Konsens von Dublin
- ShortId
-
08.3444
- Id
-
20083444
- Updated
-
24.06.2025 23:50
- Language
-
de
- Title
-
Konsens von Dublin
- AdditionalIndexing
-
09;internationales Abkommen;Munition;Opfer unter der Zivilbevölkerung;Mine;Ratifizierung eines Abkommens;Abrüstung;Waffenausfuhr
- 1
-
- L04K04020407, Munition
- L05K0402040203, Mine
- L04K10020201, internationales Abkommen
- L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
- L05K0402020501, Waffenausfuhr
- L04K04010404, Opfer unter der Zivilbevölkerung
- L04K04010101, Abrüstung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Anlässlich der wiederholten Behandlung der parlamentarischen Initiative Dupraz 05.452, "Revision des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial", hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen des sogenannten Oslo-Prozesses Ende Mai 2008 in Dublin ein Konsens unter 111 Staaten (darunter die Schweiz) zustande gekommen ist, wonach Streumunition unter gewissen Auflagen verboten werden soll. Demnach bleibt Submunition nur noch erlaubt, wenn kumulativ folgende fünf Bedingungen erfüllt sind: Die Munition muss weniger als 10 Submunitionen enthalten, welche je mehr als 4 Kilogramm wiegen und auf ein einziges Ziel gerichtet (sogenannt "sensor-fused") sowie mit einem Selbstzerstörungsmechanismus und einem elektronischen Selbstdeaktivierungsmechanismus ausgerüstet sein müssen. Verbotene Streumunition muss innerhalb von acht Jahren vernichtet werden. Des Weiteren enthält der Vertragsentwurf auch Bestimmungen über die Opferfürsorge.</p><p>Die SiK-S begrüsst den in Dublin erreichten Konsens in seinem vollen Umfang; er trägt ihres Erachtens der humanitären Problematik ebenso Rechnung wie den Bedenken der Armee im Hinblick auf den Erhalt der Verteidigungsfähigkeit unseres Landes. Der aus dem Dubliner Konsens resultierende Vertrag wird ab 3. Dezember 2008 in Oslo zur Unterschrift aufliegen. Er muss von der Schweiz möglichst rasch ratifiziert und auf nationaler Ebene durch eine angepasste Gesetzgebung umgesetzt werden. Deshalb hat die SiK-S die Behandlung der parlamentarischen Initiative Dupraz 05.452 vorläufig ausgesetzt, damit nicht in der gleichen Angelegenheit parallel zwei gesetzgebende Prozesse laufen. Die Kommission ist der Ansicht, dass den Anliegen der parlamentarischen Initiative Dupraz 05.452 durch den in Aussicht stehenden Osloer Vertrag weitgehend Rechnung getragen werden kann.</p>
- <p>Der Bundesrat begrüsst das Übereinkommen über Streumunition, das am 30. Mai 2008 an der diplomatischen Konferenz in Dublin durch Konsens verabschiedet wurde. Mit dieser Konferenz konnte der im Februar 2007 lancierte Oslo-Prozess erfolgreich abgeschlossen werden. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionären, wonach das neue Übereinkommen einen gelungenen und vernünftigen Kompromiss zwischen humanitären Anliegen und den Interessen der nationalen Sicherheitspolitik darstellt.</p><p>Die Schweiz hat seit Beginn der Debatte zur Streumunition immer darauf hingewiesen, dass das humanitäre Völkerrecht in Bezug auf den Schutz der Zivilbevölkerung vor den humanitären Auswirkungen des Einsatzes von Streumunition weiterentwickelt werden muss. Sie hat sich seit der Lancierung des Oslo-Prozesses aktiv für einen Kompromiss zwischen sicherheitspolitischen Interessen und humanitären Anliegen eingesetzt. Der Bundesrat verweist zudem auf die Rolle der Schweiz als Fazilitatorin in Dublin, wo sie die Verhandlungen zu der von zahlreichen Delegationen als heikelstes Problem bezeichneten Interoperabilität mit Erfolg führte und damit einen entscheidenden Beitrag zur Verabschiedung des Übereinkommens durch Konsens leistete.</p><p>Der Bundesrat hat am 10. September 2008 beschlossen, dass die Schweiz am 3. Dezember 2008 in Oslo an der Zeichnungszeremonie teilnehmen und das Übereinkommen unterzeichnen wird. Gleichzeitig wurde das EDA beauftragt, eine Botschaft zur Ratifikation des Übereinkommens zuhanden des Bundesrates vorzubereiten.</p><p>Da gewisse Staaten, die am meisten Streumunition produzieren und verwenden, nicht am Oslo-Prozess teilnahmen, ist der Bundesrat nach wie vor überzeugt, dass die Schweiz sich weiterhin für verbindliche internationale Regeln zur Streumunition im Rahmen des UN-Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen einsetzen muss.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den aus dem Ende Mai 2008 in Dublin von 111 Staaten erreichten Konsens hervorgehenden Vertrag über das Verbot bestimmter Submunition so rasch wie möglich zu unterzeichnen, dem Parlament die Ratifizierung zu beantragen sowie auf nationaler Ebene unverzüglich die entsprechenden gesetzgeberischen Massnahmen einzuleiten.</p>
