Verbrennung von radioaktiven Abfällen im PSI
- ShortId
-
08.3477
- Id
-
20083477
- Updated
-
28.07.2023 10:21
- Language
-
de
- Title
-
Verbrennung von radioaktiven Abfällen im PSI
- AdditionalIndexing
-
66;2841;Gesundheitsrisiko;Bericht;Kostenrechnung;Abfallbeseitigung;Paul-Scherrer-Institut;radioaktiver Abfall
- 1
-
- L04K06010109, radioaktiver Abfall
- L04K06010202, Abfallbeseitigung
- L05K1602020202, Paul-Scherrer-Institut
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L03K020206, Bericht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1973/74 hatte das Eidgenössische Institut für Reaktorforschung, heute Paul-Scherrer-Institut (PSI), eine Versuchsverbrennungsanlage für radioaktive Abfälle gebaut und in Betrieb genommen. Es handelte sich um eine konventionelle Verbrennungsanlage, welche mit speziellen Filter- und Überwachungseinrichtungen versehen war (kein Plasma-Schmelzofen). Nach über 25 Jahren Betrieb wurde die Anlage im November 2002 abgeschaltet.</p><p>Die von den schweizerischen Kernkraftwerkbetreibern gegründete Zwischenlager Würenlingen AG (Zwilag) betreibt am Standort Würenlingen auf Basis der erforderlichen atomrechtlichen Bewilligungen das zentrale Zwischenlager Würenlingen; dieses umfasst auch eine Verbrennungs- und Schmelzanlage (Plasma-Ofen).</p><p>1. Das PSI als Eigentümer und Betreiber der Versuchsverbrennungsanlage hat im Jahr 2006 den Aufsichtsbehörden eine Studie für die Umnutzung des Gebäudes vorgelegt. Nach verschiedenen Abklärungen beabsichtigt es nun, die Anlage im Sinne der Artikel 26ff. des Kernenergiegesetzes (KEG) stillzulegen. Die Finanzierung ist gemäss Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe f KEG durch den Betreiber sicherzustellen. Die voraussichtlichen Kosten werden im Zusammenhang mit dem Stilllegungsprojekt nach Artikel 27 KEG ermittelt. Mit den KKW-Betreibern wurden Ende der Neunzigerjahre Gespräche über die Finanzierung der Stilllegungskosten geführt. Es ist vorgesehen, dass die Kosten von KKW-Betreibern und Bund anteilmässig - entsprechend den zwischen 1974 und 2002 verarbeiteten Mengen - getragen werden (etwa 90 Prozent KKW-Betreiber, etwa 10 Prozent Bund). Die Einzelheiten werden zwischen PSI und KKW-Betreibern noch vertraglich festgelegt.</p><p>2. Die HSK hat am 25. März 2004 einen ersten aktiven Testbetrieb des Plasma-Ofens der Zwilag mit Abfällen geringer Aktivität freigegeben. Seitdem befindet sich die Anlage in der schrittweisen Inbetriebnahme. Die ersten Testbetriebskampagnen mit einer geplanten Dauer von jeweils einigen Wochen wurden wegen technischer Störungen frühzeitig unterbrochen. Diese Störungen waren betrieblicher Natur und hatten keine Auswirkungen auf die Umgebung und Bevölkerung. Seit der Herbstkampagne 2006 ist das Betriebsverhalten der Plasma-Anlage zufriedenstellend. Bevor die HSK die Freigabe zum Dauerbetrieb erteilen kann, sind noch Auflagen der HSK zu erfüllen, insbesondere die Bewertung der Analysen von entnommenen Produktproben und der Nachweis, dass auch radioaktiv kontaminierte Metalle spezifikationsgerecht eingeschmolzen werden können.</p><p>3. Die Betriebsbewilligung für den Plasma-Ofen der Zwilag legt fest, dass Abfälle, die gemäss Anlieferdeklaration Tritium oder C14 enthalten, grundsätzlich nur in der Zeit vom 1. November bis zum 31. März verarbeitet werden dürfen. Höchstens 10 Prozent der behördlich festgelegten jährlichen Langzeitabgabelimiten für Tritium und C14 dürfen zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober abgegeben werden. Diese Regelung wurde im Sinne der Optimierung gemäss Artikel 6 und Artikel 7 Absatz 3 der Strahlenschutzverordnung getroffen.