Massnahmen zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft von steigenden Strompreisen
- ShortId
-
08.3470
- Id
-
20083470
- Updated
-
27.07.2023 21:57
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft von steigenden Strompreisen
- AdditionalIndexing
-
66;Elektrizitätsmarkt;Energiepreis;Preissteigerung;elektrische Energie;Elektrizitätsindustrie;Kraftwerk;wirtschaftliche Auswirkung;Hochspannungsleitung;Stromerzeugung
- 1
-
- L04K17030301, elektrische Energie
- L05K1701010605, Energiepreis
- L04K11050502, Preissteigerung
- L03K170303, Elektrizitätsindustrie
- L04K17030302, Elektrizitätsmarkt
- L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
- L06K170303010101, Hochspannungsleitung
- L05K1703030102, Stromerzeugung
- L03K170302, Kraftwerk
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist besorgt über das Ausmass der angekündigten Strompreiserhöhungen, die in einigen Fällen um die 20 Prozent oder sogar mehr betragen. Für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen können diese Erhöhungen durchaus spürbar sein. Ebenso muss mit negativen Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz gerechnet werden. Die Mehrkosten beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen und bringen diese teilweise in Bedrängnis. Insgesamt könnte sich wegen den steigenden Strompreisen die konjunkturelle Lage weiter verschlechtern.</p><p>Zum Schutz der im Monopol verbleibenden Kleinkunden und kleinen und mittleren Unternehmen hat der Bundesrat in der Stromversorgungsverordnung vorgesehen, dass sich für Endverbraucher mit Grundversorgung der Tarifanteil für die Energielieferung an den tieferen Gestehungs- statt an den höheren Marktkosten orientiert.</p><p>2. In erster Linie ist hier die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) gefordert. Nach Artikel 22 des Stromversorgungsgesetzes hat sie weitreichende Kompetenzen zur Überprüfung der Strompreise. Sie kann Absenkungen verfügen oder Preiserhöhungen verbieten. Vor ihrem Entscheid hört sie den Preisüberwacher an. Die Elcom ist eine unabhängige Behörde und unterliegt keinen Weisungen des Bundesrates. Der Bundesrat kann sich daher nicht zu einer laufenden Untersuchung der Elcom äussern. Sofern die Abklärungen der Elcom zeigen sollten, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen unzureichend sind, wird der Bundesrat die nötigen Anpassungen vorschlagen bzw. selber beschliessen.</p><p>3. Der Bundesrat hat dem Parlament mit dem Voranschlag 2009 einen Personalbestand für die Elcom von 18 Vollzeitstellen beantragt. Das Ausmass der angekündigten Strompreiserhöhungen hat eine nicht erwartete Beschwerdeflut ausgelöst. Allein in den ersten Septemberwochen sind bei der Elcom rund 1000 Reklamationen eingegangen. Zudem ist zu befürchten, dass im Zusammenhang mit der kostendeckenden Einspeisevergütung nochmals zahlreiche Beschwerden bei der Elcom eingereicht werden. Angesichts dieser nicht vorhersehbaren Entwicklung muss eine Aufstockung des Personalbestandes geprüft werden. Da die derzeitige Spitzenbelastung vermutlich nur kurz- bzw. mittelfristig andauern wird, sind auch befristete Verstärkungen denkbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine sofortige Aufstockung die aktuelle Prüfung nicht beschleunigen wird. Das Personal muss zuerst gesucht und geschult werden. Dies braucht eine gewisse Zeit.</p><p>4. Eine Sistierung der Einführung des Zuschlags von 0,45 Rappen pro Kilowattstunde kommt nicht infrage. Damit würde der Start der vom Parlament beschlossenen kostendeckenden Einspeisevergütung per 1. Januar 2009 verhindert. Die Projektanten haben im Vertrauen darauf, dass dieses Förderinstrument Anfang 2009 eingeführt wird, hohe Investitionen getätigt. Diese müssen in ihrem Vertrauen geschützt werden. Der Anteil der 0,45 Rappen pro Kilowattstunde an den angekündigten Strompreiserhöhungen ist überdies verhältnismässig gering.