- Konsens von Dublin
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Anlässlich der wiederholten Behandlung der parlamentarischen Initiative Dupraz 05.452, "Revision des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial", hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen des sogenannten Oslo-Prozesses Ende Mai 2008 in Dublin ein Konsens unter 111 Staaten (darunter die Schweiz) zustande gekommen ist, wonach Streumunition unter gewissen Auflagen verboten werden soll. Demnach bleibt Submunition nur noch erlaubt, wenn kumulativ folgende fünf Bedingungen erfüllt sind: Die Munition muss weniger als 10 Submunitionen enthalten, welche je mehr als 4 Kilogramm wiegen und auf ein einziges Ziel gerichtet (sogenannt "sensor-fused") sowie mit einem Selbstzerstörungsmechanismus und einem elektronischen Selbstdeaktivierungsmechanismus ausgerüstet sein müssen. Verbotene Streumunition muss innerhalb von acht Jahren vernichtet werden. Des Weiteren enthält der Vertragsentwurf auch Bestimmungen über die Opferfürsorge.</p><p>Die SiK-S begrüsst den in Dublin erreichten Konsens in seinem vollen Umfang; er trägt ihres Erachtens der humanitären Problematik ebenso Rechnung wie den Bedenken der Armee im Hinblick auf den Erhalt der Verteidigungsfähigkeit unseres Landes. Der aus dem Dubliner Konsens resultierende Vertrag wird ab 3. Dezember 2008 in Oslo zur Unterschrift aufliegen. Er muss von der Schweiz möglichst rasch ratifiziert und auf nationaler Ebene durch eine angepasste Gesetzgebung umgesetzt werden. Deshalb hat die SiK-S die Behandlung der parlamentarischen Initiative Dupraz 05.452 vorläufig ausgesetzt, damit nicht in der gleichen Angelegenheit parallel zwei gesetzgebende Prozesse laufen. Die Kommission ist der Ansicht, dass den Anliegen der parlamentarischen Initiative Dupraz 05.452 durch den in Aussicht stehenden Osloer Vertrag weitgehend Rechnung getragen werden kann.</p>
- <p>Der Bundesrat begrüsst das Übereinkommen über Streumunition, das am 30. Mai 2008 an der diplomatischen Konferenz in Dublin durch Konsens verabschiedet wurde. Mit dieser Konferenz konnte der im Februar 2007 lancierte Oslo-Prozess erfolgreich abgeschlossen werden. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionären, wonach das neue Übereinkommen einen gelungenen und vernünftigen Kompromiss zwischen humanitären Anliegen und den Interessen der nationalen Sicherheitspolitik darstellt.</p><p>Die Schweiz hat seit Beginn der Debatte zur Streumunition immer darauf hingewiesen, dass das humanitäre Völkerrecht in Bezug auf den Schutz der Zivilbevölkerung vor den humanitären Auswirkungen des Einsatzes von Streumunition weiterentwickelt werden muss. Sie hat sich seit der Lancierung des Oslo-Prozesses aktiv für einen Kompromiss zwischen sicherheitspolitischen Interessen und humanitären Anliegen eingesetzt. Der Bundesrat verweist zudem auf die Rolle der Schweiz als Fazilitatorin in Dublin, wo sie die Verhandlungen zu der von zahlreichen Delegationen als heikelstes Problem bezeichneten Interoperabilität mit Erfolg führte und damit einen entscheidenden Beitrag zur Verabschiedung des Übereinkommens durch Konsens leistete.</p><p>Der Bundesrat hat am 10. September 2008 beschlossen, dass die Schweiz am 3. Dezember 2008 in Oslo an der Zeichnungszeremonie teilnehmen und das Übereinkommen unterzeichnen wird. Gleichzeitig wurde das EDA beauftragt, eine Botschaft zur Ratifikation des Übereinkommens zuhanden des Bundesrates vorzubereiten.</p><p>Da gewisse Staaten, die am meisten Streumunition produzieren und verwenden, nicht am Oslo-Prozess teilnahmen, ist der Bundesrat nach wie vor überzeugt, dass die Schweiz sich weiterhin für verbindliche internationale Regeln zur Streumunition im Rahmen des UN-Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen einsetzen muss.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den aus dem Ende Mai 2008 in Dublin von 111 Staaten erreichten Konsens hervorgehenden Vertrag über das Verbot bestimmter Submunition so rasch wie möglich zu unterzeichnen, dem Parlament die Ratifizierung zu beantragen sowie auf nationaler Ebene unverzüglich die entsprechenden gesetzgeberischen Massnahmen einzuleiten.</p>
- Konsens von Dublin
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