Massenbesäufnisse "Botellón". Strategie des Bundes

ShortId
08.3473
Id
20083473
Updated
28.07.2023 05:37
Language
de
Title
Massenbesäufnisse "Botellón". Strategie des Bundes
AdditionalIndexing
2841;junger Mensch;Suchtprävention;Kompetenzregelung;Alkohol;Alkoholkonsum;soziales Problem
1
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L07K14020101010101, Alkoholkonsum
  • L03K010102, soziales Problem
  • L06K010505070201, Suchtprävention
  • L06K140201010101, Alkohol
  • L03K080704, Kompetenzregelung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Tausende von Jugendlichen melden sich über Internet zu Massenbesäufnissen auf öffentlichen Plätzen in Genf, Bern, Lausanne, Zürich usw. an. Die Behörden sind schnell überfordert oder reagieren sehr unterschiedlich. Das Phänomen ist nicht neu, aber es greift offenbar erst seit Kurzem auf die Schweiz über. Eltern und Erzieher, aber auch Ordnungskräfte erwarten koordinierte Vorgehensvorschläge. Die direkte Intervention von geschulten Spezialisten in der Szene oder interessante Alternativen könnten wenigstens Mitläufer von diesem sinnlosen Komatrinken abhalten.</p>
  • <p>1. Die unter "Botellón" bekannten Zusammenkünfte sind in Spanien in den frühen Neunzigerjahren aufgekommen. In der Schweiz sind solche Anlässe neu. An diesen Treffen betrinken sich gewisse Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewusst (Rauschtrinken oder "binge drinking"). Rauschtrinken ist ein älteres Phänomen, auch in der Schweiz, und "Botellones" sind eine neue Variante davon. "Botellones" respektive Trinken im öffentlichen Raum ist nicht zuletzt bei Jugendlichen beliebt, weil der Alkoholkonsum damit deutlich günstiger ist als in Restaurationsbetrieben. Zudem bedient das kollektive Trinken im öffentlichen Raum das Gemeinschaftsgefühl, was seit je ein Bedürfnis der Jugend ist.</p><p>2. Das Problem des Rauschtrinkens ist den Gesundheitsbehörden bekannt. Im Nationalen Programm Alkohol 2008-2012 (NPA), das vom Bundesrat im Juni 2008 verabschiedet wurde, ist eines der Oberziele die Reduzierung des Rauschtrinkens und der alkoholbedingten Intoxikationen. Das NPA hat zum Ziel, den Anteil Rauschtrinkender in der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen bis 2012 um 10 Prozent zu senken. Um dies zu erreichen, sollen die Verkaufsverbote für alkoholische Getränke strenger umgesetzt werden. Zudem wurde die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände mit der Umsetzung eines Projekts zur Prävention von Rauschtrinken in Jugendgruppen beauftragt. </p><p>3. Nebst dem Rauschtrinken und allfälligen Alkoholvergiftungen sind "Botellones" primär deshalb ein Problem, weil sie die öffentliche Sicherheit wegen alkoholbedingten Gewaltakten und Unfällen gefährden können und Abfallberge produzieren. Erschwerend ist, dass die Organisatoren oft nicht bekannt sind und somit nicht in die Verantwortung genommen werden können.</p><p>Es ist Aufgabe der betroffenen Gemeinden und Kantone, die Situation zu analysieren und, wenn erforderlich, Massnahmen zu ergreifen. Die Benutzung des öffentlichen Raums durch eine grosse Menschenmenge kann beispielsweise aufgrund des gesteigerten Gemeingebrauchs des öffentlichen Grundes für bewilligungspflichtig erklärt werden. Des Weiteren kann nötigenfalls auf Lärmschutz- und sonstige Ordnungsvorschriften in kantonalen oder kommunalen Erlassen zurückgegriffen werden. Darauf Bezug nehmend können Gründe für die Verweigerung einer Bewilligung vorliegen, z. B. wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch einen Botellón gefährdet erscheint. Eine Bewilligung kann auch mit Auflagen verbunden werden (z. B. betreffend die Abfallentsorgung). Falls keine Bewilligung für einen Botellón vorliegt, kann der Anlass abgebrochen und können die Verantwortlichen je nach Kantons- oder Gemeinderegelung gebüsst werden.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit bietet Unterstützung für die Koordination unter den verschiedenen Akteuren an, um bei anfallenden Problemen pragmatische Lösungen zu finden. Diese koordinierende Aufgabe ist auch Bestandteil des NPA - eine erste Austauschsitzung mit städtischen Verantwortlichen hat bereits stattgefunden.</p><p>Die Prävention von Rauschtrinken ist im NPA als Ziel verankert. Nebst Informationen über die Gefährlichkeit von Alkohol sind strukturelle Massnahmen zum Schutz von Jugendlichen und jungen Erwachsenen notwendig. Dazu gehören die bestehenden Handels- und Werberestriktionen. Die Kontrolle von deren Einhaltung und die allfällige Sanktionierung von Widerhandlungen sind zwingender Bestandteil.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Aufgeschreckt durch entsprechende Medienberichte, frage ich den Bundesrat nach seiner Strategie. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Seit wann ist den zuständigen Instanzen bekannt, dass u. a. über Internet zu Schweizer "Botellones" aufgerufen wird und dass dabei schon 14-Jährige zum "Massenbesäufnis" verführt werden? Wie erklärt er sich diese Entwicklung? Gibt es noch andere, ähnliche Entwicklungen? </p><p>2. Wie verhält sich diese Entwicklung zu den Zielen des Bundesrates in der Suchtprävention und im Jugendschutz? </p><p>3. Welche Zuständigkeiten ergeben sich, wenn solche Anlässe in verschiedenen Städten der Schweiz stattfinden? Lässt der Bund die Kantone und Gemeinden mit dem Problem allein? Gibt es eine nationale Strategie zur Abwehr solcher Exzesse?</p>
