Milizorganisationen. Stärkung der Miliz oder paramilitärische Subkultur?
- ShortId
-
08.3484
- Id
-
20083484
- Updated
-
14.11.2025 09:04
- Language
-
de
- Title
-
Milizorganisationen. Stärkung der Miliz oder paramilitärische Subkultur?
- AdditionalIndexing
-
09;paramilitärische Einheit;Armee;Freizeit;Vereinigung
- 1
-
- L05K0101030204, Vereinigung
- L04K04020314, paramilitärische Einheit
- L03K010101, Freizeit
- L03K040203, Armee
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In rund 32 Dachverbänden, die zurzeit vom Bund beziehungsweise vom Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) anerkannt werden, wird seit vielen Jahren freiwillig und ehrenamtlich grosse Arbeit geleistet, deren Früchte der Truppe zugutekommen. Die in diesen Gesellschaften und Verbänden angebotenen Ausbildungen umfassen insbesondere folgende Bereiche: Führungsausbildung, sicherheitspolitische und militärpolitische Informationen, Militärsport sowie Fachausbildung und Fachwettkämpfe.</p><p>Die Unterstützung des Bundes dieser ausserdienstlichen Tätigkeiten in militärischen Gesellschaften und Verbänden wird im Militärgesetz (Art. 62; SR 510.10) geregelt. In der dazugehörigen Ausführungsgesetzgebung, insbesondere in der Verordnung des Bundesrates vom 26. November 2003 über die ausserdienstliche Tätigkeit in den militärischen Gesellschaften und Dachverbänden (SR 512.30), werden unter anderem der Zweck dieser Tätigkeiten, die Aufsicht sowie die Bedingungen, unter welchen eine Anerkennung und somit eine Unterstützung durch den Bund erfolgt, klar und detailliert festgelegt.</p><p>Jede Tätigkeit, die von den zuständigen Behörden unterstützt wird, bedarf einer Bewilligung und untersteht einer behördlichen Aufsicht, die bisher gut funktioniert hat. Zudem sind diese Gesellschaften und Verbände, die Vereine nach den Artikeln 60ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB) sind und somit eine gewisse Eigenständigkeit haben, für die Kontrolle der Aktivitäten ihrer Sektionen verantwortlich.</p><p>Gerade wegen des tragischen Unglücks auf der Kander wurde in den vergangenen Monaten diesen Gesellschaften und Verbänden in Politik und Medien besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Auch hat sich der Bundesrat aufgrund parlamentarischer Vorstösse in letzter Zeit bereits wiederholt zum Thema der ausserdienstlichen Tätigkeiten vernehmen lassen (08.5287 Frage Geri Müller; 08.5267 Frage Lumengo Ricardo).</p><p>Vor dem Hintergrund, dass die ausserdienstliche Tätigkeit von militärischen Gesellschaften und Verbänden absolut transparent ist, auf einer klaren gesetzlichen Grundlage basiert, die sich bis heute bewährt hat, und der Bundesrat vorliegend zu verschiedenen Fragestellungen des Postulates zusammenfassend nochmals Stellung genommen hat, ist der Bundesrat der Ansicht, dass auf die Erstellung eines besonderen Berichtes verzichtet werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der tragische Bootsunfall auf der Kander wirft möglicherweise auch ein schiefes Licht auf gewisse Milizorganisationen, wie beispielsweise die Swiss Army Group, deren Mitglied der Unglückskommandant war. Bezüglich dieser militärnahen Vereine und Gruppierungen wird der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie viele solcher Milizorganisationen existieren in der Schweiz? Sind alle beim VBS registriert?</p><p>2. Welches sind die Aktivitäten dieser Milizorganisationen? Inwiefern besteht eine Zusammenarbeit der Schweizer Armee mit diesen Organisationen, und wie sieht eine allfällige Zusammenarbeit konkret aus?</p><p>3. Welchen Milizorganisationen hat das VBS in den letzten zwei Jahren Adressen von Angehörigen der Armee zur Verfügung gestellt? Wie viele Adressen und nach welchen Kriterien?</p><p>4. Welches ist der Einfluss dieser Organisationen auf die Armee? Wird diese gestärkt, oder findet möglicherweise sogar eine Aushöhlung durch unkontrollierbare, weil im Geheimen ausgeführte Aktivitäten bestimmter Gruppierungen statt?</p><p>5. Welche Verantwortung trägt die Armee für diese Gruppierungen, insbesondere durch das Ausleihen von Armeematerial und die Erlaubnis zum Tragen der Armeeuniform bei gewissen Aktivitäten?</p><p>6. Findet ein Controlling durch die Armee statt? Besteht die Gefahr, dass in dezentralen Netzwerken und Strukturen extremistische Kräfte Schlupflöcher finden können?</p><p>7. Ist die Durchmischung von militärischen Aktivitäten und jenen der besagten zivilen Gruppierungen nicht problematisch, wenn letztere in offizieller Armeekleidung ausgeführt werden?</p><p>8. Begünstigen solche Gruppierungen nicht das Eindringen der heute weitverbreiteten Event-Kultur auch in die Schweizer Armee? Wie hoch schätzt der Bundesrat die Gefahren einer solchen Event-Kultur für die Angehörigen der Armee ein?</p>
