated
28.07.2023 07:41
Language
de
Title
Die Verkehrssicherheit beim Velofahren erhöhen
AdditionalIndexing
48;Fahrzeugausrüstung;Sicherheit im Strassenverkehr;Velo;Verkehrsunfall;Beleuchtung
1
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L05K1803010501, Velo
  • L05K0705030202, Beleuchtung
  • L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
  • L05K1802020302, Verkehrsunfall
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Fahrräder, die bei eingeschränkten Sichtverhältnissen nicht beleuchtet sind, gefährden die Verkehrssicherheit. Laut Hochrechnungen werden auf Schweizer Strassen jährlich rund 26 000 Velofahrende verletzt. Der Polizei gemeldet und registriert wird aber nur etwa ein Achtel dieser Fälle. Polizeilich erfasst wurden z. B. in der Zeitspanne zwischen 1999 und 2003 pro Jahr durchschnittlich 3300 unfallbedingte Verletzungen, davon 900 schwere und 40 tödliche. Rund 20 Prozent der Unfälle ereigneten sich bei Dämmerung oder Dunkelheit. Gemäss einer Risikoberechnung der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) betreffend Fahrradfahrerinnen und -fahrer ist das Risiko, bei Nacht und schlechtem Wetter mit dem Velo zu verunfallen, mehr als doppelt (2,3-mal) so hoch wie am Tag und bei Sonnenschein. </p><p>Fahrräder, die bei Dämmerung, im Dunkeln oder bei schlechtem Wetter auf der Strasse verkehren, müssen mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Falls die Beleuchtung beim Kauf eines Velos nicht schon vorhanden ist, muss sie vom Velofahrenden selbst angebracht werden (Art. 216f. VTS). Diese Bestimmungen werden nur ungenügend eingehalten. Oft gelangen die Velos nämlich ohne vormontierte Beleuchtung in den Verkauf. Hier müssen nun die Verkäuferinnen und Verkäufer von Fahrrädern stärker in die Pflicht genommen werden. So könnte z. B. eine kostengünstige Beleuchtungsanlage jeweils im Kaufpreis inbegriffen sein. Es läge dann der Kundschaft frei, eine andere Anlage zu erwerben. Das Verkaufspersonal müsste in der Kaufberatung jeweils besonders auf die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Beleuchtung hinweisen resp. der Beratung besonderes Gewicht beimessen. Insbesondere sollte auf die entsprechende Beratung und Unterstützung bei der Montage einer Lichtanlage dann geachtet werden, wenn die Käuferinnen und Käufer Kinder oder Jugendliche respektive deren Eltern sind. </p><p>Vom Bundesrat werden daher entsprechende Massnahmen und eine Verstärkung der Unfallpräventionskampagnen erwartet.</p>
  • <p>Es liegt in der Natur des menschlichen Auges, dass wir in der Nacht Farben und Details schlechter erkennen. Dieser Umstand wirkt sich negativ auf die Sicherheit im Strassenverkehr aus. Velofahrer haben deshalb nachts ein höheres Unfallrisiko als am Tag. Bei Regen, Schnee und Gegenlicht erhöht sich das Risiko noch zusätzlich.</p><p>Fehlerhaftes oder fehlendes Licht ist gemäss den amtlichen Daten bei rund 3 Prozent der Fahrradunfälle eine mögliche Unfallursache (vgl. Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu/Fonds für Verkehrssicherheit FVS, Fahrradverkehr; Sicherheitsdossier Nr. 02, Bern, 2005). Aus diesem Grund führen die zuständigen Stellen regelmässig Unfallpräventionskampagnen durch (z. B. "Helle Köpfe sieht man auch im Dunkeln", Plakataktionen, Verkehrskundeunterricht an Schulen). Velofahrer werden daran erinnert, wie wichtig eine funktionierende Beleuchtung und Reflektoren für die Sicherheit sind. Die Sichtbarkeit kann mit Speichenstrahlern, reflektierenden Einsätzen an Kleidern und Hosenklammern zusätzlich erhöht werden.</p><p>Wer mit dem Fahrrad auf öffentlichen Strassen fahren will, ist denn auch verpflichtet, dieses korrekt auszurüsten bzw. durch den Fachhandel korrekt ausrüsten zu lassen. Die Beleuchtungspflicht gilt bei Dämmerung, im Dunkeln und bei schlechtem Wetter. Die Verantwortung des Radfahrers ist klar geregelt. Die Erfüllung dieser Pflicht wird durch die Polizei kontrolliert, Widerhandlungen werden sanktioniert.</p><p>Es reicht deshalb aus, wenn die bisherigen Kampagnen und die entsprechenden polizeilichen Kontrollen intensiv weitergeführt werden. Neue (gesetzliche) Massnahmen müssen nicht ergriffen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, um die vorschriftsmässige Beleuchtung von Fahrrädern im Strassenverkehr durchzusetzen.</p>