</p><p>5. Bei der Abgabe von 0,9 Rappen pro Kilowattstunde handelt es sich um den von Swissgrid publizierten Tarif zur Finanzierung der von ihr zu erbringenden Systemdienstleistungen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass Swissgrid schnell abrufbare Reservekapazitäten zur Verhinderung von Blackouts bereithält. Ob die Höhe der veranschlagten 0,9 Rappen pro Kilowattstunde gerechtfertigt ist oder nicht, muss die Elcom überprüfen. Sie hat die Kompetenz, diesen Tarif, falls er nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht, herabzusetzen. Der Bundesrat greift nicht in dieses laufende Verfahren ein.</p><p>6. Der Bundesrat hat im Februar 2007 die Leitlinien der künftigen Energiepolitik beschlossen. Nebst Energieeffizienz und der Förderung der erneuerbaren Energien erachtet er den Ersatz oder den Neubau von Grosskraftwerken als notwendig. Mit Blick auf das bereits eingereichte und die angekündigten Gesuche der Stromwirtschaft für neue AKW wurde der Personalbestand im Bundesamt für Energie in diesem Bereich aufgestockt. Der Bundesrat hat zudem geprüft, ob die Bewilligungsverfahren gestrafft werden können, ist aber zum Schluss gekommen, dass dies nur beschränkt möglich ist. Eine Revision der Kernenergiegesetzgebung hält er nicht für angebracht, da aufgrund der Dauer des Revisionsverfahrens die Behandlungsdauer insgesamt nicht verkürzt würde. Im revidierten Energiegesetz ist vorgesehen, dass die durchschnittliche Jahreserzeugung von Elektrizität aus Wasserkraftwerken bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Stand im Jahr 2000 um mindestens 2000 Gigawattstunde zu erhöhen ist. Wasserkraftwerke bis 10 MW werden zudem durch die neue kostendeckende Einspeisevergütung gefördert. Im Übrigen ist die Planung und Realisierung von neuen Kraftwerken nicht Sache des Bundes.</p><p>7./8. Grundsätzlich nimmt ein offener Strommarkt in Europa keine Rücksicht auf Grenzen. Deshalb werden sich die Preise für die Energie in Zukunft am europäischen Niveau orientieren. Eigene Kraftwerkskapazitäten erhöhen allerdings die Versorgungssicherheit im Fall von europaweiten Engpässen bedingt z. B. durch klimatische Ereignisse.</p><p>9. Gemäss Artikel 6 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) müssen die Elektrizitätstarife für Endverbraucher mit Grundversorgung (Endverbraucher, welche im Monopol verbleiben) für mindestens ein Jahr festgelegt werden und sind aufgeschlüsselt nach Netznutzung, Energielieferung, Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen zu veröffentlichen. Zum Schutz der im Monopol verbleibenden Kunden hat der Bundesrat in der Stromversorgungsverordnung vorgesehen, dass sich für Endverbraucher mit Grundversorgung der Tarifanteil für die Energielieferung an den tieferen Gestehungs- statt an den höheren Marktkosten orientiert. Die Elcom überprüft die Erhöhung der Endkundenpreise und kann bei ungerechtfertigten Tarifen insbesondere Absenkungen verfügen oder Erhöhungen untersagen. Weitere Entlastungen sind gegenwärtig nicht vorgesehen. Die Auswirkungen der erwähnten Volksinitiative und einer allfälligen Erhöhung der Wasserzinsen auf die Strompreise müssen noch abgeklärt werden.</p><p>10. Weite Teile des StromVG stehen bereits seit 1. Januar bzw. 1. April 2008 in Kraft. Ein Rückkommen auf diese Entscheide wäre angesichts der getätigten Vorbereitungsarbeiten und Investitionen unverhältnismässig. Die Elcom hat alle Kompetenzen, die angekündigten Strompreiserhöhungen wieder nach unten zu korrigieren. Sie braucht aber für die komplexen Abklärungen Zeit. Die Elcom kann Strompreiserhöhungen auch rückwirkend wieder absenken. Die Stromkonsumenten erhalten somit ihr Geld für ungerechtfertigt hohe Strompreise wieder zurück.