Schweizer Neutralität und Krieg in Georgien
- ShortId
-
08.3482
- Id
-
20083482
- Updated
-
28.07.2023 10:01
- Language
-
de
- Title
-
Schweizer Neutralität und Krieg in Georgien
- AdditionalIndexing
-
08;Politik der Zusammenarbeit;bilaterale Beziehungen;Neutralität;Russland;Georgien
- 1
-
- L04K10010503, Neutralität
- L03K100102, Politik der Zusammenarbeit
- L05K0301040201, Russland
- L04K03030105, Georgien
- L04K10020104, bilaterale Beziehungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die neutrale Schweiz ist verpflichtet, weder direkt noch indirekt an einem Konflikt teilzunehmen und ihre Neutralität generell, also nicht erst im Hinblick auf einen bestimmten Konflikt, zu wahren. Sie muss sich unparteilich verhalten.</p>
- <p>1. Am 9. November 2007 hat die Schweiz in Form eines Memorandum of Understanding mit Russland eine strategische Partnerschaft abgeschlossen. Dieses Memorandum of Understanding ist eine politische Absichtserklärung, den politischen Dialog zwischen der Schweiz und Russland in den nächsten Jahren zu fördern. Es enthält keinerlei Verpflichtungen, im Bereich der Sicherheitspolitik mit Russland zusammenzuarbeiten, sondern beschränkt sich auf die Förderung des Meinungsaustauschs. Es begründet auch keine militärische Allianz mit Russland. Die strategische Partnerschaft mit Russland ist deshalb mit der Neutralität der Schweiz vereinbar.</p><p>Es ist in diesem Zusammenhang jedoch festzuhalten, dass die Schweiz Wert darauf legt, dass die Bestimmungen des Waffenstillstandes zwischen Russland und Georgien vom 12. August 2008 vollumfänglich umgesetzt werden und dass Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit in der Region einvernehmlich und im Rahmen internationaler Gremien gelöst werden.</p><p>2. Da die strategische Partnerschaft keine rechtlich verbindlichen Elemente enthält, Russland militärisch zu unterstützen, verstösst sie nicht gegen das Neutralitätsrecht. Es gibt deshalb auch keinen Anlass, aus neutralitätsrechtlichen Gründen die strategische Partnerschaft mit Russland auszusetzen. Da sich die strategische Partnerschaft auf die Förderung des politischen Dialogs beschränkt, drängt sich auch unter dem Gesichtspunkt der Neutralitätspolitik keine Aussetzung dieser strategischen Partnerschaft auf.</p><p>Strategische Partnerschaften haben zum Ziel, mit massgebenden Akteuren der internationalen Politik einen regelmässigen Austausch zu pflegen. Die Russische Föderation spielt unbestrittenermassen eine zunehmend wichtige Rolle in verschiedenen aktuellen Fragen, die auch Auswirkungen auf die Schweiz haben können. Durch die Aussetzung der strategischen Partnerschaft mit Russland würden der Schweiz wertvolle Informationen vorenthalten, und das politische Klima zwischen den beiden Staaten könnte sich trüben. Dies ist nicht im Interesse einer ausgewogenen und nachhaltigen Neutralitätspolitik unseres Landes.</p><p>3. Der Bundesrat hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Schweiz - gerade auch wegen unserer Nichtmitgliedschaft in der Europäischen Union - ein grosses Interesse daran hat, möglichst umfassende internationale Beziehungen zu pflegen. Die erfolgreiche Vertretung der Interessen unseres Landes auf internationaler Eben ist nur möglich, wenn wir unsere Anliegen erklären und auf Unterstützung zählen können. Dies bedeutet keinesfalls, dass wir mit der Haltung der anderen Staaten in spezifischen Fragen einverstanden sind.</p><p>4. Die sich aus dem Neutralitätsstatus ableitenden Gleichbehandlungspflichten würden bei einer allfälligen militärischen Zusammenarbeit zur Anwendung kommen, namentlich im Bereich des Kriegsmaterialexports. Davon abgesehen ist die Schweiz grundsätzlich frei, ihre politischen Beziehungen gemäss ihren nationalen Interessen zu gestalten.