  • Die Verkehrssicherheit beim Velofahren erhöhen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Fahrräder, die bei eingeschränkten Sichtverhältnissen nicht beleuchtet sind, gefährden die Verkehrssicherheit. Laut Hochrechnungen werden auf Schweizer Strassen jährlich rund 26 000 Velofahrende verletzt. Der Polizei gemeldet und registriert wird aber nur etwa ein Achtel dieser Fälle. Polizeilich erfasst wurden z. B. in der Zeitspanne zwischen 1999 und 2003 pro Jahr durchschnittlich 3300 unfallbedingte Verletzungen, davon 900 schwere und 40 tödliche. Rund 20 Prozent der Unfälle ereigneten sich bei Dämmerung oder Dunkelheit. Gemäss einer Risikoberechnung der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) betreffend Fahrradfahrerinnen und -fahrer ist das Risiko, bei Nacht und schlechtem Wetter mit dem Velo zu verunfallen, mehr als doppelt (2,3-mal) so hoch wie am Tag und bei Sonnenschein. </p><p>Fahrräder, die bei Dämmerung, im Dunkeln oder bei schlechtem Wetter auf der Strasse verkehren, müssen mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Falls die Beleuchtung beim Kauf eines Velos nicht schon vorhanden ist, muss sie vom Velofahrenden selbst angebracht werden (Art. 216f. VTS). Diese Bestimmungen werden nur ungenügend eingehalten. Oft gelangen die Velos nämlich ohne vormontierte Beleuchtung in den Verkauf. Hier müssen nun die Verkäuferinnen und Verkäufer von Fahrrädern stärker in die Pflicht genommen werden. So könnte z. B. eine kostengünstige Beleuchtungsanlage jeweils im Kaufpreis inbegriffen sein. Es läge dann der Kundschaft frei, eine andere Anlage zu erwerben. Das Verkaufspersonal müsste in der Kaufberatung jeweils besonders auf die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Beleuchtung hinweisen resp. der Beratung besonderes Gewicht beimessen. Insbesondere sollte auf die entsprechende Beratung und Unterstützung bei der Montage einer Lichtanlage dann geachtet werden, wenn die Käuferinnen und Käufer Kinder oder Jugendliche respektive deren Eltern sind. </p><p>Vom Bundesrat werden daher entsprechende Massnahmen und eine Verstärkung der Unfallpräventionskampagnen erwartet.</p>
    • <p>Es liegt in der Natur des menschlichen Auges, dass wir in der Nacht Farben und Details schlechter erkennen. Dieser Umstand wirkt sich negativ auf die Sicherheit im Strassenverkehr aus. Velofahrer haben deshalb nachts ein höheres Unfallrisiko als am Tag. Bei Regen, Schnee und Gegenlicht erhöht sich das Risiko noch zusätzlich.</p><p>Fehlerhaftes oder fehlendes Licht ist gemäss den amtlichen Daten bei rund 3 Prozent der Fahrradunfälle eine mögliche Unfallursache (vgl. Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu/Fonds für Verkehrssicherheit FVS, Fahrradverkehr; Sicherheitsdossier Nr. 02, Bern, 2005). Aus diesem Grund führen die zuständigen Stellen regelmässig Unfallpräventionskampagnen durch (z. B. "Helle Köpfe sieht man auch im Dunkeln", Plakataktionen, Verkehrskundeunterricht an Schulen). Velofahrer werden daran erinnert, wie wichtig eine funktionierende Beleuchtung und Reflektoren für die Sicherheit sind. Die Sichtbarkeit kann mit Speichenstrahlern, reflektierenden Einsätzen an Kleidern und Hosenklammern zusätzlich erhöht werden.</p><p>Wer mit dem Fahrrad auf öffentlichen Strassen fahren will, ist denn auch verpflichtet, dieses korrekt auszurüsten bzw. durch den Fachhandel korrekt ausrüsten zu lassen. Die Beleuchtungspflicht gilt bei Dämmerung, im Dunkeln und bei schlechtem Wetter. Die Verantwortung des Radfahrers ist klar geregelt. Die Erfüllung dieser Pflicht wird durch die Polizei kontrolliert, Widerhandlungen werden sanktioniert.</p><p>Es reicht deshalb aus, wenn die bisherigen Kampagnen und die entsprechenden polizeilichen Kontrollen intensiv weitergeführt werden. Neue (gesetzliche) Massnahmen müssen nicht ergriffen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, um die vorschriftsmässige Beleuchtung von Fahrrädern im Strassenverkehr durchzusetzen.</p>
    • Die Verkehrssicherheit beim Velofahren erhöhen

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