Zahlungsstopp für Bulgarien

ShortId
08.3479
Id
20083479
Updated
28.07.2023 08:28
Language
de
Title
Zahlungsstopp für Bulgarien
AdditionalIndexing
08;organisiertes Verbrechen;Bulgarien;Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten;Korruption;Aussetzung der Hilfe;Finanzhilfe
1
  • L04K11020302, Finanzhilfe
  • L04K03010203, Bulgarien
  • L05K0501020104, Korruption
  • L05K0101020802, organisiertes Verbrechen
  • L05K1001040201, Aussetzung der Hilfe
  • L04K10010218, Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Europäische Union hat erstmals Finanzhilfen für ein Mitgliedsland gestoppt. Wegen Korruption und organisierter Kriminalität setzte die EU-Kommission Zahlungen in Höhe von insgesamt rund 500 Millionen Euro an Bulgarien bis auf Weiteres aus. Der Verbleib der Mittel sei nicht kontrollierbar. </p><p>Die Schweiz kann es weder moralisch noch finanziell verantworten, in Bulgarien Korruption und organisierte Kriminalität mit Steuergeld zu begünstigen. Jegliche Zahlungen an Bulgarien sind bis auf weiteres einzustellen.</p>
  • <p>Die Schweiz verfolgt die Strukturhilfe- und Regionalpolitik der EU in Bulgarien eng. Finanzielle Beiträge der Schweiz an neue Mitgliedstaaten der EU erfolgen nach autonomen Prozeduren und Schwerpunkten. Entsprechend prüft die Schweiz die Korruptionsrisiken in jedem Land, in dem sie zur Armutsreduktion oder zur wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt. Dabei berücksichtigt sie natürlich die Vergabepolitik der EU oder anderer Geber wie Norwegen oder den EWR-Finanzmechanismus in Bulgarien.</p><p>Entsprechend den Risiken sind in den Projekten und Programmen angemessene Massnahmen zur Verhinderung von Bestechung und Korruption vorgesehen. Die korruptionsanfälligsten Phasen in der Projektabwicklung werden besonders beachtet. Mit allen zehn Partnerstaaten des Erweiterungsbeitrags hat die Schweiz zudem ein umfassendes Projekt-Reporting und Monitoring-System sowie finanzielle Audits (Buchprüfungen, Controlling) vereinbart. Bei Verdacht auf Unregelmässigkeiten kann die Schweiz Auszahlungen stoppen und unrechtmässig ausbezahlte Beiträge zurückfordern. Gleiche Vereinbarungen wird die Schweiz auch mit Bulgarien und Rumänien treffen.</p><p>Der Bundesrat hat am 20. Februar 2008 im Grundsatz die Gewährung eines Erweiterungsbeitrags für Bulgarien und Rumänien beschlossen. Der Beschluss über einen Rahmenkredit zur Finanzierung von Projekten und Programmen in Bulgarien und Rumänien obliegt dem Parlament. Die entsprechende Botschaft wird den Räten voraussichtlich im Laufe des Jahres 2009 unterbreitet. Im Anschluss an die parlamentarische Genehmigung würde der Bundesrat mit beiden Partnerstaaten ein bilaterales Rahmenabkommen verhandeln, das die konkreten Modalitäten der Umsetzung, auch die Konsequenzen im Falle von Unregelmässigkeiten, regelt.</p><p>Die schweizerische Transitionshilfe in Bulgarien ist, wie auch in Rumänien, im Nachgang zum EU-Beitritt dieser Staaten, welcher per Anfang 2007 erfolgt ist, abgeschlossen worden. Auch die letzten Aktivitäten, deren Umfang gering ist, werden demnächst beendet sein. Hierbei handelt es sich um ein Spitalabfallprojekt, für das noch Auszahlungen an Schweizer Unternehmen im Umfang von rund 2,5 Millionen Franken ausstehen. Bei einem Zahlungsstopp, wie ihn die Motion verlangt, würde man Schweizer Lieferanten strafen, die ihre Leistung korrekt gemäss Auftrag erbracht haben. Die Nichtregierungsorganisation Oikokredit unterstützt und kontrolliert im Rahmen der seit 1999 bestehenden "collateral facility" weiterhin Finanzinstitutionen, welche Mikrokredite an Kleinbetriebe in ländlichen Regionen vergeben. Dafür sind aber keine weiteren Zahlungen der Schweiz ausstehend oder vorgesehen. Schliesslich werden Gemeindepartnerschaften mit einem Betrag von insgesamt 70 000 Franken pro Jahr unterstützt.</p><p>Der Bundesrat wird die weitere Entwicklung der Zahlungssuspendierung durch die EU und die EWR-Staaten genau verfolgen. Gegenwärtig hat die EU einen Teil der Gelder eingefroren, mit denen noch laufende Programme der Vorbeitrittsphase finanziert werden. In Bezug auf Struktur- und Kohäsionsmittel der EU, die nach dem EU-Beitritt Bulgariens zur Verfügung gestellt werden, prüft die EU-Kommission derzeit, ob die Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die Bulgarien eingeführt hat, um die wirtschaftliche Verwendung der entsprechenden Mittel zu gewährleisten, in der erforderlichen Weise funktionieren. Falls die EU-Kommission in Zukunft weitere Zahlungen zurückhält, streicht oder gar zurückfordert, würde sich der Bundesrat über eine analoge Praxis aussprechen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, jegliche laufenden und zukünftig geplanten Zahlungen nach Bulgarien einzustellen und dies der bulgarischen Regierung - verbunden mit klaren Bedingungen - auch so mitzuteilen.</p>
