Strafvollzug in den Herkunftsländern

ShortId
08.3441
Id
20083441
Updated
25.06.2025 00:30
Language
de
Title
Strafvollzug in den Herkunftsländern
AdditionalIndexing
12;Ausländer/in;Zusammenarbeit der Justizbehörden;Justizvollzugsanstalt;internationales Übereinkommen;Strafvollzugsrecht;Häftlingsverlegung;Ausland;Häftling
1
  • L03K050103, Strafvollzugsrecht
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L04K05010301, Häftling
  • L04K10010204, Zusammenarbeit der Justizbehörden
  • L03K100103, Ausland
  • L04K05010302, Häftlingsverlegung
  • L03K100202, internationales Übereinkommen
  • L04K05010304, Justizvollzugsanstalt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 19. März 2004 habe ich eine Motion mit identischem Antrag eingereicht. Nach zwei Jahren ist diese im Sand verlaufen. Hiermit wird das Anliegen wieder aufgegriffen. Auslöser des Vorstosses von 2004 war ein Staatsvertrag zwischen Österreich und Rumänien, welcher ermöglichte, rumänische Straftäter, die in Österreich eine Freiheitsstrafe verbüssen müssen, in rumänische Strafanstalten zu transferieren (Finanzierung durch Österreich). In den Diskussionen in Österreich wurde damals insbesondere darauf hingewiesen, dass mit dem Strafvollzug in Rumänien massiv Kosten gespart werden könnten. </p><p>Der Strafvollzug ist in der Schweiz bekanntlich sehr teuer. In den Schweizer Gefängnissen sitzen überproportional viele ausländische Straftäter. Es drängt sich auf, den teuren Strafvollzug in der Schweiz durch einen kostengünstigeren Strafvollzug im Ausland zu ersetzen (Finanzierung durch die Schweiz). </p><p>Wird der Strafvollzug ins Ausland verlagert, ist selbstverständlich sicherzustellen, dass die Insassen gemäss den geltenden Standards betreut bleiben und die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention erfüllt werden. Dies kann durch verschiedene Massnahmen sichergestellt werden: Denkbar ist unter anderem, Gremien zu schaffen, in denen Schweizerinnen und Schweizer mithelfen, diesen Strafvollzug im Ausland zu begleiten, zu überwachen oder sogar zu leiten. Wenn solche Projekte geschickt aufgezogen werden, können sie sogar für die "lokalen Häftlinge" einen Beitrag zu einem humaneren Strafvollzug darstellen, indem alte Strafanstalten renoviert werden. </p><p>Naheliegend ist, dass die Schweiz nach Abschluss der entsprechenden Verträge mit dem betreffenden Land bestehende Strafanstalten saniert und instand halten hilft. Infrage kommt sogar der Bau neuer Strafanstalten. Baukosten wie auch Betriebskosten wären so oder so billiger als der Strafvollzug in der Schweiz. </p><p>Der Bundesrat wird ersucht, in erster Linie mit denjenigen Ländern Verhandlungen aufzunehmen, deren Staatangehörige besonders zahlreich in Schweizer Gefängnissen vertreten sind. Sollte nach Auffassung des Bundesrates auf Bundesebene gesetzlicher Handlungsbedarf bestehen, wird er ersucht, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um mit anderen Ländern Staatsverträge auszuhandeln, damit Strafgefangene ihre Freiheitsstrafen in ihren Herkunftsländern statt in der Schweiz verbüssen können. </p><p>Dabei ist der Strafvollzug im Ausland selbstverständlich so sicherzustellen, dass die Regeln eines humanen Strafvollzugs respektiert bleiben.</p>
  • Strafvollzug in den Herkunftsländern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 19. März 2004 habe ich eine Motion mit identischem Antrag eingereicht. Nach zwei Jahren ist diese im Sand verlaufen. Hiermit wird das Anliegen wieder aufgegriffen. Auslöser des Vorstosses von 2004 war ein Staatsvertrag zwischen Österreich und Rumänien, welcher ermöglichte, rumänische Straftäter, die in Österreich eine Freiheitsstrafe verbüssen müssen, in rumänische Strafanstalten zu transferieren (Finanzierung durch Österreich). In den Diskussionen in Österreich wurde damals insbesondere darauf hingewiesen, dass mit dem Strafvollzug in Rumänien massiv Kosten gespart werden könnten. </p><p>Der Strafvollzug ist in der Schweiz bekanntlich sehr teuer. In den Schweizer Gefängnissen sitzen überproportional viele ausländische Straftäter. Es drängt sich auf, den teuren Strafvollzug in der Schweiz durch einen kostengünstigeren Strafvollzug im Ausland zu ersetzen (Finanzierung durch die Schweiz). </p><p>Wird der Strafvollzug ins Ausland verlagert, ist selbstverständlich sicherzustellen, dass die Insassen gemäss den geltenden Standards betreut bleiben und die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention erfüllt werden. Dies kann durch verschiedene Massnahmen sichergestellt werden: Denkbar ist unter anderem, Gremien zu schaffen, in denen Schweizerinnen und Schweizer mithelfen, diesen Strafvollzug im Ausland zu begleiten, zu überwachen oder sogar zu leiten. Wenn solche Projekte geschickt aufgezogen werden, können sie sogar für die "lokalen Häftlinge" einen Beitrag zu einem humaneren Strafvollzug darstellen, indem alte Strafanstalten renoviert werden. </p><p>Naheliegend ist, dass die Schweiz nach Abschluss der entsprechenden Verträge mit dem betreffenden Land bestehende Strafanstalten saniert und instand halten hilft. Infrage kommt sogar der Bau neuer Strafanstalten. Baukosten wie auch Betriebskosten wären so oder so billiger als der Strafvollzug in der Schweiz. </p><p>Der Bundesrat wird ersucht, in erster Linie mit denjenigen Ländern Verhandlungen aufzunehmen, deren Staatangehörige besonders zahlreich in Schweizer Gefängnissen vertreten sind. Sollte nach Auffassung des Bundesrates auf Bundesebene gesetzlicher Handlungsbedarf bestehen, wird er ersucht, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um mit anderen Ländern Staatsverträge auszuhandeln, damit Strafgefangene ihre Freiheitsstrafen in ihren Herkunftsländern statt in der Schweiz verbüssen können. </p><p>Dabei ist der Strafvollzug im Ausland selbstverständlich so sicherzustellen, dass die Regeln eines humanen Strafvollzugs respektiert bleiben.</p>
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