</p><p>4. Die Überwachung der Umwelt und der Lebensmittel ist in der Strahlenschutzverordnung (StSV) geregelt. Gemäss Artikel 105 StSV wird das Probenahme- und Messprogramm vom BAG in Zusammenarbeit mit der HSK, der Suva, der NAZ und den Kantonen erstellt. Für die Durchführung sind Laboratorien des Bundes verpflichtet, wobei auch Dritte beigezogen werden können. Der radioaktive Kohlenstoff C14 in der Umgebung der Kernanlage wird durch das Physikalische Institut der Universität Bern und durch das PSI gemessen. Die Ergebnisse werden in den Jahresberichten "Umweltradioaktivität und Strahlendosen in der Schweiz" bewertet und gemäss Artikel 106 StSV durch das BAG veröffentlicht. Da das Probenahme- und Messprogramm jährlich überprüft wird und bei Bedarf angepasst werden kann, braucht es keine weiteren Forschungsarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zu den nuklearen Einrichtungen am Paul-Scherrer-Institut (PSI) gehört ein Plasma-Schmelzofen. In ihm wird fester und flüssiger, leicht radioaktiver Abfall verbrannt, um das Volumen des Atommülls zu reduzieren. Im Jahr 2000 wurde ein neuer Plasma-Schmelzofen in Betrieb genommen, der 100 Millionen Franken kostete, aber über Jahre hinweg nicht richtig funktionierte. Es stellen sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:</p><p>1. Wie wurde der ausser Betrieb genommene, alte Schmelzofen entsorgt? Auf wessen Kosten? Zu welchen Kosten?</p><p>2. Trifft es zu, dass der neue Ofen über mindestens fünf Jahre hinweg nicht richtig funktionierte? Wenn ja: Wo lagen die Probleme? Sind sie gelöst, oder funktioniert der Ofen immer noch nicht richtig?</p><p>3. Der Plasma-Schmelzofen am PSI ist nicht in der Lage, den radioaktiven Kohlenstoff C14 zu verbrennen und zurückzuhalten. Trifft es zu, dass der Ofen nur im Winterhalbjahr betrieben wird, weil Pflanzen in der Umgebung dann wenig bis nichts aus der Umwelt aufnehmen, also auch wenig bis nichts, das vom Schmelzofen an die Umwelt abgegeben wird?</p><p>4. Ist er bereit, eine vom PSI und von der Atomwirtschaft unabhängige Institution zu beauftragen, mittels Feldforschung herauszufinden, ob es Schäden bei Menschen, Tieren und Pflanzen in der Umgebung des Plasma-Schmelzofens gibt, die auf Emissionen dieses Ofens zurückzuführen sind?</p>
- Verbrennung von radioaktiven Abfällen im PSI
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1973/74 hatte das Eidgenössische Institut für Reaktorforschung, heute Paul-Scherrer-Institut (PSI), eine Versuchsverbrennungsanlage für radioaktive Abfälle gebaut und in Betrieb genommen. Es handelte sich um eine konventionelle Verbrennungsanlage, welche mit speziellen Filter- und Überwachungseinrichtungen versehen war (kein Plasma-Schmelzofen). Nach über 25 Jahren Betrieb wurde die Anlage im November 2002 abgeschaltet.</p><p>Die von den schweizerischen Kernkraftwerkbetreibern gegründete Zwischenlager Würenlingen AG (Zwilag) betreibt am Standort Würenlingen auf Basis der erforderlichen atomrechtlichen Bewilligungen das zentrale Zwischenlager Würenlingen; dieses umfasst auch eine Verbrennungs- und Schmelzanlage (Plasma-Ofen).</p><p>1. Das PSI als Eigentümer und Betreiber der Versuchsverbrennungsanlage hat im Jahr 2006 den Aufsichtsbehörden eine Studie für die Umnutzung des Gebäudes vorgelegt. Nach verschiedenen Abklärungen beabsichtigt es nun, die Anlage im Sinne der Artikel 26ff. des Kernenergiegesetzes (KEG) stillzulegen. Die Finanzierung ist gemäss Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe f KEG durch den Betreiber sicherzustellen. Die voraussichtlichen Kosten werden im Zusammenhang mit dem Stilllegungsprojekt nach Artikel 27 KEG ermittelt. Mit den KKW-Betreibern wurden Ende der Neunzigerjahre Gespräche über die Finanzierung der Stilllegungskosten geführt. Es ist vorgesehen, dass die Kosten von KKW-Betreibern und Bund anteilmässig - entsprechend den zwischen 1974 und 2002 verarbeiteten Mengen - getragen werden (etwa 90 Prozent KKW-Betreiber, etwa 10 Prozent Bund). Die Einzelheiten werden zwischen PSI und KKW-Betreibern noch vertraglich festgelegt.