  • Massenbesäufnisse "Botellón". Strategie des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Tausende von Jugendlichen melden sich über Internet zu Massenbesäufnissen auf öffentlichen Plätzen in Genf, Bern, Lausanne, Zürich usw. an. Die Behörden sind schnell überfordert oder reagieren sehr unterschiedlich. Das Phänomen ist nicht neu, aber es greift offenbar erst seit Kurzem auf die Schweiz über. Eltern und Erzieher, aber auch Ordnungskräfte erwarten koordinierte Vorgehensvorschläge. Die direkte Intervention von geschulten Spezialisten in der Szene oder interessante Alternativen könnten wenigstens Mitläufer von diesem sinnlosen Komatrinken abhalten.</p>
    • <p>1. Die unter "Botellón" bekannten Zusammenkünfte sind in Spanien in den frühen Neunzigerjahren aufgekommen. In der Schweiz sind solche Anlässe neu. An diesen Treffen betrinken sich gewisse Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewusst (Rauschtrinken oder "binge drinking"). Rauschtrinken ist ein älteres Phänomen, auch in der Schweiz, und "Botellones" sind eine neue Variante davon. "Botellones" respektive Trinken im öffentlichen Raum ist nicht zuletzt bei Jugendlichen beliebt, weil der Alkoholkonsum damit deutlich günstiger ist als in Restaurationsbetrieben. Zudem bedient das kollektive Trinken im öffentlichen Raum das Gemeinschaftsgefühl, was seit je ein Bedürfnis der Jugend ist.</p><p>2. Das Problem des Rauschtrinkens ist den Gesundheitsbehörden bekannt. Im Nationalen Programm Alkohol 2008-2012 (NPA), das vom Bundesrat im Juni 2008 verabschiedet wurde, ist eines der Oberziele die Reduzierung des Rauschtrinkens und der alkoholbedingten Intoxikationen. Das NPA hat zum Ziel, den Anteil Rauschtrinkender in der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen bis 2012 um 10 Prozent zu senken. Um dies zu erreichen, sollen die Verkaufsverbote für alkoholische Getränke strenger umgesetzt werden. Zudem wurde die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände mit der Umsetzung eines Projekts zur Prävention von Rauschtrinken in Jugendgruppen beauftragt. </p><p>3. Nebst dem Rauschtrinken und allfälligen Alkoholvergiftungen sind "Botellones" primär deshalb ein Problem, weil sie die öffentliche Sicherheit wegen alkoholbedingten Gewaltakten und Unfällen gefährden können und Abfallberge produzieren. Erschwerend ist, dass die Organisatoren oft nicht bekannt sind und somit nicht in die Verantwortung genommen werden können.</p><p>Es ist Aufgabe der betroffenen Gemeinden und Kantone, die Situation zu analysieren und, wenn erforderlich, Massnahmen zu ergreifen. Die Benutzung des öffentlichen Raums durch eine grosse Menschenmenge kann beispielsweise aufgrund des gesteigerten Gemeingebrauchs des öffentlichen Grundes für bewilligungspflichtig erklärt werden. Des Weiteren kann nötigenfalls auf Lärmschutz- und sonstige Ordnungsvorschriften in kantonalen oder kommunalen Erlassen zurückgegriffen werden. Darauf Bezug nehmend können Gründe für die Verweigerung einer Bewilligung vorliegen, z. B. wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch einen Botellón gefährdet erscheint. Eine Bewilligung kann auch mit Auflagen verbunden werden (z. B. betreffend die Abfallentsorgung). Falls keine Bewilligung für einen Botellón vorliegt, kann der Anlass abgebrochen und können die Verantwortlichen je nach Kantons- oder Gemeinderegelung gebüsst werden.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit bietet Unterstützung für die Koordination unter den verschiedenen Akteuren an, um bei anfallenden Problemen pragmatische Lösungen zu finden. Diese koordinierende Aufgabe ist auch Bestandteil des NPA - eine erste Austauschsitzung mit städtischen Verantwortlichen hat bereits stattgefunden.</p><p>Die Prävention von Rauschtrinken ist im NPA als Ziel verankert. Nebst Informationen über die Gefährlichkeit von Alkohol sind strukturelle Massnahmen zum Schutz von Jugendlichen und jungen Erwachsenen notwendig. Dazu gehören die bestehenden Handels- und Werberestriktionen. Die Kontrolle von deren Einhaltung und die allfällige Sanktionierung von Widerhandlungen sind zwingender Bestandteil.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Aufgeschreckt durch entsprechende Medienberichte, frage ich den Bundesrat nach seiner Strategie. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Seit wann ist den zuständigen Instanzen bekannt, dass u. a. über Internet zu Schweizer "Botellones" aufgerufen wird und dass dabei schon 14-Jährige zum "Massenbesäufnis" verführt werden? Wie erklärt er sich diese Entwicklung? Gibt es noch andere, ähnliche Entwicklungen? </p><p>2. Wie verhält sich diese Entwicklung zu den Zielen des Bundesrates in der Suchtprävention und im Jugendschutz? </p><p>3. Welche Zuständigkeiten ergeben sich, wenn solche Anlässe in verschiedenen Städten der Schweiz stattfinden? Lässt der Bund die Kantone und Gemeinden mit dem Problem allein? Gibt es eine nationale Strategie zur Abwehr solcher Exzesse?</p>
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