  • Zahlungsstopp für Bulgarien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Europäische Union hat erstmals Finanzhilfen für ein Mitgliedsland gestoppt. Wegen Korruption und organisierter Kriminalität setzte die EU-Kommission Zahlungen in Höhe von insgesamt rund 500 Millionen Euro an Bulgarien bis auf Weiteres aus. Der Verbleib der Mittel sei nicht kontrollierbar. </p><p>Die Schweiz kann es weder moralisch noch finanziell verantworten, in Bulgarien Korruption und organisierte Kriminalität mit Steuergeld zu begünstigen. Jegliche Zahlungen an Bulgarien sind bis auf weiteres einzustellen.</p>
    • <p>Die Schweiz verfolgt die Strukturhilfe- und Regionalpolitik der EU in Bulgarien eng. Finanzielle Beiträge der Schweiz an neue Mitgliedstaaten der EU erfolgen nach autonomen Prozeduren und Schwerpunkten. Entsprechend prüft die Schweiz die Korruptionsrisiken in jedem Land, in dem sie zur Armutsreduktion oder zur wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt. Dabei berücksichtigt sie natürlich die Vergabepolitik der EU oder anderer Geber wie Norwegen oder den EWR-Finanzmechanismus in Bulgarien.</p><p>Entsprechend den Risiken sind in den Projekten und Programmen angemessene Massnahmen zur Verhinderung von Bestechung und Korruption vorgesehen. Die korruptionsanfälligsten Phasen in der Projektabwicklung werden besonders beachtet. Mit allen zehn Partnerstaaten des Erweiterungsbeitrags hat die Schweiz zudem ein umfassendes Projekt-Reporting und Monitoring-System sowie finanzielle Audits (Buchprüfungen, Controlling) vereinbart. Bei Verdacht auf Unregelmässigkeiten kann die Schweiz Auszahlungen stoppen und unrechtmässig ausbezahlte Beiträge zurückfordern. Gleiche Vereinbarungen wird die Schweiz auch mit Bulgarien und Rumänien treffen.</p><p>Der Bundesrat hat am 20. Februar 2008 im Grundsatz die Gewährung eines Erweiterungsbeitrags für Bulgarien und Rumänien beschlossen. Der Beschluss über einen Rahmenkredit zur Finanzierung von Projekten und Programmen in Bulgarien und Rumänien obliegt dem Parlament. Die entsprechende Botschaft wird den Räten voraussichtlich im Laufe des Jahres 2009 unterbreitet. Im Anschluss an die parlamentarische Genehmigung würde der Bundesrat mit beiden Partnerstaaten ein bilaterales Rahmenabkommen verhandeln, das die konkreten Modalitäten der Umsetzung, auch die Konsequenzen im Falle von Unregelmässigkeiten, regelt.</p><p>Die schweizerische Transitionshilfe in Bulgarien ist, wie auch in Rumänien, im Nachgang zum EU-Beitritt dieser Staaten, welcher per Anfang 2007 erfolgt ist, abgeschlossen worden. Auch die letzten Aktivitäten, deren Umfang gering ist, werden demnächst beendet sein. Hierbei handelt es sich um ein Spitalabfallprojekt, für das noch Auszahlungen an Schweizer Unternehmen im Umfang von rund 2,5 Millionen Franken ausstehen. Bei einem Zahlungsstopp, wie ihn die Motion verlangt, würde man Schweizer Lieferanten strafen, die ihre Leistung korrekt gemäss Auftrag erbracht haben. Die Nichtregierungsorganisation Oikokredit unterstützt und kontrolliert im Rahmen der seit 1999 bestehenden "collateral facility" weiterhin Finanzinstitutionen, welche Mikrokredite an Kleinbetriebe in ländlichen Regionen vergeben. Dafür sind aber keine weiteren Zahlungen der Schweiz ausstehend oder vorgesehen. Schliesslich werden Gemeindepartnerschaften mit einem Betrag von insgesamt 70 000 Franken pro Jahr unterstützt.</p><p>Der Bundesrat wird die weitere Entwicklung der Zahlungssuspendierung durch die EU und die EWR-Staaten genau verfolgen. Gegenwärtig hat die EU einen Teil der Gelder eingefroren, mit denen noch laufende Programme der Vorbeitrittsphase finanziert werden. In Bezug auf Struktur- und Kohäsionsmittel der EU, die nach dem EU-Beitritt Bulgariens zur Verfügung gestellt werden, prüft die EU-Kommission derzeit, ob die Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die Bulgarien eingeführt hat, um die wirtschaftliche Verwendung der entsprechenden Mittel zu gewährleisten, in der erforderlichen Weise funktionieren. Falls die EU-Kommission in Zukunft weitere Zahlungen zurückhält, streicht oder gar zurückfordert, würde sich der Bundesrat über eine analoge Praxis aussprechen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, jegliche laufenden und zukünftig geplanten Zahlungen nach Bulgarien einzustellen und dies der bulgarischen Regierung - verbunden mit klaren Bedingungen - auch so mitzuteilen.</p>
    • Zahlungsstopp für Bulgarien

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