Drohende Strompreiserhöhungen. Belastung für Haushalte und Gefährdung von Arbeitsplätzen

ShortId
08.3469
Id
20083469
Updated
28.07.2023 10:10
Language
de
Title
Drohende Strompreiserhöhungen. Belastung für Haushalte und Gefährdung von Arbeitsplätzen
AdditionalIndexing
66;Elektrizitätsmarkt;Energiepreis;Preissteigerung;elektrische Energie;Liberalisierung des Handels;Elektrizitätsindustrie;Netzgesellschaft;wirtschaftliche Auswirkung;Hochspannungsleitung
1
  • L04K17030301, elektrische Energie
  • L05K1701010605, Energiepreis
  • L04K11050502, Preissteigerung
  • L03K170303, Elektrizitätsindustrie
  • L04K17030302, Elektrizitätsmarkt
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
  • L05K0701020404, Liberalisierung des Handels
  • L06K170303010101, Hochspannungsleitung
  • L06K170303010102, Netzgesellschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Strompreiserhöhungen können durch folgende Elemente verursacht werden:</p><p>a. Netzkosten: In der Vergangenheit haben viele Netzbetreiber die Anlagen schnell abgeschrieben. Diverse Netzbetreiber haben in der letzten Zeit diese Anlagen auf den gesetzlichen Höchstwert aufgewertet. Damit werden bereits abgeschriebene Anlagen ein zweites Mal abgeschrieben, und die Basis für die Verzinsung steigt.</p><p>b. Gestiegene Kosten für Systemdienstleistungen (SDL): Die SDL sind für den stabilen Betrieb des Netzes nötig und dienen damit der Versorgungssicherheit. Zu den SDL gehören namentlich Energiereserven, um Konsumschwankungen oder Kraftwerksausfälle auszugleichen. Wegen den verschiedenen Blackouts in der Vergangenheit wird die Bereithaltung solcher Energiereserven international stärker gefordert und überwacht.</p><p>c. Gestiegene Energiepreise: Mit der Marktöffnung gleichen sich die Marktpreise in der Schweiz den internationalen Strompreisen an, die von den erheblich gestiegenen Gaspreisen abhängen.</p><p>d. Umstrukturierungskosten: Im Weiteren verursacht die Marktöffnung Anpassungen der Firmenstrukturen und -abläufe, die kurzfristig zu höheren Kosten führen.</p><p>e. Förderung der erneuerbaren Energien: Ab 2009 betragen die Kosten für die Förderung der erneuerbaren Energien 0,45 Rappen pro Kilowattstunde, 2008 liegt der Wert noch bei 0,081 Rappen pro Kilowattstunde.</p><p>f. Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen: Einige Gemeinden haben Abgaben und Leistungen wie z. B. die Konzessionsabgaben erhöht.</p><p>Für die Überprüfung der Strompreiserhöhungen ist die Elcom zuständig. Nicht überprüfen kann sie die Marktpreise (c.), den Zuschlag zur Förderung der erneuerbaren Energien (e.) sowie die Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen (f.). Die Elcom wird entscheiden, welche Erhöhungen gerechtfertigt sind. Sie untersucht gegenwärtig die Tarife diverser Netzbetreiber, namentlich der Swissgrid. Im Zentrum stehen die Netzbewertungen sowie die Kosten für Systemdienstleistungen. Mit ersten Ergebnissen ist gegen Ende Jahr zu rechnen. Vor ihrem Entscheid hört die Elcom auch den Preisüberwacher an.</p><p>2. Der Bundesrat ist besorgt über das Ausmass der geplanten Strompreiserhöhungen, die in einigen Fällen um die 20 Prozent oder sogar mehr betragen. Für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen können diese Erhöhungen durchaus spürbar sein. Ebenso muss mit negativen Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz gerechnet werden. Die Mehrkosten beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen und bringen diese teilweise in Bedrängnis. Insgesamt könnte sich wegen den steigenden Strompreisen die konjunkturelle Lage verschlechtern.