Förderung des Konsums von Landwirtschaftsprodukten aus der Region
- ShortId
-
08.3443
- Id
-
20083443
- Updated
-
24.06.2025 23:50
- Language
-
de
- Title
-
Förderung des Konsums von Landwirtschaftsprodukten aus der Region
- AdditionalIndexing
-
55;Ursprungsbezeichnung;landwirtschaftlicher Betrieb;Wein;Inlandsproduktion;Obst;Binnenhandel;Konsumverhalten;Einzelhandel;Handel mit Agrarerzeugnissen;Informationskampagne;Gemüse;Kaufgewohnheit;Inlandsmarkt
- 1
-
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L05K0701060302, Konsumverhalten
- L04K14010503, landwirtschaftlicher Betrieb
- L05K0701030703, Inlandsmarkt
- L04K07060204, Inlandsproduktion
- L05K0701050101, Einzelhandel
- L06K070106030201, Kaufgewohnheit
- L05K0701030303, Binnenhandel
- L05K1201020301, Informationskampagne
- L04K14020204, Obst
- L04K14020202, Gemüse
- L06K140201010104, Wein
- L05K0701010310, Ursprungsbezeichnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der politische und wirtschaftliche Druck auf die Landwirtschaft, die Märkte zu liberalisieren, wird immer grösser. Die Spezialkulturen Obst- und Gemüsebau sowie Weinbau werden über die Direktzahlungen nur sehr schwach unterstützt. Nur der Grenzschutz trägt zum Erhalt der einheimischen Produktion bei. Damit diese von der Öffnung sehr stark betroffenen Branchen überleben können, müssen sie marktgerecht produzieren, und die Konsumentinnen und Konsumenten müssen wissen, was sie an diesen Produkten haben.</p><p>Der Bundesrat hat im Rahmen der Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen mit der EU im Agrarbereich Begleitmassnahmen angekündigt, mit denen der Übergang zum offenen Markt abgefedert werden soll. Wirklich wichtig wäre es aber, den Konsumentinnen und Konsumenten bewusst zu machen, dass unsinnige Transportwege über den ganzen Kontinent und das Meer verhindert werden müssen und dass stattdessen regionale Produkte gekauft werden sollten. Eine Studie hat kürzlich gezeigt, dass für den Transport einer Flasche Wein oder eines Kilos Früchte aus Übersee über das Meer bis in eine Schweizer Stadt 3 Liter Erdöl notwendig sind. Dies ist sechsmal mehr als für ein Schweizer Produkt.</p><p>In der Diskussion über die Senkung der CO2-Emissionen muss die Umweltbilanz beim Transport von Lebensmitteln in die Schweiz klar hervorgehoben werden. Es entspricht voll und ganz der Politik des Bundes, die Bevölkerung darüber aufzuklären, dass ein bewusster Konsum von Lebensmitteln zu einem geringeren Energieverbrauch beiträgt.</p>
- <p>Am 14. März 2008 sprach sich der Bundesrat für die Annahme eines Verhandlungsmandats mit der Europäischen Union im Hinblick auf ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) aus. Damit die landwirtschaftlichen Betriebe sich auf die neuen Märkte ausrichten und sich restrukturieren können, entschied der Bundesrat zudem, dass nur eine schrittweise Einführung eines FHAL flankiert von Begleitmassnahmen möglich ist.</p><p>Er beauftragte das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mit der Schaffung einer Arbeitsgruppe, die konkrete Massnahmen zur Unterstützung der betroffenen Akteure entwerfen soll. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern von 15 Organisationen der gesamten Agrar- und Lebensmittelbranche sowie von zwei Kantonen zusammen. Sie äussert sich zur Form, zur Dauer, zum Zeitpunkt der Umsetzung sowie zu allfälligen Differenzierungen der Massnahmen nach Akteur.</p><p>Die Arbeitsgruppe kam am 12. Juni 2008 erstmals zusammen; vier weitere Sitzungen sind geplant. Im Mai 2009 wird die Arbeitsgruppe dem EVD einen Bericht vorlegen.</p><p>Gemäss Mandat fallen die Vorschläge und die Auswahl der Begleitmassnahmen in diesem Stadium in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Arbeitsgruppe. Ihre Mitglieder sind ebenfalls damit beauftragt, die Umsetzungsdauer der vorgeschlagenen Massnahmen zu bestimmen und im Falle von Massnahmen für die Absatzförderung festzulegen, ob das Subsidiaritätsprinzip für die öffentliche Finanzierung anzuwenden ist.</p><p>Der Bundesrat hegt nicht die Absicht, sich in die Überlegungen der Arbeitsgruppe Begleitmassnahmen einzumischen oder ihren Vorschlägen vorzugreifen. Es wird ihm jedoch freistehen, über Massnahmen zu befinden, die nach Vorliegen der Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe umgesetzt werden sollen. Die vom Motionär vorgeschlagenen Massnahmen können jedoch direkt an die Mitglieder der Arbeitsgruppe weitergeleitet werden.