</p><p>2. Die HSK hat am 25. März 2004 einen ersten aktiven Testbetrieb des Plasma-Ofens der Zwilag mit Abfällen geringer Aktivität freigegeben. Seitdem befindet sich die Anlage in der schrittweisen Inbetriebnahme. Die ersten Testbetriebskampagnen mit einer geplanten Dauer von jeweils einigen Wochen wurden wegen technischer Störungen frühzeitig unterbrochen. Diese Störungen waren betrieblicher Natur und hatten keine Auswirkungen auf die Umgebung und Bevölkerung. Seit der Herbstkampagne 2006 ist das Betriebsverhalten der Plasma-Anlage zufriedenstellend. Bevor die HSK die Freigabe zum Dauerbetrieb erteilen kann, sind noch Auflagen der HSK zu erfüllen, insbesondere die Bewertung der Analysen von entnommenen Produktproben und der Nachweis, dass auch radioaktiv kontaminierte Metalle spezifikationsgerecht eingeschmolzen werden können.</p><p>3. Die Betriebsbewilligung für den Plasma-Ofen der Zwilag legt fest, dass Abfälle, die gemäss Anlieferdeklaration Tritium oder C14 enthalten, grundsätzlich nur in der Zeit vom 1. November bis zum 31. März verarbeitet werden dürfen. Höchstens 10 Prozent der behördlich festgelegten jährlichen Langzeitabgabelimiten für Tritium und C14 dürfen zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober abgegeben werden. Diese Regelung wurde im Sinne der Optimierung gemäss Artikel 6 und Artikel 7 Absatz 3 der Strahlenschutzverordnung getroffen.</p><p>4. Die Überwachung der Umwelt und der Lebensmittel ist in der Strahlenschutzverordnung (StSV) geregelt. Gemäss Artikel 105 StSV wird das Probenahme- und Messprogramm vom BAG in Zusammenarbeit mit der HSK, der Suva, der NAZ und den Kantonen erstellt. Für die Durchführung sind Laboratorien des Bundes verpflichtet, wobei auch Dritte beigezogen werden können. Der radioaktive Kohlenstoff C14 in der Umgebung der Kernanlage wird durch das Physikalische Institut der Universität Bern und durch das PSI gemessen. Die Ergebnisse werden in den Jahresberichten "Umweltradioaktivität und Strahlendosen in der Schweiz" bewertet und gemäss Artikel 106 StSV durch das BAG veröffentlicht. Da das Probenahme- und Messprogramm jährlich überprüft wird und bei Bedarf angepasst werden kann, braucht es keine weiteren Forschungsarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zu den nuklearen Einrichtungen am Paul-Scherrer-Institut (PSI) gehört ein Plasma-Schmelzofen. In ihm wird fester und flüssiger, leicht radioaktiver Abfall verbrannt, um das Volumen des Atommülls zu reduzieren. Im Jahr 2000 wurde ein neuer Plasma-Schmelzofen in Betrieb genommen, der 100 Millionen Franken kostete, aber über Jahre hinweg nicht richtig funktionierte. Es stellen sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:</p><p>1. Wie wurde der ausser Betrieb genommene, alte Schmelzofen entsorgt? Auf wessen Kosten? Zu welchen Kosten?</p><p>2. Trifft es zu, dass der neue Ofen über mindestens fünf Jahre hinweg nicht richtig funktionierte? Wenn ja: Wo lagen die Probleme? Sind sie gelöst, oder funktioniert der Ofen immer noch nicht richtig?</p><p>3. Der Plasma-Schmelzofen am PSI ist nicht in der Lage, den radioaktiven Kohlenstoff C14 zu verbrennen und zurückzuhalten. Trifft es zu, dass der Ofen nur im Winterhalbjahr betrieben wird, weil Pflanzen in der Umgebung dann wenig bis nichts aus der Umwelt aufnehmen, also auch wenig bis nichts, das vom Schmelzofen an die Umwelt abgegeben wird?</p><p>4. Ist er bereit, eine vom PSI und von der Atomwirtschaft unabhängige Institution zu beauftragen, mittels Feldforschung herauszufinden, ob es Schäden bei Menschen, Tieren und Pflanzen in der Umgebung des Plasma-Schmelzofens gibt, die auf Emissionen dieses Ofens zurückzuführen sind?</p>
- Verbrennung von radioaktiven Abfällen im PSI
Back to List