</p><p>3. Die Voraussetzungen für den Wettbewerb sind vorhanden. Es gibt mehrere Anbieter und ein Recht, die Infrastruktur zu nutzen. Die Möglichkeit, den Lieferanten zu wechseln, wird im nächsten Jahr vermutlich noch wenig genutzt, weil in der Regel die Versorgung durch den bisherigen Lieferanten günstiger ist als der Bezug von einem neuen Lieferanten zu Marktpreisen. Die Preise sind aber nicht deswegen gestiegen.</p><p>Zum Schutz der im Monopol verbleibenden Kunden hat der Bundesrat in der Stromversorgungsverordnung vorgesehen, dass sich für Endverbraucher mit Grundversorgung der Tarifanteil für die Energielieferung an den tieferen Gestehungs- statt an den höheren Marktkosten orientiert. Damit dürfte für die Mehrheit der Endverbraucher die Energielieferung günstiger sein als mit einer vollständigen Liberalisierung. Zudem fallen für die Haushalte und Gewerbekunden die Netzkosten mehr ins Gewicht als die Energiekosten. Das Netz wäre auch bei einer völligen Liberalisierung ein Monopol geblieben, dessen Tarife durch die Elcom reguliert werden. Die Strompreiserhöhungen wären also nicht geringer ausgefallen, wenn sofort vollständig liberalisiert worden wäre.</p><p>Aufgrund der langen Investitionszyklen passt sich das Stromangebot bei Preisänderungen nur geringfügig an. Da auch die Nachfrage unelastisch reagiert, kann dies beim Strom kurzfristig zu grösseren Preissprüngen führen. Um der längerfristig drohenden Stromknappheit und damit noch grösseren Preissteigerungen zu begegnen, hat der Bundesrat Anfang des letzten Jahres eine Neuausrichtung der Energiepolitik mit den Eckpfeilern Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Grosskraftwerke und Energieaussenpolitik beschlossen. Im Februar 2008 hat er die für die Umsetzung dieser Strategie notwendigen Aktionspläne verabschiedet.</p><p>4. Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) sieht für das Übertragungsnetz eine Entflechtung von Eigentum und Betrieb vor. Das bedeutet, dass die bisherigen Eigentümer des Übertragungsnetzes dieses bis Ende 2012 an die Swissgrid überführen müssen (Art. 33 Abs. 4 StromVG). In der Übergangsphase müssen sie bis Ende 2008 die Übertragungsnetzbereiche mindestens rechtlich von den übrigen Tätigkeitsbereichen entflechten, d. h. in eine eigene Gesellschaft einbringen (Art. 33 Abs. 1 StromVG). Zudem müssen die Mehrheit der Mitglieder und der Präsident des Verwaltungsrates sowie die Mitglieder der Geschäftsleitung von der Elektrizitätsbranche unabhängig sein (Art. 18 Abs. 7 StromVG). Damit wird der Einfluss der jetzigen Übertragungsnetzeigentümer auf die Swissgrid eingeschränkt.</p><p>Das Kapital der Swissgrid und die damit verbundenen Stimmrechte müssen direkt oder indirekt mehrheitlich Kantonen und Gemeinden gehören (Art. 18 Abs. 3 StromVG). Damit hat die Politik von Gesetzes wegen einen gewissen Einfluss auf die Swissgrid. Dieser könnte nur mit einer Gesetzesänderung beseitigt werden.</p><p>Der Bundesrat wird bei der Genehmigung der Statuten, welche noch für dieses Jahr vorgesehen ist, darauf achten, dass diese Punkte auch umgesetzt werden. Im Übrigen wird der Bundesrat die Entwicklungen innerhalb und ausserhalb (drittes Regulierungspaket der EU) der Schweiz beobachten und dem Parlament allenfalls Vorschläge für eine Änderung des StromVG unterbreiten.</p><p>5. Bezüglich der Frage des Ausbaus der Netzkapazitäten und der Genehmigung neuer Kraftwerke hat der Bundesrat das weitere Vorgehen bereits mit Entscheid vom 21. Februar 2007 aufgezeigt. Die nötigen Umsetzungsmassnahmen sind in die Wege geleitet. Ein runder Tisch in diesen Bereichen würde keine neuen Erkenntnisse bringen.