- Milizorganisationen. Stärkung der Miliz oder paramilitärische Subkultur?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>In rund 32 Dachverbänden, die zurzeit vom Bund beziehungsweise vom Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) anerkannt werden, wird seit vielen Jahren freiwillig und ehrenamtlich grosse Arbeit geleistet, deren Früchte der Truppe zugutekommen. Die in diesen Gesellschaften und Verbänden angebotenen Ausbildungen umfassen insbesondere folgende Bereiche: Führungsausbildung, sicherheitspolitische und militärpolitische Informationen, Militärsport sowie Fachausbildung und Fachwettkämpfe.</p><p>Die Unterstützung des Bundes dieser ausserdienstlichen Tätigkeiten in militärischen Gesellschaften und Verbänden wird im Militärgesetz (Art. 62; SR 510.10) geregelt. In der dazugehörigen Ausführungsgesetzgebung, insbesondere in der Verordnung des Bundesrates vom 26. November 2003 über die ausserdienstliche Tätigkeit in den militärischen Gesellschaften und Dachverbänden (SR 512.30), werden unter anderem der Zweck dieser Tätigkeiten, die Aufsicht sowie die Bedingungen, unter welchen eine Anerkennung und somit eine Unterstützung durch den Bund erfolgt, klar und detailliert festgelegt.</p><p>Jede Tätigkeit, die von den zuständigen Behörden unterstützt wird, bedarf einer Bewilligung und untersteht einer behördlichen Aufsicht, die bisher gut funktioniert hat. Zudem sind diese Gesellschaften und Verbände, die Vereine nach den Artikeln 60ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB) sind und somit eine gewisse Eigenständigkeit haben, für die Kontrolle der Aktivitäten ihrer Sektionen verantwortlich.</p><p>Gerade wegen des tragischen Unglücks auf der Kander wurde in den vergangenen Monaten diesen Gesellschaften und Verbänden in Politik und Medien besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Auch hat sich der Bundesrat aufgrund parlamentarischer Vorstösse in letzter Zeit bereits wiederholt zum Thema der ausserdienstlichen Tätigkeiten vernehmen lassen (08.5287 Frage Geri Müller; 08.5267 Frage Lumengo Ricardo).</p><p>Vor dem Hintergrund, dass die ausserdienstliche Tätigkeit von militärischen Gesellschaften und Verbänden absolut transparent ist, auf einer klaren gesetzlichen Grundlage basiert, die sich bis heute bewährt hat, und der Bundesrat vorliegend zu verschiedenen Fragestellungen des Postulates zusammenfassend nochmals Stellung genommen hat, ist der Bundesrat der Ansicht, dass auf die Erstellung eines besonderen Berichtes verzichtet werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der tragische Bootsunfall auf der Kander wirft möglicherweise auch ein schiefes Licht auf gewisse Milizorganisationen, wie beispielsweise die Swiss Army Group, deren Mitglied der Unglückskommandant war. Bezüglich dieser militärnahen Vereine und Gruppierungen wird der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:</p><p>1. Wie viele solcher Milizorganisationen existieren in der Schweiz? Sind alle beim VBS registriert?</p><p>2. Welches sind die Aktivitäten dieser Milizorganisationen? Inwiefern besteht eine Zusammenarbeit der Schweizer Armee mit diesen Organisationen, und wie sieht eine allfällige Zusammenarbeit konkret aus?</p><p>3. Welchen Milizorganisationen hat das VBS in den letzten zwei Jahren Adressen von Angehörigen der Armee zur Verfügung gestellt? Wie viele Adressen und nach welchen Kriterien?</p><p>4. Welches ist der Einfluss dieser Organisationen auf die Armee? Wird diese gestärkt, oder findet möglicherweise sogar eine Aushöhlung durch unkontrollierbare, weil im Geheimen ausgeführte Aktivitäten bestimmter Gruppierungen statt?</p><p>5. Welche Verantwortung trägt die Armee für diese Gruppierungen, insbesondere durch das Ausleihen von Armeematerial und die Erlaubnis zum Tragen der Armeeuniform bei gewissen Aktivitäten?</p><p>6. Findet ein Controlling durch die Armee statt? Besteht die Gefahr, dass in dezentralen Netzwerken und Strukturen extremistische Kräfte Schlupflöcher finden können?</p><p>7. Ist die Durchmischung von militärischen Aktivitäten und jenen der besagten zivilen Gruppierungen nicht problematisch, wenn letztere in offizieller Armeekleidung ausgeführt werden?</p><p>8. Begünstigen solche Gruppierungen nicht das Eindringen der heute weitverbreiteten Event-Kultur auch in die Schweizer Armee? Wie hoch schätzt der Bundesrat die Gefahren einer solchen Event-Kultur für die Angehörigen der Armee ein?</p>
- Milizorganisationen. Stärkung der Miliz oder paramilitärische Subkultur?
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