</p><p>Der Bundesrat hat das aussenpolitische Instrument der strategischen Partnerschaften bewusst so ausgestaltet, dass es mit Staaten zum Tragen kommt, welche einen massgebenden Einfluss auf das Weltgeschehen haben können. Damit ist er einem Auftrag des Parlamentes nachgekommen, auch in der Aussenpolitik Schwerpunkte zu definieren. Gemäss dem Prinzip der Universalität der internationalen Beziehungen unterhält die Schweiz aber auch sehr enge Beziehungen zu Georgien. Neben einer Botschaft ist unser Land auch durch ein Koordinationsbüro in Tbilisi vertreten, welches für die operationelle Umsetzung des Länderprogramms der Deza verantwortlich ist. Zwischen den beiden Regierungen gibt es regelmässige Treffen, so finden jedes Jahr politische Konsultationen abwechslungsweise in Georgien und in der Schweiz statt. Beide Seiten erachten die bestehenden bilateralen Kontakte als den Bedürfnissen entsprechend.</p><p>Die Tatsache, dass Russland - mit Zustimmung Georgiens - der Schweiz das Schutzmachtmandat in Georgien erteilt hat, ist ein Zeichen für die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Neutralität.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie ist die sogenannte strategische Partnerschaft zwischen unserem Land und Russland, das im Kaukasus zweifelsfrei eine kriegführende Partei ist, mit der schweizerischen Neutralität vereinbar?</p><p>2. Müsste diese strategische Partnerschaft, die - wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 08.3097 schreibt - explizit eine "institutionalisierte Zusammenarbeit" in der "Aussen- und Sicherheitspolitik" (!) beinhaltet, aus neutralitätsrechtlichen und aus politischen Gründen nicht ausgesetzt werden?</p><p>3. Wäre es nicht politisch klüger und im Interesse unseres Landes, von einer sicherheits- und aussenpolitischen Kooperation mit einem Land abzusehen, das sich - wie eine Schweizer Zeitung kommentierte - "sehr ... von den aussenpolitischen Normen des 21. Jahrhunderts entfernt hat"?</p><p>4. Wäre der Bundesrat bereit, im Sinne der Gleichbehandlung der kriegführenden Parteien eine strategische Partnerschaft mit Georgien einzugehen?</p>
- Schweizer Neutralität und Krieg in Georgien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die neutrale Schweiz ist verpflichtet, weder direkt noch indirekt an einem Konflikt teilzunehmen und ihre Neutralität generell, also nicht erst im Hinblick auf einen bestimmten Konflikt, zu wahren. Sie muss sich unparteilich verhalten.</p>
- <p>1. Am 9. November 2007 hat die Schweiz in Form eines Memorandum of Understanding mit Russland eine strategische Partnerschaft abgeschlossen. Dieses Memorandum of Understanding ist eine politische Absichtserklärung, den politischen Dialog zwischen der Schweiz und Russland in den nächsten Jahren zu fördern. Es enthält keinerlei Verpflichtungen, im Bereich der Sicherheitspolitik mit Russland zusammenzuarbeiten, sondern beschränkt sich auf die Förderung des Meinungsaustauschs. Es begründet auch keine militärische Allianz mit Russland. Die strategische Partnerschaft mit Russland ist deshalb mit der Neutralität der Schweiz vereinbar.</p><p>Es ist in diesem Zusammenhang jedoch festzuhalten, dass die Schweiz Wert darauf legt, dass die Bestimmungen des Waffenstillstandes zwischen Russland und Georgien vom 12. August 2008 vollumfänglich umgesetzt werden und dass Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit in der Region einvernehmlich und im Rahmen internationaler Gremien gelöst werden.</p><p>2. Da die strategische Partnerschaft keine rechtlich verbindlichen Elemente enthält, Russland militärisch zu unterstützen, verstösst sie nicht gegen das Neutralitätsrecht. Es gibt deshalb auch keinen Anlass, aus neutralitätsrechtlichen Gründen die strategische Partnerschaft mit Russland auszusetzen. Da sich die strategische Partnerschaft auf die Förderung des politischen Dialogs beschränkt, drängt sich auch unter dem Gesichtspunkt der Neutralitätspolitik keine Aussetzung dieser strategischen Partnerschaft auf.