</p><p>Bezüglich der Problematik der steigenden Strompreise will das UVEK in Kürze eine Aussprache mit den Verantwortlichen führen. Ziel dieser Gespräche mit den Stromproduzenten, Netzbetreibern sowie den Kantonen und Gemeinden ist, deren Handlungsspielraum bei den Kosten zu erörtern und möglichst auszunutzen, um übermässige Strompreiserhöhungen mit negativen Auswirkungen auf Haushalte und Wirtschaft zu verhindern. Die Kompetenzen der Elcom bleiben dabei gewahrt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Elektrizitätsunternehmen haben massive Preissteigerungen von bis zu 20 Prozent angekündigt. Solche Preiserhöhungen entziehen den Haushalten Kaufkraft und wirken sich negativ auf die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz aus. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Kann er nachvollziehbar aufzeigen, wie die angekündigten Strompreiserhöhungen trotz steigenden Erträgen der Strombranche (Produktion und Vertrieb) zu rechtfertigen sind?</p><p>2. Welche Auswirkungen haben die Strompreiserhöhungen auf die Haushalte, die Unternehmen und auf die Volkswirtschaft insgesamt?</p><p>3. Ist die Ursache der Strompreiserhöhungen die Tatsache, dass aufgrund der Teilliberalisierung im Strommarkt zu wenig Wettbewerb herrscht und auf diese Weise die marktbeherrschende Stellung einzelner Unternehmensgruppen dazu führt, dass sich die Preise erhöhen und der Zugang zum Schweizer Strommarkt für die Konkurrenz erschwert wird? Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang das knappe Angebot und die steigende Nachfrage nach Strom?</p><p>4. Was unternimmt er, um eine möglichst grosse Unabhängigkeit der Swissgrid von Unternehmen und Politik zu erreichen?</p><p>5. Ist er bereit, unverzüglich einen runden Tisch mit den relevanten Akteuren einzurichten, um die Problematik der steigenden Preise sowie die Frage des Ausbaus der Netzkapazitäten und der Genehmigung neuer Kraftwerke zu erörtern?</p>
  • Drohende Strompreiserhöhungen. Belastung für Haushalte und Gefährdung von Arbeitsplätzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Strompreiserhöhungen können durch folgende Elemente verursacht werden:</p><p>a. Netzkosten: In der Vergangenheit haben viele Netzbetreiber die Anlagen schnell abgeschrieben. Diverse Netzbetreiber haben in der letzten Zeit diese Anlagen auf den gesetzlichen Höchstwert aufgewertet. Damit werden bereits abgeschriebene Anlagen ein zweites Mal abgeschrieben, und die Basis für die Verzinsung steigt.</p><p>b. Gestiegene Kosten für Systemdienstleistungen (SDL): Die SDL sind für den stabilen Betrieb des Netzes nötig und dienen damit der Versorgungssicherheit. Zu den SDL gehören namentlich Energiereserven, um Konsumschwankungen oder Kraftwerksausfälle auszugleichen. Wegen den verschiedenen Blackouts in der Vergangenheit wird die Bereithaltung solcher Energiereserven international stärker gefordert und überwacht.</p><p>c. Gestiegene Energiepreise: Mit der Marktöffnung gleichen sich die Marktpreise in der Schweiz den internationalen Strompreisen an, die von den erheblich gestiegenen Gaspreisen abhängen.</p><p>d. Umstrukturierungskosten: Im Weiteren verursacht die Marktöffnung Anpassungen der Firmenstrukturen und -abläufe, die kurzfristig zu höheren Kosten führen.</p><p>e. Förderung der erneuerbaren Energien: Ab 2009 betragen die Kosten für die Förderung der erneuerbaren Energien 0,45 Rappen pro Kilowattstunde, 2008 liegt der Wert noch bei 0,081 Rappen pro Kilowattstunde.