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>2009 tritt das neue StromVG in Kraft. Kürzlich wurde bekannt, dass die Strompreise um mindestens 10 bis 20 Prozent ansteigen werden. Gründe dafür sind die Abgabe von maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde, die gegen den Willen der SVP geschaffene nationale Netzgesellschaft, welche zusätzliche Gebühren (aktuell: 0,9 Rappen pro Kilowattstunde) kostet, sowie die zu geringe Stromproduktion als Folge des rein ideologisch motivierten Verzichts auf neue Wasser- und Kernkraftwerke.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Auswirkungen der Preiserhöhungen bei den Strompreisen auf die Volkswirtschaft, insbesondere auf die Kleinkunden und kleineren und mittleren Unternehmen, weIche nicht von der Liberalisierung profitieren können?</p><p>2. Mit welchen Massnahmen und Strategien will er die Auswirkungen dieser massiven Preiserhöhungen mildern? Wie beurteilt er das Vorgehen der Elcom bei der Überprüfung der Netzbewertungen?</p><p>3. Hat er sichergestellt, dass die Elcom auf allfällige Klagen vorbereitet ist, damit sie deren Behandlung rasch und fachmännisch durchführen kann?</p><p>4. Wie beurteilt er die Möglichkeit, die zur Subventionierung der alternativen Energien vorgesehene Einführung einer Abgabe von 0,45 Rappen pro Kilowattstunde zu sistieren, da diese ohnehin ineffiziente Investitionsanreize setzt?</p><p>5. Wie beurteilt er die Idee, eine Überprüfung und allfällige Reduktion der Abgabe auf die Netzleitungen von zurzeit 0,9 Rappen pro Kilowattstunde (Swissgrid-Gebühren) vorzunehmen?</p><p>6. Mit welchen Massnahmen sorgt er dafür, dass die preisgünstige Stromproduktion durch Wasser- und Kernkraft rasch gesteigert werden kann?</p><p>7. Ist er der Auffassung, dass durch eine hohe Eigenproduktionskapazität die Preise tiefer gehalten werden können?</p><p>8. Werden die Strompreise mit dem Bau von neuen Kern- oder Wasserkraftwerken sinken?</p><p>9. Welche anderen Massnahmen sieht er vor, um die Konsumenten von weiteren Preissteigerungen im Strombereich zu entlasten, vor allem im Hinblick darauf, dass in naher Zukunft zusätzliche Massnahmen zur Verteuerung oder Einschränkung der Stromproduktion wie die Volksinitiative "Lebendiges Wasser", der Gegenvorschlag dazu sowie eine Erhöhung der Wasserzinsen vorgesehen sind?</p><p>10. Ist er bereit, das Inkrafttreten des StromVG per 1. Januar 2009 zu sistieren und die StromVV einer Revision zu unterziehen?</p>
- Massnahmen zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft von steigenden Strompreisen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist besorgt über das Ausmass der angekündigten Strompreiserhöhungen, die in einigen Fällen um die 20 Prozent oder sogar mehr betragen. Für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen können diese Erhöhungen durchaus spürbar sein. Ebenso muss mit negativen Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz gerechnet werden. Die Mehrkosten beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen und bringen diese teilweise in Bedrängnis. Insgesamt könnte sich wegen den steigenden Strompreisen die konjunkturelle Lage weiter verschlechtern.</p><p>Zum Schutz der im Monopol verbleibenden Kleinkunden und kleinen und mittleren Unternehmen hat der Bundesrat in der Stromversorgungsverordnung vorgesehen, dass sich für Endverbraucher mit Grundversorgung der Tarifanteil für die Energielieferung an den tieferen Gestehungs- statt an den höheren Marktkosten orientiert.</p><p>2. In erster Linie ist hier die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) gefordert. Nach Artikel 22 des Stromversorgungsgesetzes hat sie weitreichende Kompetenzen zur Überprüfung der Strompreise. Sie kann Absenkungen verfügen oder Preiserhöhungen verbieten. Vor ihrem Entscheid hört sie den Preisüberwacher an. Die Elcom ist eine unabhängige Behörde und unterliegt keinen Weisungen des Bundesrates. Der Bundesrat kann sich daher nicht zu einer laufenden Untersuchung der Elcom äussern. Sofern die Abklärungen der Elcom zeigen sollten, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen unzureichend sind, wird der Bundesrat die nötigen Anpassungen vorschlagen bzw. selber beschliessen.