</p><p>Bezüglich Absatzförderungskampagnen für landwirtschaftliche Produkte und der Botschaft, die den Konsumentinnen und Konsumenten zu vermitteln ist, überlässt die landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung (LAfV, SR 916.010) den Organisationen des betroffenen Produktionssektors die gesamte Verantwortung für die Wahl der Promotionsstrategie und der Kommunikationsinhalte. Bereits heute steht es den repräsentativen Organisationen frei, Kommunikationsinhalte zum regionalen Charakter, zur Identität sowie zu den gesundheitlichen, geschmacklichen oder kulturellen Aspekten eines Schweizer Landwirtschaftsproduktes zu verbreiten. So sind beispielsweise der regionale Charakter und die Gesundheit Botschaften, die in Promotionskampagnen für Schweizer Gemüse und Früchte verbreitet werden.</p><p>Mit der Einführung der obligatorischen Verwendung des Slogans "Schweiz. Natürlich." im Rahmen aller vom Bund unterstützten Promotionskampagnen für Landwirtschaftsprodukte stärkte die letzte Revision der LafV vom 9. Juni 2006 den Verweis auf die Schweizer Herkunft der Produkte. Die Wirkung der verschiedenen und für jeden Produktionssektor spezifischen Kampagnen kann so multipliziert und den Konsumentinnen und Konsumenten die Vorliebe für Schweizer Produkte besser kommuniziert werden. </p><p>Der Förderung von landwirtschaftlichen Produkten aus der Region kommt besondere Aufmerksamkeit zu, da 5 Prozent der verfügbaren Mittel - d. h. rund 2,5 Millionen Franken jährlich - Projekten zur Förderung von regionalen Produkten vorbehalten sind.</p><p>Falls der Erstrat die Motion annimmt, beantragt der Bundesrat im Zweitrat, einen Prüfungsauftrag entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, neue finanzielle Mittel vorzusehen, mit denen die Spezialkulturen Obst und Gemüse sowie Weinbau gefördert werden und so der Konsum von schweizerischen Produkten aus der Region erhöht wird. Die Mittel sollen im Rahmen der Begleitmassnahmen gewährt werden, die für den Fall eines Freihandelsabkommens mit der Europäischen Union im Agrarbereich ergriffen werden. Dabei soll es sich um eine ausserordentliche Massnahme handeln, die sich über ein paar Jahre erstreckt; dem Prinzip, dass der Bund Produktion und Absatz nur subsidiär zur Branche fördert, muss also nicht Rechnung getragen werden. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel müssen genügend hoch sein, damit zusammen mit den Branchenorganisationen und dem Handel landesweite Kampagnen durchgeführt werden können, mit denen die Bevölkerung für die Vorzüge von regionalen Produkten sensibilisiert wird (kurze Transportwege, authentische, gesunde und schmackhafte Produkte, Vermittlung kultureller Werte).</p>
- Förderung des Konsums von Landwirtschaftsprodukten aus der Region
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der politische und wirtschaftliche Druck auf die Landwirtschaft, die Märkte zu liberalisieren, wird immer grösser. Die Spezialkulturen Obst- und Gemüsebau sowie Weinbau werden über die Direktzahlungen nur sehr schwach unterstützt. Nur der Grenzschutz trägt zum Erhalt der einheimischen Produktion bei. Damit diese von der Öffnung sehr stark betroffenen Branchen überleben können, müssen sie marktgerecht produzieren, und die Konsumentinnen und Konsumenten müssen wissen, was sie an diesen Produkten haben.</p><p>Der Bundesrat hat im Rahmen der Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen mit der EU im Agrarbereich Begleitmassnahmen angekündigt, mit denen der Übergang zum offenen Markt abgefedert werden soll. Wirklich wichtig wäre es aber, den Konsumentinnen und Konsumenten bewusst zu machen, dass unsinnige Transportwege über den ganzen Kontinent und das Meer verhindert werden müssen und dass stattdessen regionale Produkte gekauft werden sollten. Eine Studie hat kürzlich gezeigt, dass für den Transport einer Flasche Wein oder eines Kilos Früchte aus Übersee über das Meer bis in eine Schweizer Stadt 3 Liter Erdöl notwendig sind. Dies ist sechsmal mehr als für ein Schweizer Produkt.</p><p>In der Diskussion über die Senkung der CO2-Emissionen muss die Umweltbilanz beim Transport von Lebensmitteln in die Schweiz klar hervorgehoben werden. Es entspricht voll und ganz der Politik des Bundes, die Bevölkerung darüber aufzuklären, dass ein bewusster Konsum von Lebensmitteln zu einem geringeren Energieverbrauch beiträgt.</p>