</p><p>f. Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen: Einige Gemeinden haben Abgaben und Leistungen wie z. B. die Konzessionsabgaben erhöht.</p><p>Für die Überprüfung der Strompreiserhöhungen ist die Elcom zuständig. Nicht überprüfen kann sie die Marktpreise (c.), den Zuschlag zur Förderung der erneuerbaren Energien (e.) sowie die Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen (f.). Die Elcom wird entscheiden, welche Erhöhungen gerechtfertigt sind. Sie untersucht gegenwärtig die Tarife diverser Netzbetreiber, namentlich der Swissgrid. Im Zentrum stehen die Netzbewertungen sowie die Kosten für Systemdienstleistungen. Mit ersten Ergebnissen ist gegen Ende Jahr zu rechnen. Vor ihrem Entscheid hört die Elcom auch den Preisüberwacher an.</p><p>2. Der Bundesrat ist besorgt über das Ausmass der geplanten Strompreiserhöhungen, die in einigen Fällen um die 20 Prozent oder sogar mehr betragen. Für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen können diese Erhöhungen durchaus spürbar sein. Ebenso muss mit negativen Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz gerechnet werden. Die Mehrkosten beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen und bringen diese teilweise in Bedrängnis. Insgesamt könnte sich wegen den steigenden Strompreisen die konjunkturelle Lage verschlechtern.</p><p>3. Die Voraussetzungen für den Wettbewerb sind vorhanden. Es gibt mehrere Anbieter und ein Recht, die Infrastruktur zu nutzen. Die Möglichkeit, den Lieferanten zu wechseln, wird im nächsten Jahr vermutlich noch wenig genutzt, weil in der Regel die Versorgung durch den bisherigen Lieferanten günstiger ist als der Bezug von einem neuen Lieferanten zu Marktpreisen. Die Preise sind aber nicht deswegen gestiegen.</p><p>Zum Schutz der im Monopol verbleibenden Kunden hat der Bundesrat in der Stromversorgungsverordnung vorgesehen, dass sich für Endverbraucher mit Grundversorgung der Tarifanteil für die Energielieferung an den tieferen Gestehungs- statt an den höheren Marktkosten orientiert. Damit dürfte für die Mehrheit der Endverbraucher die Energielieferung günstiger sein als mit einer vollständigen Liberalisierung. Zudem fallen für die Haushalte und Gewerbekunden die Netzkosten mehr ins Gewicht als die Energiekosten. Das Netz wäre auch bei einer völligen Liberalisierung ein Monopol geblieben, dessen Tarife durch die Elcom reguliert werden. Die Strompreiserhöhungen wären also nicht geringer ausgefallen, wenn sofort vollständig liberalisiert worden wäre.</p><p>Aufgrund der langen Investitionszyklen passt sich das Stromangebot bei Preisänderungen nur geringfügig an. Da auch die Nachfrage unelastisch reagiert, kann dies beim Strom kurzfristig zu grösseren Preissprüngen führen. Um der längerfristig drohenden Stromknappheit und damit noch grösseren Preissteigerungen zu begegnen, hat der Bundesrat Anfang des letzten Jahres eine Neuausrichtung der Energiepolitik mit den Eckpfeilern Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Grosskraftwerke und Energieaussenpolitik beschlossen. Im Februar 2008 hat er die für die Umsetzung dieser Strategie notwendigen Aktionspläne verabschiedet.</p><p>4. Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) sieht für das Übertragungsnetz eine Entflechtung von Eigentum und Betrieb vor. Das bedeutet, dass die bisherigen Eigentümer des Übertragungsnetzes dieses bis Ende 2012 an die Swissgrid überführen müssen (Art. 33 Abs. 4 StromVG). In der Übergangsphase müssen sie bis Ende 2008 die Übertragungsnetzbereiche mindestens rechtlich von den übrigen Tätigkeitsbereichen entflechten, d. h. in eine eigene Gesellschaft einbringen (Art. 33 Abs. 1 StromVG). Zudem müssen die Mehrheit der Mitglieder und der Präsident des Verwaltungsrates sowie die Mitglieder der Geschäftsleitung von der Elektrizitätsbranche unabhängig sein (Art. 18 Abs. 7 StromVG). Damit wird der Einfluss der jetzigen Übertragungsnetzeigentümer auf die Swissgrid eingeschränkt.</p><p>Das Kapital der Swissgrid und die damit verbundenen Stimmrechte müssen direkt oder indirekt mehrheitlich Kantonen und Gemeinden gehören (Art. 18 Abs. 3 StromVG). Damit hat die Politik von Gesetzes wegen einen gewissen Einfluss auf die Swissgrid. Dieser könnte nur mit einer Gesetzesänderung beseitigt werden.</p><p>Der Bundesrat wird bei der Genehmigung der Statuten, welche noch für dieses Jahr vorgesehen ist, darauf achten, dass diese Punkte auch umgesetzt werden. Im Übrigen wird der Bundesrat die Entwicklungen innerhalb und ausserhalb (drittes Regulierungspaket der EU) der Schweiz beobachten und dem Parlament allenfalls Vorschläge für eine Änderung des StromVG unterbreiten.</p><p>5. Bezüglich der Frage des Ausbaus der Netzkapazitäten und der Genehmigung neuer Kraftwerke hat der Bundesrat das weitere Vorgehen bereits mit Entscheid vom 21. Februar 2007 aufgezeigt. Die nötigen Umsetzungsmassnahmen sind in die Wege geleitet. Ein runder Tisch in diesen Bereichen würde keine neuen Erkenntnisse bringen.</p><p>Bezüglich der Problematik der steigenden Strompreise will das UVEK in Kürze eine Aussprache mit den Verantwortlichen führen. Ziel dieser Gespräche mit den Stromproduzenten, Netzbetreibern sowie den Kantonen und Gemeinden ist, deren Handlungsspielraum bei den Kosten zu erörtern und möglichst auszunutzen, um übermässige Strompreiserhöhungen mit negativen Auswirkungen auf Haushalte und Wirtschaft zu verhindern. Die Kompetenzen der Elcom bleiben dabei gewahrt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Elektrizitätsunternehmen haben massive Preissteigerungen von bis zu 20 Prozent angekündigt. Solche Preiserhöhungen entziehen den Haushalten Kaufkraft und wirken sich negativ auf die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz aus. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Kann er nachvollziehbar aufzeigen, wie die angekündigten Strompreiserhöhungen trotz steigenden Erträgen der Strombranche (Produktion und Vertrieb) zu rechtfertigen sind?</p><p>2. Welche Auswirkungen haben die Strompreiserhöhungen auf die Haushalte, die Unternehmen und auf die Volkswirtschaft insgesamt?</p><p>3. Ist die Ursache der Strompreiserhöhungen die Tatsache, dass aufgrund der Teilliberalisierung im Strommarkt zu wenig Wettbewerb herrscht und auf diese Weise die marktbeherrschende Stellung einzelner Unternehmensgruppen dazu führt, dass sich die Preise erhöhen und der Zugang zum Schweizer Strommarkt für die Konkurrenz erschwert wird? Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang das knappe Angebot und die steigende Nachfrage nach Strom?</p><p>4. Was unternimmt er, um eine möglichst grosse Unabhängigkeit der Swissgrid von Unternehmen und Politik zu erreichen?</p><p>5. Ist er bereit, unverzüglich einen runden Tisch mit den relevanten Akteuren einzurichten, um die Problematik der steigenden Preise sowie die Frage des Ausbaus der Netzkapazitäten und der Genehmigung neuer Kraftwerke zu erörtern?</p>
    • Drohende Strompreiserhöhungen. Belastung für Haushalte und Gefährdung von Arbeitsplätzen

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