</p><p>3. Der Bundesrat hat dem Parlament mit dem Voranschlag 2009 einen Personalbestand für die Elcom von 18 Vollzeitstellen beantragt. Das Ausmass der angekündigten Strompreiserhöhungen hat eine nicht erwartete Beschwerdeflut ausgelöst. Allein in den ersten Septemberwochen sind bei der Elcom rund 1000 Reklamationen eingegangen. Zudem ist zu befürchten, dass im Zusammenhang mit der kostendeckenden Einspeisevergütung nochmals zahlreiche Beschwerden bei der Elcom eingereicht werden. Angesichts dieser nicht vorhersehbaren Entwicklung muss eine Aufstockung des Personalbestandes geprüft werden. Da die derzeitige Spitzenbelastung vermutlich nur kurz- bzw. mittelfristig andauern wird, sind auch befristete Verstärkungen denkbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine sofortige Aufstockung die aktuelle Prüfung nicht beschleunigen wird. Das Personal muss zuerst gesucht und geschult werden. Dies braucht eine gewisse Zeit.</p><p>4. Eine Sistierung der Einführung des Zuschlags von 0,45 Rappen pro Kilowattstunde kommt nicht infrage. Damit würde der Start der vom Parlament beschlossenen kostendeckenden Einspeisevergütung per 1. Januar 2009 verhindert. Die Projektanten haben im Vertrauen darauf, dass dieses Förderinstrument Anfang 2009 eingeführt wird, hohe Investitionen getätigt. Diese müssen in ihrem Vertrauen geschützt werden. Der Anteil der 0,45 Rappen pro Kilowattstunde an den angekündigten Strompreiserhöhungen ist überdies verhältnismässig gering.</p><p>5. Bei der Abgabe von 0,9 Rappen pro Kilowattstunde handelt es sich um den von Swissgrid publizierten Tarif zur Finanzierung der von ihr zu erbringenden Systemdienstleistungen. Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass Swissgrid schnell abrufbare Reservekapazitäten zur Verhinderung von Blackouts bereithält. Ob die Höhe der veranschlagten 0,9 Rappen pro Kilowattstunde gerechtfertigt ist oder nicht, muss die Elcom überprüfen. Sie hat die Kompetenz, diesen Tarif, falls er nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht, herabzusetzen. Der Bundesrat greift nicht in dieses laufende Verfahren ein.</p><p>6. Der Bundesrat hat im Februar 2007 die Leitlinien der künftigen Energiepolitik beschlossen. Nebst Energieeffizienz und der Förderung der erneuerbaren Energien erachtet er den Ersatz oder den Neubau von Grosskraftwerken als notwendig. Mit Blick auf das bereits eingereichte und die angekündigten Gesuche der Stromwirtschaft für neue AKW wurde der Personalbestand im Bundesamt für Energie in diesem Bereich aufgestockt. Der Bundesrat hat zudem geprüft, ob die Bewilligungsverfahren gestrafft werden können, ist aber zum Schluss gekommen, dass dies nur beschränkt möglich ist. Eine Revision der Kernenergiegesetzgebung hält er nicht für angebracht, da aufgrund der Dauer des Revisionsverfahrens die Behandlungsdauer insgesamt nicht verkürzt würde. Im revidierten Energiegesetz ist vorgesehen, dass die durchschnittliche Jahreserzeugung von Elektrizität aus Wasserkraftwerken bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Stand im Jahr 2000 um mindestens 2000 Gigawattstunde zu erhöhen ist. Wasserkraftwerke bis 10 MW werden zudem durch die neue kostendeckende Einspeisevergütung gefördert. Im Übrigen ist die Planung und Realisierung von neuen Kraftwerken nicht Sache des Bundes.</p><p>7./8. Grundsätzlich nimmt ein offener Strommarkt in Europa keine Rücksicht auf Grenzen. Deshalb werden sich die Preise für die Energie in Zukunft am europäischen Niveau orientieren. Eigene Kraftwerkskapazitäten erhöhen allerdings die Versorgungssicherheit im Fall von europaweiten Engpässen bedingt z. B. durch klimatische Ereignisse.