- <p>Am 14. März 2008 sprach sich der Bundesrat für die Annahme eines Verhandlungsmandats mit der Europäischen Union im Hinblick auf ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) aus. Damit die landwirtschaftlichen Betriebe sich auf die neuen Märkte ausrichten und sich restrukturieren können, entschied der Bundesrat zudem, dass nur eine schrittweise Einführung eines FHAL flankiert von Begleitmassnahmen möglich ist.</p><p>Er beauftragte das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mit der Schaffung einer Arbeitsgruppe, die konkrete Massnahmen zur Unterstützung der betroffenen Akteure entwerfen soll. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern von 15 Organisationen der gesamten Agrar- und Lebensmittelbranche sowie von zwei Kantonen zusammen. Sie äussert sich zur Form, zur Dauer, zum Zeitpunkt der Umsetzung sowie zu allfälligen Differenzierungen der Massnahmen nach Akteur.</p><p>Die Arbeitsgruppe kam am 12. Juni 2008 erstmals zusammen; vier weitere Sitzungen sind geplant. Im Mai 2009 wird die Arbeitsgruppe dem EVD einen Bericht vorlegen.</p><p>Gemäss Mandat fallen die Vorschläge und die Auswahl der Begleitmassnahmen in diesem Stadium in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der Arbeitsgruppe. Ihre Mitglieder sind ebenfalls damit beauftragt, die Umsetzungsdauer der vorgeschlagenen Massnahmen zu bestimmen und im Falle von Massnahmen für die Absatzförderung festzulegen, ob das Subsidiaritätsprinzip für die öffentliche Finanzierung anzuwenden ist.</p><p>Der Bundesrat hegt nicht die Absicht, sich in die Überlegungen der Arbeitsgruppe Begleitmassnahmen einzumischen oder ihren Vorschlägen vorzugreifen. Es wird ihm jedoch freistehen, über Massnahmen zu befinden, die nach Vorliegen der Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe umgesetzt werden sollen. Die vom Motionär vorgeschlagenen Massnahmen können jedoch direkt an die Mitglieder der Arbeitsgruppe weitergeleitet werden.</p><p>Bezüglich Absatzförderungskampagnen für landwirtschaftliche Produkte und der Botschaft, die den Konsumentinnen und Konsumenten zu vermitteln ist, überlässt die landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung (LAfV, SR 916.010) den Organisationen des betroffenen Produktionssektors die gesamte Verantwortung für die Wahl der Promotionsstrategie und der Kommunikationsinhalte. Bereits heute steht es den repräsentativen Organisationen frei, Kommunikationsinhalte zum regionalen Charakter, zur Identität sowie zu den gesundheitlichen, geschmacklichen oder kulturellen Aspekten eines Schweizer Landwirtschaftsproduktes zu verbreiten. So sind beispielsweise der regionale Charakter und die Gesundheit Botschaften, die in Promotionskampagnen für Schweizer Gemüse und Früchte verbreitet werden.</p><p>Mit der Einführung der obligatorischen Verwendung des Slogans "Schweiz. Natürlich." im Rahmen aller vom Bund unterstützten Promotionskampagnen für Landwirtschaftsprodukte stärkte die letzte Revision der LafV vom 9. Juni 2006 den Verweis auf die Schweizer Herkunft der Produkte. Die Wirkung der verschiedenen und für jeden Produktionssektor spezifischen Kampagnen kann so multipliziert und den Konsumentinnen und Konsumenten die Vorliebe für Schweizer Produkte besser kommuniziert werden. </p><p>Der Förderung von landwirtschaftlichen Produkten aus der Region kommt besondere Aufmerksamkeit zu, da 5 Prozent der verfügbaren Mittel - d. h. rund 2,5 Millionen Franken jährlich - Projekten zur Förderung von regionalen Produkten vorbehalten sind.</p><p>Falls der Erstrat die Motion annimmt, beantragt der Bundesrat im Zweitrat, einen Prüfungsauftrag entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, neue finanzielle Mittel vorzusehen, mit denen die Spezialkulturen Obst und Gemüse sowie Weinbau gefördert werden und so der Konsum von schweizerischen Produkten aus der Region erhöht wird. Die Mittel sollen im Rahmen der Begleitmassnahmen gewährt werden, die für den Fall eines Freihandelsabkommens mit der Europäischen Union im Agrarbereich ergriffen werden. Dabei soll es sich um eine ausserordentliche Massnahme handeln, die sich über ein paar Jahre erstreckt; dem Prinzip, dass der Bund Produktion und Absatz nur subsidiär zur Branche fördert, muss also nicht Rechnung getragen werden. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel müssen genügend hoch sein, damit zusammen mit den Branchenorganisationen und dem Handel landesweite Kampagnen durchgeführt werden können, mit denen die Bevölkerung für die Vorzüge von regionalen Produkten sensibilisiert wird (kurze Transportwege, authentische, gesunde und schmackhafte Produkte, Vermittlung kultureller Werte).</p>
- Förderung des Konsums von Landwirtschaftsprodukten aus der Region
Back to List