</p><p>Strategische Partnerschaften haben zum Ziel, mit massgebenden Akteuren der internationalen Politik einen regelmässigen Austausch zu pflegen. Die Russische Föderation spielt unbestrittenermassen eine zunehmend wichtige Rolle in verschiedenen aktuellen Fragen, die auch Auswirkungen auf die Schweiz haben können. Durch die Aussetzung der strategischen Partnerschaft mit Russland würden der Schweiz wertvolle Informationen vorenthalten, und das politische Klima zwischen den beiden Staaten könnte sich trüben. Dies ist nicht im Interesse einer ausgewogenen und nachhaltigen Neutralitätspolitik unseres Landes.</p><p>3. Der Bundesrat hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Schweiz - gerade auch wegen unserer Nichtmitgliedschaft in der Europäischen Union - ein grosses Interesse daran hat, möglichst umfassende internationale Beziehungen zu pflegen. Die erfolgreiche Vertretung der Interessen unseres Landes auf internationaler Eben ist nur möglich, wenn wir unsere Anliegen erklären und auf Unterstützung zählen können. Dies bedeutet keinesfalls, dass wir mit der Haltung der anderen Staaten in spezifischen Fragen einverstanden sind.</p><p>4. Die sich aus dem Neutralitätsstatus ableitenden Gleichbehandlungspflichten würden bei einer allfälligen militärischen Zusammenarbeit zur Anwendung kommen, namentlich im Bereich des Kriegsmaterialexports. Davon abgesehen ist die Schweiz grundsätzlich frei, ihre politischen Beziehungen gemäss ihren nationalen Interessen zu gestalten.</p><p>Der Bundesrat hat das aussenpolitische Instrument der strategischen Partnerschaften bewusst so ausgestaltet, dass es mit Staaten zum Tragen kommt, welche einen massgebenden Einfluss auf das Weltgeschehen haben können. Damit ist er einem Auftrag des Parlamentes nachgekommen, auch in der Aussenpolitik Schwerpunkte zu definieren. Gemäss dem Prinzip der Universalität der internationalen Beziehungen unterhält die Schweiz aber auch sehr enge Beziehungen zu Georgien. Neben einer Botschaft ist unser Land auch durch ein Koordinationsbüro in Tbilisi vertreten, welches für die operationelle Umsetzung des Länderprogramms der Deza verantwortlich ist. Zwischen den beiden Regierungen gibt es regelmässige Treffen, so finden jedes Jahr politische Konsultationen abwechslungsweise in Georgien und in der Schweiz statt. Beide Seiten erachten die bestehenden bilateralen Kontakte als den Bedürfnissen entsprechend.</p><p>Die Tatsache, dass Russland - mit Zustimmung Georgiens - der Schweiz das Schutzmachtmandat in Georgien erteilt hat, ist ein Zeichen für die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Neutralität.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie ist die sogenannte strategische Partnerschaft zwischen unserem Land und Russland, das im Kaukasus zweifelsfrei eine kriegführende Partei ist, mit der schweizerischen Neutralität vereinbar?</p><p>2. Müsste diese strategische Partnerschaft, die - wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 08.3097 schreibt - explizit eine "institutionalisierte Zusammenarbeit" in der "Aussen- und Sicherheitspolitik" (!) beinhaltet, aus neutralitätsrechtlichen und aus politischen Gründen nicht ausgesetzt werden?</p><p>3. Wäre es nicht politisch klüger und im Interesse unseres Landes, von einer sicherheits- und aussenpolitischen Kooperation mit einem Land abzusehen, das sich - wie eine Schweizer Zeitung kommentierte - "sehr ... von den aussenpolitischen Normen des 21. Jahrhunderts entfernt hat"?</p><p>4. Wäre der Bundesrat bereit, im Sinne der Gleichbehandlung der kriegführenden Parteien eine strategische Partnerschaft mit Georgien einzugehen?</p>
- Schweizer Neutralität und Krieg in Georgien
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