</p><p>9. Gemäss Artikel 6 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) müssen die Elektrizitätstarife für Endverbraucher mit Grundversorgung (Endverbraucher, welche im Monopol verbleiben) für mindestens ein Jahr festgelegt werden und sind aufgeschlüsselt nach Netznutzung, Energielieferung, Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen zu veröffentlichen. Zum Schutz der im Monopol verbleibenden Kunden hat der Bundesrat in der Stromversorgungsverordnung vorgesehen, dass sich für Endverbraucher mit Grundversorgung der Tarifanteil für die Energielieferung an den tieferen Gestehungs- statt an den höheren Marktkosten orientiert. Die Elcom überprüft die Erhöhung der Endkundenpreise und kann bei ungerechtfertigten Tarifen insbesondere Absenkungen verfügen oder Erhöhungen untersagen. Weitere Entlastungen sind gegenwärtig nicht vorgesehen. Die Auswirkungen der erwähnten Volksinitiative und einer allfälligen Erhöhung der Wasserzinsen auf die Strompreise müssen noch abgeklärt werden.</p><p>10. Weite Teile des StromVG stehen bereits seit 1. Januar bzw. 1. April 2008 in Kraft. Ein Rückkommen auf diese Entscheide wäre angesichts der getätigten Vorbereitungsarbeiten und Investitionen unverhältnismässig. Die Elcom hat alle Kompetenzen, die angekündigten Strompreiserhöhungen wieder nach unten zu korrigieren. Sie braucht aber für die komplexen Abklärungen Zeit. Die Elcom kann Strompreiserhöhungen auch rückwirkend wieder absenken. Die Stromkonsumenten erhalten somit ihr Geld für ungerechtfertigt hohe Strompreise wieder zurück.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>2009 tritt das neue StromVG in Kraft. Kürzlich wurde bekannt, dass die Strompreise um mindestens 10 bis 20 Prozent ansteigen werden. Gründe dafür sind die Abgabe von maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde, die gegen den Willen der SVP geschaffene nationale Netzgesellschaft, welche zusätzliche Gebühren (aktuell: 0,9 Rappen pro Kilowattstunde) kostet, sowie die zu geringe Stromproduktion als Folge des rein ideologisch motivierten Verzichts auf neue Wasser- und Kernkraftwerke.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Auswirkungen der Preiserhöhungen bei den Strompreisen auf die Volkswirtschaft, insbesondere auf die Kleinkunden und kleineren und mittleren Unternehmen, weIche nicht von der Liberalisierung profitieren können?</p><p>2. Mit welchen Massnahmen und Strategien will er die Auswirkungen dieser massiven Preiserhöhungen mildern? Wie beurteilt er das Vorgehen der Elcom bei der Überprüfung der Netzbewertungen?</p><p>3. Hat er sichergestellt, dass die Elcom auf allfällige Klagen vorbereitet ist, damit sie deren Behandlung rasch und fachmännisch durchführen kann?</p><p>4. Wie beurteilt er die Möglichkeit, die zur Subventionierung der alternativen Energien vorgesehene Einführung einer Abgabe von 0,45 Rappen pro Kilowattstunde zu sistieren, da diese ohnehin ineffiziente Investitionsanreize setzt?</p><p>5. Wie beurteilt er die Idee, eine Überprüfung und allfällige Reduktion der Abgabe auf die Netzleitungen von zurzeit 0,9 Rappen pro Kilowattstunde (Swissgrid-Gebühren) vorzunehmen?</p><p>6. Mit welchen Massnahmen sorgt er dafür, dass die preisgünstige Stromproduktion durch Wasser- und Kernkraft rasch gesteigert werden kann?</p><p>7. Ist er der Auffassung, dass durch eine hohe Eigenproduktionskapazität die Preise tiefer gehalten werden können?</p><p>8. Werden die Strompreise mit dem Bau von neuen Kern- oder Wasserkraftwerken sinken?</p><p>9. Welche anderen Massnahmen sieht er vor, um die Konsumenten von weiteren Preissteigerungen im Strombereich zu entlasten, vor allem im Hinblick darauf, dass in naher Zukunft zusätzliche Massnahmen zur Verteuerung oder Einschränkung der Stromproduktion wie die Volksinitiative "Lebendiges Wasser", der Gegenvorschlag dazu sowie eine Erhöhung der Wasserzinsen vorgesehen sind?</p><p>10. Ist er bereit, das Inkrafttreten des StromVG per 1. Januar 2009 zu sistieren und die StromVV einer Revision zu unterziehen?</p>
- Massnahmen zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft von steigenden Strompreisen
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